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Unfall bei RRA - Fahrt

VW Tiguan 2 (AD)
Themenstarteram 4. Mai 2017 um 19:49

Hallo in die Runde,

zunächst, es ist kein reines Tiguan-Thema.

Mir stellt sich die Frage, wer ist eigentlich haftbar, wenn auf einer Hin-oder Rückfahrt zu einer Vertragswerkstatt wegen eines Werksrückrufs ein Unfall passiert. Diese Fahrt findet ja nur statt um einen werksmäßig verursachten Mangel am Fahrzeug zu beheben.

Diese Fahrt ist ja nicht selbst initiiert, sondern vorgegeben durch, hier VW.

Hat jemand schon mal etwas über eine gesetzliche Regelung erfahren?

Habe nämlich morgen Früh so eine Tour und dadurch viel mir die Frage ein.

Gruß Manfred

Beste Antwort im Thema

Ich lach mich kaputt. Eigentlich ist schon allein die Fragestellung ein Fall um bei der MPU vorstellig zu werden.

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Anders herum wird doch eher ein Schuh daraus. Bei einem (gravierenden) Rückruf bist du verpflichtet diesen durchzuführen, da deinem Fahrzeug ansonsten die Betriebserlaubnis entzogen werden kann. Passiert dieser Rückruf in den ersten 2 Jahren (im Rahmen der Gewährleistung) müsste doch sogar der Händler für den Transport des PKW zur Werkstatt aufkommen, oder? Das wäre mal interessant.

Bei einem gravierenden Sicherheitsproblem wird höchst wahrscheinlich die Betriebserlaubnis entzogen. Damit wäre das Fahrzeug eh nicht zugelassen um es im Straßenverkehr zu bewegen.

 

Aber mal zu Begrifflichkeit: Im ersten Post wird von "Diese Fahrt ist ja nicht selbst initiiert" geschrieben.

Wer sonst als der Fahrer selbst hat den Wagen gestartet und die Fahrt begonnen? VW hat die fahrt nicht initiiert. Es wurde lediglich der Grund geliefert diese Fahrt anzutreten. Initiiert hat sie in jedem Fall der Fahrer.

Mal zum Vergleich: Straftäter begehen Straftaten. Anstifter begehen die Straftat aber nicht selbst.

Zitat:

@LF-X schrieb am 9. Mai 2017 um 16:09:17 Uhr:

Bei einem gravierenden Sicherheitsproblem wird höchst wahrscheinlich die Betriebserlaubnis entzogen. Damit wäre das Fahrzeug eh nicht zugelassen um es im Straßenverkehr zu bewegen.

 

Aber mal zu Begrifflichkeit: Im ersten Post wird von "Diese Fahrt ist ja nicht selbst initiiert" geschrieben.

Wer sonst als der Fahrer selbst hat den Wagen gestartet und die Fahrt begonnen? VW hat die fahrt nicht initiiert. Es wurde lediglich der Grund geliefert diese Fahrt anzutreten. Initiiert hat sie in jedem Fall der Fahrer.

Mal zum Vergleich: Straftäter begehen Straftaten. Anstifter begehen die Straftat aber nicht selbst.

Die Anstiftung zu einer Straftat ist aber auch strafbar. :-)

Zitat:

@HKausK schrieb am 4. Mai 2017 um 22:56:29 Uhr:

Wenn ich eine Einladung als Schöffe vor Gericht habe, bin ich auf dem Weg zum Gericht auch nur ganz normal privat versichert.

Sicher?

Normalerweise ist man in diesem Fall über die Unfallversicherung des Bundeslandes Versichert. Diese haftet aber nur für die eigenen Personenschäden.

Bei Fahrten zur Musterung für den Bund war in der Einladung auch ein entsprechender Hinweis aufgeführt, das bei einem Unfall die Unfallkasse des Bundes für die Schäden an der eigenen Person aufkommt. (Verdienstausfall, Schmerzensgeld, etc.)

Zitat:

@surfkiller20 schrieb am 10. Mai 2017 um 07:41:39 Uhr:

Zitat:

@HKausK schrieb am 4. Mai 2017 um 22:56:29 Uhr:

Wenn ich eine Einladung als Schöffe vor Gericht habe, bin ich auf dem Weg zum Gericht auch nur ganz normal privat versichert.

Sicher?

Normalerweise ist man in diesem Fall über die Unfallversicherung des Bundeslandes Versichert. Diese haftet aber nur für die eigenen Personenschäden.

Bei Fahrten zur Musterung für den Bund war in der Einladung auch ein entsprechender Hinweis aufgeführt, das bei einem Unfall die Unfallkasse des Bundes für die Schäden an der eigenen Person aufkommt. (Verdienstausfall, Schmerzensgeld, etc.)

Danke, ja das ist mir bekannt. Ich meinte mit privat versichert das KFZ.

Zitat:

@HKausK schrieb am 10. Mai 2017 um 09:55:48 Uhr:

 

Danke, ja das ist mir bekannt. Ich meinte mit privat versichert das KFZ.

Ah OK, das stimmt natürlich :D

Die Frage ist einfach sehr ungeschickt gestellt. Was soll man verstehen unter "wenn auf der Fahrt ein Unfall passiert"? Zuerst einmal passieren Unfälle rechtlich gesehen nicht, sondern sie werden verursacht. Und in der Regel wird der Verursacher für den Schaden haften müssen bzw. ggf. auch strafrechtliche Konsequenzen zu tragen haben. Grob gesagt gibt es drei Möglichkeiten:

1. Ein anderer schädigt Dich (fährt Dir z.B. an der Ampel auf): Das wird er zahlen müssen bzw. seine Versicherung.

2. Du bretterst irgendwo rein (weil gepennt, am Handy gespielt, Situation falsch eingeschätzt oder auch Auto nicht gewartet): Das wirst Du selber zahlen müssen bzw. Deine Versicherung.

3. Am Auto geht nachweislich etwas konstruktionsbedingt kaputt (also nicht durch mangelnde Wartung oder unsachgemäßen Gebrauch) und dieses Ereignis ist auch die Unfallursache (z.B. Lenksäule gebrochen): Da wird es für den Hersteller eng und er wird vermutlich zumindest zahlen müssen - strafrechtlich dürfte es in den meisten Fällen sehr kompliziert werden, ob man da jemandem tatsächlich individuelles Verschulden nachweisen kann.

In allen drei Fällen ist es aber eigentlich egal, zu welchem Zweck die Fahrt unternommen wurde...

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