Unfall (als Überholer) mit Linksabbieger (Grundstück)

Guten Tag,

Folgender Sachverhalt:

Ich habe mit einem Audi A6 quattro (gemietet) einen Kollegen abgeholt und wir sind gemeinsam nachhause gefahren(Vollkaskoversichert mit 1000€ Selbstbeteiligung... leider). Nach einem Kreisvekehr befand sich vor mir ein VW Polo, den ich überholen wollte.

Verkehrslage war klar:
- einspurige Fahrbahn
- klare Sicht, die Straße verlief gerade 1,5 km ohne jegliche kurve
- Vor ihm waren keine Fahrzeuge
- Gegenvekehr war frei
- Höchstgeschwindigkeit 50 km/h
- Kein Überholverbot, keine durchgezogene Linie.

Er fuhr mit entsprechend wenig Geschwindigkeit. Ich wollte deshalb zum überholen ausscheren. Ich machte mir nicht viele Gedanken, weil sich viele Meter weiter eine Kreuzung befand, wo man lediglich RECHTS abbiegen konnte (Vielleicht war das seine Absicht, weswegen er so langsam wurde?? ).

Während des Überholvorganges war ich schon fast auf seiner Höhe doch plötzlich blinkte er nach links und wir kollidierten. Gott sei Dank keine Verletzte
Aber trotzdem ärgerlich!! Ich habe natürlich der Polizei dies alles ausgesagt, der Beifahrer bei mir im Auto dasselbe. Der Unfallgegner behauptet natürlich dass er schon LANGE vorher geblinkt hätte. Polizist war selber verwundert, ob er tatsächlich Schulterblick gemacht hätte... ich hätte den Unfall nichtmehr vermeiden können, aber er schon wenn er mal sein Kopf gedreht hätte.

Am Schaden erkennt man, dass ich in seiner höhe war, weil die vordere Achse bei ihm Schrott ist und
sein Reifen geplatzt ist (Totalschaden) ... sonst wäre ich ihm ja hinten reingefahren!
Nun erstellt die Polizei ein Gutachten diesbezüglich, wer Schuld sei... darauf warte ich jetzt ungeduldig, des weiteren habe ich nicht wirklich einen Anwalt engagiert, weil die Sache klar ist:

Als Linksabbieger trägt man besondere Sorgfaltspflicht!! Zum Verhängnis für ihn wird auch sein, dass er in ein Grundstück links einbiegen wollte §9 Abs. 5 StVO. Das größte Highlight ist, dass auf seinem Grundstück bereits ein Fahrzeug stand... d.h. er hätte aller höchstens auf dem Gehweg+Fahrradweg sein Fahrzeug abstellen können, was seine tatsächliche Absicht bei dem abbiegen war, verstehe ich bis heute nicht!

Was haltet ihr davon?

Mit freundlichen Grüßen
eXpo61

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von cpedv


Dein Problem ist, dass du dich hier im Recht siehst und keine Kommentare die gegen dich sprechen lesen möchtest.

Diesen Eindruck habe ich beim lesen des Threads auch gewonnen.

Aber falls es dennoch interessieren sollte:

Die (Haupt-)Schuld am Zustandekommen des Unfalles trägt der Unfallgegner.

Allein aus dem Verstoss gegen die doppelte Rückschaupflicht beim Abbiegen.

Allerdings wird der TE hier eine Mithaftung aus der Betriebsgefahr des Fahrzeuges zu tragen haben, allein aus dem Umstand heraus, dass der Unfall für ihn nicht unabwendbar gewesen ist.

Ein Idealfahrer hätte den Unfall vermeiden können - indem er einfach nicht überholt hätte.

Zitat:

Original geschrieben von cpedv


Ich denke auch du solltest hierzu ein Anwalt aufsuchen, der dich über deine Rechtslage unterrichtet.

Und wer bezahlt dem TE diesen Anwalt? Du?

Hat denn einer der versammelten Anwaltsblöker eigentlich überhaupt kapiert, was hier los ist?

Es handelte sich um ein Mietfahrzeug - d.h., der TE ist (da nicht verletzt) gar nicht anspruchsberechtigt!

Das ist nämlich die Autovermietung - und die wissen schon, wie man Schäden abrechnet, keine Sorge.

I.d.R. nämlich so, dass bei nicht absolut eindeutiger Haftungslage der Schaden zunächst über die Vollkasko abgewickelt wird (so kommt man schneller zum Geld) und nach geklärter Haftungsfrage nach Quotenvorrecht die restlichen Schadenersatzpositionen beim Unfallgegner geltend gemacht werden.

Somit war eine der ersten Aussagen im Thread, nämlich, dass der TE schon einmal das Geld für die Selbstbeteiligung auf die Seite legen sollte ziemlich nahe dran an der Sache.

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Also nach 2 Seiten mal eine kurze Aufklärung für den Threadersteller, warum er trotz allem zahlen muss.

Wenn es zwischen zwei Verkehrsbeteiligten kracht, ist die Ausgangslage: Beide sind "schuld", 50:50. Das nennt sich Betriebsgefahr, weil Autos nunmal nicht ganz ungefährlich sind. Von dieser Ausgangslage wird dann geschaut, wer hätte was vermeiden können/müssen.

Natürlich war der andere nicht ganz unschuldig, als er ohne Spiegel+Schulterblick abgebogen ist und auch spät geblinkt hat. Aber ein Auto das grundlos langsamer wird, kann man, gerade innerorts auch nicht einfach so überholen.

Du hast das Verhalten des Vordermannes nicht richtig erfasst, darin liegt dein Fehler. Da der Verstoß des anderen wohl schwerer wiegt, halte iche 1/4 zu 3/4 oder 1/3 zu 2/3 Verteilung zu Deinen Lasten für sehr wahrscheinlich.

Ein Prozess wird das ganze verteuern, da es sich um einen Mietwagen handelt sind aber die genauen Auswirkungen sind sehr ungewiss: (zB wer trägt die Prozesskosten? Die Mietwagenfirma, oder du? (Zivilprozeß) oder kommt es zu einem OWi-Verfahren gegen dich (sehr wahrscheinlich)

Deswegen: Sobald etwas greifbares von der Gegenseite kommt, mit einem Anwalt sprechen. Mit Google wirst du das Problem nicht lösen.

@pepperduster: Ist mir bewusst, hatte die "" vergessen, wollte es nur verständlicher ausdrücken, doppelte Verneinungen sind nicht jedermanns Sache ;-)

Zitat:

Original geschrieben von Torian


Also nach 2 Seiten mal eine kurze Aufklärung für den Threadersteller, warum er trotz allem zahlen muss.

Wenn es zwischen zwei Verkehrsbeteiligten kracht, ist die Ausgangslage: Beide sind schuld, 50:50. Das nennt sich Betriebsgefahr, weil Autos nunmal nicht ganz ungefährlich sind. Von dieser Ausgangslage wird dann geschaut, wer hätte was vermeiden können/müssen.

Du meinst sicherlich die verschuldungsunabhängie Gefährdungshaftung, hier geht es nicht um schuld sondern um die Haftung eines Kraftfahrzeuges weil davon eine abstrakte Gefahr ausgeht.

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