Unfall --> Anspruch auf einen Neuwagen

Opel Meriva A

Hallo,

ich brauche mal Euren Rat bezüglich Versicherungfragen.
Mein Meriva (genau 2 Monate jung) wurde gestern von einem recht stürmisch heraneilenden Seat geknutscht. Sein linkes Vorderrad blieb an dem meines Merivas hängen. Das Ergebnis von soviel Sportsgeist: der Wagen hat einen gutachterlichen Schaden von exakt 5500€ (excl. Wertverlust). Alles was Lenkung und Aufhängung betrifft muss gewechselt werden und auch Blechteile, Leuchten und Stossstange werden erneuert.
Laut gegnerischer Versicherung besteht bei dem Moppel (2 Monate alt, 2000km auf der Uhr) kein Anspruch auf ein neues Fahrzeug. Kann das jemand bestätigen? Welche Kosten kann ich außer denen der Reparatur noch geltend machen?

Vielen Dank schon mal im Voraus.

Gruß

Schnubu

PS: ich hätte heulen können, als der Dicke auf dem Abschlepper stand... *schnief*

17 Antworten

Hallo Schnubu,

du bekommst von der gegnerischen Versicherung nur dann ein neues Auto wenn dein Auto noch keine 1000km hat, nicht älter als 1 Monat ist und der Schaden "nicht unerheblich" (ca. 15% des Neupreis)ist.
Der Wertverlust wird von Gutachter festgelegt.
Ein Mietwagen bekommst Du für die Reparturdauer.
Hast Du deinen FOP die Peparaturfreigabe erteilt??
Wieso zerlegt der einfach Dein Auto???
Aber Dein Anwalt wird das schon regeln.
Viel Erfolg
Ricardo3000

Ich bin mal auf die regulierte Geamtschadenssumme deines Merivas gespannt;
mich hat mal vor Jahren auf der Kreuzung B 7 / B 87 ein dicker Audi über das Stoppschild auf die Hauptstraße geschuppst - polizeiliche Aufnahme "400 DM Schaden am hinteren Stoßfänger" und "ist doch nicht so schlimm";
Realität war, auch die zerknautschte hintere Bodenwanne und die verzogene Heckklappe mussten gewechselt werden- Abtretung an Werkstatt - geregelter Geamtschaden durch gegnerische Versicherung letztendlich inkl. 500 DM Wertverlust und Leihwagen = 9000 DM; und was noch hinzu kommt war dann, dass ich mit unterschiedlichen Spaltmaßen, Windgeräuschen, schiefer Rückbank und einseitig abgefahrenen Reifen leben musste, bis ich mir endlich meinen MERIVA zugelegt habe;
Deshalb empfehle ich auch: versuche das Fahrzeug abzugeben und ein anderes zu nehmen; deinem Händler kann das nur recht sein, denn er verdient vier mal daran 1. durch die Reparatur, 2. beim Aufkauf deines bisherigen, 3. beim Verkauf deines bisherigen und 4. beim Verkauf eines anderen an dich
na dann viel Glück - APFEL

Hallo,

@APFEL123 und alle die es interessiert
mein Wagen steht nun schon seit einer Woche in der Werkstatt. Hoffentlich kann ich den Moppel bald abholen.
Der Schaden (laut Gutachten) beläuft sich auf knapp 4000 Euro Reparatur- und Arbeitskosten, hinzu kommen: der Mietwagen für mehr als 7 Tage, die Kosten für den Rechtsbeistand (???), die Aufwandentschädigungspauschale (25 Euro), Abschleppkosten (75€) und der merkantile Wertverlust von 400 Euro. Alles in allem wird wohl auf die Versicherung ein saftiges Sümmchen zukommen.
Noch habe ich aber kein konkretes Angebot vom FOH für einen neuen Wagen. Das wird sich diese Woche dann klären.

Winterlicher Gruß

Schnubu

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