Unfall auf Betriebsgelände/ Bike stand im Halteverbot

Hi Alle zusammen,

ich habe mein Motorrad, vor ca. 2 Wochen, auf einem Krankenhausgelände im Halteverbot abgestellt. Ganz dicht am Bordstein und viel Platz zu den anderen KFZ´s gelassen, die die Parkplätze belegten. Bin dann ins Gebäude, um meine Sache zu erledigen. Das KKH ist nicht mehr an der Einfahrt durch Schranke oder Wachpersonal bewacht und jeder kann aufs Gelände.

Einige Zeit später kam jemand und sagte mir, unten wäre ein Auto gegen ein Motorrad gefahren, ob es denn meins wäre.

Beim rückwärts ausparken, ist mir ein Arzt mit seinem Dienstwagen, ins Heck gefahren. Polizei geholt, Unfall aufgenommen...... Keiner hat was wegen dem Halteverbot gesagt. Die vom KKH taten recht schuldbewusst. Wollten es auch gleich ihrer Versicherung melden. Bis jetzt kam da garnichts.

Durch viel rumtelefonieren, habe ich den KKH-Versicherer herrausgefunden und erreichen können. Jetzt habe ich eine SchadenNr. und einen Ansprechpartner. Nur zur Kostenübernahme wird sich noch nicht geäußert. Schaden bei mir ca. €1450,- lt. KVA meiner Werkstatt. KVA und Fotos hat die Werkstatt denen gemailt. Repa kann durchgeführt werden, denn die VS hat mir in einer Email mitgeteilt, ein Gutachter ist nicht nötig und es könne mit der Repa begonnen werden. Die Repa dauert ca. 2-3h, sofern das Schutzblech (Fender), alleine schon €800,-, vom Hersteller ca. zum 20.09.08 eintrifft. (da von Yamaha das Teil kommt, wird´s wohl auf einem Dampfer hierher schippern :-) ).

Meine Fragen dazu:

-inwiefern kann sich der KKH-VS querstellen und die Zahlung mindern, weil mein Bike auf einem Betriebsgelände im Halteverbot gestanden hat?

-kann ich mir ein Mietfahrzeug nehmen, auch wenn auf meine Emails an den KKH-VS mit Dringlichkeit zum 06.09.08, nicht geantwortet wurde? Ich habe kein Auto.

 

Bisschen viel getippt, sorry.

 

Für Meinungen, Tipps und Ratschläge wäre ich sehr Dankbar.

 

Gruß Dropzone

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von DucFan 900SS


Als Beteiligter steht Dir Akteneinsicht zu..
Also kannst den kompletten Bericht anfordern von der Rennleitung!
 
Eine Email-zusage wird ähnlich einer schriftlichen Form behandelt.
Aber Du kannst auch ganz simpel alles an deine Werkstatt abtreten und diese kümmern sich um die Kompl. Abwicklung.
Würde auch gar nit lang rumfackeln, die Maschine zur Werkstatt:
Jungs, hier gecrasht, hier email von Gegnervers., was meint Ihr?
 
Dann werden die Dir erklären ob Übernahme geht und was wo wie!
( Du trittst deine Rechte an die Werkstatt ab, diese Regelt alles.)
Ab WE-tarif einen Leihwagen (z.B. Golf 60Ps bei Si-t im WE tarif sind 65Euronen..)
Und dann auf das Wiedersehn mit dem Mo freuen.
 
Greeds

Oder auch nicht....

Akteneinsicht berkommt, wenn überhaupt hier nur ein Rechtsanwalt.
"Rechte" kann der TE hier auch nicht abtreten, wenn überhaupt dann Ansprüche. Und die Werkstatt "regelt" hier gar nix

Wenn man keine Ahnung hat, Zitat von Dieter Nuhr:

einfach mal die Fresse halten....

echt zum Kotzen, was mache hier mit Stammtisch- Wissen posten 😠

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Hi,

ob das Grundstück, auf dem der Unfall passiert ist, dem Träger des Krankenhauses gehört oder der Kommune ist für die Frage "öffentlicher SV: ja oder nein" egal.
Öffentlicher Verkehr findet genauso auf öffentlichen wie auf Privatgeländen statt.
Entscheidend ist, ob die Verkehrsfläche dem Verkehr "gewidmet" ist. Sprich: die Fläche muss dafür vorgesehen sein, dass dort Fahrzeuge fahren / parken.
Da die Fläche offenbar nicht durch Schranken oder andere Maßnahmen abgesperrt war, durfte man dort grundsätzlich fahren, also handelt es sich um öffentlichen Straßenverkehr, also gilt die StVO.

Wie Dein Fall letztlich entschieden wird, ist von hieraus nicht zu beurteilen. Dazu muss man die ganze Akte kennen..

Wenn Du Glück hast, passiert nichts.
Mir ging es  darum, klarzustellen, dass sich ein Parkverstoß durchaus auf die Haftungsquote auswirken kann.

Abwarten und Tee trinken...😎

Gruß
Hafi

@Dellenzaehler
Aber gern habe Ich mir dein fundiertes Wissen durchgelesen und Mich verbessern lassen.

Eine RKÜ sollte aber eigentlich die Gegnerische Vers. Unterzeichnen, nicht Der Geschädigte...😰
Und meine Werkstatt hat damals halt genau diese ganzen Formalitäten für Mich übernommen
und hat sich die RKÜ geholt. ( Von der Gegn.Vers. natürlich, nit von Mir!)
Nichts anderes steht im Übrigen in meinen Zeilen...:

Also da seh Ich bei Leibe kein Hindernis, wenn die Werkstatt mitspielt und
Ich spar Mir ne Menge Zeit und Mühen.
( z.B. das die Werkstatt sich selbst um die Zusage kümmert...etc etc)

Ausserdem hat der TE per E-Mail die Zusage.....
Darauf kann Er sich doch jederzeit berufen oder?😕

Aber lassen Wir das.

@TE 
Good Luck TE damit dein Mo bald wieder Fit ist!

Bye

Zitat:

Original geschrieben von DucFan 900SS



Eine RKÜ sollte aber eigentlich die Gegnerische Vers. Unterzeichnen, nicht Der Geschädigte...😰

Ihr sprecht von zwei unterschiedlichen Dingen:

1. Reparaturkostenübernahme

Ist die Erklärung der Versicherung, den unfallbedingten Schaden zur jeweiligen Haftungsquote zu übernehmen.

Diese Erklärung kann nur die Versicherung abgeben.

damit verbunden ist auf den Formularen in der Regel die
2. Abtretungserklärung
Mit dieser tritt der Anspruchsinhaber (also der Geschädigte) seine Ansprüche gegen den Schädiger bzw. dessen Verssicherer bis zur Höhe der Repararturkostenrechnung an die Werkstatt ab. Diese wird damit berechtigt, den Anspruch selbst geltend zu machen.
Natürlich kann ein Anspruch nur in der Höhe abgetreten werden, in der er auch besteht.
Trifft den Geschädigte ein Mitverschulden, kann dieses (vereinfacht gesagt) auch der Werkstatt gegenüber eingewandt werden, also die Rechnung nur teilweise bezahlt werden.
Der Abtretende haftet für den Rest selbst.
Diese Erklärung kann nur der Geschädigte abgeben.

Gruß
Hafi

Zu Hafi: So in der Richtung habe ich ja auch gedacht. Wie sich das Halteverbot auf die Zahlungsmoral der VS auswirkt. Die Polizei hatte jedenfalls kein Bedürfnis, mich dafür zu Rügen. Klar, bleibt nur Abwarten.

Zu DucFan und @Dellenzaehler: Bitte nicht streiten beim Erbsenzählen. Wichtig ist doch die Grundaussage, das die Werkstatt einem ne Menge Arbeit und Zeit sparen kann. Aber das ist mir schon bekannt. Die Sache mit der Kostenübernahme für den U-Schaden, hat jetzt sowieso erstmal Zeit bis 20.09.08. Nun ist Prio. Kostenübernahme eines Mietfahrzeuges. Ich kann mir ja nicht einfach irgent was schweine Teures mieten. Da muss ich schon von der VS wissen, in welchem Rahmen ich mich da bewegen kann/sollte. Und dafür bin ich dann alleine zuständig, da die Werkstatt leider kein Mietfahrzeug hat. Sonst hätte sie das auch sicherlich klären können.
😛

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Wenn ich lese, daß der Unfall schon über 2 Wochen her ist und die Reparatur nur 2 - 3 Stunden dauern soll, so stellt sich natürlich die Frage, warum ein Ersatzfahrzeug benötigt wird. Mit was wird seither gefahren oder wird momentan gar kein Fahrzeug gebraucht? Ich würde daher die Versicherung anrufen und die Frage einfach im Gespräch klären. Im Rahmen der Kostenminderungspflicht, muß das gemietete Ersatzfahrzeug eine bestimmte Notwendigkeit darstellen.

Die Sache mit Haltverbot scheint die Versicherung bislang noch nicht zu interessieren. Vielleicht weiß sie davon auch noch gar nichts. Ich würde daher den Ball flach halten ....

pfisti

Zitat:

Original geschrieben von DucFan 900SS


@Dellenzaehler
Aber gern habe Ich mir dein fundiertes Wissen durchgelesen und Mich verbessern lassen.
 
Eine RKÜ sollte aber eigentlich die Gegnerische Vers. Unterzeichnen, nicht* Der Geschädigte...😰
Und meine Werkstatt hat damals halt genau diese ganzen Formalitäten für Mich übernommen
und hat sich die RKÜ geholt. ( Von der Gegn.Vers. natürlich, nit von Mir!)
Nichts anderes steht im Übrigen in meinen Zeilen...:

*=
nochmal mein Senf dazu:
Die Werkstatt wird sich hier eine sogenannte RKÜ (Reparaturkosten- Übernahme- Erklärung) unterschreiben lassen.Für die Durchsetzung der Ansprüche ist der Auftraggeber als Anspruchsteller ganz alleine verantwortlich. Logisch von der Versicherung, aber auch von dir. Weist du nur bestimmt nicht mehr.... 😉Du unterscheibst nämlich auf der RKÜ: "ich erkläre ausrücklich, daß keine Vorranginge Abtretung erfolgt ist"Sonst kann sich nämlich die Werkstatt den Hintern damit abwischen. 😎Im übrigen ist auf dieser RKÜ auch zu vermerken, zu wieviel Prozent die Versicherung haftet.

Zitat:

Also da seh Ich bei Leibe kein Hindernis, wenn die Werkstatt mitspielt und

Zitat:

Ich spar Mir ne Menge Zeit und Mühen.
( z.B. das die Werkstatt sich selbst um die Zusage kümmert...etc etc)

Ausserdem hat der TE per E-Mail die Zusage.....
Darauf kann Er sich doch jederzeit berufen oder?😕

Das die Versicherung hier schreibt, die Reparatur ist zu veranlassen, ist lediglich ein Hinweis auf die Schadenminderungspflicht (über dieses Wort kann man gewiss auch streiten, aber das tut jetzt mal nix zur Sache)  aber keinesfalls eine Zusage für die volle Haftung. (Soviel zum Thema Erbenszählen🙂)

Aber lassen Wir das.

@TE 
Good Luck TE damit dein Mo bald wieder Fit ist!

Bye

Die Werkstatt kann hier sicherlich die Zahlungszusage von der Versicherung anfordern und vieleicht auch bekommen (noch hat Sie die aber nicht). Wo hierin eine Menge Arbeit und Zeitersparnis für den TE liegt, vermag ich nicht zu erkennen.

Gruß

Delle

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545



Zitat:

Original geschrieben von E605


Die Haftung beruht auf dem Verursacherprinzip.
Halteverbot etc. haben keinen Einfluß auf die Haftung - wird aber gerne verwendet um den Geschädigten einzuschüchtern.

Gruß Peter

Hallo Peter,

vielleicht habe ich nicht richtig verstanden, was Du mit dem Beitrag ausdrücken wolltest.
Aber wenn gemeint war, dass ein Verstoß gegen Verkehrsregeln sich nicht auf die Haftungsquote auswirkt, ist das falsch!

Selbstverständlich kann sich das Parken im Halteverbot nachteilig auf die Haftungsquote auswirken.
Dazu gibt es reihenweise Urteile.
Wie stark es sich auswirkt, hängt von den örtlichen Gegebenheiten ab und wie stark der restliche Verkehr behindert wurde. Hier offensicchtlich so stark, dass gefahrloses Ausparken nicht mehr möglich war. Diese lästigen runden Schilder hängen in der Regel nicht zum Spaß rum, sondern sollen die sogenannte "Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs" gewärleisten.
Wer dagegen verstößt, haftet mit  (§§ 254 BGB, 17 StVG).

Mit irgendwelchen Einschüchterungsversuchen hat das nun wirklich nichts zu tun.
Für sowas hat ein Sachbearbeiter bei einem Versicherer weder Zeit noch Lust.
Er ist Rechtsanwender. Nicht mehr und nicht weniger. Dass das einem Anspruchsteller gelegentlich nicht gefällt, weil es sein Geld kostet, ist nachvollziehbar, ändert aber nichts...

Gruß
Hafi

Ich wollte damit sagen, dass der, der einen Schaden verursacht auch dafür haftet!

Über prozentuale Abstriche durch Fehlverhalten kann man nix sagen, das entscheiden die Gerichte.

Allgemein
Ich finde es immer witzig, diese Unfallgeschichten - scheint so, als will man den RA sparen!
Ich lese sie immer gerne und sie vertreiben mir die Zeit beim Müßiggang.

Gruß peter

Ein kundiger Kfz-Betrieb, insbesondere die Karosseriewerkstätten, welche Unfallschäden beheben, kennen sich in der Materie schon aus und werden ihren Kunden alles abnehmen, was abgenommen werden kann. Das gehört heute zum Service.

Viele Leute wissen schlichtweg überhaupt nicht, was nach einem Unfall zu tun ist. Es interessiert sie auch nicht, bis sie vor dem Problem stehen. Dann wird die Polizei gerufen, die alles richten soll, und man wundert sich anschließend, daß doch noch selbst die Versicherung umfassend verständigt werden muß ....

Aber dafür ist ein Forum oder allgemein das Internet, als Auskunftsquelle ja da!

pfisti

Ich habe hier mal so eine Abtretung eingestellt, damit mal sehen kann, wass man in der Werkstatt unterschreibt. 
Seit dem 01.08.09 ist das neue Rechtsdienstleistungsgesetz in Kraft. Da gibt es nun andere Formulare, die eine Zahlungsanweisung beinhalten. dennoch haftet der Auftraggeber weiterhin für die Kosten.

Gruß

Delle

Zitat:

Das die Versicherung hier schreibt, die Reparatur ist zu veranlassen, ist lediglich ein Hinweis auf die Schadenminderungspflicht (über dieses Wort kann man gewiss auch streiten, aber das tut jetzt mal nix zur Sache)  aber keinesfalls eine Zusage für die volle Haftung. (Soviel zum Thema Erbenszählen🙂)

Mal was ganz saudummes, "Schadensminderungspflicht"

wenn man wie im Zitat gesagt, die Reparatur in Auftrag gibt, aber genau weiß, dass man sie im Fall des Falles nicht bezahlen kann.....

Ist das iuristisch gesehen nicht eine Straftat??

Gruß Peter

Hi Leute,
erst einmal Danke für die ganzen Infos.
Jetzt gaaanz kurz zu Heute:

Die "Zuständige" VS-Bearbeiterin hat sich bei mir gemeldet und sprach : "Da braucht doch nur der Blinker gemacht werden und dann können sie doch damit am WE fahren." Na HALLO?

Und Sie fragte weiter "Ob die Werkstatt denn nicht früher wusste, das die Teile (zur Erinnerg. der Kotflügel/Fender kommt erst zum 20.09.) so lange brauchen?" Wieder Grübel, woher soll ich das wissen?

Habe Ihr nur zu verstehen gegeben, dass das Bike in der Werkstatt steht und ich am WE ein Mo brauche, sowie das es am WE auch nur einen WE- Tarif gibt und..... habs ihr eben halt noch mal erklärt, was eigentlich schon alles in meinen Emails stand und mit ihrem Koll. am Tel. besprochen war
und was denn nun sei?
Daraufhin Sie:
"Ja Ok. sie können sich für dieses WE ein Mo mieten..... aber mehr sei nicht drinne" so der Grundtenor. mmmhh. Wieder Grübel. Ist das so richtig? Nee, ne?
Ich wollte es auch schriftlich und bekam es auch an meine Email zugesand. Da wurde nicht nur die Kostenübernahme für die €200,- Mopedmiete bestätigt, da stand auch die Bestätigung zur Kostenübernahme des KVA, mit präzieser Summenangabe drinnen. Freude, Freude. nur hoffentlich nicht zu früh die Freude.
Ist eine Email mit solchen Zusagen nicht auch bindend? Inwiefern darf man der Sache also trauen?
Ich habe mir die Triumph jedenfalls gemietet, ist doch schon mal was und hoffe, das die Kosten der Werkstatt, dann auch übernommen werden, wenn es denne so weit ist.
Klingt alles sehr Pos., werde ich dann sehen.
Ich weis auch nicht, was, wenn die Werkstatt den ein oder anderen € noch dazu berechnet, wie z.B. teurere Versandgebühren als angenommen, für die Beschaffung von Ersatzteilen und so....

Nun, denne werde ich mal weiter in der Wartepos. bleiben
und der Fertigstellung meines Mo entgegenfiebern.

Ein schönes WE noch

Hi DRopzone,

hast du ne Rechtschutzversicherung ?? wenn ja, NIMM DIR NEN RECHTSANWALT !! die Gefahr ist einfach, dass du dich als David auf einen Kampf mit Goliath einläßt, ohne das nötige Wissen. Wie heißt der altbekannte Spruch: Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei !! Außerdem kann dir ein RA sagen, was dir über deinen Schaden hinaus noch zusteht, wie z.B. Nutzungsausfallentschädigung, Wertminderung und was es da nicht noch alles gibt. Manchmal bringt ein Brief von nem RA mehr, als 10 Briefe und 5 Anrufe von dir. Selbst wenn du keine RV hast, würde ich mir an deiner Stelle überlegen, mal nen 100 er für ne Beratung zu investieren. Schließlich ist dein Schaden mit knapp 1500 Euros + 200 für das Leihmöps + Auslagen + wasweißichnichtalles nicht gerade ein Pappenstiel.

Gruß
Piglitt

Zitat:

Original geschrieben von Dropzone
Hi Leute,
erst einmal Danke für die ganzen Infos.
Jetzt gaaanz kurz zu Heute:
 
Die "Zuständige" VS-Bearbeiterin hat sich bei mir gemeldet und sprach : "Da braucht doch nur der Blinker gemacht werden und dann können sie doch damit am WE fahren." Na HALLO?
 
Und Sie fragte weiter "Ob die Werkstatt denn nicht früher wusste, das die Teile (zur Erinnerg. der Kotflügel/Fender kommt erst zum 20.09.) so lange brauchen?" Wieder Grübel, woher soll ich das wissen?
 
Habe Ihr nur zu verstehen gegeben, dass das Bike in der Werkstatt steht und ich am WE ein Mo brauche, sowie das es am WE auch nur einen WE- Tarif gibt und..... habs ihr eben halt noch mal erklärt, was eigentlich schon alles in meinen Emails stand und mit ihrem Koll. am Tel. besprochen war
und was denn nun sei?
Daraufhin Sie:
"Ja Ok. sie können sich für dieses WE ein Mo mieten..... aber mehr sei nicht drinne" so der Grundtenor. mmmhh. Wieder Grübel. Ist das so richtig? Nee, ne?
Ich wollte es auch schriftlich und bekam es auch an meine Email zugesand. Da wurde nicht nur die Kostenübernahme für die €200,- Mopedmiete bestätigt, da stand auch die Bestätigung zur Kostenübernahme des KVA, mit präzieser Summenangabe drinnen. Freude, Freude. nur hoffentlich nicht zu früh die Freude.
Ist eine Email mit solchen Zusagen nicht auch bindend? Inwiefern darf man der Sache also trauen?
Ich habe mir die Triumph jedenfalls gemietet, ist doch schon mal was und hoffe, das die Kosten der Werkstatt, dann auch übernommen werden, wenn es denne so weit ist.
Klingt alles sehr Pos., werde ich dann sehen.
Ich weis auch nicht, was, wenn die Werkstatt den ein oder anderen € noch dazu berechnet, wie z.B. teurere Versandgebühren als angenommen, für die Beschaffung von Ersatzteilen und so....
 
Nun, denne werde ich mal weiter in der Wartepos. bleiben
und der Fertigstellung meines Mo entgegenfiebern.
 
Ein schönes WE noch

also jetzt noch mal ganz langsam zum besseren Verständnis:

Du hast also eine schriftlich Zusage per Mail von der Versicherung, dass die Reparaturkosten laut KVA übernommen werden?

Oder steht da nur drin wir empfehlen die Reparaur umgehend in Auftrag zu geben (oder so ähnlich) 

Zitat:

Original geschrieben von E605

Zitat:

Original geschrieben von E605

Mal was ganz saudummes, "Schadensminderungspflicht"
wenn man wie im Zitat gesagt, die Reparatur in Auftrag gibt, aber genau weiß, dass man sie im Fall des Falles nicht bezahlen kann.....
Ist das iuristisch gesehen nicht eine Straftat??

Gruß Peter

Hallo Peter,

wenn du etwas kauft im Wissen du kannst es nicht bezahlen, versuchst du jemanden zu betrügen. Und das ist sicherlich strafbar.
Bei einer geklärten Haftung müssest du der Versicherung die Umstände erklären und darauf hinweisen dass du die Reparaturkosten nicht verauslagen kannst. bei einer "fertigen" RKÜ stellt sich die Frage nicht, da bekommt die Werkstatt ja ihr Geld von der Versicherung.
Wenn sich die Versicherung aber stur stellt, könnest du dann einen Bankkredit in Anspruch nehmen, der dann zu deinem Schadenersatz zählt.

Kommt aber in der Praxis eher selten vor. Und wenn die Versicherung bei solchen "normalen" Fällen mauert, damm ist meistens an der Haftung etwas faul.

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler



Zitat:

Original geschrieben von Dropzone


Hi Leute,
erst einmal Danke für die ganzen Infos.

.......
"Ja Ok. sie können sich für dieses WE ein Mo mieten..... aber mehr sei nicht drinne" so der Grundtenor. mmmhh. Wieder Grübel. Ist das so richtig? Nee, ne?
Ich wollte es auch schriftlich und bekam es auch an meine Email zugesand. Da wurde nicht nur die Kostenübernahme für die €200,- Mopedmiete bestätigt, da stand auch die Bestätigung zur Kostenübernahme des KVA, mit präzieser Summenangabe drinnen. Freude, Freude. nur hoffentlich nicht zu früh die Freude.
Ist eine Email mit solchen Zusagen nicht auch bindend? Inwiefern darf man der Sache also trauen?
Ich habe mir die Triumph jedenfalls gemietet, ist doch schon mal was und hoffe, das die Kosten der Werkstatt, dann auch übernommen werden, wenn es denne so weit ist.


............

also jetzt noch mal ganz langsam zum besseren Verständnis:

Du hast also eine schriftlich Zusage per Mail von der Versicherung, dass die Reparaturkosten laut KVA übernommen werden?

Oder steht da nur drin wir empfehlen die Reparaur umgehend in Auftrag zu geben (oder so ähnlich)

O-Text der Email von der VS:

"Sehr geehrter Hr. X,

wie eben telefonisch besprochen, bestätigen wir Ihnen die Kostenübernahme für das Mietmotorrad von 200,- EUR. Wir bestätigen weiterhin die Kostenübernahme der Reparaturkosten gemäß Kostenangebot in Höhe von 1450,- EUR."

Sieht für mich doch sehr verbindlich aus. Oder?
Einen RA werde ich in dem Moment hinzuziehen, wenn sich da doch noch Probleme mit der VS einstellen sollten.

OK, und Danke an Euch

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