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Unfall an meinem geparkten Auto von rangierendem Fahrzeug

Themenstarteram 5. März 2023 um 21:32

Hallo zusammen,

ich habe mal eine Frage und zwar wurde mein geparktes Auto durch ein rangierendes Fahrzeug beschädigt. Ich war bei dem Vorfall nicht dabei und wurde von der Polizei darüber informiert.

Sichtbare Beschädigungen sind auf der Fahrerseite an der hinteren Tür (größere Beule und Kratzer).

Nun war ich mit dem Schaden bereits bei einer Werkstatt vorstellig, diese teilte mir nach kurzem Blick auf den Schaden mit, dass die komplette Tür ausgetauscht werden müsse. Hierfür erhielt ich einen Kostenvoranschlag.

Allerdings frage ich mich, ob mein Auto nicht dadurch, dass es ja jetzt ein Unfallwagen ist noch einen zusätzlichen Wertverlust erlitten hat?

Außerdem könnten ja noch weitere Schäden (z.B. durch Verschieben des Autos an den Reifen) verursacht worden sein. Die Werkstatt hat das Auto nicht aufgebockt und kann dies daher nicht beurteilen.

Wie würdet ihr hier vorgehen, nochmal einen Gutachter das komplette Auto anschauen lassen?

Meint ihr, dass es sinnvoll ist, diesen Fall einem Anwalt zu übergeben?

Vielen Dank für eure Einschätzungen und einen schönen Abend!

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17 Antworten

Zitat:

@Tom9973 schrieb am 7. März 2023 um 09:21:17 Uhr:

Zitat:

@Volvoluder schrieb am 6. März 2023 um 18:04:14 Uhr:

Meine persönliche Erfahrung ist aber eben die, dass man sich unnötigen Schriftwechsel mit der Versicherung und den Gang zum RA erspart (kostet auch zusätzliche Zeit) und die Schadensregulierung beschleunigen kann, wenn man den Wunsch nach dem eigenen Gutachter mit der Versicherung abstimmt.

Wie viel eigene Erfahrung hast du denn mit Fällen, wo du es nicht mit der Versicherung abgestimmt hast?

ich kann dir meine nennen: Ich habe es nie abgestimmt, bin einfach zum Gutachter und es war in keinem Fall ein Schriftwechsel oder ein Gang zum RA nötig. Am Ende akzeptieren die Versicherungen diese vollendete Tatsache schlicht, weil alles andere für die Versicherung chancenlos ist.

Es geht weniger um den Gutachter, sondern um die Material- und Kostensätze, welche für das Gutachten herabgezogen werden. Liegen die über den durchschnittlichen Kostensätzen aus der betreffenden Region, darf die gegn. Versicherung entsprechend kürzen. Nur zur Info.

Ich hatte vor ein paar Monaten ein ähnliches Problem und hab erstmal bei meiner Versicherung angerufen. Bei vrk (https://www.vrk.de/.../autoversicherung.html) wurde ich auch sehr gut beraten. Trotzdem würde ich dir empfehlen, zusätzlich einen Anwalt einzuschalten und auf jeden Fall ein Gutachten machen zu lassen.

Zitat:

@A4-Fan schrieb am 7. März 2023 um 13:15:11 Uhr:

Es geht weniger um den Gutachter, sondern um die Material- und Kostensätze, welche für das Gutachten herabgezogen werden. Liegen die über den durchschnittlichen Kostensätzen aus der betreffenden Region, darf die gegn. Versicherung entsprechend kürzen. Nur zur Info.

Das ist ganz klar ein Thema, vor allem auch, ob die Versicherung berechtigt kürzt oder nicht. Denn die kürzen zu gerne, ist eine echte Masche, auch wenn es gar keine Grundlage dafür gibt.

Aber das hat nichts damit zu tun, dass der Gutachter bzw. die Frage wer den Gutachter aussucht abstimmungswürdig mit der Versicherung ist. Letzteres macht praktisch gesehen nicht wirklich Ärger, dein Punkt sehr wohl.

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