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Unfall bei RRA - Fahrt

VW Tiguan 2 (AD)
Themenstarteram 4. Mai 2017 um 19:49

Hallo in die Runde,

zunächst, es ist kein reines Tiguan-Thema.

Mir stellt sich die Frage, wer ist eigentlich haftbar, wenn auf einer Hin-oder Rückfahrt zu einer Vertragswerkstatt wegen eines Werksrückrufs ein Unfall passiert. Diese Fahrt findet ja nur statt um einen werksmäßig verursachten Mangel am Fahrzeug zu beheben.

Diese Fahrt ist ja nicht selbst initiiert, sondern vorgegeben durch, hier VW.

Hat jemand schon mal etwas über eine gesetzliche Regelung erfahren?

Habe nämlich morgen Früh so eine Tour und dadurch viel mir die Frage ein.

Gruß Manfred

Beste Antwort im Thema

Ich lach mich kaputt. Eigentlich ist schon allein die Fragestellung ein Fall um bei der MPU vorstellig zu werden.

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Gleich dazu, hat schonmal jmd seine Fahrt zum Händler im Rahmen der Gewährleistung bezahlt bekommen?

Bei einem Unfall lässt sich die Schuldfrage wohl kaum übertragen, Unverschuldet ist man ja eh aus dem Schneider.

Ganz einfach, du haftest selbst für von dir verursachte Schäden. (bzw. deine Versicherung)

Ich lach mich kaputt. Eigentlich ist schon allein die Fragestellung ein Fall um bei der MPU vorstellig zu werden.

Zitat:

@HKausK schrieb am 4. Mai 2017 um 21:58:12 Uhr:

Ich lach mich kaputt. Eigentlich ist schon allein die Fragestellung ein Fall um bei der MPU vorstellig zu werden.

Nicht vergessen die Kosten für Sprit, Arbeitsausfall, Verschmutzung und Nutzungsausfall geltend zu machen. :-)

Ich denke auch, dass Du haftest. (analog Bennos Argumentation )

Da spielt wieder das Thema Vorsatz bzw. grobe Fahrlässigkeit mit rein.

Wenn der Grund für den Rückruf in die Werkstatt die sichere Nutzung zumindest einschränkt (d.h. einen unbedenklichen, sicheren Gebrauch ggf. ausschließt), würde ein Jurist sehr wahrscheinlich argumentieren, dass Du das Fahrzeug hättest nicht mehr betreiben dürfen. Sondern es zum Händler hättest schleppen lassen müssen.

Ansonsten sehe ich keinen Unterschied zwischen der Fahrt zum Händler oder zum Bäcker. Passiert ein Unfall haftest Du für eigenverschuldete Unfälle bzw. (wie Benno schon sagt ) Deine Versicherung.

Das ist meine Meinung und stellt keine Rechtsberatung dar.

(Sorry aber so etwas muss man wohl heutzutage dazu schreiben.)

Gruß

Micha

Zitat:

@HKausK schrieb am 04. Mai 2017 um 21:58:12 Uhr:

Ich lach mich kaputt. Eigentlich ist schon allein die Fragestellung

Was ist denn jetzt verkehrt an der Fragestellung??? Manfred hat doch ganz freundlich danach gefragt!

Würde mich persönlich auch interessieren. Bin leider auf einem ganz anderen Gebiet tätig, somit kann ich nur Behauptungen abgeben... Sorry :).

Themenstarteram 4. Mai 2017 um 20:16

Danke @Micha_67 und FGlorian,

dass war wenigstens eine erwachsene Aussage.

Die Frage hat mich einfach interessiert, nicht dass ich es darauf anlege.

Aber es gibt immer wieder welche die Pöbeln müssen und dafür zwei Antworten brauchen.

Gruß

Zitat:

@Huiwaellerallemol schrieb am 4. Mai 2017 um 22:16:29 Uhr:

Danke @Micha_67 und FGlorian,

dass war wenigstens eine erwachsene Aussage.

Die Frage hat mich einfach interessiert, nicht dass ich es darauf anlege.

Aber es gibt immer wieder welche die Pöbeln müssen und dafür zwei Antworten brauchen.

Gruß

Das hat nichts mit pöbeln zu tun, dass ist ganz einfach ne dusselige Frage. Wenn Du einen Arzttermin bekommst haftet auch nicht der Arzt bei einem Unfall.

Themenstarteram 4. Mai 2017 um 20:30

Zitat:

@Huiwaellerallemol schrieb am 4. Mai 2017 um 22:16:29 Uhr:

Danke @Micha_67 und FGlorian,

dass war wenigstens eine erwachsene Aussage.

Die Frage hat mich einfach interessiert, nicht dass ich es darauf anlege.

Aber es gibt immer wieder welche die Pöbeln müssen und dafür zwei Antworten brauchen.

Ich korrigier mich: Drei Antworten und ausfallend.

Gruß

Hallo HKausK,

 

deswegen muss man aber doch nicht gleich beleidigend (dusselige Frage) sein.

Ich habe den Verdacht, dass Du die Frage nicht ganz verstanden hast, zumindest nicht die Absicht dahinter.

 

Aber so what, auch Dir einen schönen Abend.

 

Gruß Micha.

Zitat:

@HKausK schrieb am 04. Mai 2017 um 22:28:08 Uhr:

Das hat nichts mit pöbeln zu tun, dass ist ganz einfach ne dusselige Frage. Wenn Du einen Arzttermin bekommst haftet auch nicht der Arzt bei einem Unfall.

Es ist einfach nicht in Ordnung was du hier machst (Zitat: ich lach mich kaputt). Kann ja nicht jeder so schlau sein wie du. Ich hätte die Frage auch nicht beantworten können. Dazu ist ein Forum da. Der Austausch von Wissen. Da ist es nur legitim, wenn jeder seine Fragen stellen darf!

 

Meine Meinung, gute Nacht.

Themenstarteram 4. Mai 2017 um 20:40

Zitat:

@FGlorian schrieb am 4. Mai 2017 um 22:36:23 Uhr:

Zitat:

@HKausK schrieb am 04. Mai 2017 um 22:28:08 Uhr:

Das hat nichts mit pöbeln zu tun, dass ist ganz einfach ne dusselige Frage. Wenn Du einen Arzttermin bekommst haftet auch nicht der Arzt bei einem Unfall.

Es ist einfach nicht in Ordnung was du hier machst (Zitat: ich lach mich kaputt). Kann ja nicht jeder so schlau sein wie du. Ich hätte die Frage auch nicht beantworten können. Dazu ist ein Forum da. Der Austausch von Wissen. Da ist es nur legitim, wenn jeder seine Fragen stellen darf!

Meine Meinung, gute Nacht.

Hallo FGlorian,

er erfasst ja nicht mal den Unterschied zwischen meiner Frage, hier ein von mir unverschuldeter Termin und einem Arzttermin den ich angeregt habe.

Gruß

Manfred

Zitat:

@Huiwaellerallemol schrieb am 04. Mai 2017 um 22:16:29 Uhr:

Aber es gibt immer wieder welche die Pöbeln müssen und dafür zwei Antworten brauchen.

Genau das worüber wir uns unterhalten haben...

 

Ich wünsche Dir noch einen schönen Abend!

 

Gruß, Flo

Ich finde die Frage recht interessant.

Es liegt z.B. ein Mangel an der Lenkung vor. VW startet den Rückruf und auf dem Weg zur Werkstatt passiert genau der Supergau. Unfall durch Versagen der Lenkung. Wird bei einer Untersuchung durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen bestätigt. Da kann man ja nun dem Fahrzeugführer keinen dran flicken.

Von daher ist die Frage in meinen Augen völlig korrekt und sinnvoll.

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