Unfall an Versicherung melden?

Hallo zusammen,

meine Freundin hatte heute einen Unfall und wir sind nun am überlegen ob es überhaupt Sinn macht den Unfall der Versicherung zu melden.

Folgendes ist passiert:
Das Fahrzeug vor Ihr kam mit ihr aus einem Kreisverkehr und beide fuhren eine Straße entlang, beschleunigten dabei auf 70km/h (dort zulässige Geschwindigkeit). Kurz vor einer Kreuzung bremste das vorrausfahrende Fahrzeug sehr stark (ohne ersichtlichen Grund und ohne die Spur zu ändern bzw. zu Blinken). Meine Freundin musste, weil sie ihm sonst draufgefahren wäre ausweichen und ist an ihm vorbeigefahren. Als sie neben dem anderen Fahrzeug war zog der andere Fahrer nach links um abzubiegen und traf sie somit sehr mittig an der Beifahrerseite. Folge: Seine vordere Ecke am Fzg. ist beschädigt und bei meiner Freundin ist der Schweller leicht eingedrückt und die Türen sind beide komplett im Eimer.

Kostenvoranschlag wäre 4000€ alles neu oder mit gebrauchten Teilen 1700€. (Türen tauschen, Schwellerblech ausbeulen, schleifen, grundieren und nachlackieren).

Was meint ihr? Lohnt es sich und besteht Aussicht darauf zumindest eine Teilschuld für den anderen herauszubekommen? Beide KFZs sind Teilkasko versichert. Das Fzg meiner Freundin wäre ein wirtschaftlicher Totalschaden.

Laut Stvo ist das überholen an Kreuzungen ja nicht verboten, auch die Markierungen am Boden und Schilder verbieten ein Überholen nicht. Der andere Fahrer hätte sich doppelt versichern müssen über Spiegel und Schulterblick das niemand neben ihm ist und hätte Blinken müssen. Er hat sogar der Polizei gesagt das er nicht geblinkt hat.

Mir ist klar das ich hier kein Eindeutiges Urteil hören werde, ich möchte nur gerne mal ein paar andere Meinungen dazu hören. Vielen Dank im Voraus!

P. S. Das Bild ist das Fzg meiner Freundin

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 25. September 2018 um 22:27:05 Uhr:


Das ist nach der Schilderung schon sehr wahrscheinlich.

Fraglich ist nur wie objektiv diese Schilderung ist und ob der andere Beteiligte nicht eine ganz andere Sicht der Geschehnisse einbringt.

Ich fühlte mich beim Ausgangsbeitrag an ein eigenes Erlebnis von vor ein paar Tagen erinnert:

Ich fuhr auf dem Heimweg auf einer Hauptstraße. Vor mir ein Wagen mit auswärtigem Kennzeichen, der zunächst mit normaler Geschwindigkeit fuhr, dann aber abbremste und etwas unentschlossen bzw. desorientiert wirkte. Es sah für mich so aus als ob der Fahrer irgendwas suchte oder nicht genau wusste ob er demnächst abbiegen musste. Das zu schildern dauert fast länger als beim tatsächlichen Geschehen. Man kann also nicht wirklich von einer Verkehrsbehinderung reden oder dass der voraus fahrende Wagen irgendwas gemacht hätte, was man einem Ortsunkundigen übel nehmen könnte. Trotzdem scherte der ungeduldige Fahrer hinter mir aus und überholte uns beide, gerade als der "Schleicher" vor mir den Blinker setzte und links abbiegen wollte. Eine Sekunde später und der Überholer und der Abbieger wären kollidiert.

An der Stelle gab es übrigens eine durchgezogene Linie, die nur durch drei Striche das Abbiegen erlaubte - aber das nur am Rande.

Worauf ich hinaus will ist, dass es viele ungeduldige Verkehrsteilnehmer gibt, die hektisch und drängelnd unterwegs sind und mit riskanten Fahrmanövern Gefahrensituationen in unklaren Verkehrslagen herbeiführen. Ganz einfach weil sie nicht mitdenken und in anderen VT nur Bremsklötze sehen um die man ohne lange zu überlegen herum kurvt, wenn sie mal nicht so fix verschwinden wie man das gerne hätte.

Wenn der Unfallgegner so ein Szenario glaubhaft machen kann, dann hat man schnell mal eine Teilschuld an der Backe.

Ganz ähnlich übrigens die Unart der "Abbiegespurraser", also jener die auf dem ersten Meter der Abbiegespur rüber ziehen und Gas geben um evtl. nicht ganz so schnell entschlossene Abbieger zu überholen.

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Ohne jetzt gezielt was zum speziellen Fall zu sagen - Grundsätzlich jeden Unfall der Versicherung melden. Wenn es hart auf hart kommt - schuldiger Unfallgegner leugnet, hat angebliche Zeugen.... und man hat es nicht gemeldet, hat man gegen seine Obliegenheitspflichten verstoßen und schaut, so man doch als schuldig verurteilt wird, in die Röhre - bez. die Versicherung kann Regress nehmen.
Bei einer guten Versicherung reicht da normalerweise ein kurzer Anruf oder kurze Mail beim zuständigen Vertreter.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 25. September 2018 um 22:15:01 Uhr:


... nicht geblinkt und doppelte Rückschaupflicht verletzt vs. kein Verstoß. 😉

KEIN Verstoß würde ich aber auch nicht sagen.

Klar, der vorausfahrende hat (ggf.) nicht geblinkt und sehr spontan verzögert.

Aber, wenn ein Zusammenstoß nur dann verhindert werden kann, indem man (wohin auch immer) ausweicht, war der Abstand vorher nicht groß genug.

Nicht meine persönliche Meinung, durfte die Argumentation schonmal in der Family erleben, ist mit 25 % Teilschuld für den Hintermann geendet.

Der TE hatte doch aber noch richtiggestellt, dass sie nicht ausweichen musste, sondern von der Unentschlossenheit des Vordermanns genervt war und daher zum Überholen ansetzte.

In diesem Sinne ein "normales" Überholmanöver, wobei: Genau genommen ist das eine gefährliche* Unart und die Verkehrslage war vielleicht nicht ganz klar...

Wer verzögert hat meist etwas vor, will abbiegen, parken... das kann man meist abwarten. Die eine Minute, maximal zwei.

*Ich habe selbst mal einen Traktor überholt und dabei den Gegenverkehr übersehen, im Rückspiegel dann noch gesehen wie der Traktor nach rechts in einen Feldweg einbog. Seitdem lasse ich es sehr ruhig angehen, wohlwissend, dass der Gegenverkehr mit Tacho 110 und Blick aufs Handy um die Kurve angeflogen kommen könnte... von daher an Kuppen oder vor/in Kurven...

Und seltenst fährt ein Traktor weiter als bis ins nächste Dorf.

Danke für eure Meinungen und Hilfestellungen.

Thema ist jetzt an die Versicherung weitergegeben worden, mal sehen was passiert.

Im Polizeibericht steht es so drin das der Vordermann geblinkt hat und meine Freundin bei einer unklaren Verlehrslage überholt hat. Teil zwei kann ich verstehen. Teil eins wird heute abend mit dem Polizisten der den Sachverhalt aufgenommen hat telefonisch besprochen mal sehen was er dazu sagt, wenn doch beide Personen aussagen der Vordermann habe nicht geblinkt....

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Dann wird das letztlich nicht ohne anwaltliche Hilfe laufen. 🙁

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 25. September 2018 um 22:15:01 Uhr:


... nicht geblinkt und doppelte Rückschaupflicht verletzt vs. kein Verstoß. 😉

Kein Verstoß?
Wenn ich das richtig verstehe doch zumindest Überholen bei unklarer Verkehrslage.. im Kreuzungsbereich hinter einem deutlich verzögernden Fahrzeug...

Der Bereich war doch wohl einsehbar und Hindernisse irgendeiner Art erkennbar nicht vorhanden. Mit dem Abbiegen wurde mangels Blinken eben nicht gerechnet. Der Widerspruch zwischen der Unfallaufnahme der Polizei und den Angaben der Fahrzeuginsassen ist aufklärungsbedürftig.

Eben. Einsehbare Kreuzung ohne erkennbare Hindernisse... Vordermann verlangsamt.
Kann man mit Abbiegen nicht rechnen, klare Überholmöglichkeit.

Bist Du wirklich so phantasielos? ...

Fahrzeugpanne
Sprit alle
Handy suchen
Oralverkehr
eingeschlafen
Essen weil Hunger
Anhalten wg. Bedürfnis nach Wasserlassen oder Koten
Medikamentenbedarf
Orientierungsprobleme ...

Und alles ohne zu Blinken. Muss nun der Rest des Verkehrs in Ehrfurcht erstarren und warten, damit man sich nicht verkehrswidrig verhält und das nur, weil einer abschnarcht und keinen Blinker setzt?

Was gibt es denn noch mit den aufnehmenden Polizisten zu reden?
Die Meinung der Polizisten zur Glaubwürdigkeit der Aussagen zu evtl. Blinken interessiert doch niemanden.

Warum fragst Du?

Weil ein Forum von der Kommunikation lebt?! Weil ich mich über die Idee wundere?! Als Tip, diese Idee fallenzulassen?!

Kam nicht von mir.

Nö, vom TE. Wieso?

Zitat:

@poldi1608 schrieb am 26. September 2018 um 17:31:41 Uhr:


Thema ist jetzt an die Versicherung weitergegeben worden, mal sehen was passiert.

der Ansatz greift nur gegenüber der eigenen Versicherung, denn diese wird die Regulierung übernehmen und dabei auch unberechtigte Ansprüche abwehren.

Mit dem geltend machen Deines Schadens beim Gegner hat Deine Versicherung aber nichts zu tun und es wäre auch grundfalsch, das einfach der gegnerischen Versicherung zu überlassen. Darum musst Du Dich kümmern, ggf. über einen Anwalt.

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