Unfall bei Dämmerung - automatisch Mitschuld?
Hallo Miteinander,
wir haben folgendes Problem:
am 11.01.2012 hatte mein Göga um 8:10h einen Unfall. Er befand sich auf der Vorfahrtsstraße und aus einer Seiternstraße kam von links ein Sprinter. Dieser stand erst (!) und fuhr dann plätzlich los um die Kreuzung zu überqueren. Die Vorfahrtsstraße auf der sich Göga befand ist an dieser Stelle eine Brücke, Göga kam also quasi *von oben* bzw. hinter der Kuppe hervor. Diese Kuppe ist jedoch ca. 100 Meter von der Seitenstraße entfernt, man kann von dort kommende Fahrzeuge gut erkennen. Ergebnis: unsere schöne Mary war Totalschaden *hoil*. Der Unfallgegner gab noch am Unfallort seine volle Schuld zu weil er (wortwörtlich) "nicht nach rechts gesehen habe" (also die Richtung aus der Göga kam). Da der Unfall nur ein paar Meter von unserem Haus entfernt war hat Göga mich dazugeholt. Ich konnte dabei selbst feststellen, dass der Unfallgegner total übermüdet war, so dass meiner Meinung nach zu bezweifeln ist, dass er überhaupt in der Lage war ein Fahrzeug verkehrssicher zu führen. Weder das Schuldeingeständnis noch die deutlich sichtbare Übermüdung des Fahrers finden sich jedoch im Polizeiprotokoll wieder. (ich bin mir auch nicht sicher ob das nicht absichtlich vom Polizeibeamten nicht aufgenommen wurde, dieser kennt wohl die Frau des Unfallgegners)
Nach einigem hin und her will die gegnerische Versicherung jetzt nur 75% des Schadens übernehmen (auch von den Mietwagen- und Gutachterkosten wollen sie nur 75% übernehmen) weil Göga kein Licht eingeschaltet hatte (offizieller Sonnenaufgang war an diesem Tag 8:18h). Dürfen die das obwohl ihr Mandant doch Schuld hat? Hätte er nach rechts geschaut hätte er Göga auch kommen sehen. Egal ob Licht an oder nicht, es war zu diesem Zeitpunkt nämlich praktisch taghell und die Kreuzung ist weder verbaut noch stehen Bäume herum die die Sicht behindert hätten.
Da ich so langsam Zweifel an den Fähigkeiten unseres Anwalts habe wollte ich euch mal um eure Meinung bitten. Ich danke euch schonmal im voraus für eure Antworten.
cu
tiggy
Beste Antwort im Thema
Das erste Bild ist unbrauchbar, Himmel überstrahlt... das kann alles zeigen...
Schon im zweiten Bild ist in den Häusern ringsrum die Raumbeleuchtung deutlich wahrnehmbar, für mich eben ein Indiz, dass es alles andere als taghell ist. Vermutlich war es an diesem Tag generell derart diesig, dass man ganztägig mit Licht fahren sollte, wenn man schon im Zimmer Licht braucht.
Im dritten Bild verschwimmen die Konturen gerade dort wo der PKW mit der Heckpartie zur Hecke steht, die Farbunterschiede im Hintergrund verlaufen völlig. Jeder normale Mensch fährt schon 10 Minuten früher mit Abblendlicht und das ist genau der Zeitpunkt, an dem es gekracht hat.
Ich weiß nicht, ob es dir bewusst ist, aber im Alter lassen die Augen generell nach. Neben einer Verschlechterung der Sehstärke und einer Trübung der Linse lässt die Helligkeitswahrnehmung, auch wenn keine Erkrankung vorliegt, generell nach.
Was für dich mit Anfang 30 taghell ist, mag für einen 40 oder 50-Jährigen schon düster sein und wenn du dann trotz besseren Wissens ohne Licht angeflogen kommst, dann übersieht er dich eben, so einfach ist das. Da kannst du noch so viel sehen, wenn er dir vor der Nase rausfährt, dann kracht´s.
Für meine Begriffe hast du genau eines bewiesen:
Du fährst selbst trotz besseren Wissens ohne Licht und meinst das jetzt auch noch anderen aufschwatzen zu müssen. Kein Wunder, dass Tagfahrlicht für Neuwagen zur Pflicht wurde, wirklich nicht.
115 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von MartinSHL
Diese Argumentation kann ich bis zum heutigen Tage nicht nachvollziehen.
Licht ist Licht, egal ob an einem PKW, LKW, Motorrad oder an einem Leopard II.
Wer Licht übersieht, hat gesundheitliche Probleme.
Tja, das glaubst du aber auch nur. Kann natürlich sein da du über übersinnliche Fähigkeiten verfügst, aber bei der Reizüberflutung siehst du nur noch Lichter die du nicht mehr zuordnen kannst. Vor allem wenn da Krad zufällig auf einer Linie fährt.Dauerlicht am Motorrad wurde schließlich eingeführt um die Dinger besser sichtbar zu machen. Das hat sich im allgemeinen Lichtermeer dann wieder erledigt.
Zitat:
Original geschrieben von Hartz4Fahrer
Ja aber die StVO schreibt mir nicht vor, dass ich bei ausreichd Licht mein Licht nutzen muss.
Habe ich da je bestritten, du King of the Hupe ? 😛
Zitat:
Original geschrieben von R 129 Fan
, aber bei der Reizüberflutung siehst du nur noch Lichter die du nicht mehr zuordnen kannst.
Es geht doch aber darum, dass man das Licht sieht. Und das tut man, egal ob viel oder wenig davon und egal, zu welchem Verkehrsobjekt es gehört.
Es mag zwar sein, dass man dann evtl. im Lichtermeer nicht mehr zwischen Auto und Krad unterscheiden kann, aber das muss ich ja auch erstmal nicht, solange ich weiß: Licht = Verkehrsteilnehmer (egal ob Zweirad oder nicht)
Zitat:
Original geschrieben von MartinSHL
Es geht doch aber darum, dass man das Licht sieht. Und das tut man, egal ob viel oder wenig davon und egal, zu welchem Verkehrsobjekt es gehört.
Es mag zwar sein, dass man dann evtl. im Lichtermeer nicht mehr zwischen Auto und Krad unterscheiden kann, aber das muss ich ja auch erstmal nicht, solange ich weiß: Licht = Verkehrsteilnehmer (egal ob Zweirad oder nicht)
Du fixierst automatisch erst den breiteren Gegenstand, der schmale davor geht unter.Schon macht es rabums. Komischerweise steigen seit Einführung der Funzeln wieder die Unfallzahlen mit Motorrädern.Aber da muß noch genauer untersucht werden ob das da mit reinspielt.
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Zitat:
Original geschrieben von MartinSHL
Wer Licht übersieht, hat gesundheitliche Probleme.
Wer Autos am Tage ohne Licht übersieht, hat gesundheitliche Probleme.
Zitat:
Original geschrieben von R 129 Fan
Habe ich da je bestritten, du King of the Hupe ? 😛
Indirekt 😛
Zitat:
Original geschrieben von MartinSHL
Hallo Amen,
das will ich gar nicht bestreiten. Laut Gesetz muss ich mit Licht fahren in diesem Zeitraum, gar keine Frage.
Aber wir alle wissen, dass nicht jede Regel zwingend praxisgerecht ist.
Es ging in dem Posting der TE aber nicht darum, ob die Regel praxisgerecht ist, sondern um die Frage der 25%-igen Teilschuld.
Davon abgesehen ist die Regel gerade deswegen so praxisgerecht, weil sie eine klare Definition für den Fall der Streitigkeit schafft und niemand mit Lichtmessgeräten am Unfallort zum Unfallzeitpunkt zur Stelle sein muss.
Amen
Zitat:
Dann ist ein Totalschaden das Beste, was man aus dem Wagen machen konnte... 😁😁😁
Schreibt ein Opel Fahrer.
cal
Zitat:
Original geschrieben von Amen
Es ging in dem Posting der TE aber nicht darum, ob die Regel praxisgerecht ist, sondern um die Frage der 25%-igen Teilschuld.
Es ging nie, auch nicht im Posting des TE, um eine TEILSCHULD, sondern immer nur um die Frage einer anteiligen HAFTUNG. Diesen Unterschied zu begreifen kann doch nicht so schwierig sein...🙄
Zitat:
Original geschrieben von Aeon Flux
Diesen Unterschied zu begreifen kann doch nicht so schwierig sein...🙄
Aber sicher doch,siehst du doch 🙄 .
Der Krebsandi ist halt ein Blender. Der sieht ja im Sommer bei 30° um 12 Mittags auch nix, wenn er das Licht nicht an hat! 😁
*duckundwech*
Das sind die, die ständig im dunkeln tappen.......😁😎