Unfall - Aussage gegen Aussage
Ich fuhr mit meinem Audi gerade aus während ich grün gehabt habe. Der Linksabbieger des Gegenverkehres hatte rot, aber fuhr dennoch weiter und kolidierte mit mir. Ich hatte 2/3 dieser Kreuzung bereits durchquert. Er behauptet nun das er ebenfalls grün hatte. Nun steht es Aussage gegen.
Ich würde mich auf eure Hilfe freuen.
39 Antworten
Der roter Mazda ist der Linksabbieger. Nach dem Schaden zu urteilen war der Fahrer des Mazdas auch sehr schnell unterwegs. Kann seine hohe Geschwindigkeit zu meinen Gunsten dienen?
Bild im Anhang auf Userwunsch hin gelöscht - KKW 20 MT-Moderation
Wie kann man nur ein so rotes Auto mit Licht übersehen /ironie off/.
Gratuliere, wenn es keinen besonderen Personenschaden gab!
schmeckt... wenn dein Gutachter natürlich gut ist >.>
Und erneut die frage, was für eine Art von Ampel hat der Mazda?
Erst gerade grün dann 2 spurige links abbieger grün also zum unfallzeitpunkt hatte er rot
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Es sieht so aus, dass der Anstoß jeweils ziemlich direkt auf die linken Vorderräder erfolgt ist, d.h. es haben sich zwei Masseschwerpunkte getroffen. Die Kollisionsgeschwindigkeit dürfte sich rel. gut rekonstruieren lassen. Der Mazda hat es hinter sich. Dein Audi ist vermutlich durchgestaucht und zumindest sehr dicht an einem wirtschaftlichen Totalschaden dran.
Also ist es endlich klar, dass es grüne Linkspfeile gab. Wann diese aufgeleuchtet haben, ist natürlich nicht bekannt. Zu diesem Zeitpunkt ist die Ampel des TE sicher rot. Warum war der Mazda aber so schnell? Ist er mit dieser hohen Geschwindigkeit auf die (noch) rote Linksabbiegerampel zugefahren? Oder ist der TE lange nach Rot über die Ampel gefahren? Und was sagen dien die anderen Linksabbieger? Wann sind denn die gefahren?
Ist wenigstens die Fahrspur des roten Autos klar? Wenn er leicht vor Linksgrün und so schnell in die Kreuzung gefahren ist, muß er ja eine freie Spur gehabt haben. Welche der beiden Linksabbiegerspuren war das? Wenn auf der anderen Linksabbiegerspur Autos warteten, die nachher erst losgefahren sind, geht es also um den Beginn der Linksgrünphase. Hat er hier einen fliegenden Start mit dieser Geschwindigkeit hingelegt? Dann könnte der TE noch in der Kreuzung gewesen sein, auch wenn er am Ende der Grünphase (sprich bei Gelb) in die Kreuzung eingefahren ist. Das ist nicht verboten, denn dafür gibt es ja das Gelb.
Bedauerlich, wenn sich niemand die Zeit nimmt, bei einem solchen Knall zu helfen. Es kann doch niemand wissen, ob es hierbei schlimme Verletzungen gegeben hat. Oder sich vielleicht gerade deshalb schnell vom Acker machen...
Ich phantasiere mal: Hat der rote links wartende Autos rechts überholt, um sich an die Spitze zu setzen, sobald es Linksgrün wird? Solche Charakterschw... habe ich schon erlebt.
Zitat:
@Django222 schrieb am 28. Dezember 2016 um 17:43:58 Uhr:
Nach dem Schaden zu urteilen war der Fahrer des Mazdas auch sehr schnell unterwegs.
Das würde ich so pauschal nicht sagen.
Im Gegenteil spricht die Endstellung der Fahrzeuge (die wurde doch nicht verändert vor dem Foto?) eher dafür, dass keiner der beiden "sehr schnell" war.
Zitat:
@wpp07 schrieb am 28. Dezember 2016 um 15:21:05 Uhr:
Wenn es eine Lichtzeichenanlage mit Fahrtrichtungspfeil gibt so darf ich bei Grün bedenkenlos fahren und sämtlicher Verkehr der mir in die Quere kommen könnte hat rot.
und welche Stelle der StVO befreit mich dabei von der Verpflichtung des §9(3) StVO?
("Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen"😉
§37(2) Nr. 1 tut das nur für den grünen Pfeil links hinter der Kreuzung:
"Ein grüner Pfeil links hinter der Kreuzung zeigt an, dass der Gegenverkehr durch Rotlicht angehalten ist und dass, wer links abbiegt, die Kreuzung in Richtung des grünen Pfeils ungehindert befahren und räumen kann."
Ich halte die StVO in dieser Hinsicht für unzweckmäßig unvollständig.
Wie sehen denn die Gerichte das: darf man sich bei pfeilgrün darauf verlassen, dass unverträgliche Verkehrsströme rot haben, obwohl einen die StVO nicht von seiner Wartepflicht befreit?!
Die Wartepflicht gibt es bei dem Grünpfeil hinter der Kreuzung nicht, das hast du ja selbst zitiert: "… wer links abbiegt, die Kreuzung in Richtung des grünen Pfeils ungehindert befahren und räumen kann."