ForumKawasaki
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Motorrad
  4. Kawasaki
  5. Unfall am Nachmittag

Unfall am Nachmittag

Kawasaki ER 6
Themenstarteram 21. September 2011 um 17:28

So, jetzt war es soweit. Heute hatte ich meinen ersten Unfall, unverschuldet und zum Glück stand ich.

Hab am Kreisverkehr gewartet und die darin befindlichen Autos durchgelassen. Plötzlich merkte ich einen ganz schönen Ruck von hinten und jemand rief hinter mir aus einem BMW heraus: "Nichts passiert". Ich hab dem anderen dann signalisiert, dass wir das erstmal in einer ruhigen Ecke begutachten müssen.

Aus dem BMW stiegen zwei Typen aus und bequatschten mich, dass wir das doch bitte ohne Polizei klären sollten. Ich konnte zwar bei mir erstmal keinen Schaden feststellen, hab dann aber doch die Polizei gerufen, zur Unfallaufnahme. Nach einigem Diskutieren mit den Polizisten, die wollten den Unfall nämlich nicht aufnehmen, weil kein sichtbarer Schaden vorhanden war, habe ich sie dann doch dahingehend überzeugt. Ich habe den beiden erklärt, dass man einen Rahmenschaden eventuell nicht auf Anhieb sieht. Die wollten dann erstmal einen fiktiven Schaden mit einer Höhe von 0€ beziffern. OK, damit muss ich dann wohl leben, sind halt keine Gutachter verständlicherweise. Bei der Unfallaufnahme haben die dann bei dem anderen eine ordentliche Fahne gerochen und ihn pusten lassen. Der hatte dann 0,7Promille.

Da er mir gegen den Reifen gefahren ist, konnte ich bei mir wirklich keinen optischen Schaden feststellen. Bei der Rückfahrt fiel mir jedoch ein Lenkerflattern bei ca. 80km/h auf. Das war immer wieder reproduzierbar. Auch ging so ein leichtes Rucken durch das Motorrad, wenn ich beschleunigt habe. Es war nicht stark, sondern mehr so eine Wellenbewegung.

Ich hab natürlich gerade eben die gegnerische Versicherung angerufen. Und die wollten dann auch die sichtbaren Schäden wissen. Ich denen die Sachlage erklärt und der Sachbearbeiter meinte nur: "So so, Lenkerflattern bei einem Heckaufprall?"

Nun stelle ich mich auf einen kleinen Rechtstreit ein.

Ähnliche Themen
16 Antworten

Rechtschutz versichert ? Dann ab zum Gutachter :)

Themenstarteram 21. September 2011 um 17:34

Zitat:

Original geschrieben von Jason2002

Rechtschutz versichert ? Dann ab zum Gutachter :)

Na klar, beim ADAC. ;)

Aber die gegnerische Versicherung sagt, ich soll mir in der Werkstatt einen Kostenvoranschlag machen lassen. Werd morgen erstmal zu Kawa fahren. Und wenn die dann Sperenzchen machen, werd ich wohl die Rechtschutz einschalten müssen

Hallo

Auf jeden Fall richtig gehandelt, mir hat auch mal so ein Hirni am Auto den Spiegel abgefahren weil er einen Bus überholen wollte und mich einfach übersehen hatte.

Die Rennleitung die offensichtlich das Früchtchen und den mitlerweile auch herbeigeeilten Papa persönlich kannten redeten auch auf mich ein das dies alles keinen Sinn hätte, Aussagen gegen Aussage bla bla....

Dabei war meine damalige Partnerin noch mit im Auto.

Egal, nach ein paar Briefen unter Anwälten bekam ich rund 1000 Euro für Lackierung der Tür und einen neuen Spiegel.

Falsch, direkt zum Rechtsschutz. Da erhällst du eine Verfahrensnummer die du für die Überprüfung durch Gutachter benötigst. Der rechnet dann nämlich direkt mit der Versicherung ab.

Ansonsten zählt, wer bestellt, bezahlt.

Gruß und viel Glück mit der Schadensregulierung

Andy

Themenstarteram 21. September 2011 um 18:10

Zitat:

Original geschrieben von FCKAndy1

Falsch, direkt zum Rechtsschutz. Da erhällst du eine Verfahrensnummer die du für die Überprüfung durch Gutachter benötigst. Der rechnet dann nämlich direkt mit der Versicherung ab.

Ansonsten zählt, wer bestellt, bezahlt.

Gruß und viel Glück mit der Schadensregulierung

Andy

Ich werd morgen mal meine Rechtschutz anrufen und erstmal Interessehalber nachfragen. Danke für den Tipp.

Zitat:

Original geschrieben von FCKAndy1

Falsch, direkt zum Rechtsschutz.

der gutachter rechnet mit der gegnerischen haftpflicht ab...diese zahlt im übrigen auch den rechtsanwalt - eine rsv ist hier also nicht zwingend nötig!

falls die rsv doch in anspruch genommen wird, die event. vertraglich festgelegte selbstbeteiligung (meist 150 oder 300€ pro versicherungsfall) beachten!

 

im übrigen zahlen die wenigsten rechtschutzversicherungen für ein - außergerichtliches - gutachten, wenn man selbst nicht den unfall verursacht hat bzw. gegen eine verkehrsvorschrift verstoßen hat...ist aber von vers. zu versich. unterschiedlich, steht aber dann in den avb's, die man bei vertragsunterzeichnung bekommen hat!!!

Zitat:

Original geschrieben von mongobongo

Danke für den Tipp.

du brauchst tipp's? :D

in dem fahrerflucht-fred kam das aber ganz anders rüber und hier schreibste nun, dass das dein erster unfall ist...

sry, aber ich kugel mich gerade vor lachen...gestern abend anderen noch wasser gepredigt und jetzt säufste selbst den wein :D

 

btt: fahr morgen einfach zu kawa...

wenn die sagen da is nix, dann is da i.d.r. auch nix...wenn da was ist, kva (bzw. gutachten wenns teurer wird) erstellen lassen - diesen bei der versicherung einreichen...

das geld bekommste dann ohne mwst, legst du die reparaturrechnung vor wird die mwst ausbezahlt...

neben der begleichung des schadens steht dir auch eine unkostenpauschale von 25€ zu...wenn die vers. keinen nutzungsausfall zahlen will (was bei motorrädern durchaus üblich ist), musst du den klageweg gehen - der aufwand lohnt sich aber für die paar €uros nicht wirklich...

Themenstarteram 21. September 2011 um 22:01

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von FCKAndy1

Falsch, direkt zum Rechtsschutz.

der gutachter rechnet mit der gegnerischen haftpflicht ab...diese zahlt im übrigen auch den rechtsanwalt - eine rsv ist hier also nicht zwingend nötig!

falls die rsv doch in anspruch genommen wird, die event. vertraglich festgelegte selbstbeteiligung (meist 150 oder 300€ pro versicherungsfall) beachten!

 

im übrigen zahlen die wenigsten rechtschutzversicherungen für ein - außergerichtliches - gutachten, wenn man selbst nicht den unfall verursacht hat bzw. gegen eine verkehrsvorschrift verstoßen hat...ist aber von vers. zu versich. unterschiedlich, steht aber dann in den avb's, die man bei vertragsunterzeichnung bekommen hat!!!

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von mongobongo

Danke für den Tipp.

du brauchst tipp's? :D

in dem fahrerflucht-fred kam das aber ganz anders rüber und hier schreibste nun, dass das dein erster unfall ist...

sry, aber ich kugel mich gerade vor lachen...gestern abend anderen noch wasser gepredigt und jetzt säufste selbst den wein :D

Ist mein erster Unfall als Beteiligter, richtig! Und warum sollte ich mich nicht bedanken, wenn mir jemand einen Hinweis gibt?

Und da das ganze hier ein bißchen komisch gelaufen ist, kein sichtbarer Schaden, bin ich für Hinweise durchaus sehr dankbar. Welche ich letzten Endes umsetze, ist dann mein Problem.

Meine Güte, du spielst dich hier auf, als ob du die Weisheit mit Löffeln gefressen hättest. Aber ich habe schon auf deinen Kommentar hier gewartet. Wunderte mich nur, dass es so lange gedauerte hat. Vielleicht solltest du mal von deinem hohen Ross herunter steigen und auch anderen Leuten eine gewisse Ahnung zugestehen!

P.S. Und trotzdem war mindestens die Hälfte von dem, was du gestern geschrieben hast, schlichtweg falsch, oder nur in deinem Bundesland zutreffend. Polizei ist Ländersache!

Zitat:

Original geschrieben von mongobongo

Polizei ist Ländersache!

richtig...

allerdings wirst du in keinem polg lesen, das die polizei den unfall - inform von bildern, skizzen oder groß angelegten zeugenbefragungen etc. - aufnehmen muss, solange kein bußgeldverfahren eingeleitet wird...

d.h. belässt die polizei es bei einer verwarnung müssen die auch keine bilder knipsen - sondern es reicht völlig, wenn sie die daten der unfallbeteiligten austauschen und dann wieder heimfahren...

Themenstarteram 21. September 2011 um 23:58

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von mongobongo

Polizei ist Ländersache!

richtig...

allerdings wirst du in keinem polg lesen, das die polizei den unfall - inform von bildern, skizzen oder groß angelegten zeugenbefragungen etc. - aufnehmen muss, solange kein bußgeldverfahren eingeleitet wird...

d.h. belässt die polizei es bei einer verwarnung müssen die auch keine bilder knipsen - sondern es reicht völlig, wenn sie die daten der unfallbeteiligten austauschen und dann wieder heimfahren...

Danke für dein Halbwissen

Die PolG beschreiben auch keine konkreten Tätigkeiten der Polizeien, sondern geben nur eine groben Rahmen vor ( Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und die damit einhergehenden Befugnisse) Anders sieht es aber bei der Erlasslage aus, die nicht nur auf die PolG aufbauen, sondern auch auf andere Gesetze und Verordnungen. Ich kann dir sagen, dass es in Brandenburg den Unfallaufnahmeerlass (baut auf die StVO auf)

gibt, der die Polizei verpflichtet ALLE ihr bekannt werdenden Unfälle aufzunehmen und Beweise, z.B. in Form von Fotografien (auch bei kleinen Sachschadensunfällen), zu sichern. Skizzen und dergleichen nur bei schweren Unfällen. Den Unfallbeteiligten ist nach diesem Erlass auch eine Unfallmitteilung auszuhändigen, die auf den ersten Blick nur ein Personalienaustauschformular ist, aber damit einhergehend auch eine Vorgangsnummer enthält. Das ist eine Anweisung des Brandenburger Innenministeriums und damit bindend für alle Beamten im Geschäftsbereich.

Ich weiß nicht wie es in deinem Bundesland ist, aber die Unterschiede dürften gering sein.

Aber ich gestehe durchaus ein, dass es in anderen Bundesländern auch komplett unterschiedlich sein, zumindest im Bezug auf die Art der Unfallaufnahme

Zunächst mal, wenn deine Schüssel sich jetzt nach dem Unfall so "schüttelt" beim Fahren seit dem Auffahrunfall und sie dies vorher nicht getan hat, dann würde ich vor allem erstmal nicht mehr mit der Kiste fahren und sie zur Werkstatt bringen. Logisch kann bei einem Auffahr-Rumpler gegen das Hinterrad z.B. das Schwingenlager beschädigt worden sein, und dann würde die Kiste sich etwa genau so verhalten.

Aber die Polente bildet sich halt immer ein, dass sie ja soooo überlastet sei ... ich rief die mal zu einem Auffahrunfall, wo mir einer wohl höchstwahrscheinlich sogar vorsätzlich (ein Bonze mit ner 100 Euro Restwert-Schrottschüssel in Erwartung der Abwrackprämie, der mich unmöglich übersehen haben konnte, der hätte ja stur ständig in die Luft gucken müssen und außerdem war er viel zu schnell in der übersichtlichen aber scharfen 90° Rechts-Kurve in ein Gässchen mit links und rechts Bürgersteig/Wiese hinein ... er war sogar so schnell, dass es ihn etwas aus der Kurve trug, sodass er mit seiner rechten vorderen Fahrzeugecke meine linke Heckseite traf) volle Pulle auf mich drauffuhr, während ich stand und den Gegenverkehr durchlassen musste. Ca. 10000 Euro Schaden (einschließlich Wertverlust - weil vorher unfallfrei gewesen - den man ja bei Oldtimern/Youngtimern in der Regel nicht zuerkannt kriegt) und da ich gleich sah (der Ruck war gewaltig ...), dass da wohl mehr "innere Verletzungen" passiert sein könnten, rief ich sofort die Bullerei ... und diese zwei "Halbstarken" und der Unfallverursacher kannten sich wohl auch ... jedenfalls pflaumten mich diese "Subjekte" auch noch an, wie ich die Frechheit besitzen könnte, sie am Freitag Abend (ca. 18:30) zu bemühen ... und niemand außer mir fragte das Kind im Auto dieses A...lochs, ob es ihm gut geht, denn wenn dieses A...loch sein (?) Kind nicht vorwarnte, dass er gleich einen Crash bauen würde, dann hatte die nämlich mit Sicherheit ein massives Schleudertrauma gehabt, wenn sie unvorgewarnt in den Gurt dessen alten Mistkarre flog, nicht nur ich ne Gehirnerschütterung (wußte gar nicht wie hart die Kopfstütze im Jag sinnvollerweise werden kann ....) - und beides merkt man natürlich erst am nächsten Tag .... ich meine, dass der Innenminister sich mal gaaaanz dringend seine gesamte "Herde" tutto kompletto zur Brust nehmen sollte und die ganze kriminellen darin mal aussortieren sollte, und zwar subito nnerhalb der nächsten 5 Minuten (die Glocken läuten schon ..) und dem kläglichen Rest instantan korrektes Benehmen mit dem gebührenden Nachdruck beibringen sollte (gelinde gesagt) ...also mein Wahlkreuzl geht sicher woanders hin, und zwar in jedem Fall ;););):D ....:D:D:D:confused::D:D:D:D:D

Gruß

PS: 8:55 Uhr ... und, hat er ??? :D:D:confused::D

Themenstarteram 22. September 2011 um 7:54

Zitat:

Original geschrieben von Kawa_Harlekin

...Logisch kann bei einem Auffahr-Rumpler gegen das Hinterrad z.B. das Schwingenlager beschädigt worden sein, und dann würde die Kiste sich etwa genau so verhalten.

Diese Zweifel gingen nicht von der Polizei aus, das wußte ich ja noch nicht, da wir ja unmittelbar nach dem Unfall angehalten haben. Der Jogi von der Versicherung hat so einen Neunmalklugen gemimt und war der Meinung, jetzt den großen Techniker spielen zu müssen.

Du glaubst es nicht, der hat allen Ernstes gesagt, ich soll mit meinem Motorrad zu ATU zu fahren, da die mit denen einen Vertrag haben. Ich dann zu ihm: 1. Ist mein Fahrzeug ein Motorrad, wie bereits erwähnt und AutoTU doktert bestimmt nicht an Motorrädern rum. 2. Würde ich nicht mal mein Fahrrad zu den Pfuschern von ATU bringen.

ATU halte ich eigentlich sogar für sehr kompetent, gut und günstig, aber meines Wissens arbeiten die wirklich nur an Allerweltsautos, Motorräder meines Wissens natürlich nicht.

Aber dadurch hat Dir der Versicherungsmensch, wahrscheinlich ohne es zu wollen, eine Brücke gebaut, dass Du einen eigenen Gutachter/Werkstatt vorschlagen kannst, denn der, den die Vericherung vorgeschlagen hatte, ATU also, wird vermutlich sicher dann sagen, "nee Motorräder machen wir nicht".

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von Kawa_Harlekin

eine Brücke gebaut, dass Du einen eigenen Gutachter/Werkstatt vorschlagen kannst

das recht der freien wahl von werkstatt, anwalt und gutachter hat der geschädigte auch ohne das ihm der sachbearbeiter eine "brücke" baut!

Ja, natürlich, aber die Versicherung kann immer einen zweiten eigenen Gutachter bestellen, und wenn sie gleich beim ersten Vorschlag eine Werkstatt vorschlägt, die bekannterweise überhaupt keine Motorräder macht, wird sich der etwaige Richter bezgl. der Sachkenntnis der Versicherung zur Schadenbeurteilung (und den diesbezüglichen ja wohl schon abgegebenen Stellungnahmen - bei Lenkerflattern/-pendeln sei die Ursache immer vorne zu suchen, sagte die Versicherung weiter oben ja) wohl im Streitfalle ein Schmunzeln nicht verkneifen können, wenn der Anwalt der Versicherung dann mit ner anderen "Schote" daherkommt, warum das Lenkerflattern vielleicht ein Vorschaden sein könnte ....

Gruß

Deine Antwort
Ähnliche Themen