Unfall bei Dämmerung - automatisch Mitschuld?

Hallo Miteinander,

wir haben folgendes Problem:

am 11.01.2012 hatte mein Göga um 8:10h einen Unfall. Er befand sich auf der Vorfahrtsstraße und aus einer Seiternstraße kam von links ein Sprinter. Dieser stand erst (!) und fuhr dann plätzlich los um die Kreuzung zu überqueren. Die Vorfahrtsstraße auf der sich Göga befand ist an dieser Stelle eine Brücke, Göga kam also quasi *von oben* bzw. hinter der Kuppe hervor. Diese Kuppe ist jedoch ca. 100 Meter von der Seitenstraße entfernt, man kann von dort kommende Fahrzeuge gut erkennen. Ergebnis: unsere schöne Mary war Totalschaden *hoil*. Der Unfallgegner gab noch am Unfallort seine volle Schuld zu weil er (wortwörtlich) "nicht nach rechts gesehen habe" (also die Richtung aus der Göga kam). Da der Unfall nur ein paar Meter von unserem Haus entfernt war hat Göga mich dazugeholt. Ich konnte dabei selbst feststellen, dass der Unfallgegner total übermüdet war, so dass meiner Meinung nach zu bezweifeln ist, dass er überhaupt in der Lage war ein Fahrzeug verkehrssicher zu führen. Weder das Schuldeingeständnis noch die deutlich sichtbare Übermüdung des Fahrers finden sich jedoch im Polizeiprotokoll wieder. (ich bin mir auch nicht sicher ob das nicht absichtlich vom Polizeibeamten nicht aufgenommen wurde, dieser kennt wohl die Frau des Unfallgegners)

Nach einigem hin und her will die gegnerische Versicherung jetzt nur 75% des Schadens übernehmen (auch von den Mietwagen- und Gutachterkosten wollen sie nur 75% übernehmen) weil Göga kein Licht eingeschaltet hatte (offizieller Sonnenaufgang war an diesem Tag 8:18h). Dürfen die das obwohl ihr Mandant doch Schuld hat? Hätte er nach rechts geschaut hätte er Göga auch kommen sehen. Egal ob Licht an oder nicht, es war zu diesem Zeitpunkt nämlich praktisch taghell und die Kreuzung ist weder verbaut noch stehen Bäume herum die die Sicht behindert hätten.

Da ich so langsam Zweifel an den Fähigkeiten unseres Anwalts habe wollte ich euch mal um eure Meinung bitten. Ich danke euch schonmal im voraus für eure Antworten.

cu

tiggy

Beste Antwort im Thema

Das erste Bild ist unbrauchbar, Himmel überstrahlt... das kann alles zeigen...

Schon im zweiten Bild ist in den Häusern ringsrum die Raumbeleuchtung deutlich wahrnehmbar, für mich eben ein Indiz, dass es alles andere als taghell ist. Vermutlich war es an diesem Tag generell derart diesig, dass man ganztägig mit Licht fahren sollte, wenn man schon im Zimmer Licht braucht.

Im dritten Bild verschwimmen die Konturen gerade dort wo der PKW mit der Heckpartie zur Hecke steht, die Farbunterschiede im Hintergrund verlaufen völlig. Jeder normale Mensch fährt schon 10 Minuten früher mit Abblendlicht und das ist genau der Zeitpunkt, an dem es gekracht hat.

Ich weiß nicht, ob es dir bewusst ist, aber im Alter lassen die Augen generell nach. Neben einer Verschlechterung der Sehstärke und einer Trübung der Linse lässt die Helligkeitswahrnehmung, auch wenn keine Erkrankung vorliegt, generell nach.

Was für dich mit Anfang 30 taghell ist, mag für einen 40 oder 50-Jährigen schon düster sein und wenn du dann trotz besseren Wissens ohne Licht angeflogen kommst, dann übersieht er dich eben, so einfach ist das. Da kannst du noch so viel sehen, wenn er dir vor der Nase rausfährt, dann kracht´s.

Für meine Begriffe hast du genau eines bewiesen:

Du fährst selbst trotz besseren Wissens ohne Licht und meinst das jetzt auch noch anderen aufschwatzen zu müssen. Kein Wunder, dass Tagfahrlicht für Neuwagen zur Pflicht wurde, wirklich nicht.

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ähhh nur soviel:
wen ihr zweifel an dem können eures anwalt habt oder ihr euch bei dem falsch aufgehoben fühlt dann ENTZIEHT dem SOFORT das mandat! wen ich zu einem anwalt kein vertrauen hab dann weg mit dem.

€dit
wer wan und wo licht anhatte sollte sich im nachhinein als schwierig erweisen...

Zitat:

Original geschrieben von Roter-Baron



Die Frage ist natürlich auch, wo ist der Begriff "Dämmerung" klar definiert (bei einigen ist Dämmerung noch nach einer Stunde nachdem die Sonne hinter dem Horizont abgetaucht ist

Abenddämmerung – dem abendlichen Übergang von der Helligkeit des Tages zur Dunkelheit der Nacht nach Sonnenuntergang – und der Morgendämmerung – dem gegensätzlichen Fall des morgendlichen Übergangs von der Dunkelheit zur Helligkeit

vor Sonnenaufgang.

Und hier schreibt die StVO Licht an vor.

http://de.wikipedia.org/wiki/D%C3%A4mmerung

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL


Leute, jetzt bleibt mal bei den Fakten,

was nutzt es, wenn wir

"hier"

bei den fakten bleiben? letzendlich entscheidet das gericht wer mit wieviel haftet!

der prozess ist halt mit finanziellen risiken verbunden, diese kann/will der te nicht auf sich nehmen, denn entweder er geht ohne teilschuld (und somit ohne kosten) aus dem prozess raus- oder es wird noch teurer, als es eh schon ist!

...und ohne die genauen fakten zu kennen, muss man nunmal stehen lassen, das hier eine teilschuld für den te garnicht soooo unwarscheinlich ist...

Genau deswegen würde ich lieber die Kirche im Dorf lassen und nicht wegen der  fehlenden25 %  einen Prozess ansteben wo der Ausgang nichteinmal annähernd gewiss ist, zusätzlich dann noch Anwalts und Gerichtskosten zu bezahlen dürfte in keinem Verhältnis zu dem anteiligen Schaden stehen.

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Zitat:

Original geschrieben von Roter-Baron


[...]
Die Frage ist natürlich auch, wo ist der Begriff "Dämmerung" klar definiert (bei einigen ist Dämmerung noch nach einer Stunde nachdem die Sonne hinter dem Horizont abgetaucht ist, bei anderen wenn sie kurz vor dem Untergehen, und noch sichtbar ist) Jedenfalls gehe ich mal davon aus, dass zum Zeitpunkt des Unfalls "Göga" entschieden hat ohne Licht zu fahren weil es hell genug war.
Fakt ist für mich, dass wenn der Unfallgegner des "Göga" vor Zeugen die Aussage gemacht hat und zugegeben hat, dass er nicht geschaut hat, dann schaut das für mich nicht nach Fahrlässigkeit sondern schon nach "Vorsatz" aus.

Ähm... Vorsicht...

Ich denke nicht, dass einer mit Vorsatz nicht schaut und einen Unfall verursacht.
Wenn man hingegen absichtlich das Licht nicht einschaltet, weil es offenbar "hell genug" ist, kann man sehr wohl vorsätzlich gegen die StVO verstoßen.

Manche Tipps und Meinungen hier sind bizarr...

Für noch mehr Spekulationen:

http://www.wetter.de/wetterarchiv/wetterbericht/2012-01-10
http://www.wetter.de/wetterarchiv/wetterbericht/2012-01-11

Ist doch wirklich ganz klar Dämmerung beginnt ab!!!! Sonnenuntergang und endet ab Sonnenaufgang.

und 8 Minuten vorher ist ganz klar Dämmerung.
Da ist es auch nicht taghell wie hier viel vermuten.

Es hat sicher weniger als ein paar Lux Beleuchtungstärke oder war das die Dichte(ist zu lange her).

Jedenfalls siehst du bei eingeschaltener Strassenbeleuchtung auf der Strasse schon einen eindeutigen Unterschied.(beleuchtete Fläche versus unbeleuchtete Fläche).
Das viele Kommunen wegen des Sparens den Zeitpunkt zurück verlegt haben ist ein anderes Thema.

Das heisst aber noch lange nicht "ah keine Strassenbeleuchtung da brauch ich noch kein Licht."

wie gesagt eine Mitschuld.
Keiner spricht von Vollschuld.

Solche Helleuchter fahren bei uns auch rum. Meist aber Frauen bei Straßenbeleuchtung in der Dämmerung ohne Licht. Das Auto möglichst noch in dunklem Lackton. 🙄

Schuldfrage hin oder her: Man sollte schon zu gewissen Uhrzeiten und bei gewissen Lichtverhältnissen die Scheinwerfer benutzen, auch wenns nicht Mitternacht ist....

Das Thema ist ja echt brisant 😁

Zitat:

Original geschrieben von Roter-Baron



Ob es tatsächlich nötig ist 8 Min vor Sonnenaufgang noch mit Licht zu fahren ist Ansichtssache und hängt auch sicher von ein paar Faktoren ab, die wir hier nicht klären können... War super Wetter an dem Morgen, hatte es Nebel, oder fiel zum Zeitpunkt des Unfalls Schnee bzw. Regen.

Also, es war kein Nebel, der Himmel war leicht bewölkt, kein Niederschlag.

Zitat:

Original geschrieben von Roter-Baron



Fakt ist für mich, dass wenn der Unfallgegner des "Göga" vor Zeugen die Aussage gemacht hat und zugegeben hat, dass er nicht geschaut hat, dann schaut das für mich nicht nach Fahrlässigkeit sondern schon nach "Vorsatz" aus.

Vorsatz will ich nicht unterstellen, aber wie ich geschrieben habe war der Fahrer total übermüdet, als hätte er nicht oder nur unzureichend geschlafen. Hier stellt sich mir auch die Frage inwieweit er überhaupt in der Lage war ein Fahrzeug verkehrssicher zu führen. Meiner persönlichen Meinung nach eigentlich gar nicht. So dass schlicht und einfach Unaufmerksamkeit seitens des Unfallgegners zu dem Unfall geführt hat.

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL



Es war wenige Minuten vor Sonnenaufgang. Zu diesem Zeitpunkt ist es bereits "taghell" draußen. Ist ja nicht so, dass es an diesem Tag von 8.17Uhr auf 8.18Uhr schlagartig von stockdunkel zu strahlend hell gewechselt hat.

Danke, genau so war es.

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster



Wenn man natürlich noch vor Sonnenaufgang im Winter ohne Licht fährt ist eine Teilschuld m.e. sogar angebracht.

Entschuldige die Frage, aber hast du in deinem Auto eine Tabelle mit den "offiziellen" Zeiten zu denen die Sonne auf- bzw. untergeht? Also wir nicht und auch niemand sonst den ich kenne. Natürlich fahren wir immer mit Beleuchtung sobald es nötig ist. Aber wie gesagt: an diesem Tag war es - auch wenn zum "offiziellen" Sonnenaufgang noch ein paar Minuten gefehlt haben - bereits taghell.

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster



Stimme ich vollkommen zu zumal ja auch noch 75 % des Schadens reguliert wurden, dafür bekommt man sicher auch wieder ein gebrauchten Marena

Nein, bekommt man nicht. Schon gar nicht in dem Zustand in dem unserer war: Zitat aus dem offiziellen Gutachten: "Üblicherweise sind Fahrzeuge dieses Alter und in diesem Zustand, vor allem auch hinsichtlich der geringen Km-Leistung nicht auf dem seriösen Fahrzeugmarkt zu erhalten." Wir haben nach dem Unfall explizit nach einem Marea gesucht aber nichts gefunden was nicht die Bezeichnung fahrender Schrotthaufen verdient hätte.

Zitat:

Original geschrieben von tiggy3000


Das Thema ist ja echt brisant 😁

Zitat:

Original geschrieben von tiggy3000



Zitat:

Original geschrieben von Roter-Baron



Ob es tatsächlich nötig ist 8 Min vor Sonnenaufgang noch mit Licht zu fahren ist Ansichtssache und hängt auch sicher von ein paar Faktoren ab, die wir hier nicht klären können... War super Wetter an dem Morgen, hatte es Nebel, oder fiel zum Zeitpunkt des Unfalls Schnee bzw. Regen.
Also, es war kein Nebel, der Himmel war leicht bewölkt, kein Niederschlag.

Zitat:

Original geschrieben von tiggy3000



Zitat:

Original geschrieben von Roter-Baron



Fakt ist für mich, dass wenn der Unfallgegner des "Göga" vor Zeugen die Aussage gemacht hat und zugegeben hat, dass er nicht geschaut hat, dann schaut das für mich nicht nach Fahrlässigkeit sondern schon nach "Vorsatz" aus.
Vorsatz will ich nicht unterstellen, aber wie ich geschrieben habe war der Fahrer total übermüdet, als hätte er nicht oder nur unzureichend geschlafen. Hier stellt sich mir auch die Frage inwieweit er überhaupt in der Lage war ein Fahrzeug verkehrssicher zu führen. Meiner persönlichen Meinung nach eigentlich gar nicht. So dass schlicht und einfach Unaufmerksamkeit seitens des Unfallgegners zu dem Unfall geführt hat.

Zitat:

Original geschrieben von tiggy3000



Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL



Es war wenige Minuten vor Sonnenaufgang. Zu diesem Zeitpunkt ist es bereits "taghell" draußen. Ist ja nicht so, dass es an diesem Tag von 8.17Uhr auf 8.18Uhr schlagartig von stockdunkel zu strahlend hell gewechselt hat.
Danke, genau so war es.

Zitat:

Original geschrieben von tiggy3000



Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster



Wenn man natürlich noch vor Sonnenaufgang im Winter ohne Licht fährt ist eine Teilschuld m.e. sogar angebracht.
Entschuldige die Frage, aber hast du in deinem Auto eine Tabelle mit den "offiziellen" Zeiten zu denen die Sonne auf- bzw. untergeht? Also wir nicht und auch niemand sonst den ich kenne. Natürlich fahren wir immer mit Beleuchtung sobald es nötig ist. Aber wie gesagt: an diesem Tag war es - auch wenn zum "offiziellen" Sonnenaufgang noch ein paar Minuten gefehlt haben - bereits taghell.

Zitat:

Original geschrieben von tiggy3000



Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster



Stimme ich vollkommen zu zumal ja auch noch 75 % des Schadens reguliert wurden, dafür bekommt man sicher auch wieder ein gebrauchten Marena
Nein, bekommt man nicht. Schon gar nicht in dem Zustand in dem unserer war: Zitat aus dem offiziellen Gutachten: "Üblicherweise sind Fahrzeuge dieses Alter und in diesem Zustand, vor allem auch hinsichtlich der geringen Km-Leistung nicht auf dem seriösen Fahrzeugmarkt zu erhalten." Wir haben nach dem Unfall explizit nach einem Marea gesucht aber nichts gefunden was nicht die Bezeichnung fahrender Schrotthaufen verdient hätte.

Es kann bei 8 minuten vor Sonnenaufgang nicht taghell sein.

und wenn Ihr wirklich der Auffassung seit müsst Ihr halt eure Sinnesorgane neu justieren.

Das ist ein Ding der Unmöglichkeit.
es war schlicht zu dunkel.
noch dazu mit 80km/h.
keiner meckert rum wenn jemand mit 30km/h mal ohne Licht fährt aber es waren immerhin 80km/h.

Die Wagenfarbe lasst mich mal raten. dunkelgrün?

Das sind die besten.

Zitat:

Original geschrieben von krebsandi


Das ist ein Ding der Unmöglichkeit.
es war schlicht zu dunkel.
noch dazu mit 80km/h.
keiner meckert rum wenn jemand mit 30km/h mal ohne Licht fährt aber es waren immerhin 80km/h.

Keine Ahnung, wo und wie ihr fahrt...ich habe aktuell noch rund 30min nach Sonnenuntergang KEIN Abblendlicht an.

Jetzt erzählt doch mal nicht so einen Unsinn, dass es Bruchteile vor Sonnenaufgang zappenduster ist... 🙄

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL



Zitat:

Original geschrieben von krebsandi


Das ist ein Ding der Unmöglichkeit.
es war schlicht zu dunkel.
noch dazu mit 80km/h.
keiner meckert rum wenn jemand mit 30km/h mal ohne Licht fährt aber es waren immerhin 80km/h.
Keine Ahnung, wo und wie ihr fahrt...ich habe aktuell noch rund 30min nach Sonnenuntergang KEIN Abblendlicht an.
Jetzt erzählt doch mal nicht so einen Unsinn, dass es Bruchteile vor Sonnenaufgang zappenduster ist... 🙄

dann ist es definitiv zu spät.

aber man sieht es muss erst wieder krachen.

Wenn es hell ist, ist es nicht zu spät.

Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer


Wenn es hell ist, ist es nicht zu spät.

Das ist doch Unsinn.

Die ärgsten Hardcorelichtverweigerer fahren bei 30 minuten nach Sonnenuntergang mit Licht.

Es geht um die amtliche Sonnenuntergangszeit.

Nicht das die Sonne mal durch einen Hügel oder Berg verdeckt ist.

Wenn es draußen hell ist, dann ist mir der amtliche Aufgang doch egal.

Zitat:

Original geschrieben von krebsandi


Das ist doch Unsinn.

Unsinn ist es zu behaupten, dass wenige Minuten vor Sonnenaufgang stockfinstere Nacht draußen herrscht und erst um Punkt 8.18Uhr jemand das Licht anknipst.

Ich war gestern abend um 19.10uhr zu fuß draußen, offizielle sonnenuntergangszeit war 18.26Uhr...also rund 45 minuten eher (!!!).
Da fing gerade die Dämmerung an.

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