Unfall - Aussage gegen Aussage

Ich fuhr mit meinem Audi gerade aus während ich grün gehabt habe. Der Linksabbieger des Gegenverkehres hatte rot, aber fuhr dennoch weiter und kolidierte mit mir. Ich hatte 2/3 dieser Kreuzung bereits durchquert. Er behauptet nun das er ebenfalls grün hatte. Nun steht es Aussage gegen.

 

Ich würde mich auf eure Hilfe freuen.

39 Antworten

Fotos von der Gegend wären gut, streetview?

@Bressco

wer lesen kann ist in Vorteil

Zitat:

@Django222 schrieb am 28. Dezember 2016 um 17:43:58 Uhr:


...
Bild im Anhang auf Userwunsch hin gelöscht - KKW 20 MT-Moderation

Zitat:

@hk_do schrieb am 29. Dezember 2016 um 07:40:24 Uhr:


Die eigene Ampel mit Pfeilen für die Linksabbiegerspur steht aber vor der Kreuzung...

Auch dann gibt es keine Wartepflicht. Bei Grün darf gefahren werden.

Zitat:

@birscherl schrieb am 29. Dezember 2016 um 10:32:49 Uhr:



Zitat:

@hk_do schrieb am 29. Dezember 2016 um 07:40:24 Uhr:


Die eigene Ampel mit Pfeilen für die Linksabbiegerspur steht aber vor der Kreuzung...

Auch dann gibt es keine Wartepflicht. Bei Grün darf gefahren werden.

Bei Grün darf gefahren werden? Was wird hier eigentlich für ein Bullshit geschrieben?
Wir hatten bis vor kurzer Zeit ebenfalls eine Kreuzung, bei der die Ampel für Linksabbieger (Die Ampel steht vor der Kreuzung) und die Ampel für die entgegenkommenden Fahrzeuge ebenfalls Grün zeigte.
Ja... inzwischen wurde die Ampelschaltung nach mehreren Unfällen geändert.
Jetzt hat der Gegenverkehr immer Rot, wenn der Linkssabbieger Grün hat.
Allerdings hatte der links abbiegende Verkehr ein orangenes Blinklicht schräg gegenüber.

Habe sogar noch ein Dashcam Video von dieser ehemaligen Ampelschaltung.

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Zitat:

@oldie1962 schrieb am 29. Dezember 2016 um 11:34:58 Uhr:



Zitat:

@birscherl schrieb am 29. Dezember 2016 um 10:32:49 Uhr:


Auch dann gibt es keine Wartepflicht. Bei Grün darf gefahren werden.

Bei Grün darf gefahren werden? Was wird hier eigentlich für ein Bullshit geschrieben?
...

Du fährst wohl bei Rot 😁 also bitte Bullshit 😕
Wurde alles schon haarklein beschrieben..

Zitat:

@oldie1962 schrieb am 29. Dezember 2016 um 11:34:58 Uhr:



Zitat:

@birscherl schrieb am 29. Dezember 2016 um 10:32:49 Uhr:


Auch dann gibt es keine Wartepflicht. Bei Grün darf gefahren werden.

Bei Grün darf gefahren werden? Was wird hier eigentlich für ein Bullshit geschrieben?
Wir hatten bis vor kurzer Zeit ebenfalls eine Kreuzung, bei der die Ampel für Linksabbieger (Die Ampel steht vor der Kreuzung) und die Ampel für die entgegenkommenden Fahrzeuge ebenfalls Grün zeigte.
Ja... inzwischen wurde die Ampelschaltung nach mehreren Unfällen geändert.
Jetzt hat der Gegenverkehr immer Rot, wenn der Linkssabbieger Grün hat.
Allerdings hatte der links abbiegende Verkehr ein orangenes Blinklicht schräg gegenüber.

Habe sogar noch ein Dashcam Video von dieser ehemaligen Ampelschaltung.

Du scheinst die grüne Ampel mit dem grünen Pfeil für Abbieger zu verwechseln (und der Pfeil ist nicht Zeichen 720 (Grünpfeil), sondern der schwarze Pfeil auf der grün leuchtenden Ampel), sonst würdest du nicht "Bullshit" schreien.

Grün bedeutet : ,,Der Verkehr ist freigegeben“. Er kann nach den Regeln des § 9 abbiegen.

Grüner Pfeil: ,,Nur in Richtung des Pfeils ist der Verkehr frei gegeben“. Ein grüner Pfeil links hinter der Kreuzung zeigt an, dass der Gegenverkehr durch Rotlicht angehalten ist und dass, wer links abbiegt, die Kreuzung in Richtung des grünen Pfeils ungehindert befahren und räumen kann. Gleiches gilt für den grünen Pfeil vor der Kreuzung auf der Abbiegerspur.

Die Ampelschaltung, wie du sie beschreibst (Gegenverkehr immer Rot, wenn der Linkssabbieger Grün hat. Allerdings hatte der links abbiegende Verkehr ein orangenes Blinklicht schräg gegenüber.), gibt es so nicht, da der orange blinkende Pfeil hinter der Kreuzung vor dem Gegenverkehr warnt. Und wenn der Gegenverkehr Rot hat, ist dort kein Gegenverkehr.

@birscherl: Wie ich bei meinem Fall oben schon beschrieben hatte, gibt es folgende Ampelschaltung: normales Grünlicht (kein Pfeil!) vor der Kreuzung, zusätzlich gelb blinkende Diagonalampel gegenüber, Gegenverkehr hat auch Grün.
Hier ist außerdem die Fahrbahnmarkierung Linksabbieger vorhanden. Genau deshalb gibt es ja zur Warnung das gelbe Blinklicht. Trotzdem eine sehr gefährliche Situation.

Das mag alles sein, ich hatte aber auf oldie1962 geantwortet 😉 und deine Darstellung betrifft einen ganz anderen Fall als den des TE – und um diesen geht es hier doch.

@birscherl: Ich geb dir recht, wenn der Gegenverkehr Rot hat, wird die gelbe Diagonalampel dunkel.

Zitat:

@oldie1962 schrieb am 29. Dezember 2016 um 11:34:58 Uhr:


Ja... inzwischen wurde die Ampelschaltung nach mehreren Unfällen geändert.
Jetzt hat der Gegenverkehr immer Rot, wenn der Linkssabbieger Grün hat.
Allerdings hatte der links abbiegende Verkehr ein orangenes Blinklicht schräg gegenüber.

Jedes mal wenn ich an eine solche Stelle komm kotzt mich das an (Gegenverkehr fährt und ich hab rot obwohl keiner davon links fährt).

Wieder einmal ein Armutszeugnis für den deutschen Autofahrer.

Gruß Metalhead

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