Unfall bei Dämmerung - automatisch Mitschuld?
Hallo Miteinander,
wir haben folgendes Problem:
am 11.01.2012 hatte mein Göga um 8:10h einen Unfall. Er befand sich auf der Vorfahrtsstraße und aus einer Seiternstraße kam von links ein Sprinter. Dieser stand erst (!) und fuhr dann plätzlich los um die Kreuzung zu überqueren. Die Vorfahrtsstraße auf der sich Göga befand ist an dieser Stelle eine Brücke, Göga kam also quasi *von oben* bzw. hinter der Kuppe hervor. Diese Kuppe ist jedoch ca. 100 Meter von der Seitenstraße entfernt, man kann von dort kommende Fahrzeuge gut erkennen. Ergebnis: unsere schöne Mary war Totalschaden *hoil*. Der Unfallgegner gab noch am Unfallort seine volle Schuld zu weil er (wortwörtlich) "nicht nach rechts gesehen habe" (also die Richtung aus der Göga kam). Da der Unfall nur ein paar Meter von unserem Haus entfernt war hat Göga mich dazugeholt. Ich konnte dabei selbst feststellen, dass der Unfallgegner total übermüdet war, so dass meiner Meinung nach zu bezweifeln ist, dass er überhaupt in der Lage war ein Fahrzeug verkehrssicher zu führen. Weder das Schuldeingeständnis noch die deutlich sichtbare Übermüdung des Fahrers finden sich jedoch im Polizeiprotokoll wieder. (ich bin mir auch nicht sicher ob das nicht absichtlich vom Polizeibeamten nicht aufgenommen wurde, dieser kennt wohl die Frau des Unfallgegners)
Nach einigem hin und her will die gegnerische Versicherung jetzt nur 75% des Schadens übernehmen (auch von den Mietwagen- und Gutachterkosten wollen sie nur 75% übernehmen) weil Göga kein Licht eingeschaltet hatte (offizieller Sonnenaufgang war an diesem Tag 8:18h). Dürfen die das obwohl ihr Mandant doch Schuld hat? Hätte er nach rechts geschaut hätte er Göga auch kommen sehen. Egal ob Licht an oder nicht, es war zu diesem Zeitpunkt nämlich praktisch taghell und die Kreuzung ist weder verbaut noch stehen Bäume herum die die Sicht behindert hätten.
Da ich so langsam Zweifel an den Fähigkeiten unseres Anwalts habe wollte ich euch mal um eure Meinung bitten. Ich danke euch schonmal im voraus für eure Antworten.
cu
tiggy
Beste Antwort im Thema
Das erste Bild ist unbrauchbar, Himmel überstrahlt... das kann alles zeigen...
Schon im zweiten Bild ist in den Häusern ringsrum die Raumbeleuchtung deutlich wahrnehmbar, für mich eben ein Indiz, dass es alles andere als taghell ist. Vermutlich war es an diesem Tag generell derart diesig, dass man ganztägig mit Licht fahren sollte, wenn man schon im Zimmer Licht braucht.
Im dritten Bild verschwimmen die Konturen gerade dort wo der PKW mit der Heckpartie zur Hecke steht, die Farbunterschiede im Hintergrund verlaufen völlig. Jeder normale Mensch fährt schon 10 Minuten früher mit Abblendlicht und das ist genau der Zeitpunkt, an dem es gekracht hat.
Ich weiß nicht, ob es dir bewusst ist, aber im Alter lassen die Augen generell nach. Neben einer Verschlechterung der Sehstärke und einer Trübung der Linse lässt die Helligkeitswahrnehmung, auch wenn keine Erkrankung vorliegt, generell nach.
Was für dich mit Anfang 30 taghell ist, mag für einen 40 oder 50-Jährigen schon düster sein und wenn du dann trotz besseren Wissens ohne Licht angeflogen kommst, dann übersieht er dich eben, so einfach ist das. Da kannst du noch so viel sehen, wenn er dir vor der Nase rausfährt, dann kracht´s.
Für meine Begriffe hast du genau eines bewiesen:
Du fährst selbst trotz besseren Wissens ohne Licht und meinst das jetzt auch noch anderen aufschwatzen zu müssen. Kein Wunder, dass Tagfahrlicht für Neuwagen zur Pflicht wurde, wirklich nicht.
115 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Anwalt wechseln und 100% des entstandenen Schadens bei der gegnerischen Versicherung einklagen.
WENN du sowas schon schreibst, dann schreib' auch dazu, dass der Anwalt dann SEINE Rechnung aufmacht und die kann ganz schön heftig sein, weil er u.U. frei kalkulieren darf und nicht nach Gebührenordnung abrechnet.
Und ... R 129 Fan hat's ja bereits bemerkt: Die Polizisten sind keine Richter und was die bei der Unfallaufnahme erzählen kann man getrost abhaken.
Da kann ich - mal wieder - aus eigener leidvoller Erfahrung berichten. Am besten ist es IMMER nach einem Unfall das reden einem (FACH)Anwalt zu überlassen! 😎
Zudem halte ich es für ... na, sagen wir mal, problematisch ... HIER Tipps abzugeben. Letztlich zählt nur das, was ein Gericht in dem Fall entscheidet und weniger, was ein mehr oder weniger wissender User in irgendeinem Forum ablässt.
Nichts desto trotz, kann man natürlich solche Fälle diskutieren 😎 In diesem Sinne ... immer schön mit Licht unterwegs sein, egal zu welcher Uhrzeit!
😁
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Ich vermute eher Fiat Marea...
Dann ist ein Totalschaden das Beste, was man aus dem Wagen machen konnte... 😁😁😁
Zitat:
Original geschrieben von tiggy3000
Nach einigem hin und her will die gegnerische Versicherung jetzt nur 75% des Schadens übernehmen (auch von den Mietwagen- und Gutachterkosten wollen sie nur 75% übernehmen) weil Göga kein Licht eingeschaltet hatte (offizieller Sonnenaufgang war an diesem Tag 8:18h). Dürfen die das obwohl ihr Mandant doch Schuld hat? Hätte er nach rechts geschaut hätte er Göga auch kommen sehen. Egal ob Licht an oder nicht, es war zu diesem Zeitpunkt nämlich praktisch taghell und die Kreuzung ist weder verbaut noch stehen Bäume herum die die Sicht behindert hätten.
Da ich so langsam Zweifel an den Fähigkeiten unseres Anwalts habe wollte ich euch mal um eure Meinung bitten. Ich danke euch schonmal im voraus für eure Antworten.
cu
tiggy
Natürlich ist es möglich das Ihr eine Teilschuld zugesprochen bekommt. Ich selbst muss sehr oft erleben das Autofahrer in den Morgenstunden oder Abendstunden während der Dämmerung ohne Licht fahren, selbst sieht man ja alles, darum geht es aber nciht
es geht ums gesehen werden.
Wenn man natürlich noch vor Sonnenaufgang im Winter ohne Licht fährt ist eine Teilschuld m.e. sogar angebracht.
Zitat:
Original geschrieben von krebsandi
8 Minuten vor Sonnenaufgangszeit.
Mitschuld...ganz klar.
Es steht nicht umsonst in der StVO, daß bei Dämmerung das Abblendlicht zu benutzen ist.
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Hier mal ein Urteil
Bei Dämmerung ohne Licht
Gerade jetzt in der dunklen Jahreszeit ist es nicht selten, dass ein Autofahrer bei einsetzender Dämmerung das Fahrlicht am Auto noch nicht eingeschaltet hat. Das kann dazu führen, dass er trotz Vorfahrt einem Vorfahrtverletzer gegenüber mithaftet. Das zeigt eine Entscheidung des AG Berlin-Mitte. Die Richter haben in einem solchen Fall eine Haftungsquotelung mit „fifty-fifty“ vorgenommen (Urteil vom 10.5.2006, Az: 115 C 3002/06).
Hallo,
danke erstmal für eure zahlreichen Antworten.
Wie schon richtig vermutet wurde: Göga= Göttergatte, Mary= Fiat Marea (obwohl ich gegen einen Maseraty auch nix einzuwenden hätte :-D)
Ich wollte hier jetzt keine rechtliche Beratung sondern einfach mal eure Meinungen/Erfahrungen mit/zu dem Thema hören. Manchmal bekommt man da einfach einen neuen Hinweis auf etwas das einem bisher entgangen ist oder eine neue Sichtweise auf den ganzen Fall. Mir geht es vor allem darum zu erfahren wie die Chancen bei einem evt. Prozess aussehen. Ob sich der ganze Streß überhaupt lohnt. Uns hat der Unfall an den Rand des finanziellen Ruins getrieben. Für einen neuen Wagen (den Göga dringend braucht um zur Arbeit zu kommen, ÖPNV geht nicht) mussten wir sogar einen Privatkredit aufnehmen. Ich kann nicht das Risiko eingehen auch noch Gerichtskosten, etc. tragen zu müssen.
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
ist der sprinter in dem moment losgefahren, als dein mann über die kuppe kam?Zitat:
Original geschrieben von tiggy3000
Diese Kuppe ist jedoch ca. 100 Meter von der Seitenstraße entfernt,
Ich kann Göga grad nicht fragen, aber er hat gesagt, dass er den Sprinter hat stehen sehen und dieser sei dann urplötzlich losgefahren. Göga ist noch voll auf die Bremse getreten, hat es aber nicht mehr geschafft den Unfall zu vermeiden. Göga fuhr ca. 80km/h (wie immer an dieser Stelle). Der Unfall war ca. 70 Meter vor dem Ortsschild, also noch ausserorts auf einer Landstraße. Also nix mit überhöhter Geschwindigkeit.
@zille1976: Der Marea war ein Superauto! Geschnurrt wie ein Kätzchen und nichtmal 73 000km! Der war in Topzustand!
cu
tiggy
Zitat:
Original geschrieben von tiggy3000
Mir geht es vor allem darum zu erfahren wie die Chancen bei einem evt. Prozess aussehen. Ob sich der ganze Streß überhaupt lohnt. Uns hat der Unfall an den Rand des finanziellen Ruins getrieben. Für einen neuen Wagen (den Göga dringend braucht um zur Arbeit zu kommen, ÖPNV geht nicht) mussten wir sogar einen Privatkredit aufnehmen. Ich kann nicht das Risiko eingehen auch noch Gerichtskosten, etc. tragen zu müssen.
Eigentlich kann man es zusammenfassen:
Wenn die Versicherung 75% angeboten hat: nehmen. Besser werdet Ihr nicht davonkommen.
Eure Finanzlage muß offensichtlich wirklich schlecht sein, wenn Ihr schon für den Kauf eines Autos einen Kredit braucht.
Zitat:
Original geschrieben von tiggy3000
Hallo,
@zille1976: Der Marea war ein Superauto! Geschnurrt wie ein Kätzchen und nichtmal 73 000km! Der war in Topzustand!cu
tiggy
Vielleicht hätte das Kätzchen mal die Katzenaugen leuchten lassen sollen dann würde es jetzt noch schnurren und es wäre nicht vom bösen Sprinter gefressen worden !!!!!!
Auf's Auto wirklich angewiesen sein und dann bei Dämmerung ohne Licht fahren... 🙄Blöd gelaufen, aber der Unfallgegner kann genauso wenig was dafür wenn er das Auto aus dem Grund tatsächlich nicht gesehen hat.
Edit. mal wieder zuschnell geschossen. Das rechtliche Risiko ist trotzdem da 😉
Für sowas genau gibt's eigentlich eine Vollkasko oder zumindest einen Schutzbrief.
Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
. Am besten ist es IMMER nach einem Unfall das reden einem (FACH)Anwalt zu überlassen! 😎
Ich würde grundsätzlich alles von einem RA regeln lassen, warum sich selber Arbeit machen?
Zitat:
Original geschrieben von meehster
Eigentlich kann man es zusammenfassen:Zitat:
Original geschrieben von tiggy3000
Mir geht es vor allem darum zu erfahren wie die Chancen bei einem evt. Prozess aussehen. Ob sich der ganze Streß überhaupt lohnt. Uns hat der Unfall an den Rand des finanziellen Ruins getrieben. Für einen neuen Wagen (den Göga dringend braucht um zur Arbeit zu kommen, ÖPNV geht nicht) mussten wir sogar einen Privatkredit aufnehmen. Ich kann nicht das Risiko eingehen auch noch Gerichtskosten, etc. tragen zu müssen.
Wenn die Versicherung 75% angeboten hat: nehmen. Besser werdet Ihr nicht davonkommen.Eure Finanzlage muß offensichtlich wirklich schlecht sein, wenn Ihr schon für den Kauf eines Autos einen Kredit braucht.
Stimme ich vollkommen zu zumal ja auch noch 75 % des Schadens reguliert wurden, dafür bekommt man sicher auch wieder ein gebrauchten Marena
Zitat:
Original geschrieben von meehster
Eigentlich kann man es zusammenfassen:
Wenn die Versicherung 75% angeboten hat: nehmen. Besser werdet Ihr nicht davonkommen.
Sorry, aber das ist doch schlichtweg Unsinn.
Leute, jetzt bleibt mal bei den Fakten, die der TE geliefert hat und dichtet nicht wieder irgendwelche haarsträubenden Geschichten dazu.
Es war wenige Minuten vor Sonnenaufgang. Zu diesem Zeitpunkt ist es bereits "taghell" draußen. Ist ja nicht so, dass es an diesem Tag von 8.17Uhr auf 8.18Uhr schlagartig von stockdunkel zu strahlend hell gewechselt hat.
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Natürlich ist es möglich das Ihr eine Teilschuld zugesprochen bekommt. Ich selbst muss sehr oft erleben das Autofahrer in den Morgenstunden oder Abendstunden während der Dämmerung ohne Licht fahren, selbst sieht man ja alles, darum geht es aber nciht es geht ums gesehen werden.Wenn man natürlich noch vor Sonnenaufgang im Winter ohne Licht fährt ist eine Teilschuld m.e. sogar angebracht.
Ob es tatsächlich nötig ist 8 Min vor Sonnenaufgang noch mit Licht zu fahren ist Ansichtssache und hängt auch sicher von ein paar Faktoren ab, die wir hier nicht klären können... War super Wetter an dem Morgen, hatte es Nebel, oder fiel zum Zeitpunkt des Unfalls Schnee bzw. Regen.
Die Frage ist natürlich auch, wo ist der Begriff "Dämmerung" klar definiert (bei einigen ist Dämmerung noch nach einer Stunde nachdem die Sonne hinter dem Horizont abgetaucht ist, bei anderen wenn sie kurz vor dem Untergehen, und noch sichtbar ist) Jedenfalls gehe ich mal davon aus, dass zum Zeitpunkt des Unfalls "Göga" entschieden hat ohne Licht zu fahren weil es hell genug war.
Fakt ist für mich, dass wenn der Unfallgegner des "Göga" vor Zeugen die Aussage gemacht hat und zugegeben hat, dass er nicht geschaut hat, dann schaut das für mich nicht nach Fahrlässigkeit sondern schon nach "Vorsatz" aus.
Noch mal weiter... ein Schuldeingeständnis wirst du im Bericht hoffentlich nie finden, einfach aus rechtlichen Gründen. Gilt auch übrigens für dich !
Das nimmt den Versicherungen nämlich jeglichen Regulierungsspielraum und dann fangen die schnell mal an die Differenz in Regress zu nehmen.
Allerdings würde ich an der Stelle des Partners vielleicht mal den Unfallverursachen kontaktieren und/oder mit einem Anwalt abwarten.
Zitat:
Original geschrieben von MartinSHL
Sorry, aber das ist doch schlichtweg Unsinn.Zitat:
Original geschrieben von meehster
Eigentlich kann man es zusammenfassen:
Wenn die Versicherung 75% angeboten hat: nehmen. Besser werdet Ihr nicht davonkommen.Leute, jetzt bleibt mal bei den Fakten, die der TE geliefert hat und dichtet nicht wieder irgendwelche haarsträubenden Geschichten dazu.
Es war wenige Minuten vor Sonnenaufgang. Zu diesem Zeitpunkt ist es bereits "taghell" draußen. Ist ja nicht so, dass es an diesem Tag von 8.17Uhr auf 8.18Uhr schlagartig von stockdunkel zu strahlend hell gewechselt hat.
Vor Sonnenaufgang im Januar? Nee
Vor Sonnenaufgang ist die Zeit der Dämmerung§17 StVO Beleuchtung
(1) Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen. Die Beleuchtungseinrichtungen dürfen nicht verdeckt oder verschmutzt sein.