Unfall (als Überholer) mit Linksabbieger (Grundstück)

Guten Tag,

Folgender Sachverhalt:

Ich habe mit einem Audi A6 quattro (gemietet) einen Kollegen abgeholt und wir sind gemeinsam nachhause gefahren(Vollkaskoversichert mit 1000€ Selbstbeteiligung... leider). Nach einem Kreisvekehr befand sich vor mir ein VW Polo, den ich überholen wollte.

Verkehrslage war klar:
- einspurige Fahrbahn
- klare Sicht, die Straße verlief gerade 1,5 km ohne jegliche kurve
- Vor ihm waren keine Fahrzeuge
- Gegenvekehr war frei
- Höchstgeschwindigkeit 50 km/h
- Kein Überholverbot, keine durchgezogene Linie.

Er fuhr mit entsprechend wenig Geschwindigkeit. Ich wollte deshalb zum überholen ausscheren. Ich machte mir nicht viele Gedanken, weil sich viele Meter weiter eine Kreuzung befand, wo man lediglich RECHTS abbiegen konnte (Vielleicht war das seine Absicht, weswegen er so langsam wurde?? ).

Während des Überholvorganges war ich schon fast auf seiner Höhe doch plötzlich blinkte er nach links und wir kollidierten. Gott sei Dank keine Verletzte
Aber trotzdem ärgerlich!! Ich habe natürlich der Polizei dies alles ausgesagt, der Beifahrer bei mir im Auto dasselbe. Der Unfallgegner behauptet natürlich dass er schon LANGE vorher geblinkt hätte. Polizist war selber verwundert, ob er tatsächlich Schulterblick gemacht hätte... ich hätte den Unfall nichtmehr vermeiden können, aber er schon wenn er mal sein Kopf gedreht hätte.

Am Schaden erkennt man, dass ich in seiner höhe war, weil die vordere Achse bei ihm Schrott ist und
sein Reifen geplatzt ist (Totalschaden) ... sonst wäre ich ihm ja hinten reingefahren!
Nun erstellt die Polizei ein Gutachten diesbezüglich, wer Schuld sei... darauf warte ich jetzt ungeduldig, des weiteren habe ich nicht wirklich einen Anwalt engagiert, weil die Sache klar ist:

Als Linksabbieger trägt man besondere Sorgfaltspflicht!! Zum Verhängnis für ihn wird auch sein, dass er in ein Grundstück links einbiegen wollte §9 Abs. 5 StVO. Das größte Highlight ist, dass auf seinem Grundstück bereits ein Fahrzeug stand... d.h. er hätte aller höchstens auf dem Gehweg+Fahrradweg sein Fahrzeug abstellen können, was seine tatsächliche Absicht bei dem abbiegen war, verstehe ich bis heute nicht!

Was haltet ihr davon?

Mit freundlichen Grüßen
eXpo61

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von cpedv


Dein Problem ist, dass du dich hier im Recht siehst und keine Kommentare die gegen dich sprechen lesen möchtest.

Diesen Eindruck habe ich beim lesen des Threads auch gewonnen.

Aber falls es dennoch interessieren sollte:

Die (Haupt-)Schuld am Zustandekommen des Unfalles trägt der Unfallgegner.

Allein aus dem Verstoss gegen die doppelte Rückschaupflicht beim Abbiegen.

Allerdings wird der TE hier eine Mithaftung aus der Betriebsgefahr des Fahrzeuges zu tragen haben, allein aus dem Umstand heraus, dass der Unfall für ihn nicht unabwendbar gewesen ist.

Ein Idealfahrer hätte den Unfall vermeiden können - indem er einfach nicht überholt hätte.

Zitat:

Original geschrieben von cpedv


Ich denke auch du solltest hierzu ein Anwalt aufsuchen, der dich über deine Rechtslage unterrichtet.

Und wer bezahlt dem TE diesen Anwalt? Du?

Hat denn einer der versammelten Anwaltsblöker eigentlich überhaupt kapiert, was hier los ist?

Es handelte sich um ein Mietfahrzeug - d.h., der TE ist (da nicht verletzt) gar nicht anspruchsberechtigt!

Das ist nämlich die Autovermietung - und die wissen schon, wie man Schäden abrechnet, keine Sorge.

I.d.R. nämlich so, dass bei nicht absolut eindeutiger Haftungslage der Schaden zunächst über die Vollkasko abgewickelt wird (so kommt man schneller zum Geld) und nach geklärter Haftungsfrage nach Quotenvorrecht die restlichen Schadenersatzpositionen beim Unfallgegner geltend gemacht werden.

Somit war eine der ersten Aussagen im Thread, nämlich, dass der TE schon einmal das Geld für die Selbstbeteiligung auf die Seite legen sollte ziemlich nahe dran an der Sache.

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Zitat:

Original geschrieben von twelferider


...
Die (Haupt-)Schuld am Zustandekommen des Unfalles trägt der Unfallgegner.

Allein aus dem Verstoss gegen die doppelte Rückschaupflicht beim Abbiegen.
...

In dem Zusammenhang ist

diese Seite

ganz interessant. Anhand der dort aufgeführten Urteile könnte man davon ausgehen, dass der Überholende die Hauptschuld trägt - 75% bzw. 2/3. Wie es in diesem Fall aussieht, wird sicher auch vor Gericht geklärt werden müssen.

Die ergoogelten Urteile gehen von einem Sachverhalt dergestalt aus, dass der Abbiegende den Abbiegevorgang begonnen hatte und sodann von dem Überholenden gerammt wurde.

Dies stellt haftungstechnisch einen erheblichen Unterschied zu einem Sachverhalt dar, bei welchem der Abbiegende das gerade im Überholvorgang befindliche Fahrzeug rammt!

Noch schwieriger wird es, wenn sich beide Fahrzeuge "in der Mitte" treffen.

Zitat:

Es handelte sich um ein Mietfahrzeug - d.h., der TE ist (da nicht verletzt) gar nicht anspruchsberechtigt!

Meine Autovermietung habe ich diesbezüglich informiert. Das ich die Hauptschuld trage ist sehr unwahrscheinlich, wahrscheinlicher ist eher dass ich mithaften müsste... ich werde versuchen mich da auch auszuschließen, auch wenn es in den Augen der meisten für sehr schwer bis nicht möglich ist. Fakt ist, ich sehe nicht die Schuld in mir... Der Unfallgegner hat sich bei seinem Abbiegevorgang einfach nur schlampig verhalten und überholen ist erlaubt... weiß jemand ob irgendwo steht, dass man trotz erlaubtes überholen für etwaige Schäden bzw. Kollisionen haften müsste?

Und ich habe meine Stellungnahme abgegeben... natürlich verteidige ich diese auch wenn andere User davon abweichen. Ich habe mich hier angemeldet, um mit denjenigen zu diskutieren die anderer Meinung sind. Was ich gelesen habe waren lediglich sture Schlussfolgerungen anstatt im Konjunktiv ein "Gutachten" zu meinem Sachverhalt zu stellen (worüber ich mich sehr gefreut hätte)

Und der einzig wirklich sinnvollste Beitrag kam von twelferider. Dankeschön!

Zitat:

Original geschrieben von eXpo61


weiß jemand ob irgendwo steht, dass man trotz erlaubtes überholen für etwaige Schäden bzw. Kollisionen haften müsste?

liest du dir eigentlich die links, die andere posten, bzw. das was du sogar selbst schreibst durch? 😕

oder mangelts da bei dir eher an der verarbeitung im kopf? 🙄

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Moin,

@Magirus: Mal ein bisschen Dampf raus nehmen 🙂

@expo61: Du verwechselst hier was, es gibt unterm Strich nicht sehr viel zu diskutieren in dem Fall, du wirst mit mindestens 25% in der Haftung bleiben und daher ist der Eingangspost von Magirus leider die ungeschönte Wahrheit. Deine Versicherung wird die SB haben wollen oder, je nach Schadenhöhe, einen Teil davon.

Eine Erstberatung beim Anwalt ist ofmals bei einer RSV oder Automobilclubmitgliedschaft kostenlos.

Grüße
Steini

Zitat:

Original geschrieben von twelferider


Die ergoogelten Urteile gehen von einem Sachverhalt dergestalt aus, dass der Abbiegende den Abbiegevorgang begonnen hatte und sodann von dem Überholenden gerammt wurde.
...

Genau das war doch hier der Fall 😕:

Zitat:

Original geschrieben von eXpo61


...
Am Schaden erkennt man, dass ich in seiner höhe war, weil die vordere Achse bei ihm Schrott ist und sein Reifen geplatzt ist ...

Ich denke, man kann das im Prinzip 1:1 übertragen.

Zitat:

Original geschrieben von twelferider


...
Dies stellt haftungstechnisch einen erheblichen Unterschied zu einem Sachverhalt dar, bei welchem der Abbiegende das gerade im Überholvorgang befindliche Fahrzeug rammt!

Irgendwie haben sie sich ja nun auch gegenseitig gerammt, beide waren in Bewegung. So war es wohl auch beim gefundenen Urteil.

Also ich war auch mal der Linksabbieger. Ich hatte mich eingeordnet zum abbiegen an einer normalen Straße, jemand hat mich überholt. Beim einordnen stand ich schon 15 cm in der Gegenfahrbahn, als der vorbeifahrende mich berührte.
Ich hab 100 % Schuld bekommen - das hatten die Kfz-Versicherer unter sich so entschieden.
Allerdings bin ich zu keinem Anwalt.
Es hat die Kfz-Haftpflicht bezahlt und ich hab den Eltern meines Freunde, denen das von mir gefahrene Auto gehörte die Hochstufung ersetzt.

*lach*
naja wenigstens ist die Sache mit dem 1000€ SB nur ein Stich mit einer Nadel....
Dann brauch er sich doch gar keine Gedanken machen.

In der StVO steht zum überholen noch folgendes....
mit DEUTLICH höherer Geschwindigkeit des zu Überholenden...
... und dazu gibt Urteile dass diess ab ca 20km/h der Fall ist.

Ja, aber meine Güte... Zeit ist Geld und für den TE ist es ja nur ein Stich mit einer Nadel....
(hoffentlich ist die Nadel groß genug)

So einem uneinsichtigen Verkehrsteilnehmer gibts fast net...

hallo

ich hatte einen fast identischen unfall letztes jahr.
ich bekam als überholer die schuld. 175 euro und 4 punkte. begründung =
unklare verkehrslage, da sehr langsam unterwegs.

die versicherungen haben halbe halbe gemacht.

so schauts aus in deutschland.

just
mikele

Zitat:

Original geschrieben von stoppelfreund


Also ich war auch mal der Linksabbieger. Ich hatte mich eingeordnet zum abbiegen an einer normalen Straße, jemand hat mich überholt. Beim einordnen stand ich schon 15 cm in der Gegenfahrbahn, als der vorbeifahrende mich berührte.
Ich hab 100 % Schuld bekommen - das hatten die Kfz-Versicherer unter sich so entschieden.
Allerdings bin ich zu keinem Anwalt.
Es hat die Kfz-Haftpflicht bezahlt und ich hab den Eltern meines Freunde, denen das von mir gefahrene Auto gehörte die Hochstufung ersetzt.

Da hätte sich der Gang vor Gericht wohl gelohnt...🙁

Höchstens finanziell,
aber es gibt ja auch noch andere Aspekte.

Das mit der unklaren Verkehrslage könnte ein Problem für mich werden. Ich hoffe dass die Polizei nicht vernommen hat, dass der Vorausfahrende verlangsamt hat, schließlich war das nach einem Kreisverkehr und er hielt eine verminderte Geschwindigkeit für eine Zeit lang konstant.... D.H. er war schon von anfang an langsam.

Zitat:

Genau das war doch hier der Fall 😕:

Er hat mein Überholvorgang unterbrochen indem er mir reingefahren ist! Hätte er Schulterblick gemacht hätte er mich gesehen. Es ist schon ein Unterschied wer zuerst überholt und wer zuerst abbiegt... am Schaden erkennt man deutlich dass ich zuerst überholt habe und er ohne Rückschaupflicht abgebogen ist.

Wie gesagt ist das ein Fall für sich: ausgerechnet kurz vor Einfahrt seines Grundstückes habe ich ihn überholt. Ärgerlich!! Weil ich es nicht wusste, dass es da eine Möglichkeit zum linksabbiegen (speziell für ihn!) gibt und weil er nicht richtig geachtet hat als er eingebogen ist.

Zitat:

Original geschrieben von eXpo61


...Es ist schon ein Unterschied wer zuerst überholt und wer zuerst abbiegt... am Schaden erkennt man deutlich dass ich zuerst überholt habe und er ohne Rückschaupflicht abgebogen ist.
...

Na, das wäre ja auch ein Hammer, wenn er anfängt abzubiegen und du erst dann ausgeschert wärst zum Überholen. Mit Sicherheit war es in dem zitierten Fall nicht anders. Einer ist beim Überholen, der andere biegt ab und ... peng rammt der Überholende dem anderen in die Seite. Anders sähe es aus, wenn er dir in die Seite gefahren wäre.

😁

Genau dieser Fall ist meinem Versicherungsvertreter passiert:

Er wollte Links in eine Grundstückseinfahrt abbiegen, und ein BMW musste unbedingt überholen .....

Ging vor Gericht 50:50 aus, also nicht gut für beide Halter !

Eigentlich ist bereits alles gesagt und den Rest wird wohl (im schlimmsten Fall) ein Gericht klären. Ohne Anwalt würde ich das auf keinen Fall durchziehen!
Mietwagen und Selbstbeteiligung! Auch ich habe mehrfach Mietwagen fahren dürfen ... und IMMER gibt es eine Klausel die da Selbstbehalt heißt im Mietvertrag. Heißt: Der Fahrer des Mietwagen muß bei einem Unfall - egal ob Schuld oder Unschuldig - den Selbstbehalt zahlen. Den zahlt NICHT die Autovermietung und auch NICHT der Unfallgegner, weil 100% der Mietwagen eine Vollkasko MIT Selbstbeteiligung hat.
Ansonsten ... in einer 30iger Zone habe ich mal vor einer Mutter mit Kind angehalten um die über die Straße zu lassen. Der Depp hinter mir meinte überholen zu müssen ... Zum Glück konnte ich die Mutter warnen ...
Was ich damit sagen will ist, egal was der Vordermann macht ... NIE überholen! Erst dann, wenn ich weiß was passiert. Biegt er ab nach LINKS oder Rechts? Will er nur parken? Sich orientieren? Spielt ein Kind vor dem Auto, was ICH übersehen habe? Liegt ein Gegenstand auf der Fahrbahn den ICH übersehen habe?
Wie der vom TE geschilderte Unfall zu bewerten ist, sollten wir den Juristen überlassen zu beurteilen. Die zitierten Gerichtsurteile sind dabei nur Anhaltspunkte (!!!!) und keineswegs rechtsverbindlich für den urteilenden Richter! Das vergessen viele, auch hier!

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