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Unfall auf Überführungsfahrt - Vollkasko besteht, aber nur auf Halter

Themenstarteram 16. August 2019 um 16:06

Hallo Leute!

Hatte leider gestern Abend ein unschönes Erlebnis, das mich noch teuer zu stehen kommt.

Erstmal vorab: Polizei hat bereits alles aufgenommen und ich stehe auch schon im Kontakt mit dem Verkäufer...wir suchen gerade die Versicherungsunterlagen raus und wollen dann die Versicherungen umgehend informieren!

Folgende Situation:

Ich habe gestern Nachmittag ein Auto gekauft, von Privat, noch angemeldet.

Wir haben einen Kaufvertrag mit Übergabezeitpunkt unterschrieben.

Auf der Überführungsfahrt hat es stark zu regnen angefangen - da ich mit den Eigenheiten des Fahrzeuges noch nicht vertraut war und es die erste Fahrt mit dem Fahrzeug bei Nässe war, ist mir ein Fehler unterlaufen - er geriet ins Schleudern, traf einen Bordstein und beschädigte eine Laterne und einen Maschendrahtzaun mit Pfosten.

Das Fahrzeug sieht schlimm aus, Seitenteil muss neu, Stossfänger etc. Eigentlich wollte ich ihn heute ummelden..neue...Kennzeichen lagen schon hier, Termin bei der ZuLaSt war gemacht....

Ich bin Abends dann gleich noch zum Verkäufer gefahren und habe gebeichtet, das es einen Zwischenfall mit ihrem so geliebten Fahrzeug gab.

So...nun haben wir in ihrer Versicherung geschaut, der Wagen ist Vollkasko versichert, sogar ohne SB.

Der einzige Haken: Es besteht die Option, das nur sie den Wagen fahren darf.

Wie schaut es jetzt speziell in dem Fall aus? Denn es ist ja überall angemerkt, das mit einem Kauf mit Kaufvertrag etc. die Versicherung des Verkäufers quasi mitgekauft wird und an den Käufer übergeht. ABER was ist mit der Option, das nur der Verkäufer den Wagen fahren darf, speziell bei der Kasko? Es ist ja bei einem Verkauf technisch quasi nicht möglich, das bei der Überführungsfahrt NICHT jemand anders fährt?

Haftpflicht ist ja klar...es geht hier erstmal um den Schaden am Fahrzeug.

Hat da jemand eventuell einen passenden Link?

Danke und Gruß

Ben

Beste Antwort im Thema

"Sorry das ich das schreibe. Aber dann darfst ja nie ein Auto ausleihen, wenn du die Eigenheiten der Wagen nicht kennst. Wüsste auch gern welche Eigenheiten? Ein verkehrssicheres Auto beginnt nicht gleich bei Starkregen an zu schleudern, ausser man ist zu schnell bzw macht richtige Fehler. Vllt solltest du ein zwei Fahrstunden nehmen. Oder hat das Auto verschlossene Reifen bzw nicht verkehrssicheres?

"

 

Der TE hat ein Problem, welches er ausführlich schilderte. Fachlich wurde dazu schon geantwortet.

Da ist er über Deinen Kommentar gewiss erfreut und hat einen sehr großen Erkentnissgewinn bezüglich seines Problems.

Zudem hat er den Wagen nicht ausgeliehen.

Lesen. Verstehen. Denken. Schreiben. Oder es lassen.

Danke.

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Themenstarteram 17. August 2019 um 18:21

Hi Romanusko und Dir auch vielen Dank für Deine Schilderung.

Ich setze mich morgen mit ihr zusammen und kläre die Details. Im Telefongespräch heute meine ich rausgehört zu haben, das sie am Do als ich den Wagen mitgenommen hab, der Versicherung den Verkauf mitgeteilt hat. Das muss ich nochmal erfragen ob das so war.

War es nicht so....folgende Frage:

Sie meldet morgen am Sonntag den Verkauf des Fahrzeugs. Ich melde dann am Montag den Schaden. Die Versicherung wird ja das Az der Polizei von mir bekommen zwecks HP Regulierung. Die Versicherung wird dann feststellen, das der Unfall aber am Donnerstag schon passiert ist.

Dann muss die Verkäuferin aber auf jeden Fall am So. sagen, das sie den Wagen Donnerstag verkauft hat?

Ich habe ihr übrigens am Donnerstag bereits die Karte für die Versicherung unterschrieben, das das Auto am Do an mich verkauft wurde, damit sie das an ihre Versicherung schicken kann. Das hat doch auch eine gewisse 'Aussagekraft' oder? Und im datierten Kaufvertrag steht auch die Übergabe drin.

Ich meine...es kann ja wirklich wie in meinem Fall sein, das die Verkäuferin eigentlich gar nicht genug Zeit hatte, die Versicherung vor dem Unfall über den Verkauf zu informieren, weil ich ihn wirklich 45 Minuten später kaputtgefahren habe.

Hat der vollständig datierte Kaufvertrag wirklich keine Aussagekraft? Oder gibt es eine gewisse Zeitspanne? Es war ja hier wirklich im Minutenbereich.

Ich bin Donnerstag Abend nur kurz hin und habe ihr gesagt, das ich einen Unfall hatte. Jetzt weiss ich gar nicht, ob sie da schon die Vers informiert hatte oder ob sie jetzt erst mit allem wartet bis zu unserem Gespräch morgen.

Grüsse

Ben

Deine "neue" Versicherung, also auch der vorläufige Schutz über die eVB, gilt erst ab Tag der Zulassung auf Dich.

Wickel den VK-Schaden über die "alte" Versicherung ab und übernehme den Vertrag bis zur nächsten Hauptfälligkeit. Wenn Du den dann eh nur mit TK versichern willst, dann ist die Höherstufung in der VK ja egal.

Themenstarteram 17. August 2019 um 19:46

Okay! Sehr schön!

Noch eine hypothetische Frage:

Wenn ich jetzt die alte Versicherung nicht übernehme, wie holt sich die Versicherung das Geld zurück, nachdem sie den Schaden reguliert hat?

Der Verkäufer kann nicht für den Schaden mit höherer SF Klasse belangt werden und ich, wenn ich die Versicherung nicht weiterführe, auch nicht? Da muss es doch für die Versicherungen Schlupflöcher geben! Da trägt doch nicht die Versicherung das Risiko für so einen Fall?

Neiin :)

Themenstarteram 19. August 2019 um 7:44

Danke Dir!

So, ich war gestern bei der Verkäuferin und habe mit ihr über den äusserst peinlichen Vorfall gesprochen.

Nochmal zum Verlauf:

- Am Donnerstag habe ich den Wagen bezahlt, und im Kaufvertrag die Übergabe festgehalten und auch den kleinen Zusatzschein für die Versicherung der Verkäuferin mit Übergabedatum über den Verkauf des Fahrzeuges unterschrieben.

Auf der Fahrt zurück hatte ich mit dem Fahrzeug den Unfall.

- Am Freitag hat die Verkäuferin den Schein für die Versicherung über den Verkauf per Post an die Versicherung geschickt. Dieser wird vermutlich heute am Montag dort eintreffen (wobei das Übergabedatum vom Do. ja drauf steht)

- Ich habe nun von der Verkäuferin die Versicherungsdaten ihrer Versicherung erhalten (VK mit 300 SB) und werde heute, am Montag Abend, bei ihrer Versicherung anrufen, und den Schaden melden. VGH.

Ich vermute, das es noch ein Problem mit der Vollkasko geben wird, da die Polizei ja den Unfall aufgenommen hat und im Bericht der 15.08 als Unfallzeitpunkt drinsteht. Die Verkaufsanzeige des FZ aber erst am 19.08. ankommen wird. Auch wenn dort und im Kaufvertrag der 15.08. als Übergabe und Verkauf des Fahrzeuges drin steht und die Schadensmeldung am 19.08. erfolgt. Ich kann mir nicht vorstellen, das es den Leuten so einfach gemacht wird, dafür gehts einfach in unserer Welt zu sehr um Kohle. Es wäre ja schön wenns so wäre...aber ich habe in meinem Leben einfach gelernt, das Geld die Welt regiert und alles andere einfach nur heuchlerisch ist und sicher rauswindet, wo er nur kann...

Folgende Frage:

Mich würde jetzt noch interessieren, was sinnvoller ist, zwecks der Ummeldung und welche Versicherung, Hochstufung.

Also ob ich die alte Versicherung der Verkäuferin jetzt erstmal bis zum nächsten Stichtag auf mich weiterlaufen lasse (VGH) oder meine eigene Versicherung nehme (HUK).

Kurz zu meinen Details: Achtung, es wird sehr kompliziert - ich denke, ich werde da besser mal einen Anwalt fragen, allerdings werde ich da nicht kurzfristig einen Termin bekommen, und ich muss ja den Schaden jetzt schnellstmöglich melden und ich vermute das ich da gefragt werde, ob ich die alte Versicherung weiterführen möchte.

Ich habe bei der HUK 3 Fahrzeuge mit separaten Verträgen, die alle um die 30% laufen

BEVOR ich das neue Fahrzeug gekauft hatte, habe ich mir bei meinem Versicherungsvertreter eine EVB Nummer und ein dazugehöriges Angebot über die Kosten für das neue FZ eingeholt, was als viertes FZ in den Fuhrpark aufgenommen worden wäre. Das Fahrzeug wurde mit 30% berechnet.

Nun der Unfall mit dem neuen Fahrzeug auf die Versicherung (VGH) des Vorbesitzers, bei der ich durch den Kauf und den Kaufvertrag des FZ ja vorübergehend auch Versicherungsnehmer dort geworden bin, da mit der Unterzeichung des Kaufvertrags mit Übergabezeitpunkt und Übergabe aller Dinge bei Abholung die Versicherung "mitgekauft" wird, bis das FZ umgemeldet ist.

Meine HUK weiss ja noch gar nicht, das ich das Auto wirklich gekauft habe und ich habe es ja noch nicht auf meinen Namen mit der HUK umgemeldet. Die EVB ist ja 6 monate gültig und ich könte entsprechend warten.

Sollte ich jetzt also in den sauren Apfel beissen, und die alte Vollkasko VGH Versicherung des Vorbesitzers bis zum nächsten Stichtag weiterführen, in der ich ja dann vermutlich hochgestuft werde und dann kündigen? Sollte ich sie kündigen und gleich das Auto mit meiner HUK EVB ummelden? Was passiert dann mit dem 30% Angebot der HUK?

Was passiert mit meinen anderen drei 30% HUK Autos? Auf welcher Grundlage werde ich bei der alten VGH Versicherung des Vorbesitzers ohne jetzt erstmal den Schaden zu berücksichtigen, eingestuft (Führerscheindauer)? Denn die VGH hat ja keine Kenntnis über meine SF (bzw. eigentlich doch, denn ich war vor 3 Jahren wirklich dort schonmal für 10 Jahre Kunde mit 40% und bin danach zur HUK)

Ich weiss, meine Konstellation ist ziemlich schwierig, aber ich kriege einfach nicht so kurzfristig einen Termin bei einem Anwalt.

Rein gefühlt würde ich sagen, ich führe lieber erstmal die alte Versicherung mit der Vollkasko des Verkäufers weiter, bis die Regulierung abgeschlossen ist. Wie läuft das überhaupt mit der Übernahme? Werde ich von der VGH gefragt, ob ich sie weiterführe, etc?

Danke Euch nochmal :)

Ben

Themenstarteram 19. August 2019 um 8:39

Tjaaa ums noch komplizierter zu machen, habe ich jetzt wirklich meinen Anwalt erreicht der mir kurz eine Auskunft geben konnte.

Und er sagt, das eigentlich die VGH den Schaden mit der HUK regeln muss und ich ja nicht die Vollkaskoabwicklung zu Lasten der anderen, alten Versicherung machen kann. Ich bin vollends verwirrt. Dabei hab ich den Wagen ja noch gar nicht auf meine HUK umgemeldet....die weiss weder vom Kauf...noch vom Unfall....noch muss ich offiziell zur HUK hin.

Ja...ich muss mich um eine andere Versicherung bemühen...klar.

Jedenfalls stimmte er aber dahingehend zu, das ich die Versicherung des Vorbesitzers anrufen muss und den Schaden dort melden soll. Und das werde ich nacher auch machen...und ich werde dort die Versicherung weiterführen, damit die HUK erstmal gar nicht ins Boot geholt werden muss. Dann läuft halt erstmal die alte Versicherung weiter, ich melde den Wagen auf diese alte Versicherung um. Dann kann ich immernoch schauen, wie es taktisch besser ist, welche Versicherung zukünftig in Anspruch zu nehmen.

Wie groß ist denn der Schaden, oder habe ich das überlesen?

Edit: Ja, ich habe es überlesen. Es steht ja im Eingangspost. Das klingt nach einem heftigen Schaden im fünfstelligen Bereich.

Man muss ja die VGH nicht bis zur nächsten Fälligkeit laufen lassen. Du kannst bei einem Schaden kündigen.

Sage der VGH einfach Du wolltest das Fahrzeug nach Kauf abmelden, dann wird reguliert und niemand wird hochgestuft.

Repariere das Auto und melde es dann bei der HUK an.

Zitat:

@Cokefreak schrieb am 19. August 2019 um 14:37:54 Uhr:

Man muss ja die VGH nicht bis zur nächsten Fälligkeit laufen lassen. Du kannst bei einem Schaden kündigen.

Sage der VGH einfach Du wolltest das Fahrzeug nach Kauf abmelden, dann wird reguliert und niemand wird hochgestuft.

Repariere das Auto und melde es dann bei der HUK an.

So einfach soll das gehen? Da habe ich aber doch starke Zweifel. Schließlich fragt jede Neuversicherung, ob man in der letzten Zeit Schäden hatte. Man müsste also falsche Angaben machen.

Du brauchst die Versicherung nicht zu übernehmen bei der Ummeldung. Die jetzige Versicherung muss erst einmal zahlen. Wenn du dann das Angebot der HUK annimst, wird dieser Vertrag dann zur nächsten Hauptfälligkeit belastet und dementsprechend zurückgestuft. also ab 1. Januar 2020 teurer.

Zitat:

@Crash O. schrieb am 19. August 2019 um 16:13:41 Uhr:

Du brauchst die Versicherung nicht zu übernehmen bei der Ummeldung. Die jetzige Versicherung muss erst einmal zahlen. Wenn du dann das Angebot der HUK annimst, wird dieser Vertrag dann zur nächsten Hauptfälligkeit belastet und dementsprechend zurückgestuft. also ab 1. Januar 2020 teurer.

Nein, der neue Vertrag wird in der Kasko nicht belastet. Einen HP-Schaden an der Leitplanke ... muss man mal sehen, aber das war wohl nur ein hauchzartes Berühren, sonst wäre am Auto deutlich mehr eingedrückt. Mit etwas Glück bleibt die HP SF-Klasse dann auch sauber.

Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 19. August 2019 um 15:34:05 Uhr:

Zitat:

@Cokefreak schrieb am 19. August 2019 um 14:37:54 Uhr:

Man muss ja die VGH nicht bis zur nächsten Fälligkeit laufen lassen. Du kannst bei einem Schaden kündigen.

Sage der VGH einfach Du wolltest das Fahrzeug nach Kauf abmelden, dann wird reguliert und niemand wird hochgestuft.

Repariere das Auto und melde es dann bei der HUK an.

So einfach soll das gehen? Da habe ich aber doch starke Zweifel. Schließlich fragt jede Neuversicherung, ob man in der letzten Zeit Schäden hatte. Man müsste also falsche Angaben machen.

Eine der letzten Möglichkeiten eine Rückstufung zu umgehen ohne falsche Angaben zu machen.

Der Vertrag wird bei der VGH ohne Einbringung eines SFR geführt und bei der späteren Zulassung bei der HUK wird der SFR genommen, den man dort hatte. Kostet für den VGH Zeitraum ein paar Euronen mehr, aber besser als den SFR zu belasten.

Nachtrag @Holgernilsson :

bei einem Versicherungswechsel wird nach Schäden gefragt, wenn ein SFR übertragen wird.

Anderes Beispiel: Ich selbst habe noch mehrere ältere SFR bei der HDI liegen und fahre zur Zeit bei der R+V einen weiteren SFR runter. Wenn ich jetzt mehrere Schäden von der R+V regulieren lasse, wird der Vertrag gekündigt. Danach wird das FZ bei der HDI versichert auf einen der dort ruhenden SFR.

So recht will mir das nicht einleuchten, weil doch nach Schadensfällen in der jüngeren Vergangenheit gefragt wird. Ob man diese über eine andere Versicherung abgerechnet hat, dürfte doch keinen Unterschied machen. Aber ich gebe zu, dass es hier sicherlich viele User gibt, die diesbezüglich besser informiert sind.

Bei meiner Provinzial Agentur ist mir diese Frage noch nie gestellt worden...

Eventuell mal nicht online regeln.

Das ist soweit die Theorie. Ich habe auch wenn die Ausgangssituation eine andere ist wie folgt gemacht. Ich hatte einen Rabatt sf2 auf den Wagen meiner Freundin gemacht. Sie hat einmal einen Hpf schaden gehabt. Sie wird also zu nächsten Hauptfähigkeit gestuft. Wir haben das Auto nach Schäden gekündigt und mache jetzt die 2t wagen Regelung. Geht ohne Probleme. Einen Vorvertrag muss man nicht angeben.

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