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Unfall beim Wenden

Themenstarteram 11. August 2014 um 19:51

Hallo,

ich hatte letztens ein Unfall und da der Beteiligte ein Bekannter war wurde nicht die Polizei gerufen. Wir konnten am Unfallort uns so einigen aber jetzt beginnt der Bekannte es abzustreiten.

Wir fuhren beide in einer 30er Zone geradeaus und am ende der Straße ging es nach Links und nach Rechts. Der Bekannte war vor mir und ist ohne zu Blinken nach links abgebogen. Ich bin ein Stück vor gefahren und wollte auch nach links. Bin stehen geblieben um nach rechts zu schauen ob einer von rechts kommt. Es kam keiner von rechts da bin ich langsam von der Bremse und wollte nach links schauen und los fahren da hat es aber schon geknallt. Der andere Fahrer wollte Wenden und die Straße wieder zurück fahren wo wir her kamen, hat aber kein Zeichen wie Blinker , Warnblinker oder sonstiges gegeben. Er meinte ,er ist stehen geblieben hat den Rückwärtsgang eingelegt ist aber nicht los gefahren. Ich bin zwar langsam von der Bremse bin aber wenn´s hoch kommt 50 cm vorgerollt. Mein Fahrzeug ist vorne links sehr beschädigt und die ganze Front hat sich nach rechts gedrückt. Die Stoßstange ist gerissen und durch die Spannung sind die alle möglichen Halter vom Scheinwerfer , Nebelscheinwerfer , Blinker , Stoßstange usw. abgebrochen. Der andere hat hinten links nur vereinzelte Kratzer mehr nicht. Ich bin der Meinung das er nicht mitten auf der Straße stehen bleiben kann wenn einer von hinten kommt und der Hintermann gezwungen ist nach Rechts zu schauen um seine Vorfahrt nicht zu missachten. Wenn er wenigstens Abstand einhalten würde , dies hat er aber auch nicht getan. Er hat an der Unfallstelle selbst noch gemeint, das er mich hinten nicht gesehen hat. Wer von uns beiden ist jetzt der Schuldige und wie sehen meine Chancen mit einem Anwalt aus? Danke im Voraus.

vG LilOnur

Beste Antwort im Thema

Wer rückwärts fährt, hat besondere Sorgfalt walten zu lassen.

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18 Antworten
Themenstarteram 12. August 2014 um 17:46

Zitat:

Original geschrieben von d.i.b

Zitat:

Original geschrieben von LilOnur

Hab nur 2 Zeugen zu denen er gemeint hat , ich bin stehen geblieben , hab den Rückwärtsgang rein und hab erst dann geschaut ob hinter mir frei ist. Das war´s aber auch schon mit Zeugen.

Was soll das bedeuten?

Er sagt das er keinen hinter sich gesehen hat und den Rückwärtsgang eingelegt hat. Das mit dem Rückwärts fahren verschweigt er aber vor Gericht hätte ich :

das laut dem Gutachter er Rückwärts gefahren sein muss um den Schaden an meinem Auto so zu verursachen.

Er gibt zu hinter sich keinen gesehen zu haben und das er den Rückwärtsgang eingelegt hatte und die Aufprallposition spricht auch gegen ihn. Wenn das nicht reicht , habe ich Pech gehabt.

 

vG Onur

am 12. August 2014 um 22:36

Moin,

hört sich nach einem Unvermögen eines Automatic-Pkws Fahrers an.

- Und ich dachte, damit können nur die Alten nicht mit umgehen :rolleyes:

schönen Gruß

Zitat:

Original geschrieben von testmal

 

... hört sich nach einem Unvermögen eines Automatic-Pkws Fahrers an.

Schon interessant was einer zwischen den Zeilen liest. :eek:

Zitat:

Original geschrieben von LilOnur

 

Der andere Fahrer wollte Wenden und die Straße wieder zurück fahren wo wir her kamen, hat aber kein Zeichen wie Blinker , Warnblinker oder sonstiges gegeben.

Aus deinern Schilderung, da du die Warnblinker in's Spiel bringst kann auch geschlossen werden, dass es eine unklare Verkehrssituation war. Diese erfordert besondere Aufmerksamkeit.

Ich enthalte mich jeglicher Verschuldensfrage. Nur beim Wenden habe ich noch nie die WB aktiviert.

 

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