Unfall an Versicherung melden?

Hallo zusammen,

meine Freundin hatte heute einen Unfall und wir sind nun am überlegen ob es überhaupt Sinn macht den Unfall der Versicherung zu melden.

Folgendes ist passiert:
Das Fahrzeug vor Ihr kam mit ihr aus einem Kreisverkehr und beide fuhren eine Straße entlang, beschleunigten dabei auf 70km/h (dort zulässige Geschwindigkeit). Kurz vor einer Kreuzung bremste das vorrausfahrende Fahrzeug sehr stark (ohne ersichtlichen Grund und ohne die Spur zu ändern bzw. zu Blinken). Meine Freundin musste, weil sie ihm sonst draufgefahren wäre ausweichen und ist an ihm vorbeigefahren. Als sie neben dem anderen Fahrzeug war zog der andere Fahrer nach links um abzubiegen und traf sie somit sehr mittig an der Beifahrerseite. Folge: Seine vordere Ecke am Fzg. ist beschädigt und bei meiner Freundin ist der Schweller leicht eingedrückt und die Türen sind beide komplett im Eimer.

Kostenvoranschlag wäre 4000€ alles neu oder mit gebrauchten Teilen 1700€. (Türen tauschen, Schwellerblech ausbeulen, schleifen, grundieren und nachlackieren).

Was meint ihr? Lohnt es sich und besteht Aussicht darauf zumindest eine Teilschuld für den anderen herauszubekommen? Beide KFZs sind Teilkasko versichert. Das Fzg meiner Freundin wäre ein wirtschaftlicher Totalschaden.

Laut Stvo ist das überholen an Kreuzungen ja nicht verboten, auch die Markierungen am Boden und Schilder verbieten ein Überholen nicht. Der andere Fahrer hätte sich doppelt versichern müssen über Spiegel und Schulterblick das niemand neben ihm ist und hätte Blinken müssen. Er hat sogar der Polizei gesagt das er nicht geblinkt hat.

Mir ist klar das ich hier kein Eindeutiges Urteil hören werde, ich möchte nur gerne mal ein paar andere Meinungen dazu hören. Vielen Dank im Voraus!

P. S. Das Bild ist das Fzg meiner Freundin

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 25. September 2018 um 22:27:05 Uhr:


Das ist nach der Schilderung schon sehr wahrscheinlich.

Fraglich ist nur wie objektiv diese Schilderung ist und ob der andere Beteiligte nicht eine ganz andere Sicht der Geschehnisse einbringt.

Ich fühlte mich beim Ausgangsbeitrag an ein eigenes Erlebnis von vor ein paar Tagen erinnert:

Ich fuhr auf dem Heimweg auf einer Hauptstraße. Vor mir ein Wagen mit auswärtigem Kennzeichen, der zunächst mit normaler Geschwindigkeit fuhr, dann aber abbremste und etwas unentschlossen bzw. desorientiert wirkte. Es sah für mich so aus als ob der Fahrer irgendwas suchte oder nicht genau wusste ob er demnächst abbiegen musste. Das zu schildern dauert fast länger als beim tatsächlichen Geschehen. Man kann also nicht wirklich von einer Verkehrsbehinderung reden oder dass der voraus fahrende Wagen irgendwas gemacht hätte, was man einem Ortsunkundigen übel nehmen könnte. Trotzdem scherte der ungeduldige Fahrer hinter mir aus und überholte uns beide, gerade als der "Schleicher" vor mir den Blinker setzte und links abbiegen wollte. Eine Sekunde später und der Überholer und der Abbieger wären kollidiert.

An der Stelle gab es übrigens eine durchgezogene Linie, die nur durch drei Striche das Abbiegen erlaubte - aber das nur am Rande.

Worauf ich hinaus will ist, dass es viele ungeduldige Verkehrsteilnehmer gibt, die hektisch und drängelnd unterwegs sind und mit riskanten Fahrmanövern Gefahrensituationen in unklaren Verkehrslagen herbeiführen. Ganz einfach weil sie nicht mitdenken und in anderen VT nur Bremsklötze sehen um die man ohne lange zu überlegen herum kurvt, wenn sie mal nicht so fix verschwinden wie man das gerne hätte.

Wenn der Unfallgegner so ein Szenario glaubhaft machen kann, dann hat man schnell mal eine Teilschuld an der Backe.

Ganz ähnlich übrigens die Unart der "Abbiegespurraser", also jener die auf dem ersten Meter der Abbiegespur rüber ziehen und Gas geben um evtl. nicht ganz so schnell entschlossene Abbieger zu überholen.

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Zitat:

@berlin-paul schrieb am 25. September 2018 um 22:27:05 Uhr:


Das ist nach der Schilderung schon sehr wahrscheinlich.

Fraglich ist nur wie objektiv diese Schilderung ist und ob der andere Beteiligte nicht eine ganz andere Sicht der Geschehnisse einbringt.

Ich fühlte mich beim Ausgangsbeitrag an ein eigenes Erlebnis von vor ein paar Tagen erinnert:

Ich fuhr auf dem Heimweg auf einer Hauptstraße. Vor mir ein Wagen mit auswärtigem Kennzeichen, der zunächst mit normaler Geschwindigkeit fuhr, dann aber abbremste und etwas unentschlossen bzw. desorientiert wirkte. Es sah für mich so aus als ob der Fahrer irgendwas suchte oder nicht genau wusste ob er demnächst abbiegen musste. Das zu schildern dauert fast länger als beim tatsächlichen Geschehen. Man kann also nicht wirklich von einer Verkehrsbehinderung reden oder dass der voraus fahrende Wagen irgendwas gemacht hätte, was man einem Ortsunkundigen übel nehmen könnte. Trotzdem scherte der ungeduldige Fahrer hinter mir aus und überholte uns beide, gerade als der "Schleicher" vor mir den Blinker setzte und links abbiegen wollte. Eine Sekunde später und der Überholer und der Abbieger wären kollidiert.

An der Stelle gab es übrigens eine durchgezogene Linie, die nur durch drei Striche das Abbiegen erlaubte - aber das nur am Rande.

Worauf ich hinaus will ist, dass es viele ungeduldige Verkehrsteilnehmer gibt, die hektisch und drängelnd unterwegs sind und mit riskanten Fahrmanövern Gefahrensituationen in unklaren Verkehrslagen herbeiführen. Ganz einfach weil sie nicht mitdenken und in anderen VT nur Bremsklötze sehen um die man ohne lange zu überlegen herum kurvt, wenn sie mal nicht so fix verschwinden wie man das gerne hätte.

Wenn der Unfallgegner so ein Szenario glaubhaft machen kann, dann hat man schnell mal eine Teilschuld an der Backe.

Ganz ähnlich übrigens die Unart der "Abbiegespurraser", also jener die auf dem ersten Meter der Abbiegespur rüber ziehen und Gas geben um evtl. nicht ganz so schnell entschlossene Abbieger zu überholen.

Ich gehe von dem aus, was der TE schildert. Der Rest ist Spekulation.

Was ist Spekulation? TE schildert: Aussage des Überholenden: Abbieger hat nicht geblinkt, Aussage Abbieger: hat geblinkt. Evtl. weitere Zeugenaussage (Beifahrer des Überholers?!) nicht geblinkt,...
Als Richter würde ich mich mit der Thematik kaum weiter befassen ;-)

Bleibt ein stinknormaler Fall von Abbiegefehler vs. Fehler beim Überholen.
Schuldverteilung Können die Versicherungen unter sich ausmachen, vor Gericht wird das kaum landen...

Der TE sagt im Eingangspost:
"Er hat sogar der Polizei gesagt das er nicht geblinkt hat."

Und nun hör bitte auf, mir ein Schnitzel an die Backe zu quatschen. Danke.

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Hallo alle miteinander,

vielen Dank für eure Gedanken und Hilfe. Wir haben nun nach sehr häufigem Nachfragen endlich ein Schreiben erhalten in dem erklärt wird das meine Freundin zu 2/3 Schuld ist.

Begründung: "Nach den uns vorliegenden Unterlagen hat sich unser Kunde nach links eingeordnet und den Fahrtrichtungszeiger betätigt. Als es beim Abbiegen zum Zusammenstoß beider Fahrzeuge kam. Beide Verkehrsteilnehmer wurden verwarnt. Wir gehen von einer Mithaftung von 2/3 aus"

Wir sind mit der Sache nicht so ganz einverstanden und haben uns noch mal mit beiden Versicherungen in Verbindung gesetzt, das die Tatsache das er geblinkt hätte nicht der Wahrheit entspricht. Vermutlich hilft uns das nicht weiter, aber probieren kann man es ja mal. Einen Anwalt möchten wir uns aufgrund einer fehlender Rechtsschutzversicherung nicht antun, wenn u.U. nicht mehr dabei rausspringt und wir am Ende noch den Anwalt zahlen müssen.

Danke an alle und viele Grüße
poldi

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