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Unfall auf Überführungsfahrt - Vollkasko besteht, aber nur auf Halter

Themenstarteram 16. August 2019 um 16:06

Hallo Leute!

Hatte leider gestern Abend ein unschönes Erlebnis, das mich noch teuer zu stehen kommt.

Erstmal vorab: Polizei hat bereits alles aufgenommen und ich stehe auch schon im Kontakt mit dem Verkäufer...wir suchen gerade die Versicherungsunterlagen raus und wollen dann die Versicherungen umgehend informieren!

Folgende Situation:

Ich habe gestern Nachmittag ein Auto gekauft, von Privat, noch angemeldet.

Wir haben einen Kaufvertrag mit Übergabezeitpunkt unterschrieben.

Auf der Überführungsfahrt hat es stark zu regnen angefangen - da ich mit den Eigenheiten des Fahrzeuges noch nicht vertraut war und es die erste Fahrt mit dem Fahrzeug bei Nässe war, ist mir ein Fehler unterlaufen - er geriet ins Schleudern, traf einen Bordstein und beschädigte eine Laterne und einen Maschendrahtzaun mit Pfosten.

Das Fahrzeug sieht schlimm aus, Seitenteil muss neu, Stossfänger etc. Eigentlich wollte ich ihn heute ummelden..neue...Kennzeichen lagen schon hier, Termin bei der ZuLaSt war gemacht....

Ich bin Abends dann gleich noch zum Verkäufer gefahren und habe gebeichtet, das es einen Zwischenfall mit ihrem so geliebten Fahrzeug gab.

So...nun haben wir in ihrer Versicherung geschaut, der Wagen ist Vollkasko versichert, sogar ohne SB.

Der einzige Haken: Es besteht die Option, das nur sie den Wagen fahren darf.

Wie schaut es jetzt speziell in dem Fall aus? Denn es ist ja überall angemerkt, das mit einem Kauf mit Kaufvertrag etc. die Versicherung des Verkäufers quasi mitgekauft wird und an den Käufer übergeht. ABER was ist mit der Option, das nur der Verkäufer den Wagen fahren darf, speziell bei der Kasko? Es ist ja bei einem Verkauf technisch quasi nicht möglich, das bei der Überführungsfahrt NICHT jemand anders fährt?

Haftpflicht ist ja klar...es geht hier erstmal um den Schaden am Fahrzeug.

Hat da jemand eventuell einen passenden Link?

Danke und Gruß

Ben

Beste Antwort im Thema

"Sorry das ich das schreibe. Aber dann darfst ja nie ein Auto ausleihen, wenn du die Eigenheiten der Wagen nicht kennst. Wüsste auch gern welche Eigenheiten? Ein verkehrssicheres Auto beginnt nicht gleich bei Starkregen an zu schleudern, ausser man ist zu schnell bzw macht richtige Fehler. Vllt solltest du ein zwei Fahrstunden nehmen. Oder hat das Auto verschlossene Reifen bzw nicht verkehrssicheres?

"

 

Der TE hat ein Problem, welches er ausführlich schilderte. Fachlich wurde dazu schon geantwortet.

Da ist er über Deinen Kommentar gewiss erfreut und hat einen sehr großen Erkentnissgewinn bezüglich seines Problems.

Zudem hat er den Wagen nicht ausgeliehen.

Lesen. Verstehen. Denken. Schreiben. Oder es lassen.

Danke.

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Zitat:

@ex0riz0r schrieb am 20. August 2019 um 07:26:24 Uhr:

Das ist soweit die Theorie. Ich habe auch wenn die Ausgangssituation eine andere ist wie folgt gemacht. Ich hatte einen Rabatt sf2 auf den Wagen meiner Freundin gemacht. Sie hat einmal einen Hpf schaden gehabt. Sie wird also zu nächsten Hauptfähigkeit gestuft. Wir haben das Auto nach Schäden gekündigt und mache jetzt die 2t wagen Regelung. Geht ohne Probleme. Einen Vorvertrag muss man nicht angeben.

Dem TE geht es aber um den Erhalt einer höheren SF-Klasse als SF2, die man bei den meisten Versicherungen bei einer Neuversicherung für den Zweitwagen ohne Nachweis der Vorversicherung bekommt.

Der TE hat bei der HUK 3 Verträge mit ca 30%. Wenn er jetzt den Vertrag des VK bei der VHV übernimmt und diesen zur nächsten Hauptfälligkeit kündigt, zahlt er zwar mehr (ich würde das einfach mal rechnen(lassen)), behält aber seinen 30% Vertrag.

Es kann auch günstiger sein, der 30% Vertrag rückstufen zu lassen - es muss so oder so gerechnet werden.

Themenstarteram 24. Dezember 2020 um 15:06

Frohes Fest an alle und vielen Dank für die zahlreichen Antworten!

Da nun fast eineinhalb Jahre vergangen sind wollte ich jetzt nochmal aufklären, wie eigentlich alles ausgegangen ist.

Der Wagen wurde im März nach sehr sehr vielen Arbeitsstunden fertiggestellt und ist wieder on the road again.

Versicherungstechnisch lief alles wie folgt ab:

Es bestanden wie erwähnt bei der HUK 3 Verträge mit ca. 30%. Ein Fahrzeug aus diesen Verträgen sollte sowieso im Zuge der Neuanschaffung (das dann verunfallte Fahrzeug), abgemeldet werden, worauf das dann verunfallte Fahrzeug eigentlich laufen sollte.

Nun kam der Unfall bei der Überführungsfahrt dazwischen, mit den Kennzeichen des alten Halters und der Versicherung des alten Halters, wie berichtet. Ich selber hatte nur eine EVB Nummer meiner HUK mit Teilkasko.

Im Endeffekt wurde es folgendermaßen reguliert:

Die VGH (Versicherung vom Vorbesitzer) hat den Gutachter geschickt, der einen Schaden von ca. 35.000 EUR feststellte, was dem Totalschaden entsprach. Die VGH bzw. der Gutachter hat als Wiederbeschaffungswert den Kaufpreis aus dem Kaufvertrag zu Grunde gelegt und nicht den marktüblichen Wert, da ich den Wagen noch nicht lang genug besaß (20 Minuten).

Abzüglich Restwert und SB ergab sich dann also die Summe, die die VGH im Rahmen der Vollkasko erstatten würde.

Nun die Frage, wer die Summe bekam und wer zurückgestuft wird.

Ich bin zur VGH hingegangen, bei der ich auch schon mal Kunde war. Meine Daten waren also eh bekannt. Ich habe die Situation erklärt, wie sie war. Ich habe mich dazu entschlossen, den Vertrag von meiner Vorbesitzerin dort weiterzuführen und habe am gleichen Tag den Wagen auf mich umgemeldet. Die Summe der Kasko konnte nun an mich ausgezahlt werden (die Summe hätte NICHT an den Vorbesitzer und bis dato aktuellen Versicherungsnehmer ausgezahlt werden können, wie man mir sagte, weil der Wagen ja per Kaufvertrag an mich übergegangen ist und damit auch die Vorversicherung und ICH nun auch der nachgerückte Versicherungsnehmer bin, obwohl der Wagen noch gar nicht auf mich umgemeldet wurde).

Als Vertragsgrundlage habe ich einen meiner drei HUK Verträge angegeben, der auf SF16 32% lief.

Dieser wurde von der VGH direkt zu meinem Vorteil auf SF16 28% gesetzt.

Ab 2021 fällt die Typklasse von 15 auf 14 und wird daher nochmal etwas günstiger.

Insofern ist also niemand zurückgestuft worden, weder Verkäufer noch Käufer. Ich bin in den Prozenten sogar noch etwas runtergekommen bei der VGH.

Ich bleibe daher auch bei der VGH, weil ich von der gesamten Abwicklung wirklich begeistert war. Es wurde nicht mal im Ansatz versucht, irgendwelche Ausflüchte zu finden, wie man es so oft von diversen Versicherern ließt. Im Gegenteil: Es wurden mir von den Sachbearbeitern sogar noch Tipps gegeben, wie ich abwicklungstechnisch am besten verfahren soll, um optimal in dieser Situation dazustehen.

Insofern hat das alles gut geklappt!

Vielen Dank und schöne Grüße

Ben

Hört sich an, als wenn es für alle Beteiligten gut ausgegangen ist.

Vielen Dank für deine Rückmeldung

 

Grüße Arrgyle

Das nenne ich mal eine lobenswerte Rückmeldung. Danke !

Das klingt ja gut. Demnach bleiben auch die Kaskoversicherungen für Überführungen aktiv. Weiß jemand, wie das bei der HUK24 bei Verkauf an einen EU-Ausländer aussieht? Ich meine speziell den Kaskoschutz.

Ich kann zumindest aus Käufersicht verstehen, dass man eine weitere Überführung lieber mit Kaskoschutz fährt.

Anmerkung: Wenn in irgendeiner Weise die Schutzplanke berührt wurde, sollte man in jedem Fall die zuständige Straßenmeisterei und ggf. die Polizei verständigen, um keine Fahrerflucht zu begehen.

Ich habe vor vielen Jahren in einer Straßenmeisterei gearbeitet, und mit dem Streckenwart zusammen Schutzplankenschäden und weiteres (umgefahrene Leitpfosten, Verkehrszeichen usw ) regelmäßig kontrolliert. Würden Schäden festgestellt, wurden diese dokumentiert. War kein Schädiger vorhanden, Anzeige gegen unbekannt. Und das ein oder andere Mal wurde der "Unbekannte" ermittelt. Kein Spaß für den Betroffenen...

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