Unfall bei RRA - Fahrt
Hallo in die Runde,
zunächst, es ist kein reines Tiguan-Thema.
Mir stellt sich die Frage, wer ist eigentlich haftbar, wenn auf einer Hin-oder Rückfahrt zu einer Vertragswerkstatt wegen eines Werksrückrufs ein Unfall passiert. Diese Fahrt findet ja nur statt um einen werksmäßig verursachten Mangel am Fahrzeug zu beheben.
Diese Fahrt ist ja nicht selbst initiiert, sondern vorgegeben durch, hier VW.
Hat jemand schon mal etwas über eine gesetzliche Regelung erfahren?
Habe nämlich morgen Früh so eine Tour und dadurch viel mir die Frage ein.
Gruß Manfred
Beste Antwort im Thema
Ich lach mich kaputt. Eigentlich ist schon allein die Fragestellung ein Fall um bei der MPU vorstellig zu werden.
36 Antworten
Zitat:
@Huiwaellerallemol schrieb am 04. Mai 2017 um 22:40:58 Uhr:
Hallo FGlorian,er erfasst ja nicht mal den Unterschied zwischen meiner Frage, hier ein von mir unverschuldeter Termin und einem Arzttermin den ich angeregt habe.
Manfred
Ja. Wie gesagt, für solche Fragen ist ein Forum da! Punkt, aus, Ende. Wenn sich jemand nicht für das Thema interessiert, kann man ja auch einmal nichts sagen. Aber vielleicht bin ich zu alt um das zu verstehen...
Aber es gibt immer einen der was dagegen hat.
So, jetzt muss ich ins Bett 🙂. Schon viel zu spät für mein Alter...
Ich krich schon wieder Blutdruck...
Zitat:
@Huiwaellerallemol schrieb am 4. Mai 2017 um 22:40:58 Uhr:
Zitat:
@FGlorian schrieb am 4. Mai 2017 um 22:36:23 Uhr:
Es ist einfach nicht in Ordnung was du hier machst (Zitat: ich lach mich kaputt). Kann ja nicht jeder so schlau sein wie du. Ich hätte die Frage auch nicht beantworten können. Dazu ist ein Forum da. Der Austausch von Wissen. Da ist es nur legitim, wenn jeder seine Fragen stellen darf!
Meine Meinung, gute Nacht.
Hallo FGlorian,er erfasst ja nicht mal den Unterschied zwischen meiner Frage, hier ein von mir unverschuldeter Termin und einem Arzttermin den ich angeregt habe.
Manfred
Sorry Manfed, ich wollte dich nicht beleidigen. Aber der Vergleich mit dem Arzttermin ist schon OK. Denn in beiden Fällen zwingt Dich niemand persönlich und auf eigener Achse den Termin wahrzunehmen. Deine Frage habe ich als Scherzfrage aufgefasst. Wenn ich eine Einladung als Schöffe vor Gericht habe, bin ich auf dem Weg zum Gericht auch nur ganz normal privat versichert. Ich weiß nicht was der Rückruf für einen Grund hat, wenn aber die Verkehrssicherheit vom Tiger nicht mehr gewährleistet ist, denke ich mal das VW in der Pflicht ist das Auto in die Werkstatt zu holen.
Gruß Holger
Zitat:
@Huiwaellerallemol schrieb am 04. Mai 2017 um 22:50:49 Uhr:
Florian,
bleib ruhig, dass ist es nicht wert, solche sterben leider nicht aus.
Hast auch wieder Recht!
So jetzt liege ich flach und nichts kann mich dazu veranlassen wieder aufzustehen. Außer um 2 Uhr... aber das ist ein anderes Thema 🙂
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@HKausK
ist Dir eigentlich bewusst, was Du mit der vorangegangen Aktion und Deiner Aussage: Du bist als Schöffe bei Gericht und hättest meine Frage als Scherzfrage aufgefasst, für eine Aussage machst?
Ich hoffe, nicht.
Sollte Dein erster Satz eine Entschuldigung sein, so nehme ich sie an, mit der Bitte hier etwas mehr auf Deine Wortwahl zu achten.
Zitat:
@Diabolomk schrieb am 4. Mai 2017 um 21:52:46 Uhr:
Gleich dazu, hat schonmal jmd seine Fahrt zum Händler im Rahmen der Gewährleistung bezahlt bekommen?
Klar! Jedesmal...
Natürlich zahlt der Händler das nicht freiwillig, sondern muss i.d.R. auf BGB §439 Abs. 2 verwiesen werden.
Zitat:
@Malta11 schrieb am 4. Mai 2017 um 22:44:24 Uhr:
Ich finde die Frage recht interessant.
Es liegt z.B. ein Mangel an der Lenkung vor. VW startet den Rückruf und auf dem Weg zur Werkstatt passiert genau der Supergau. Unfall durch Versagen der Lenkung. Wird bei einer Untersuchung durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen bestätigt. Da kann man ja nun dem Fahrzeugführer keinen dran flicken.
Von daher ist die Frage in meinen Augen völlig korrekt und sinnvoll.
Das war aber nicht die Frage, dein Szenario würde ja auch Sinn ergeben.
Die Frage des TE war: " Haftet der Initiator dieser speziellen Fahrt mit dem Auto für eventuelle Unfallschäden ?"
Und die Antwort ist ganz klar NEIN !
Zitat:
@MagirusDeutzUlm schrieb am 4. Mai 2017 um 23:38:42 Uhr:
Zitat:
@Diabolomk schrieb am 4. Mai 2017 um 21:52:46 Uhr:
Gleich dazu, hat schonmal jmd seine Fahrt zum Händler im Rahmen der Gewährleistung bezahlt bekommen?
Klar! Jedesmal...
Natürlich zahlt der Händler das nicht freiwillig, sondern muss i.d.R. auf BGB §439 Abs. 2 verwiesen werden.
Bei BMW wird das sicherlich einfach sein, aber wie begründet man gegenüber dem Verkäufer, dass es jetzt eine Gewährleistungssache sein soll und nicht über die Garantie abgewickelt wird.
Zitat:
@HKausK schrieb am 4. Mai 2017 um 22:56:29 Uhr:
Wenn ich eine Einladung als Schöffe vor Gericht habe, bin ich auf dem Weg zum Gericht auch nur ganz normal privat versichert.Gruß Holger
Nö, auf dem Weg zum Gericht als Schöffe oder als Zeuge bist Du über die gesetzliche Unfallversicherung versichert.
O.
Zitat:
@go-4-golf schrieb am 5. Mai 2017 um 13:42:05 Uhr:
Zitat:
@HKausK schrieb am 4. Mai 2017 um 22:56:29 Uhr:
Wenn ich eine Einladung als Schöffe vor Gericht habe, bin ich auf dem Weg zum Gericht auch nur ganz normal privat versichert.Gruß Holger
Nö, auf dem Weg zum Gericht als Schöffe oder als Zeuge bist Du über die gesetzliche Unfallversicherung versichert.
O.
Ja stimmt, aber nur meine Person, nicht aber das Auto und darum ging es doch.
Zitat:
@go-4-golf schrieb am 5. Mai 2017 um 13:42:05 Uhr:
Zitat:
@HKausK schrieb am 4. Mai 2017 um 22:56:29 Uhr:
Wenn ich eine Einladung als Schöffe vor Gericht habe, bin ich auf dem Weg zum Gericht auch nur ganz normal privat versichert.Gruß Holger
Nö, auf dem Weg zum Gericht als Schöffe oder als Zeuge bist Du über die gesetzliche Unfallversicherung versichert.
O.
...Kasko und Haftplicht fürs Auto ? Du meinst bestimmt die Gesundheit.
Hallo Manfred,
stell dir vor, Du kaufst einen Fernseher und innerhalb der Gewährleistung streikt das Gerät. Was machst Du? Du wirst es nehmen und zu dem Freundlichen Händler bringen, der dir das Gerät verkauft hast. Du nimmst das Gerät vor dem Geschäft aus Deinem Auto und - Peng!!!!!! fällt es Dir aus der Hand auf die Straße (und siehe da - das Gehäuse ist jetzt auch noch hinüber). Was glaubst Du wer den Austausch vom Gehäuse bezahlen muss? Sicherlich Du selbst.
Bei Deinem Fahrzeug ist es nicht anders.
Wenn es sich um eine längere Distanz zum "Freundlichen" handelt, könnte man eventuell fragen, ob das Fahrzeug vom "Freundlichen" "Huckepack" transportiert werden kann.
Hoffentlich habe ich jetzt nicht schon zu viel geschrieben.
Wenn dich deine Frau bittet sie vom Friseur abzuholen bist du doch auch nicht der Initiator .
Merkst du was ? Wenn nicht, ist es auch nicht schlimm .
Giovanni.
Hier ging es doch gar nicht darum wie ich es händele. Es war lediglich eine Anfrage ob jemand eine solche Situation schon mal hatte oder weiß wie die Rechtslage ist.
Ich hatte heute noch einen Werkstattbesuch beim🙂 auf Grund eines Rückrufes und das war nicht der erste in meinem Autofahrerleben und ich bin hingefahren.
Ich konnte nicht ahnen, dass eine solch simple Frage so eine Auswirkung hat und man als Kleingeist abgestempelt wird.
Und @giovannibastanza, ich weiß nicht wie Du den Rang Deiner Frau einstufst, ist mir ehrlich auch egal, ich mache aber einen gewaltigen Unterschied zwischen Werksrückruf und meiner Frau.
Merkst DU was? Wenn nicht, auch egal!
Es hat wohl keinen Sinn hier etwas beitragen zu wollen, es gibt immer jemand der es nicht verstehen will,
also lassen wir das.
Zudem war der Thread im T2 Forum gestellt und wurde hierhin verschoben. Wenn es nach mir gegangen wäre hätte ich dieses erlauchte Forum gar nicht belästigt.
Zitat:
@Huiwaellerallemol schrieb am 05. Mai 2017 um 21:52:19 Uhr:
Es hat wohl keinen Sinn hier etwas beitragen zu wollen, es gibt immer jemand der es nicht verstehen will,
Genau! Deswegen würde ich sagen, lassen wir es gut sein. Es hat keinen Sinn... ich kann auch nur noch kopfschütteln...
Eigentlich ist es einfach nur traurig, wie hier miteinander umgegangen wird! @Huiwaellerallemol hat freundlich eine Frage gestellt und hier wird nur schei*e abgelassen.
Das ist nicht mal mehr mit viel Ironie zu verstehen.
Lieber Manfred, ich wünsche Dir einen schönen Abend. Wir hören uns 🙂