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Unfall beim Parken entgegen Fahrtrichtung

Themenstarteram 19. Juli 2019 um 23:58

Hallo Zusammen,

Ich hatte vor 2 Tagen einen Unfall verursacht, der mir jetzt keine Ruhe lässt. Folgendes ist passiert:

Ich versuchte mein Auto gegen die Fahrtrichtung zu parken. Also im Rückwärtsgang seitlich in die Parklücke. Die Parksituation ist extrem anstrengend in unserem Gegend. Die Polizeistation ist in der Nähe. 2 Minuten zu Fuß. Aber fast auf die komplette Straße wird falsch geparkt und keine Bußgelder. Beim Einparken habe ich leider die untere linke Seite (vorne) vom gegenüber stehenden/geparkten Fahrzeug gestreift. Dabei entstanden Kratzer bzw. Schaden an die Stoßstange des Unfallgegners und die Stoßstange links (vorne) von meinem Auto wurde auch beschädigt. Ich hatte einen Zettel hinterlassen. Also keine Polizei gerufen und versuchte das Thema selbst mit Unfallgegner zu klären. Den Fall hatte ich bei meiner Versicherung gemeldet, die dann nach einigen Fragen zum Schluss kam, dass die Reparaturkosten des Unfallgegners nicht übernommen werden könnten, da der Verursacher versuchte gegen Fahrtrichtung zu parken und in diesem Fall selbst die Kosten tragen muss. Kennt Ihr sowas? Also ich meine, wie ist dann das Sinn der 'Haft'pflichtversicherung wenn sie die Haftung des Mandats nicht übernehmen kann? Also konkret gefragt:

Im Fall einer Ordnungswidrigkeit (Parken entgegen Fahrtrichtung), Kann sich die Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers die Reparaturkosten des Unfallgegners verweigern, wenn der Verursacher selbst Ordnungswidrigkeit macht und dadurch ein Unfall entsteht? Also so dass die Haftpflichtversicherung den Verursacher zwingt, die Reparaturkosten des Unfallgegners selbst zu tragen?

Nun der Unfallgegner hat das Auto von einem Gutachter kontrollieren lassen. Dabei ergab sich dass die Stoßstange komplett erneuet wird. Hier fallen die Kosten von ca. 3000€ an, die sich natürlich nicht einfach zahlen lassen.

Falls die Versicherung für die Schaden nicht nachkommt, gäbe hier eine Möglichkeit dass man einen unabhägigen Gutachter beauftragt, der evtl. eine neutrale Kontrolle durchführt? Wie würde man das ganze rechtlich regeln?

Ich habe leider keine Verkehrrechtschutzversicherung sondern eine mit privat und Wohnen---optionen.

 

siehe Bilder.

schwarz ist meines

weiß ist vom Unfallgegner.

Wie würdet Ihr das Problem rangehen? benötige wirklich euere Vorschläge.

Mit freundlichem Gruß

Beste Antwort im Thema

@billy1

Den Fall hatte ich bei meiner Versicherung gemeldet, die dann nach einigen Fragen zum Schluss kam, dass die Reparaturkosten des Unfallgegners nicht übernommen werden könnten, da der Verursacher versuchte gegen Fahrtrichtung zu parken und in diesem Fall selbst die Kosten tragen muss.

 

Und was wäre, wenn da beispielsweise ein Mensch gestanden hätte, den du angefahren hättest?

Müsste dann nach Aussage dieses "Experten" bei der Versicherung auch nicht reguliert werden?

Das ist absoluter Blödsinn, selbstverständlich muss hier deine Versicherung regulieren.

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Echt, ich tippe mal darauf, dass in den meisten Fällen eher eine mündliche Verwarnung ausgesprochen wird. Schließlich wissen die Polizeibeamten sehr genau, dass die Meldung eher eine Ausnahme als die Regel ist und nicht noch mit einem Bußgeldverfahren geahndet werden sollte.

Mir fallen da auf Anhieb noch weitere Gründe ein, weshalb jemand sicherlich unter Umständen auf den Kontakt mit der Polizei verzichten könnte oder möchte. Dann muss man eben länger warten!

Die Kröte muss man eben schlucken, wenn man diesen Weg einschlagen will! :D

Du meinst sicher, wenn man vor der zu schluckenden Kröte zu viel was anderes geschluckt hat.

Oder an der Kröte geleckt hat?

Zitat:

@schmatzi18 schrieb am 21. Juli 2019 um 20:05:33 Uhr:

Zitat:

@AS60 schrieb am 21. Juli 2019 um 16:39:09 Uhr:

 

Nein. Strafverfahren passt eher. Sinn ist, dass die Polizei rauskommt, den Unfall aufnimmt und den Geschädigten später anschreibt und informiert. So geht nichts verloren und der Verursacher ist hinsichtlich des 142 aus dem Schneider. Buß - bzw. Verwarngeldverfahren bleiben davon unberührt.

Aber ich glaube jetzt schweifen wir zu weit ab.

Also Ende mit O.T.:)

Du scheinst das nicht so richtig verstanden zu haben. Wenn du die polizei rufst als verursacher, wird gegen dich in vielen fällen ein bußgeldverfahren eröffnet (z.b. besondere vorsicht beim rückwärtsfahren missachtet, kostet über 100€ ein 1 punkt wenns zum unfall kommt)

Das kann man umgehen wenn man den geschädigten anderweitig informieren kann, ohne die polizei zu holen.

Sorry. Das hatte ich tatsächlich falsch verstanden. Da hast du natürlich recht. Wenn man den Geschädigten ermitteln kann und ohne die Polizei klar kommt, wird es unter Umständen für den Verursacher billiger. Keiner ist gezwungen die Polizei zu rufen, wenn man sich selbst einigen kann.

Den Geschädigten "anderweitig informieren" mit dem berühmten Zettel hinter'm Scheibenwischer reicht dafür aber nicht. Ist vom Zufall abhängig, ob der Zettel Stunden später noch vorhanden oder lesbar ist.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 21. Juli 2019 um 22:01:36 Uhr:

Den Geschädigten "anderweitig informieren" mit dem berühmten Zettel hinter'm Scheibenwischer reicht dafür aber nicht. Ist vom Zufall abhängig, ob der Zettel Stunden später noch vorhanden oder lesbar ist.

Wenn mit anderweitig der Zettel gemeint war, ist das natürlich klar. Ein Zettel reicht nicht und kann nach hinten losgehen. Da kann man nur abraten.

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