Unfall bei Dämmerung - automatisch Mitschuld?

Hallo Miteinander,

wir haben folgendes Problem:

am 11.01.2012 hatte mein Göga um 8:10h einen Unfall. Er befand sich auf der Vorfahrtsstraße und aus einer Seiternstraße kam von links ein Sprinter. Dieser stand erst (!) und fuhr dann plätzlich los um die Kreuzung zu überqueren. Die Vorfahrtsstraße auf der sich Göga befand ist an dieser Stelle eine Brücke, Göga kam also quasi *von oben* bzw. hinter der Kuppe hervor. Diese Kuppe ist jedoch ca. 100 Meter von der Seitenstraße entfernt, man kann von dort kommende Fahrzeuge gut erkennen. Ergebnis: unsere schöne Mary war Totalschaden *hoil*. Der Unfallgegner gab noch am Unfallort seine volle Schuld zu weil er (wortwörtlich) "nicht nach rechts gesehen habe" (also die Richtung aus der Göga kam). Da der Unfall nur ein paar Meter von unserem Haus entfernt war hat Göga mich dazugeholt. Ich konnte dabei selbst feststellen, dass der Unfallgegner total übermüdet war, so dass meiner Meinung nach zu bezweifeln ist, dass er überhaupt in der Lage war ein Fahrzeug verkehrssicher zu führen. Weder das Schuldeingeständnis noch die deutlich sichtbare Übermüdung des Fahrers finden sich jedoch im Polizeiprotokoll wieder. (ich bin mir auch nicht sicher ob das nicht absichtlich vom Polizeibeamten nicht aufgenommen wurde, dieser kennt wohl die Frau des Unfallgegners)

Nach einigem hin und her will die gegnerische Versicherung jetzt nur 75% des Schadens übernehmen (auch von den Mietwagen- und Gutachterkosten wollen sie nur 75% übernehmen) weil Göga kein Licht eingeschaltet hatte (offizieller Sonnenaufgang war an diesem Tag 8:18h). Dürfen die das obwohl ihr Mandant doch Schuld hat? Hätte er nach rechts geschaut hätte er Göga auch kommen sehen. Egal ob Licht an oder nicht, es war zu diesem Zeitpunkt nämlich praktisch taghell und die Kreuzung ist weder verbaut noch stehen Bäume herum die die Sicht behindert hätten.

Da ich so langsam Zweifel an den Fähigkeiten unseres Anwalts habe wollte ich euch mal um eure Meinung bitten. Ich danke euch schonmal im voraus für eure Antworten.

cu

tiggy

Beste Antwort im Thema

Das erste Bild ist unbrauchbar, Himmel überstrahlt... das kann alles zeigen...

Schon im zweiten Bild ist in den Häusern ringsrum die Raumbeleuchtung deutlich wahrnehmbar, für mich eben ein Indiz, dass es alles andere als taghell ist. Vermutlich war es an diesem Tag generell derart diesig, dass man ganztägig mit Licht fahren sollte, wenn man schon im Zimmer Licht braucht.

Im dritten Bild verschwimmen die Konturen gerade dort wo der PKW mit der Heckpartie zur Hecke steht, die Farbunterschiede im Hintergrund verlaufen völlig. Jeder normale Mensch fährt schon 10 Minuten früher mit Abblendlicht und das ist genau der Zeitpunkt, an dem es gekracht hat.

Ich weiß nicht, ob es dir bewusst ist, aber im Alter lassen die Augen generell nach. Neben einer Verschlechterung der Sehstärke und einer Trübung der Linse lässt die Helligkeitswahrnehmung, auch wenn keine Erkrankung vorliegt, generell nach.

Was für dich mit Anfang 30 taghell ist, mag für einen 40 oder 50-Jährigen schon düster sein und wenn du dann trotz besseren Wissens ohne Licht angeflogen kommst, dann übersieht er dich eben, so einfach ist das. Da kannst du noch so viel sehen, wenn er dir vor der Nase rausfährt, dann kracht´s.

Für meine Begriffe hast du genau eines bewiesen:

Du fährst selbst trotz besseren Wissens ohne Licht und meinst das jetzt auch noch anderen aufschwatzen zu müssen. Kein Wunder, dass Tagfahrlicht für Neuwagen zur Pflicht wurde, wirklich nicht.

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Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer



Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL


Warum denn ein gutes und sicherlich stellenweise nützliches Feature (ich denke da insbesondere an Alleen) wegcodieren lassen?! 😕

Weil ich entscheide wann ich Licht brauche und dies hat nicht der Hersteller, Gesetzgeber oder sonst ein Verkehrsteilnehmer zu entscheiden.

Mein Gott, jetzt geht das wieder los. Ich mach was ich will und keiner schreibt mir was vor. 😕😁

Und wenn´s einer versucht, wird gehupt oder geklagt.

Zitat:

Original geschrieben von tiggy3000



Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster



Wenn man natürlich noch vor Sonnenaufgang im Winter ohne Licht fährt ist eine Teilschuld m.e. sogar angebracht.
Entschuldige die Frage, aber hast du in deinem Auto eine Tabelle mit den "offiziellen" Zeiten zu denen die Sonne auf- bzw. untergeht? Also wir nicht und auch niemand sonst den ich kenne. Natürlich fahren wir immer mit Beleuchtung sobald es nötig ist. Aber wie gesagt: an diesem Tag war es - auch wenn zum "offiziellen" Sonnenaufgang noch ein paar Minuten gefehlt haben - bereits taghell.

Nein ich habe so eine Tabelle nicht weil ich im Zweifelsfall immer

mit

Licht fahre, auch nach Sonnenaufgang kann es noch nicht Taghell sein man kann zwar alles sehen aber darum geht es jedoch nicht. 

!!ES GEHT UNS GESEHEN WERDEN !!

www.verkehrssicherheit.de/images/presse842.jpg

Zitat:

Original geschrieben von AS60


Mein Gott, jetzt geht das wieder los. Ich mach was ich will und keiner schreibt mir was vor. 😕😁
Und wenn´s einer versucht, wird gehupt oder geklagt.

Was denkst du denn? Meinst du ich lasse mir was vorschreiben?

Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer



Meinst du ich lasse mir was vorschreiben?

Ich laß mir auch nichts vorschreiben. Wo war noch mal gleich dein privates Hofgelände? 😁. Da werde ich denn parken. Was hast du mir denn vorzuschreiben ?😕

Ähnliche Themen

Mich würde mal interessieren, wie oft Du gegen gesetzliche Regelungen geklagt hast und wie viele aufgrund Deiner Klagen für nichtig erklärt worden sind.

Peter

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan



Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer



Meinst du ich lasse mir was vorschreiben?
Ich laß mir auch nichts vorschreiben. Wo war noch mal gleich dein privates Hofgelände? 😁. Da werde ich denn parken. Was hast du mir denn vorzuschreiben ?😕

Es ist ja wohl ein Unterschied ob man dir (oder mir) etwas auf Privatgrund vorschreiben will (vom Besitzer) oder auf der öffentlichen Straße, oder etwa nicht?

Wenn wir uns treffen und ich sage: Mach dein Licht an, machst du dann?

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan



Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer



Meinst du ich lasse mir was vorschreiben?
Ich laß mir auch nichts vorschreiben. Wo war noch mal gleich dein privates Hofgelände? 😁. Da werde ich denn parken. Was hast du mir denn vorzuschreiben ?😕

😁😁😁

Ja unser Hartzi.
Er darf machen was er will aber die anderen haben gefälligst nach seiner Pfeife zu tanzen.
ein bisschen wie Luis de Funes😉😁😁😁

Zitat:

Original geschrieben von proller104


Mich würde mal interessieren, wie oft Du gegen gesetzliche Regelungen geklagt hast und wie viele aufgrund Deiner Klagen für nichtig erklärt worden sind.

Peter

Warum sollte i ch dies tun? Ich würde nur gegen Abzocke klagen und habe schon mehrfach erfolgreich geschafft.

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster


Nein ich habe so eine Tabelle nicht weil ich im Zweifelsfall immer mit Licht fahre, ...

Das ist ja dein Recht, gar kein Thema.

Aber die Frage ob "licht an" oder "licht aus" kann nicht anhand einer einzelnen Minute mit absoluter Gewissheit bestimmt werden, da sind wir uns doch sicherlich alle einig.

So gibt es Tage, wo selbst Mittags um 12uhr mit Licht gefahren werden muss...dafür gibt es aber auch Tage, wo 5min vor oder nach Sonnenaufgang/Sonnenuntergang noch absolut tagesähnliche Sichtverhältnisse herrschen.

Zitat:

Original geschrieben von krebsandi



Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan


Ich laß mir auch nichts vorschreiben. Wo war noch mal gleich dein privates Hofgelände? 😁. Da werde ich denn parken. Was hast du mir denn vorzuschreiben ?😕

😁😁😁

Ja unser Hartzi.
Er darf machen was er will aber die anderen haben gefälligst nach seiner Pfeife zu tanzen.
ein bisschen wie Luis de Funes😉😁😁😁

Erkennst du den Unterschied?

😉

Ich muss im schmunzeln über Leute, die Tagsüber bei schönstem Wetter mit Licht fahren. Am besten noch in der Stadt 😁

Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer



Zitat:

Original geschrieben von krebsandi


😁😁😁

Ja unser Hartzi.
Er darf machen was er will aber die anderen haben gefälligst nach seiner Pfeife zu tanzen.
ein bisschen wie Luis de Funes😉😁😁😁

Erkennst du den Unterschied? 😉

Ich muss im schmunzeln über Leute, die Tagsüber bei schönstem Wetter mit Licht fahren. Am besten noch in der Stadt 😁

Na wenn es dich amüsiert.😉

ich sage nur mal Schlagschatten.

aber jeder hat hier andere Erfahrungen.😉

Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer


Wenn wir uns treffen und ich sage: Mach dein Licht an, machst du dann?

Na klar. Krasse Xenon zeigen...😁😎

Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer


oder auf der öffentlichen Straße, oder etwa nicht?

Auf der öffentlichen Straße schreibt dir die olle STVO vor was du zu tun hast,du Schlumpf weiß genau wie ich das gemeint habe. Außerdem hast du leider mal wieder recht: Dauerlichtschaltungen, vor allem diese peinlichen TFL, sind so überflüssig wie ein Kropf, weil die Kräder wieder darin untergehen.

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan


Dauerlichtschaltungen, vor allem diese peinlichen TFL, sind so überflüssig wie ein Kropf, weil die Kräder wieder darin untergehen.

Diese Argumentation kann ich bis zum heutigen Tage nicht nachvollziehen.

Licht ist Licht, egal ob an einem PKW, LKW, Motorrad oder an einem Leopard II.

Wer Licht übersieht, hat gesundheitliche Probleme.

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan



Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer


oder auf der öffentlichen Straße, oder etwa nicht?
Auf der öffentlichen Straße schreibt dir die olle STVO vor was du zu tun hast,du Schlumpf weiß genau wie ich das gemeint habe. Außerdem hast du leider mal wieder recht: Dauerlichtschaltungen, vor allem diese peinlichen TFL, sind so überflüssig wie ein Kropf, weil die Kräder wieder darin untergehen.

Ja aber die StVO schreibt mir nicht vor, dass ich bei ausreichd Licht mein Licht nutzen muss. Nur weil es bei irgendwem dunkel im Hirn ist, muss ich kein Licht einschalten😛

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