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Unverschuldeter Unfall - hoher Abzug vom Gutachter-Restwert

Themenstarteram 12. April 2018 um 16:59

Hallo Leute,

ich habe das Forum durchwühlt und auch google bis zum Erbrechen durchforstet. Leider finde ich keine abschließende Antwort auf mein Problem.

Ich hatte einen unverschuldeten Unfall, die Schuldfrage ist abschließend geklärt, ein Gutachten wurde erstellt.

Wiederbeschaffungswert brutto: 31.500 Euro

Repraraturkosten brutto: 18.000 Euro

Restwert 19.300 Euro

Das Auto habe ich zum ermittelten Restwert unrepariert verkauft. Für die Ermittlung wurde es in einer Restwert-Plattform eingestellt. Dafür habe ich also 19.300 Euro erhalten. Heute bekam ich einen Anruf vom Anwalt, dass die Versicherung nur noch die Differenz zwischen dem Netto-Wiederbeschaffungswert von 26.500 Euro erstattet hat.

Also habe ich folgende Beträge erhalten:

19.300 Euro + 7.200 Euro = 26.500 Euro. Das ist für mich ein totaler Schock, da ich das Auto dann doch lieber hätte reparieren lasse, um es dann für z. B. 28.000 Euro zu verkaufen.

Ist diese Vorgehensweise rechtens, es war schließlich kein Totalschaden und ich habe das Auto ja nicht von irgendeiner Hinterhofwerkstatt reparieren lassen. 5.000 Euro Einbuße trifft mich hart :(

PS: Ich hatte vom Gutachter die Auskunft bekommen, da es kein Totalschaden sei würde ich die volle Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert von der Versicherung erhalten :-(

Beste Antwort im Thema

Die fehlende Umsatzsteuer bekommst Du dann mit deren entsprechender Verauslagung durch Dich bei der Ersatzbeschaffung auf Nachweis ausbezahlt.

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Die fehlende Umsatzsteuer bekommst Du dann mit deren entsprechender Verauslagung durch Dich bei der Ersatzbeschaffung auf Nachweis ausbezahlt.

Bist du Vorsteuerabzugberechtigt?

Also ich schliess mich berlin-paul an.

Du hast fiktiv abgerechnet. Du hast das Geld genommen anstatt dem Ersatz. Also keine MwSt.

Schaff dir einen Ersatz an und hol dir die Steuer. Das kannst du auch nachtraeglich noch machen.

Edit: Wenn du besonders gefuchst sein willst, dann kauf ein Auto zu dem Preis mit Ruecktrittsrecht(wirst du schon finden). Rechne mit der Versicherung ab und gebs Auto zurueck. Da werden jetzt Einige hier rummheulen, aber es ist legal.

Themenstarteram 12. April 2018 um 17:26

Hallo Leute, ich bin Privatmann und nicht Vorsteuerabzugsberechtigt. Ich habe mir jetzt vorübergehend einen 11 Jahre alten Golf ohne Mwst-Ausweis von einem Händler gekauft. Für 6.100 Euro :(

Das habe ich gemacht, weil ich mir einen Hyundai Kona EV bestellen will. Der wird aber wohl erst im Mai bestellbar sein und Auslieferung ist vermutlich erst Anfang 2019. Damit habe ich dann wohl die Arschkarte gezogen :(

Ich kann nachweisen, dass ich schon lange den Kona kaufen möchte, da ich darüber eine Youtube-Serie mache: https://www.youtube.com/watch?v=yupgX0DWiwM

Aber ich sehe schon: Dummheit gehört bestraft und die 5 TEUR sind futsch. Ich könnte kotzen. Nicht nur, dass man die Rennerei hat, nein man hat auch noch einen massiven finanziellen Schaden. Denn gebraucht würde ich einen 435d mit der Ausstattung niemals für 26.500 Euro bekommen. So eine Scheiiiiiii.....e!

Wenn Du den Kona gekauft haben wirst, hast Du auch Anspruch auf die jetzt einbehaltene USt.. Den Wertverlust des Interimsfahrzeugs könntest Du ggf. auch nachverlangen. Darum sollte sich aber Dein Anwalt kümmern ... falls er sowas schonmal gemacht hat.

Themenstarteram 12. April 2018 um 17:40

Mensch Paul, das wäre ja super. Wertverlust beim Golf ist mir ja schnuppe. Aber die 5 TEUR Mehrwertsteuer hätte ich schon gerne, wenn ich mir ein neues Auto kaufe. Weist Du ob es für so einen Fall schon mal ein Urteil gab?

Ich hatte heute mit meinem Anwalt telefoniert. Er meinte es sei halt schwierig zu beweisen, dass es sich bei dem Golf um ein "Übergangsauto" handelt. Aber ich würde da auch klagen, denn das ist mir das Ganze auf jeden Fall wert!

Aber schon mal vielen Dank für Eure Beiträge. Jetzt habe ich zumindest wieder Hoffnung :)

O.k., dein Anwalt hat offenbar noch nicht so die Erfahrung damit. Es geht und es ist einfach. Du gehst doch nicht knapp 26k€ tiefer und kaufst in Kürze einen Neuwagen, weil Du den Golf so toll findest. Dagegen sagen die meisten Versicherungen auch nichts. Da muss man idR nicht mal klagen, wenn der Rest unstreitig ist. Die USt. bekommst Du definitiv. Da zickt keine Versicherung rum.

Abgesehen davon muss die gegnerische Versicherung ja gar nicht wissen, dass er sich zwischenzeitlich ein günstigeres Auto gekauft hat.

Und außerdem würde ich argumentiere, dass der Golf nicht als adäquater Ersatz gedacht war, was man anhand des massiven Preisunterschiede bewerten kann

Doch, das sollte man schon mitteilen. Ist rechtlich auch kein Problem.

wieso muss die Versicherung die Umsatzsteuer nur bezahlen, wenn er sich einen neuen oder vergleichbaren PKw kauft ? Da stehe ich jetzt aber auf dem Schlauch.

Er hat einen Schaden von 26500€ und der ist zu ersetzen, und zwar mit Umsatzsteuer, weil er eben nicht vorsteuerabzugsberchtigt ist und den Wagen mit MWSt gekauft und bezahlt hat.

Der Schaden ist also brutto entstanden und was @mikenr1 mit dem erstatteten Geld macht, geht die Versicherung doch nichts an.

Das ist bei jeder fiktiven Schadensabrechnung seit 2002 so, dass MwSt. nur erstattet wird, wenn diese auch anfällt. Vgl. § 249 Abs. 2 Satz 2 BGB

 

Von daher musst du deine Frage an den Gesetzgeber richten, warum er den § 249 im BGB so geändert hat.

hhmm, die Mehrwertsteuer ist doch beim eigentlichen Kauf schon angefallen.

Stell dir mal,vor, du kaufst einen 100T€ Schlitten, merkst das du dich ünernommen hast und willst ihn nach kurzer Zeit für 80T€ (Zeitwert) verkaufen und lieber Rad fahren und das Haus anzahlen..

Jetzt der Gau, ein Irrer fährt die Karre zu Brei, Restwert 10T€.

Die Versicherung ersetzt dann 80T - 10T = 70T abzgl. Steuer = knapp 59T€ und 11T€ ist deine Sache ?

Das wäre dann nur bei der PKW- Versicherung so, was wenn mir einer die Brillianten klaut / oder zerstört ? was dann ?

Da sträuben sich mir die Nackenhaare, das kann ich mir echt nicht vorstellen.

im §249 steht wörtlich:

Bei der Beschädigung einer Sache schließt der nach Satz 1 erforderliche Geldbetrag die Umsatzsteuer nur mit ein, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist.

und das ist sie beim Kauf definitiv !

Der Anschaffungskauf ist aber nicht der Schaden. Es geht um die Umsatzsteuer des Schadens selbst. Und da wollte die Versicherungswirtschaft es nunmal so haben, dass sie die nur noch zahlen muss, wenn der Geschädigte diese für die Reparatur oder Ersatzanschaffung selbst auch verauslagt hat. Der Gesetzgeber ist dem gefolgt. Macht keinen wirklich vernünftigen Sinn, ist aber so.

dazu kann ich im § 249 BGB und z.B. in diesem Kommentar nichts finden.

Kommentar hier

Ist der 249 zum Schutz der Versicherungswirtschaft oder zum Schutz des Bürgers erschaffen worden ?

Und natürlich ist der Schaden am Anschaffungskauf entstanden, woran sonst ? Alle Versicherungen (Hausrat, Haftpflicht) zahlen den Zeitwert incl. Steuer.

Ich würde den Anwalt wechseln, klagen und RTL anrufen.

Noch eine Idee:

was zahlt die Versicherung, wenn ich das „Ersatzfahrzeug“ von privat erwerbe, also ohne Ausweis der Umsatzsteuer ?

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