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Unfall beim Ausparken im Dunkeln

Themenstarteram 24. Dezember 2013 um 23:33

Hi Leute,

Ich habe mein Auto in einer dunklen Straße (30ger Zone) am Seitenstreifen regulär geparkt. Um 22 Uhr ist mir jemand beim rückwärts Ausparken aus dem gegenüberliegenden Stellplatz gegen den linken Kotflügel gefahren. Die Polizei hat den Schaden aufgenommen und gemeint, dass ich womöglich eine Teilschuld habe, weil die Straße doch sehr dunkel sei und ich auch kein Standlicht an hätte.

Meine Frage ist nun, ob der Polizist recht hat, oder ob mich keine Schuld trifft.

An dem Seitenstreifen darf man ganz normal parken. Allerdings ist die Straße wirklich sehr dunkel, die nächste Laterne war auch ca. 20 Meter entfernt und mein Auto ist schwarz. Spielt das überhaupt eine Rolle, oder dürfen regulär geparkte Autos einfach nie angefahren werden, egal wie dunkel es ist?

Vielen Dank und liebe grüße

Xaocan

Beste Antwort im Thema

Hi,

ich habe so ganz stark die Vermutung, das der aufnehmende Polizist von seinem Job nur sehr bedingt eine Ahnung hat.

Wenn Du da legal geparkt hast, ist alles für Dich im grünen Bereich.

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Hi,

ich habe so ganz stark die Vermutung, das der aufnehmende Polizist von seinem Job nur sehr bedingt eine Ahnung hat.

Wenn Du da legal geparkt hast, ist alles für Dich im grünen Bereich.

1. Regel: Ein Polizist entscheidet nicht über Schuld und Unschuld.

Das entscheidet wenn ein Gericht. Dir kann hier völlig egal sein was die Polizei sagt, solange sie dir keinen Strafzettel verpasst.

Sofern das Auto nicht mehr gesehen werden kann, kann die Verpflichtung bestehen auch innerorts das Standlicht zu aktivieren. Genaueres ist ohne Vor-ort Augenschein jedoch nicht möglich und kann im zweifelsfalle von zwei Richtern auch unterschiedlich ausgelegt werden (z.b. wenn bei Sonnenlicht davon ausgegangen werden kann, dass das Auto in der Nacht sichtbar ist).

Solange sich der andere nicht finden lässt wird das ganze Thema aber sowieso heisse Luft bleiben, da dann nur die Kasko zahlt oder keiner.

Themenstarteram 24. Dezember 2013 um 23:51

Legal geparkt hab ich!

Allerdings hat der Polizist das so gesagt, und der Unfallverursacher hat das ja auch gehört. Kann es sein dass die Versicherung nun versucht mir eine Teilschuld zuzuschreiben?

Ich hab keinen Rechtschutz und auch keine Lust Ben Anwalt auf meine Kosten einzuschalten.

Themenstarteram 24. Dezember 2013 um 23:53

Zitat:

 

Solange sich der andere nicht finden lässt wird das ganze Thema aber sowieso heisse Luft bleiben, da dann nur die Kasko zahlt oder keiner.

Der Verursacher ist schon bekannt. Der hat ja freundlicherweise die Polizei gerufen..

Die Herren von der Polizei haben Recht. Wäre Dein Auto dort nicht gestanden, hätte der Schaden gar nicht erst entstehen können. Insoweit hast Du gegen Deine Schadensminimierungspflicht verstoßen, was wiederum eine Teilschuld rechtfertigt.

Ich habe selten so einen großen Schwachsinn gehört. Wen wundert es da, dass es Polizisten-Witze gibt.

Zitat:

Original geschrieben von Xaocan

Allerdings hat der Polizist das so gesagt, und der Unfallverursacher hat das ja auch gehört. Kann es sein dass die Versicherung nun versucht mir eine Teilschuld zuzuschreiben?

Versuchen kann sie es und vielleicht wird sie es versuchen. In dem Fall kannst du an die hoffentlich vorhandene Rechtsschutzversicherung übergeben und dich zurücklehnen :)

Wie die versicherung reagieren wird, was der verursacher seiner Versicherung sagt ist alles Glaskugellesen. Meine habe ich leider heute nicht dabei.

Zitat:

Original geschrieben von WRatte

Sofern das Auto nicht mehr gesehen werden kann, kann die Verpflichtung bestehen auch innerorts das Standlicht zu aktivieren.

Da die nächste Lampe keine 20 Meter weg war, ist das kein Thema.

Zitat:

Solange sich der andere nicht finden lässt wird das ganze Thema aber sowieso heisse Luft bleiben, da dann nur die Kasko zahlt oder keiner.

der Part hat sich schon erledigt

 

Themenstarteram 25. Dezember 2013 um 0:00

Zitat:

Original geschrieben von WRatte

 

Sofern das Auto nicht mehr gesehen werden kann, kann die Verpflichtung bestehen auch innerorts das Standlicht zu aktivieren. Genaueres ist ohne Vor-ort Augenschein jedoch nicht möglich und kann im zweifelsfalle von zwei Richtern auch unterschiedlich ausgelegt werden (z.b. wenn bei Sonnenlicht davon ausgegangen werden kann, dass das Auto in der Nacht sichtbar ist).

Das ist der Punkt der mich verunsichert... das Auto stand wirklich im Dunkeln. Könnte der Polizist also doch recht gehabt haben?

Zitat:

Original geschrieben von Suiwababbial

Die Herren von der Polizei haben Recht. Wäre Dein Auto dort nicht gestanden, hätte der Schaden gar nicht erst entstehen können. Insoweit hast Du gegen Deine Schadensminimierungspflicht verstoßen, was wiederum eine Teilschuld rechtfertigt.

Ich habe selten so einen großen Schwachsinn gehört. Wen wundert es da, dass es Polizisten-Witze gibt.

Einen Smilie hättest Du dem Beitrag schon spendieren können. :rolleyes:

@TE: Der Cop lag falsch.

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos

Zitat:

Original geschrieben von Suiwababbial

Die Herren von der Polizei haben Recht. Wäre Dein Auto dort nicht gestanden, hätte der Schaden gar nicht erst entstehen können. Insoweit hast Du gegen Deine Schadensminimierungspflicht verstoßen, was wiederum eine Teilschuld rechtfertigt.

Ich habe selten so einen großen Schwachsinn gehört. Wen wundert es da, dass es Polizisten-Witze gibt.

Einen Smilie hättest Du dem Beitrag schon spendieren können. :rolleyes:

@TE: Der Cop lag falsch.

Sorry, keine böse Absicht. Hole ich hier nach. Bitte selbstständig bedienen:

:D :D :D :D :D :D :D :D :D :D :D :D :D :D :D :D :D :D :D :D :D :D :D :D

am 25. Dezember 2013 um 0:05

Zitat:

Original geschrieben von Xaocan

Zitat:

Original geschrieben von WRatte

Sofern das Auto nicht mehr gesehen werden kann, kann die Verpflichtung bestehen auch innerorts das Standlicht zu aktivieren. Genaueres ist ohne Vor-ort Augenschein jedoch nicht möglich und kann im zweifelsfalle von zwei Richtern auch unterschiedlich ausgelegt werden (z.b. wenn bei Sonnenlicht davon ausgegangen werden kann, dass das Auto in der Nacht sichtbar ist).

Das ist der Punkt der mich verunsichert... das Auto stand wirklich im Dunkeln. Könnte der Polizist also doch recht gehabt haben?

Ich sehe hier einen wichtigen Punkt der gegen deine Teilschuld spricht:

Der Unfall geschah nicht mit dem fließenden Verkehr sondern mit dem parkenden Verkehr. Beim Ausparken besteht eine erhöhte Sorgfaltsverpflichtung, die Messlatte für eine Teilschuld liegt hier bedeutend höher, vor allem da der Fahrzeugführer sich problemlos und ohne jegliche Eile versichern könnte wie viel Platz er hat. Ich würde unter Einbeziehung dieser Tatsache davon ausgehen, dass es hier spätestens bei einem Gerichtsverfahren keinen Platz für eine Teilschuld gibt.

Dass die Versicherung eine Teilschuldeinrede machen könnte - damit solltest du trotzdem in jedme Fall rechnen, keine Versicherung zahlt gerne.

In einem solchen Fall würde ich zu einem Anwalt raten, den eh die Gegenseite zu zahlen hat. Einen Kuhhandel mit Versicherungsheinis muss man sich nicht antun.

Wer ein geparktes Auto beschädigt hat immer Schuld. Mein Onkel stand sogar auf dem Parkverbot als eine Dame beim Ausparken sein Fzg gestriffen hat. Sie war die Verursacherin und musste blechen, er musste 35€ Verwarnungsgeld zahlen wegen dem Falschparken.

Zitat:

Original geschrieben von brazzident

Wer ein geparktes Auto beschädigt hat immer Schuld.

Das ist falsch. Wer ein verbotenerweise geparktes Fahrzeug beschädigt, kann durchaus nur eine Teilschuld bekommen. Ich kann das leider aus eigener Erfahrung sagen.

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