Unfall beim Linksabbiegen, Schuldfrage

Hallo,

mich würde eine Schuldfrage interessieren.

Das Szenario habe ich mit Paint gemalt und angehängt, ich hoffe es ist verständlich.

Geht im Prinzip darum, dass auf einer 4 spurigen Strasse jemand links abbiegen möchte. Der Gegenverkehr bekommt gelb und ein Fahrer auf der einen Spur hält an und signalisiert das dem Linksabbieger per Lichthupe. Der Linksabbieger fährt und auf der zweiten Spur kommt von weit hinten ein Fahrzeug mit stark erhöhter Geschwindigkeit und rauscht bei dunkel-gelb noch rüber und es kommt zur Kollision.

Meine Frage: Trifft den Licht-Huper eine Mitschuld?

Beste Antwort im Thema

Ohne die urteile zu kennen, würde ich meinen, dass der linksabbieger die schuld trifft, weil er sich nicht auf andere verlassen darf, die ihm zeichen geben und besonders, wenn es noch ne zweite spur danaben gab. Da ist der abbieger selbst veranwortlich!

31 weitere Antworten
31 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan


Wenn ich mich recht erinnere gab es da mal ein tolles Urteil, wo einer anhielt und einem Fußgänger per Handzeichen mitteilte, daß er warten wolle. Der Fußgänger ging los und wurde von einem überholenden Fahrzeug angefahren. Der Handzeichengeber wurde zu einer Mitschuld verknackt, da er sich zu vergewissern hatte, daß der Fußgänger wirklich gefahrlos die Fahrbahn überschreiten durfte. So könnte das hier auch ausgehen, deswegen habe ich mir inzwischen diese netten Gesten gründlich abgewöhnt.

Ein solches Urteil gab es -in ähnlicher Form- tatsächlich schon mehrfach.

Soweit ich mich erinnere, betrafen jedoch all diese Urteile Kihder -als besonders "schwache" und zu schützende Verkehrsteilnehmer mit mangelnder Beurteilungskraft für eine solche Situation.

In gewisser Hinsicht ist das für mich sogar nachvollziehbar.

......

""da sonst wohl den Linksabbieger keine Schuld treffen würde, da der Räumpfeil ja erst aufleuchtet, wenn der Gegenverkehr rot hat.""

Sogar da meine ich mich anderslautender Urteils zu erinnern, nach denen der "Räumende" sich zu vergewissern hat, dass eventueller Gegenverkehr tatsächlich zum stehen kommt.
Anders als bei einer "konstanten" Abbiegeampel.

Fehler beim Linksabbiegen gelten als eine der Hauptunfallursachen mit möglichen Personenschäden im Stadtverkehr. Mir ist kein einziges Urteil bekannt, bei welchem ein Linksabbieger nicht mindestens eine erhebliche Teilschuld bekommen hat.

Zitat:

Original geschrieben von HelldriverNRW



Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan


Wenn ich mich recht erinnere gab es da mal ein tolles Urteil, wo einer anhielt und einem Fußgänger per Handzeichen mitteilte, daß er warten wolle. Der Fußgänger ging los und wurde von einem überholenden Fahrzeug angefahren. Der Handzeichengeber wurde zu einer Mitschuld verknackt, da er sich zu vergewissern hatte, daß der Fußgänger wirklich gefahrlos die Fahrbahn überschreiten durfte. So könnte das hier auch ausgehen, deswegen habe ich mir inzwischen diese netten Gesten gründlich abgewöhnt.
Ein solches Urteil gab es -in ähnlicher Form- tatsächlich schon mehrfach.
Soweit ich mich erinnere, betrafen jedoch all diese Urteile Kihder -als besonders "schwache" und zu schützende Verkehrsteilnehmer mit mangelnder Beurteilungskraft für eine solche Situation.
In gewisser Hinsicht ist das für mich sogar nachvollziehbar.

......

""da sonst wohl den Linksabbieger keine Schuld treffen würde, da der Räumpfeil ja erst aufleuchtet, wenn der Gegenverkehr rot hat.""

Sogar da meine ich mich anderslautender Urteils zu erinnern, nach denen der "Räumende" sich zu vergewissern hat, dass eventueller Gegenverkehr tatsächlich zum stehen kommt.
Anders als bei einer "konstanten" Abbiegeampel.

Fehler beim Linksabbiegen gelten als eine der Hauptunfallursachen mit möglichen Personenschäden im Stadtverkehr. Mir ist kein einziges Urteil bekannt, bei welchem ein Linksabbieger nicht mindestens eine erhebliche Teilschuld bekommen hat.

Dann verliert der "Räumpfeil" allerdings seine Daseinsberechtigung.

Auch was die Fußgänger angeht, gehe ich davon aus, dass erwachsene Menschen, die nicht offensichtlich geistige Defizite haben, durchaus auch nach dem Rüberwinken in der Lage sein sollten, sich selbstständig abzusichern. Sind ja keine Lemminge.

Zitat:

Original geschrieben von TimHendrik


Meine Frage: Trifft den Licht-Huper eine Mitschuld?

Nö, eher nicht, Schuld ist hier eindeutig der Linksabbieger, der sich zu vergewissern hat, das niemand neben ihm ist!

Da gibts auch schon einige Urteile zu -> linksabbieger bog ab, jemand hat ihn überholt, es rummste, es ging vor Gericht, die Hauptschuld (AFAIR 75%) traf den linksabbieger, denn beim abbiegen hat man sich zu vergewissern, das man niemanden gefährdet/behindert, auch die von hinten kommenden.

Zitat:

Original geschrieben von TimHendrik


Ich habe mal gehört - vielleicht hat zufällig jemand das Urteil dazu - dass jeder seine Vorfahrtsrechte behält, solange er die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht um mehr als 100% überschreitet. Also wer 100km/h fährt, wo 50km/h erlaubt sind, behält seine Vorfahrt, wer 101km/h fährt nicht. Im vorliegenden Fall könnte das heissen: Der Lichthupende fährt 50km/h, es wird gelb, er bremst problemlos ab. Von hinten kommt ein schnelleres Fahrzeug mit 100km/h. Der kann natürlich nicht mehr bremsen, obwohl er noch weiter weg ist.

Fände die Regelung - falls sie so existiert - aber ziemlich unsinnig. Ich finde, die Vorfahrt sollte ganz einfach an das Sichtfahrgebot geknüpft werden (nachts natürlich nicht an die Reichweite des Abblendlichts, da ich beleuchtete Verkehrsteilnehmer ja auch darüber hinaus sehen kann).

Wenn ich jemanden nicht sehe, kann ich ihm auch keine Vorfahrt gewähren (eine Ausnahme ist es natürlich, wenn ich an einer so unübersichtlichen Stelle einfahre, dass ich mich in jedem Fall reintasten oder einweisen lassen muss) und wenn jemand mich nicht sehen kann, kann er auch nicht wissen, ob ich gerade auf die Fahrbahn einfahre bzw. die Spur wechsle oder mich dort schon länger befinde und somit gleichberechtigt die Fahrbahn nutze.

Mit der Regelung, dass ich bis 100% Überschreitung Vorfahrt habe, ergeben sich sowohl Situationen, in denen ich quasi im Blindflug irgendwo durchrasen kann und jeder der mir in den Weg kommt zumindest eine Teilschuld kassiert, als auch Situationen in denen mich jemand deutlich sehen kann und sich denkt "der ist zu schnell und hat deswegen keine Vorfahrt, dem fahr ich jetzt rein". Alles nicht Sinn der Sache, oder?

Eins sollte in jedem Fall klar sein: Im Zweifelsfall muss der Wartepflichtige stehen bleiben, wenn er wegen in einer unklaren Situation auf Gut Glück losfährt, riskiert er einen selbstverschuldeten Unfall.

Ähnliche Themen

§37An Kreuzungen bedeuten:
...
Gelb ordnet an: "Vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten".

§9
Wer abbiegen will, muß entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor und Radfahrer auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren.

Abbieger und Überquerer hätten etwas falsch gemacht, der "Lichthuper" keinesfalls.

Wenn natürlich der die Kreuzung überquerende Fahrer mit höherer als erlaubter Geschwindigkeit unterwegs war oder vor der Ampel nochmals Gas gegeben hat, dann sieht es wohl anders aus, oder?

Zitat:

Original geschrieben von bauklo


Wenn natürlich der die Kreuzung überquerende Fahrer mit höherer als erlaubter Geschwindigkeit unterwegs war oder vor der Ampel nochmals Gas gegeben hat, dann sieht es wohl anders aus, oder?

dann würde ich ihm ne teilschuld zusprechen, weil der linksabbieger ja nicht damit rechnen kann das zu schnell unterwegs war oder noch gas gibt.

da sollte man dann aber auch betrachten ob der unfall nicht passiert wäre wenn er sich ans tempolimit gehalten hätte usw.

es stellt sich dann auch die frage in wie weit der "gelbfahrer" den unfall hätte verhindern können, und inwiefern seine überhöte geschwindigkeit dazu beitrug das der unfall nicht verhindert werden konnte.

im generellen hat hat der geradeaus verkehr vofahrt, das die ampel gelb war konnte der linksabbieger nicht sehen, und das die lichthupe zweifelsfrei bedeutet das er fahren soll kann er auch nicht sagen, hätte ja sein können das der fahrer jemand anders grüssen wollte.

nur wenn der entgegenkommende sich ans tempolimit gehalten hat, nicht nochmal beschleunigte und nicht davon ausgehen konnte das der linksabbieger noch vor ihm reinzieht ist er unschuldig und der linksabbieger würde 100% bekommen.

der lichthuper jedoch hat zu keinem zeitpunkt ein fehlverhalten begangen mit welchem er sich oder andere behindert/gefährdet hätte, und hat auch die rechte anderer verkehrsteilnehmer nicht beienträchtigt.

wenn der linksabbieger abbiegt muss er sich selber davon überzeugen das er dadurch niemanden gefährdet/behindert oder rechte anderer beeinträchtigt, nur wenn er das zweifelsfrei festgestellt hat darf er abbiegen, und da kann er auch keine schuld anderen zuweisen.

Zitat:

Original geschrieben von Destructor



Zitat:

Original geschrieben von bauklo


Wenn natürlich der die Kreuzung überquerende Fahrer mit höherer als erlaubter Geschwindigkeit unterwegs war oder vor der Ampel nochmals Gas gegeben hat, dann sieht es wohl anders aus, oder?
dann würde ich ihm ne teilschuld zusprechen, weil der linksabbieger ja nicht damit rechnen kann das zu schnell unterwegs war oder noch gas gibt.

Was ist das denn fürn Unsinn?!

Natürlich muss man damit rechnen, wozu gibts denn Spiegel!

Und auch vor Gericht denke ich nicht, das der abbieger weniger als 75% bekommen wird und der 'vorbeifahrende' mehr als die normale Gefährdungshaftung...

Hier könnte der Richter nämlich zum Beispiel mal die Regelung zum Spurwechsel anwenden, außerdem:

Zitat:

StVO §9, Abbiegen


(1) Wer abbiegen will, muß dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Wer nach rechts abbiegen will, hat sein Fahrzeug möglichst weit rechts, wer nach links abbiegen will, bis zur Mitte, auf Fahrbahnen für eine Richtung möglichst weit links einzuordnen, und zwar rechtzeitig. Wer nach links abbiegen will, darf sich auf längs verlegten Schienen nur einordnen, wenn er kein Schienenfahrzeug behindert. Vor dem Einordnen und nochmals vor dem Abbiegen ist auf den nachfolgenden Verkehr zu achten; vor dem Abbiegen ist es dann nicht nötig, wenn eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist.

Ich glaub das sagt ja wohl alles, oder?!

Zitat:

Original geschrieben von Destructor


da sollte man dann aber auch betrachten ob der unfall nicht passiert wäre wenn er sich ans tempolimit gehalten hätte usw.
es stellt sich dann auch die frage in wie weit der "gelbfahrer" den unfall hätte verhindern können, und inwiefern seine überhöte geschwindigkeit dazu beitrug das der unfall nicht verhindert werden konnte.

Das ist völlig irrelevant!

Die Schuld trifft hier hauptäschlich den Abbieger, er hat den nachfolgenden Verkehr nicht beachtet!!

Außerdem könnte man hier auch einen Wechsel der Fahrspuren sehen ->

Zitat:

§7 StVo


5) In allen Fällen darf ein Fahrstreifen nur gewechselt werden, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Jeder Fahrstreifenwechsel ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichungsanzeiger zu benutzen.

Und auch hier liegt die Schuld wieder beim Abbieger!

Die Geschwindigkeit des anderen ist erstmal sekundär...

Zitat:

Original geschrieben von Destructor


im generellen hat hat der geradeaus verkehr vofahrt, das die ampel gelb war konnte der linksabbieger nicht sehen, und das die lichthupe zweifelsfrei bedeutet das er fahren soll kann er auch nicht sagen, hätte ja sein können das der fahrer jemand anders grüssen wollte.

Und selbst wenn, entbindet das den abbieger nicht von den oben angeführten Pflichten, nach denen er sich zu vergewissern hat, niemanden zu gefährden, was er anscheinend nicht tat.

Zitat:

Original geschrieben von Destructor


nur wenn der entgegenkommende sich ans tempolimit gehalten hat, nicht nochmal beschleunigte und nicht davon ausgehen konnte das der linksabbieger noch vor ihm reinzieht ist er unschuldig und der linksabbieger würde 100% bekommen.

Auch wenn er die Geschwindigkeit überschritten hat, heißt das noch garnix!

darf ich mal fragen ob du die situation richtig verstanden hast?

was hilft dem linksabbieger der spiegel wenn er die geschwindigkeit des entgegenkommenden verkehrs beurteilen soll? 😕

natürlich bekommt der linksabbieger einen grossteil der schuld, hat ja die vorfahrt missachtet.

es ging ja nur darum wer wieviel mitschuld bekommt.

du redest auch davon das der abbiegende den nachfolgenden verkehr beachten muss, ja wieso denn das nun? hier wurde nirgendswo was von nachfolgendem verkehr geschrieben, der hat doch hier keinerlei bedeutung.

Zitat:

Das ist völlig irrelevant!
Die Schuld trifft hier hauptäschlich den Abbieger, er hat den nachfolgenden Verkehr nicht beachtet!!

das seh ich anders, wenn der entgegenkommende mit deutlich erhöhter geschwindidkeit unterwegs war kann der linksabbieger ja davon augegangen sein das er durchkommt und es krachte dann nur wegen des zu schnellen entgegenkommenden.

da trifft dann zu beide schuld.

Zitat:

Auch wenn er die Geschwindigkeit überschritten hat, heißt das noch garnix!

doch heisst es, nämlich das er gegen die STVO verstossen hat,

und dadurch u.U. einen unfall veursacht hat, allein schon aus dem grund weil er nicht rechtzeitig bremsen konnte.

was den rest angeht rennst du offene türen ein.

ich sag doch schon das er zu aller erst dem entgegen kommenden verkehr vorfahrt gewähren muss und eine gefährdung/behinderung auszuschliessen hat.

Zitat:

wenn der linksabbieger abbiegt muss er sich selber davon überzeugen das er dadurch niemanden gefährdet/behindert oder rechte anderer beeinträchtigt, nur wenn er das zweifelsfrei festgestellt hat darf er abbiegen, und da kann er auch keine schuld anderen zuweisen.

ausserdem bekommt der entgegenkommende so gut wie immer teilschuld, weil er nach §1 STVO versuchen muss den unfall zu verhindern, und wenn er zu schnell unterwegs war erhöht er damit den bremsweg entscheidend, und geht dabei das risiko ein im gefahrenfall nicht rechtzeitig zum stehen zu kommen.

@Destructor

Du hast es falsch verstanden, der Threadersteller sagt ja selbst folgendes:

Zitat:

Der Linksabbieger fährt und auf der zweiten Spur kommt von weit hinten ein Fahrzeug mit stark erhöhter Geschwindigkeit und rauscht bei dunkel-gelb noch rüber und es kommt zur Kollision.

Also:

es ist hier eine 2spurige Straße.

Der mit dem linksabbieger zusammenstieß

kam von hinten!

Und nicht von vorn und auch nicht entgegen!

Außerdem sollte ein Führer eines Kraftfahrzeuges in der Lage sein die Geschwindigkeit anderer Verkehrsteilnehmer einzuschätzen, ist er das nicht und fährt er trotzdem, ist er Schuld, egal wie schnell 'der andere' fuhr.

Hier verstehe ich nicht, warum die Schuldfrage vom linksabbieger genommen werden soll!
er hat einen Fehler gemacht und vermutlich nicht in den Spiegel geschaut und so wirds auch vor Gericht enden, mehr als 75/25% wirds nicht geben.
Wenns doof kommt, bekommt der linksabbieger noch einen bis 2 rein...

Nein, nein.

Wie in der Zeichnung dargestellt geschieht der Unfall zwischen dem Linksabbieger und einem entgegenkommenden Fahrzeug - welches sich weiter hinten befindet als der Lichthuper.

@Stefan:
Ich halte es für etwas zweifelhaft und wenig seriös, dass Du mit absoluter Gewissheit eine nicht zu überschreitende 25%/75% Expertise erstellst.
Dass Du solche Aussagen triffst, ohne die vom TE geschilderte Situation überhaupt verstanden zu haben, wirft ein denkbar schlechtes Licht auf Deine Posts, zumal Destructor Dich sogar auf diesen Sachverhalt hingewiesen hat!

@all
Also bleibt es dabei:
Beide haben etwas falsch gemacht?

Der Linksabbieger muss achten (§9), der bei orange noch in die Kreuzung einfährt sowieso, da er bei orange eigentlich vor der Kreuzung warten muss (§37).

Das führt mich zu einigen Fragen:
1.) Wo steht eigentlich, dass man bei "orange" noch drüber darf? Das mache ich ja schließlich täglich!
Das muss dann ja auch erlaubt sein (ist doch logisch, oder?😁)
Ich meine es so gelernt zu haben, dass man nur dann, wenn starkes bremsen bei orange zu einer Gefährdung des nachfolgenden Verkehres führen würde, man bei orange noch in die Kreuzung fahren darf, sonst aber nicht.
Ich meine mich in dem Zusammenhang auch zu erinnern, dass mir erklärt wurde, orange bedeute "Kreuzung räumen".
Aber wo steht das, wie lautet die entsprechende Regel?

2.)Was ist eigentlich, wenn jemand bei "orange" abrupt bremst und ihm der Hintermann reinrauscht?
Ich habe mal die Faustregel gelesen, dass derjenige mit dem Schaden "vorne" eigentlich immer zahlt.

3.)Wenn ich bei "orange" auf einer Kreuzung in einen Unfall verwickelt werde- habe ich dann überhaupt eine Chance ganz schuldlos da raus zu kommen? Gibt es so etwas wie eine besondere Sorgfaltspflicht wenn ich bei orange in eine Kreuzung einfahre? könnte ich mir vorstellen, denn ich kann ja nicht allen Ernstes erwarten, dass ich bei orange ähnlich unbeschwert eine Kreuzung befahren kann wie bei grün...

du darfst bei orangenicht fahren 😉
ich weiss zwar den § nicht, is aber meines wissens nach ne OWi, wird mit nem kleinen geldbetrag bestraft.
das was du gesagt hast mim bremsen stimmt soweit, d.h. nur wenn du so stark bremsen müsstest das du den nachfolgenden verkehr gefährdest, darfst du noch drüber fahren, oder was heisst du darfst, es ist das geringere übel 😉 dürfen darfst dus deswegen nicht.
zu 2.) da muss man unterscheiden,
wenn der vordermann grundlos gebremst hat, also ohne das ne gefährdnung bestand, dann ist der vordermann schuld, in allen anderen fällen der hintermann. ebenso beim spurwechsel, wenn einer schneller von hinten kommt und einer wechselt die spur und es kracht ist der schuld der die spur wechselte, also der vordermann.
wenn du bei orange in eine kreuzung fährst kannst du generell von einer teilschuld ausgehen weil du dich ordnungswidrig verhalten hast.

Zitat:

Original geschrieben von Destructor


du darfst bei orangenicht fahren 😉

Verdammt, ich habs geahnt🙂

Denn wenn ich ehrlich bin, fahre ich so, dass ich bei "orange" immer versuche vor "rot" rüber zu kommen.

Dann sollte ich wohl versuchen, mir das abzugewöhnen.

Andererseits habe ich auch ein eine anarchische Ader, will sagen ich habe kein schlechtes Gewissen eine Regel auch mal zu brechen, wenn ich dadurch niemanden behindere und gefährde (und verzichte dafür auch oft auf die Durchsetzung meines Rechts wenn es der Situation zuträglich ist).

Also: Ich werde die "orange"-Phase in Zukunft etwas vorsichtiger handhaben.

Zitat:

Original geschrieben von Destructor


zu 2.) da muss man unterscheiden,
wenn der vordermann grundlos gebremst hat, also ohne das ne gefährdnung bestand, dann ist der vordermann schuld, in allen anderen fällen der hintermann. ebenso beim spurwechsel, wenn einer schneller von hinten kommt und einer wechselt die spur und es kracht ist der schuld der die spur wechselte, also der vordermann.
wenn du bei orange in eine kreuzung fährst kannst du generell von einer teilschuld ausgehen weil du dich ordnungswidrig verhalten hast.

Also auch hier:

Im Prinzip hat der Auffahrende immer Schuld. Es sei denn, der Vordermann ist mit dem Klammerbeutel gepudert und gibt zu unvermittelt gebremst zu haben...

Der Vordermann muss dem Hintermann quasi einen Gefallen tun und sich um Kopf und Kragen reden damit nicht der Hintermann zu 100% Schuld ist...

OT:
Ich habe selbst mal so ein Glück gehabt:
Ich habe auf enger Straße ein sehr breites Gespann überholt, nachdem der Fahrer des Gespannes um Gegenverkehr passieren zu lassen äußerst rechts an den Rand gefahren war.
Der Fahrer des Gespanns hat aber leider nicht gesehen, dass ich überholt habe und ist gemütlich wieder in die Straßenmitte gejuckelt.
Da hat er mich natürlich erwischt. Der Fahrer des Gespanns hat dann immer wieder, auch vor dem den Unfall aufnehmenden Polizisten wiederholt: "Ich hab Dich nicht gesehen. Ich hab Dich einfach nicht gesehen! Warum hast Du nicht gehupt, dann hättest ich Dich bemerkt...etc."
Deshalb ist es dann auf eine Aufteilung des Schadens 50%/50% hinausgelaufen- Wenn der Unfallgegner sich nicht um Kopf und Kragen geredet hätte, dann wäre ich sicherlich auf 100% meines Schades sitzen geblieben, hätte Punkte bekommen und ein Bußgeld bezahlt.
Denn dass der andere rübergezogen ist, hätte ich nie im Leben beweisen können!

Das Thema ist zwar schon extrem Alt, aber ich hatte tatsächlich so einen Vorfall als Linksabbieger, tatsächlich ist es so, das dass schnelle Auto über rot fuhr und somit eine Gefährdung verursacht und damit eigentlich die volle Schuld am Unfall bekommt, bei meinen Fall war es leider so, das Niemand beobachten konnte wie das Schnelle Auto über Rot geschossen ist, mir wollte auch niemand glauben das ich einen leuchtenden Pfeil hatte und die Fußgängerampel bereits rot war. (Heißt Gegenverkehr hat rot). Hat niemanden interessiert… ist eigentlich traurig das man jemanden aufgrund irgendwelcher Behauptungen die Schuld geben kann ohne feste Beweise um seinen eigenen Arsch zu retten.

Ich gehe davon aus das es um eine Fußgängerampel geht, die sich (aus Sicht des Linksabbiegers) hinter der Einmündung / Einfahrt befindet, in die der Linksabbieger fahren will. Es gibt entsprechend auch keinen Räumpfeil.

Zitat:

Hat niemanden interessiert…

Das spielt auch keine Rolle, da die Ampel nichts mit dem Unfall zu tun hatte. In den alten Beiträgen steht dazu leider sehr viel Unsinn.

Es spielt keine Rolle, wie weit die Ampel vor der Einmündung oder Einfahrt steht, 10m, 50m, 100m oder noch weiter. Als Linksabbieger musst du den Gegenverkehr durchlassen. Vollkommen unabhängig davon, ob der im Vorfeld selbst einen Fehler macht.

Oder ob du glaubst, dass er einen Fehler macht. Ob der wirklich über Rot gefahren ist kannst du zu dem Zeitpunkt ja nicht wissen, da du seine Ampel nicht sehen kannst.

Wenn ein Fahrzeug entgegenkommt und es zu einer Kollision kommen könnte müssen Linksabbieger warten und schauen wie es sich verhält, also ob es auch wirklich anhält. Und nicht auf einen Fehler des anderen lauern um dann selbst straffrei Fehler machen zu dürfen. So eine Regelung gibt es nicht.

Ähnliche Themen