Unfall beim Ausparken im Dunkeln
Hi Leute,
Ich habe mein Auto in einer dunklen Straße (30ger Zone) am Seitenstreifen regulär geparkt. Um 22 Uhr ist mir jemand beim rückwärts Ausparken aus dem gegenüberliegenden Stellplatz gegen den linken Kotflügel gefahren. Die Polizei hat den Schaden aufgenommen und gemeint, dass ich womöglich eine Teilschuld habe, weil die Straße doch sehr dunkel sei und ich auch kein Standlicht an hätte.
Meine Frage ist nun, ob der Polizist recht hat, oder ob mich keine Schuld trifft.
An dem Seitenstreifen darf man ganz normal parken. Allerdings ist die Straße wirklich sehr dunkel, die nächste Laterne war auch ca. 20 Meter entfernt und mein Auto ist schwarz. Spielt das überhaupt eine Rolle, oder dürfen regulär geparkte Autos einfach nie angefahren werden, egal wie dunkel es ist?
Vielen Dank und liebe grüße
Xaocan
Beste Antwort im Thema
Hi,
ich habe so ganz stark die Vermutung, das der aufnehmende Polizist von seinem Job nur sehr bedingt eine Ahnung hat.
Wenn Du da legal geparkt hast, ist alles für Dich im grünen Bereich.
97 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von birscherl
Das ist falsch. Wer ein verbotenerweise geparktes Fahrzeug beschädigt, kann durchaus nur eine Teilschuld bekommen. Ich kann das leider aus eigener Erfahrung sagen.Zitat:
Original geschrieben von brazzident
Wer ein geparktes Auto beschädigt hat immer Schuld.
Gibt es unterschiedliche Gesetzesgrundlagen hierfür in den anderen Bundesländern??
§ 17 (4) Haltende Fahrzeuge sind außerhalb geschlossener Ortschaften mit eigener Lichtquelle zu beleuchten. Innerhalb geschlossener Ortschaften genügt es, nur die der Fahrbahn zugewandte Fahrzeugseite durch Parkleuchten oder auf andere zugelassene Weise kenntlich zu machen; eigene Beleuchtung ist entbehrlich, wenn die Straßenbeleuchtung das Fahrzeug auf ausreichende Entfernung deutlich sichtbar macht. ...
Das "ausreichend" ist entscheidend. Ob es wirklich ausreichend hell war, wird letztendlich nur ein Gericht entscheiden können. Es kann also durchaus sein, dass sich aus der fehlenden Beleuchtung eine Teilschuld ergibt.
Außerhalb geschlossener Ortschaften kann ichs ja verstehen, dass man die Parkleuchte an haben sollte. Aber innerhalb von Ortschaften? Wer hat denn schon nachts ein leuchtendes Auto am Straßenrand gesehen bzw welcher normale Mensch lässt innerhalb geschlossener Ortschaften die Parkleuchte an?
Zitat:
Original geschrieben von Xaocan
Das ist der Punkt der mich verunsichert... das Auto stand wirklich im Dunkeln. Könnte der Polizist also doch recht gehabt haben?Zitat:
Original geschrieben von WRatte
Sofern das Auto nicht mehr gesehen werden kann, kann die Verpflichtung bestehen auch innerorts das Standlicht zu aktivieren. Genaueres ist ohne Vor-ort Augenschein jedoch nicht möglich und kann im zweifelsfalle von zwei Richtern auch unterschiedlich ausgelegt werden (z.b. wenn bei Sonnenlicht davon ausgegangen werden kann, dass das Auto in der Nacht sichtbar ist).
Nein mache dir keine Sorgen, hast du den Unfallbericht? Dann melde den Schaden mal bei der gegenerischen Versicherung, falls die der Ansicht sind das du eine Teilschuld hast werden sie dich schon in Kenntnis setzen.
Der Unfallgegner ist dir ins Auto gefahren und du nicht den Unfallgegner, zusätzlich hat er gegen besondere sorgfaltspflichten beim Ausparken verstoßen, es hätte dort auch eine Mutter im Kinderwagen herfahren können.
Die Sache ist vollkommen eindeutig.
Hier mal ein Link von einem ähnlichen Fall.
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=107184
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von brazzident
Gibt es unterschiedliche Gesetzesgrundlagen hierfür in den anderen Bundesländern??
Das weiß ich nicht. Hier ein Urteil aus meiner Heimat Bayern:
http://www.finanztip.de/recht/verkehr/mu-737.htmZitat:
Original geschrieben von brazzident
Außerhalb geschlossener Ortschaften kann ichs ja verstehen, dass man die Parkleuchte an haben sollte. Aber innerhalb von Ortschaften? Wer hat denn schon nachts ein leuchtendes Auto am Straßenrand gesehen bzw welcher normale Mensch lässt innerhalb geschlossener Ortschaften die Parkleuchte an?
Man "sollte" außerorts nicht, man muss! Innerorts sehe ich das bei uns öfter, weil die Straßenbeleuchtung einfach so miserabel ist, dass es teilweise stockdunkel ist.
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Die Sache ist vollkommen eindeutig.
Nein, ist sie leider nicht. Wenn das geparkte Fahrzeug hätte beleuchtet sein müssen, kann sich dadurch eine Teilschuld ergeben. Wurde doch oft genug ausgeführt. Siehe auch mein Link oben. Klären kann das nur ein Gericht, nicht die subjektiven Meinungen juristischer Laien.
als erstes mal, war oder ist der Laternenmast gekennzeichnet wenn ja ist Standlicht angezeigt welches aber nur für den fließenden Verkehr gedacht ist, mir ist nicht bekannt das ein Standlicht das Seitenteil eines Fahrzeuges sichtbar macht.
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von birscherl
Nein, ist sie leider nicht. Wenn das geparkte Fahrzeug hätte beleuchtet sein müssen, kann sich dadurch eine Teilschuld ergeben. Wurde doch oft genug ausgeführt. Siehe auch mein Link oben. Klären kann das nur ein Gericht, nicht die subjektiven Meinungen juristischer Laien.Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Die Sache ist vollkommen eindeutig.
Und wenn der Unfallverursacher rückwärts gegen einen unbeleuchteten Poller/Schildermast ect gefahren wäre so würde der unbeleuchtete Poller oder Schildermast auch eine Teilschuld bekommen?
Wer rückwärts fährt hat Rückfahrscheinwerfer an und dann sind die Umrisse eines Fahrzeuges deutlich zu erkennen, es sei denn es ist ein Natofahruzeug mit Tarnfarbe 😉( scherz)
Vielen Dank für die ganzen Antworten!
Das heißt also für mich, dass ich wohl keine Teilschuld habe. Falls die Versicherung das anders sieht, schalte ich einen Anwalt ein, obwohl ich keine rechtsschutzversicherung habe und hoffe, dass der mich da rausboxen kann, oder?
Wie ist denn mein weiteres Vorgehen? Ich ruf am 27. bei der gegnerischen Versicherung an, und frag ob ich das Auto zur nächsten Vertragswerkstatt bringen kann. Alles weitere wird dann von der Werkstatt geregelt, oder?
LG Xaocan
Zitat:
Original geschrieben von Xaocan
Vielen Dank für die ganzen Antworten!
Das heißt also für mich, dass ich wohl keine Teilschuld habe.
Also für mich liest sich das so, als würde sich die MT Fachwelt wie immer nicht einig sein.
Das einzig sinvolle wäre ein Verschieben des Threads ins Versicherungsforum.
Oder alternativ sich im Verkehrsportal.de anmelden und dort noch einmal genau die gleiche Frage stellen.....😉
@ TE gehe einfach mal davon aus, das die Versicherung des Unfallgegners das so abwickelt, so war es bei mir auch in einem sehr sehr ähnlichen Falle.
Zitat:
Original geschrieben von Xaocan
Falls die Versicherung das anders sieht, schalte ich einen Anwalt ein, obwohl ich keine rechtsschutzversicherung habe und hoffe, dass der mich da rausboxen kann, oder?
Nur mal so zur Info, weil mir das allmählich tierisch auf den Sack geht. Hier wird immer so getan, als ob eine Rechtsschutzversicherung gleich einen Anwalt zahlen würde ... Egal wie hoch der Streitwert ist.
Da die Anwalts- und Gerichtskosten inzwischen Dimensionen angenommen haben, die keiner mehr zahlen kann, weil jeder, der eine Rechtsschutz hat, auch glaubt jeden Streit ausfechten zu können.
Die Rechtsschutzversicherungen sind inzwischen dazu übergegangen erst mal eine Selbstbeteiligung des Klienten einzufordern. Das ist schon mal die erste Hürde, wenn man bedenkt, dass eine Rechtsberatung vielleicht nur 50 Öhre kostet und eine Selbstbeteiligung meist gleich 150 oder mehr.
Um nun einen einfacheren, weil kostengünstigeren Weg gehen zu können, wird meist eine Mediation vorgeschlagen. Dazu setzt der Anwalt ein Schreiben auf, dass man eventuell selbst abtippen muss und das einschickt. In manchen Fällen reicht es bereits aus. Ist der Fall absehbar hartnäckiger oder kostenintensiver, ist natürlich ohne anwaltliche Hilfe kaum etwas zu machen. Dann ist die Rechtsschutz aber auch bereit die Kosten zu übernehmen und man spart u.U. die Selbstbeteiligung. Dazu ist aber erst mal die Mediation zwingend notwendig.
Zwar rate ich auch zu einer Rechtsschutzversicherung in den meisten Fällen, weil ohne kommt man kaum noch aus. Nur sollten einem die Hürden bewusst sein, bevor man sich in ein kostspieliges Abenteuer stürzt, dass durchaus auch billiger zu regeln gewesen wäre. Oder, anders gesprochen: ERST denken, dann zuschlagen. Oder: ERST überlegen wie schmerzhaft die Reaktion ist, dann zuschlagen (Sinnbildlich gesprochen - iss ja noch Weihnachten! 😁)
Zum Eingangsthema: Egal ob das Auto nun Schwarz lackiert ist oder nur eine dunkle Farbe hat, ich muss dass nicht rundum beleuchten, damit ein Rückwärtsausparker den Wagen nicht übersieht.
Wenn jemand rückwärts ausparkt, muss er sich schon vergewissern, dass da kein Hindernis ist. Könnte ja auch ein unbeleuchteter Baum plötzlich hinters Auto "springen", oder eine Mauer oder sonst was.
Was der Polizist gemacht hat, ist seinen persönlichen Mundgeruch mitgeteilt, den allerdings niemanden interessieren muss. Es sei denn, er muss den Schaden ersetzen, weil er nebenberuflich Versicherungsvertreter ist. Also, lass dir die Weihnachtsstimmung nicht vermiesen! Nicht alles was ein Polizist so absondert ist auch akzeptabel.
Zitat:
Original geschrieben von Xaocan
Wie ist denn mein weiteres Vorgehen? Ich ruf am 27. bei der gegnerischen Versicherung an, und frag ob ich das Auto zur nächsten Vertragswerkstatt bringen kann. Alles weitere wird dann von der Werkstatt geregelt, oder?
LG Xaocan
Edit:
Du bringst den Wagen zu einer Werkstatt deines Vertrauens, egal ob es ein Vertragshändler, eine Karrosserieinstandsetzung oder eine freie Werkstatt ist. Die machen dann einen Kostenvoranschlag oder eventuell ein Gutachten und reichen es der gegenerischen Versicherung ein. Wenn du eine Reparaturfreigabe von der Versicherung hast lässt du den Wagen reparieren oder auch nicht.. Weiter Vorgehensweise dann frage mal im Versicherungsforum nach.
Natürlich kannst du auch alles von der dir beauftragten Werkstatt regeln lassen indem du eine Abtrittserklärung unterschreibst.
Parklicht ist vorgeschrieben..
Wenn nicht vorhanden, ist das Standlicht einzuschalten, auch wenn die Laterne in der Nacht durchgehend leuchtet, aber das Fahrzeug nicht eindeutig zu erkennen ist.
Wenn der Rammer seine Rücksicht mit Tönungsfolie behindert hat, ist er alleinig an dem Unfall schuld.