Unfall bei Spurwechsel - Schuldfrage?! Weiteres Vorgehen?
Hallo,
ich hatte heute meinen ersten Autounfall und hätte einige Fragen zum weiteren Vorgehen.
Ablauf des Unfalls:
Auf einer Zweispurigen Straße fuhren ich und der Unfallgegner auf gleicher Höhe nebeneinander her mit einer Geschwindigkeit von ca. 30 km/h (50km/h erlaubt). Ich fuhr auf der linken Spur und er auf der rechten. Auf seiner Spur bremste ein Fahrzeug vor ihm ab, da es rechts seitlich einparken wollte, daraufhin zog er ohne zu blinken rüber und hat mich vorne und dann die komplette Seite getroffen. (Mein Fahrzeug ist das weiße)
Behauptung vom Gegner:
Der Unfallgegner beharrt darauf rechtzeitig geblinkt zu haben und behauptet, dass ich zu schnell gefahren bin und er mich deshalb getroffen hat.
Frage: Wer hat eurer Meinung nach Schuld?
Vorgehen:
Ich habe den Wagen nun in die nächste Werkstatt abschleppen lassen und lasse dort ein Gutachten zum Schaden erstellen. Weiterhin wollte ich einen Rechtsanwalt aufsuchen. (Es besteht keine Rechtsschutzversicherung) Den Schaden habe ich bisher nur meiner Versicherung gemeldet.
Fragen:
-Wie wahrscheinlich ist es, dass ich auf den Kosten des Gutachtens sitzen bleibe? Soll ich das Gutachten lieber aufschieben?
-Darf das Auto jetzt bis Klärung der Schuldfrage nicht repariert werden oder wie sieht das genau aus?
-Kann ich mir jetzt einfach einen Mietwagen nehmen? Was muss ich dabei beachten?
Vielen Dank schon Mal an alle im Voraus...
Beste Antwort im Thema
Wer seine Fahrspur verlässt und auf eine andere wechselt hat sich zu vergewissern dass er niemanden gefährdet oder behindert. Ob er dabei blinkt ist in diesem Fall relativ egal 😉
47 Antworten
der Gutachter ermittelt allenfalls die voraussichtliche Reparaturdauer. Für die Höhe gibt es Tabellen, damit hat der Gutachter nichts zu tun. Auch wenn es länger dauert kann er das nicht wissen. Mit Kostenpauschalen und anderen Dingen hat er schon erst recht nichts zu schaffen.
Wertverlust ist sein Thema, das ist klar.
Zitat:
Original geschrieben von Kai R.
wenn Dein Auto nicht fahrbereit ist, steht Dir der Mietwagen auch jetzt schon zu.Du hast aber eine Schadenminderungspflicht:
- kürzeste Reparaturdauer, falls möglich erst Notreparatur, um das Auto verkehrssicher und fahrbereit zu machen
- nur, wenn Du den Mietwagen auch wirklich brauchst (und nachweisbar nutzt)
- min. drei Mietwagenangebote einholen und das Günstigste auswählen
- eine Nummer kleiner mieten, da Dir sonst die Abnutzungsersparnis am eigenen Auto gegengerechnet wird
Besser ist es, wenn möglich keinen Mietwagen zu nehmen (oder nur tageweise), mit Nutzungsausfallentschädigung ist man auf der sicheren Seite.
Bisher hast Du alles richtig gemacht.
Mit dem, was Kai hier bisher dargestellt hat, stimme ich fast immer überein.
Dank Rechtsschutzversicherung ist auch ein Anwalt hilfreich, den muss man natürlich intensiv instruieren, damit es keine Erfahrungen ala Bootsmann gibt.
Ich habe immer auch die Polizei geholt (hilft schon, wenn man sich nicht schuldig fühlt).
Ich habe immer sofort einen Gutachter meiner Wahl genommen. Den Streit darüber hat der Anwalt abgefangen.
Wenn das Auto fahruntüchtig war, habe ich auch sofort einen Leihwagen genommen (natürlich nicht die vom Abschlepper empfohlenen), sondern den von meinem Freundlichen. Keine 3 Angebote. Wurden auch immer bezahlt, da nur knapp drunter die Klasse gewählt. Die Versicherung muss bei den Kilometern schon bluten. Mit dem einen Wagen hatte ich in den 2 Wochen mehr als 3500 km herunter.
Ansonsten Notreparatur und dann etwas später die richtige Reparatur. Ich habe da auch nie auf die Zusage der Versicherung gewartet. Es musste ja sowieso gemacht werden.
Und den Anwalt müssen sie eh bezahlen.
Zitat:
Original geschrieben von Moers75
… Ganz so einfach ist die Geschichte bei der Formulierung in der StVO nicht.
Hallo Moers75,
was ist denn an der Formulierung in der StVO so schwer, daß sie nicht zu verstehen ist? 'Nicht durchgängig befahrbar' ist doch an Eindeutigkeit kaum noch zu überbieten. Daß auch verkehrsbedingte Stockungen damit gemeint sein könnten, kann doch unmöglich Dein Ernst sein. Oder glaubst Du etwa auch, wenn auf der Autobahn die rechte Spur im Stau steht, während sich die linke Spur noch langsam bewegt, daß dann das Reißverschlußverfahren zum Einsatz kommt?
Grüße,
Hulda