ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Unfall beim Parken entgegen Fahrtrichtung

Unfall beim Parken entgegen Fahrtrichtung

Themenstarteram 19. Juli 2019 um 23:58

Hallo Zusammen,

Ich hatte vor 2 Tagen einen Unfall verursacht, der mir jetzt keine Ruhe lässt. Folgendes ist passiert:

Ich versuchte mein Auto gegen die Fahrtrichtung zu parken. Also im Rückwärtsgang seitlich in die Parklücke. Die Parksituation ist extrem anstrengend in unserem Gegend. Die Polizeistation ist in der Nähe. 2 Minuten zu Fuß. Aber fast auf die komplette Straße wird falsch geparkt und keine Bußgelder. Beim Einparken habe ich leider die untere linke Seite (vorne) vom gegenüber stehenden/geparkten Fahrzeug gestreift. Dabei entstanden Kratzer bzw. Schaden an die Stoßstange des Unfallgegners und die Stoßstange links (vorne) von meinem Auto wurde auch beschädigt. Ich hatte einen Zettel hinterlassen. Also keine Polizei gerufen und versuchte das Thema selbst mit Unfallgegner zu klären. Den Fall hatte ich bei meiner Versicherung gemeldet, die dann nach einigen Fragen zum Schluss kam, dass die Reparaturkosten des Unfallgegners nicht übernommen werden könnten, da der Verursacher versuchte gegen Fahrtrichtung zu parken und in diesem Fall selbst die Kosten tragen muss. Kennt Ihr sowas? Also ich meine, wie ist dann das Sinn der 'Haft'pflichtversicherung wenn sie die Haftung des Mandats nicht übernehmen kann? Also konkret gefragt:

Im Fall einer Ordnungswidrigkeit (Parken entgegen Fahrtrichtung), Kann sich die Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers die Reparaturkosten des Unfallgegners verweigern, wenn der Verursacher selbst Ordnungswidrigkeit macht und dadurch ein Unfall entsteht? Also so dass die Haftpflichtversicherung den Verursacher zwingt, die Reparaturkosten des Unfallgegners selbst zu tragen?

Nun der Unfallgegner hat das Auto von einem Gutachter kontrollieren lassen. Dabei ergab sich dass die Stoßstange komplett erneuet wird. Hier fallen die Kosten von ca. 3000€ an, die sich natürlich nicht einfach zahlen lassen.

Falls die Versicherung für die Schaden nicht nachkommt, gäbe hier eine Möglichkeit dass man einen unabhägigen Gutachter beauftragt, der evtl. eine neutrale Kontrolle durchführt? Wie würde man das ganze rechtlich regeln?

Ich habe leider keine Verkehrrechtschutzversicherung sondern eine mit privat und Wohnen---optionen.

 

siehe Bilder.

schwarz ist meines

weiß ist vom Unfallgegner.

Wie würdet Ihr das Problem rangehen? benötige wirklich euere Vorschläge.

Mit freundlichem Gruß

Beste Antwort im Thema

@billy1

Den Fall hatte ich bei meiner Versicherung gemeldet, die dann nach einigen Fragen zum Schluss kam, dass die Reparaturkosten des Unfallgegners nicht übernommen werden könnten, da der Verursacher versuchte gegen Fahrtrichtung zu parken und in diesem Fall selbst die Kosten tragen muss.

 

Und was wäre, wenn da beispielsweise ein Mensch gestanden hätte, den du angefahren hättest?

Müsste dann nach Aussage dieses "Experten" bei der Versicherung auch nicht reguliert werden?

Das ist absoluter Blödsinn, selbstverständlich muss hier deine Versicherung regulieren.

36 weitere Antworten
Ähnliche Themen
36 Antworten
Themenstarteram 21. Juli 2019 um 1:49

Ich hatte einen Zettel hinterlassen. Also keine Polizei gerufen und versuchte das Thema selbst mit Unfallgegner zu klären.

Das es nicht reicht einen Zettel zu hinterlassen, sollte jedem bekannt sein.

Stichwort: unerlaubtes Entfernen vom Unfallort.

Vielen Dank für alle euere Meinungen.

Als Ergänzung zum Zettel hinterlassen: Der Unfall passierte vor meiner Haustür. Also nach 20Minuten Wartezeit kam keiner. Deshalb Zettel mit Adresse und Telefon und bin selber 'rein' gegangen und nicht 'weg'

Der Unfallgegner wohnt 4 Häuser weiter, am Ende der selben Straße. Also Regulierungsverweigung aufgrund des 'Unfallfluchtes' würde ich in diesem Fall ausschließen. Die Absicht dahinter war klar. oder?

 

Ich bin zwar persönlich in solcher Situation noch nie gewesen, für die Zukunft würde aber gerne was lernen. Aus dem Grund hätte ich folgende Verständnisfrage (Hervorhebung von mir)

Strafgesetzbuch (StGB) sagt:

(Zitat)

"§ 142 Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

1) Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er

1. zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, daß er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder

2. eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne daß jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen,

wird [...] bestraft.

(2)[...]

Von Anwälten, die im Internet ihre Beratung veröffentlichen, wird bei "angemessener Zeit" von mind. 15 Minuten (je nach Situation) gesprochen.

Und weiter im StGB:

"vom Unfallort entfernt hat und die Feststellungen nicht unverzüglich nachträglich ermöglicht.

(3) Der Verpflichtung, die Feststellungen nachträglich zu ermöglichen, genügt der Unfallbeteiligte, wenn er den Berechtigten (Absatz 1 Nr. 1) ODER einer nahe gelegenen Polizeidienststelle mitteilt, daß er an dem Unfall beteiligt gewesen ist, und wenn er seine Anschrift, seinen Aufenthalt sowie das Kennzeichen und den Standort seines Fahrzeugs angibt und dieses zu unverzüglichen Feststellungen für eine ihm zumutbare Zeit zur Verfügung hält.

Meinem Verstädnis nach, reicht es bei "Bagatelschaden" 15-30 Minuten zu warten, danach einen Zettel zu hinterlassen oder den später Geschädigten zu kontaktieren (falls bekannt). Es steht NIRGENDWO, dass man den Unfall der Polizei melden MUSS (siehe "ODER" oben).

So gesehen würde ich behaupten der TE hätte sich richtig verhalten.

Oder mache ich einen Denkfehler?

Die Frage kann nicht mit ja oder nein beantwortet werden. Im Wohngebiet ist die zumutbare Zeitspanne wesentlich länger als nachts auf dem einsamen Waldparkplatz, wo man beim Pinkelnothalt unachtsam einen Zaun mit dem Auto touchiert hat. Auch die Witterung ist zu beachten.

Zitat:

@Kappa13 schrieb am 21. Juli 2019 um 12:56:46 Uhr:

Ich bin zwar persönlich in solcher Situation noch nie gewesen, für die Zukunft würde aber gerne was lernen. Aus dem Grund hätte ich folgende Verständnisfrage (Hervorhebung von mir)

Strafgesetzbuch (StGB) sagt:

(Zitat)

"§ 142 Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

1) Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er

1. zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, daß er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder

2. eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne daß jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen,

wird [...] bestraft.

(2)[...]

Von Anwälten, die im Internet ihre Beratung veröffentlichen, wird bei "angemessener Zeit" von mind. 15 Minuten (je nach Situation) gesprochen.

Und weiter im StGB:

"vom Unfallort entfernt hat und die Feststellungen nicht unverzüglich nachträglich ermöglicht.

(3) Der Verpflichtung, die Feststellungen nachträglich zu ermöglichen, genügt der Unfallbeteiligte, wenn er den Berechtigten (Absatz 1 Nr. 1) ODER einer nahe gelegenen Polizeidienststelle mitteilt, daß er an dem Unfall beteiligt gewesen ist, und wenn er seine Anschrift, seinen Aufenthalt sowie das Kennzeichen und den Standort seines Fahrzeugs angibt und dieses zu unverzüglichen Feststellungen für eine ihm zumutbare Zeit zur Verfügung hält.

Meinem Verstädnis nach, reicht es bei "Bagatelschaden" 15-30 Minuten zu warten, danach einen Zettel zu hinterlassen oder den später Geschädigten zu kontaktieren (falls bekannt). Es steht NIRGENDWO, dass man den Unfall der Polizei melden MUSS (siehe "ODER" oben).

So gesehen würde ich behaupten der TE hätte sich richtig verhalten.

Oder mache ich einen Denkfehler?

Was spricht denn dagegen, bei so einem Unfall kurz die 110 zu wählen und die Sache aufnehmen zu lassen. So könnte man sich sogar diese Wartezeit ersparen, deren Länge, wie hier schon gesagt wurde, abhängig vom Unfallort definiert wird.

Ich kann das nur jedem raten, um einem eventuellem Verfahren aus dem Weg zu gehen. Wenn´s dann auch evtl. eingestellt wird. Die Rennerei hat man erst mal.

Solch ein Zettel kann aus welchem Grund auch immer verschwinden und dann guckt der Geschädigte in die Röhre.

Ein Handy hat heute jeder und 110 ist nicht so schwer zu tippen.

Zitat:

@AS60 schrieb am 21. Juli 2019 um 15:06:53 Uhr:

 

Was spricht denn dagegen, bei so einem Unfall kurz die 110 zu wählen und die Sache aufnehmen zu lassen. So könnte man sich sogar diese Wartezeit ersparen, deren Länge, wie hier schon gesagt wurde, abhängig vom Unfallort definiert wird.

Ich kann das nur jedem raten, um einem eventuellem Verfahren aus dem Weg zu gehen. Wenn´s dann auch evtl. eingestellt wird. Die Rennerei hat man erst mal.

Solch ein Zettel kann aus welchem Grund auch immer verschwinden und dann guckt der Geschädigte in die Röhre.

Ein Handy hat heute jeder und 110 ist nicht so schwer zu tippen.

Dagegen spricht, dass man bei so einem Quatsch sicher nicht den Notruf wählt!

die heutigen Clever-Telefone habe doch auch eine Suchfunktion... somit können die Kollegen von AS60 auch ohne 110 gerufen werden....

Zitat:

@Franklyn67 schrieb am 21. Juli 2019 um 15:10:08 Uhr:

Zitat:

@AS60 schrieb am 21. Juli 2019 um 15:06:53 Uhr:

 

Was spricht denn dagegen, bei so einem Unfall kurz die 110 zu wählen und die Sache aufnehmen zu lassen. So könnte man sich sogar diese Wartezeit ersparen, deren Länge, wie hier schon gesagt wurde, abhängig vom Unfallort definiert wird.

Ich kann das nur jedem raten, um einem eventuellem Verfahren aus dem Weg zu gehen. Wenn´s dann auch evtl. eingestellt wird. Die Rennerei hat man erst mal.

Solch ein Zettel kann aus welchem Grund auch immer verschwinden und dann guckt der Geschädigte in die Röhre.

Ein Handy hat heute jeder und 110 ist nicht so schwer zu tippen.

Dagegen spricht, dass man bei so einem Quatsch sicher nicht den Notruf wählt!

Du glaubst gar nicht aus welchen Gründen der Notruf gewählt wird. Und diese Anrufe sind absoluter Standard.

Zitat:

@NDLimit schrieb am 21. Juli 2019 um 15:12:51 Uhr:

die heutigen Clever-Telefone habe doch auch eine Suchfunktion... somit können die Kollegen von AS60 auch ohne 110 gerufen werden....

Das stimmt. Allerdings werden die Amtsnummern in einigen Behörden außerhalb der Bürodienstzeiten auf die Einsatzleitstelle umgeleitet. Es klingelt dann nur in einem anderen Ton am gleichen Platz. :)

Notruf für kleine Unfälle, Ruhestörungen u.s.w. sind absolut die Regel. Zumindest bei uns.

Stromausfälle, Fernseher läuft nicht, Klo verstopft .... sind da schon die Ausnahme.

Aber das führt jetzt zu weit.

Also nochmal mein Tip. Bevor man auf die Idee kommt, einen Zettel anzubringen, bzw. stundenlang zu warten, - Polizei rufen, unter welcher Nummer auch immer.

Ok... kann mir schon vorstellen, dass viele Leute aus nichtigen Gründen die Notrufnummer nutzen...

Zitat:

@NDLimit schrieb am 21. Juli 2019 um 16:11:31 Uhr:

Ok... kann mir schon vorstellen, dass viele Leute aus nichtigen Gründen die Notrufnummer nutzen...

Glaub mir. Du kannst es dir nicht vorstellen. :D

Selbst ich werde noch überrascht.

@AS60

Glaub mir. Du kannst es dir nicht vorstellen. :D

Selbst ich werde noch überrascht.

so wie hier etwa? :D

https://www.youtube.com/watch?v=t8Kh82LQYzw

Zitat:

@AS60 schrieb am 21. Juli 2019 um 15:06:53 Uhr:

 

Was spricht denn dagegen, bei so einem Unfall kurz die 110 zu wählen und die Sache aufnehmen zu lassen. So könnte man sich sogar diese Wartezeit ersparen, deren Länge, wie hier schon gesagt wurde, abhängig vom Unfallort definiert wird.

Ich kann das nur jedem raten, um einem eventuellem Verfahren aus dem Weg zu gehen. Wenn´s dann auch evtl. eingestellt wird. Die Rennerei hat man erst mal.

Solch ein Zettel kann aus welchem Grund auch immer verschwinden und dann guckt der Geschädigte in die Röhre.

Ein Handy hat heute jeder und 110 ist nicht so schwer zu tippen.

Zum beispiel um sich ein bußgeldverfahren zu ersparen. Würde mir jedenfalls spontan als erstes einfallen.

 

Zitat:

@schmatzi18 schrieb am 21. Juli 2019 um 16:30:20 Uhr:

Zitat:

@AS60 schrieb am 21. Juli 2019 um 15:06:53 Uhr:

 

Was spricht denn dagegen, bei so einem Unfall kurz die 110 zu wählen und die Sache aufnehmen zu lassen. So könnte man sich sogar diese Wartezeit ersparen, deren Länge, wie hier schon gesagt wurde, abhängig vom Unfallort definiert wird.

Ich kann das nur jedem raten, um einem eventuellem Verfahren aus dem Weg zu gehen. Wenn´s dann auch evtl. eingestellt wird. Die Rennerei hat man erst mal.

Solch ein Zettel kann aus welchem Grund auch immer verschwinden und dann guckt der Geschädigte in die Röhre.

Ein Handy hat heute jeder und 110 ist nicht so schwer zu tippen.

Zum beispiel um sich ein bußgeldverfahren zu ersparen. Würde mir jedenfalls spontan als erstes einfallen.

Nein. Strafverfahren passt eher. Sinn ist, dass die Polizei rauskommt, den Unfall aufnimmt und den Geschädigten später anschreibt und informiert. So geht nichts verloren und der Verursacher ist hinsichtlich des 142 aus dem Schneider. Buß - bzw. Verwarngeldverfahren bleiben davon unberührt.

Aber ich glaube jetzt schweifen wir zu weit ab.

Also Ende mit O.T.:)

 

am 21. Juli 2019 um 15:40

Zitat:

@billy18915 schrieb am 20. Juli 2019 um 01:58:54 Uhr:

Hallo Zusammen,

Ich hatte vor 2 Tagen einen Unfall verursacht, der mir jetzt keine Ruhe lässt. Folgendes ist passiert:

Ich versuchte mein Auto gegen die Fahrtrichtung zu parken. Also im Rückwärtsgang seitlich in die Parklücke. Die Parksituation ist extrem anstrengend in unserem Gegend. Die Polizeistation ist in der Nähe. 2 Minuten zu Fuß.

..................................................

..................................

 

siehe Bilder.

schwarz ist meines

weiß ist vom Unfallgegner.

Wie würdet Ihr das Problem rangehen? benötige wirklich euere Vorschläge.

Mit freundlichem Gruß

Das spricht für mich gegen einen Notruf.

Zitat:

@AS60 schrieb am 21. Juli 2019 um 16:39:09 Uhr:

Zitat:

@schmatzi18 schrieb am 21. Juli 2019 um 16:30:20 Uhr:

 

Zum beispiel um sich ein bußgeldverfahren zu ersparen. Würde mir jedenfalls spontan als erstes einfallen.

Nein. Strafverfahren passt eher. Sinn ist, dass die Polizei rauskommt, den Unfall aufnimmt und den Geschädigten später anschreibt und informiert. So geht nichts verloren und der Verursacher ist hinsichtlich des 142 aus dem Schneider. Buß - bzw. Verwarngeldverfahren bleiben davon unberührt.

Aber ich glaube jetzt schweifen wir zu weit ab.

Also Ende mit O.T.:)

Du scheinst das nicht so richtig verstanden zu haben. Wenn du die polizei rufst als verursacher, wird gegen dich in vielen fällen ein bußgeldverfahren eröffnet (z.b. besondere vorsicht beim rückwärtsfahren missachtet, kostet über 100€ ein 1 punkt wenns zum unfall kommt)

 

Das kann man umgehen wenn man den geschädigten anderweitig informieren kann, ohne die polizei zu holen.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Unfall beim Parken entgegen Fahrtrichtung