Unfall, 0% Schuld, kleiner Blechschaden, was nun?
Hi Leute,
hatte letzten Donnerstag meinen, zum Glück, ersten kleinen Unfall.
Ich stand in der Ausfahrt, jemand wollte auf der Straße vor mir rückwärts wenden und fährt rückwärts volle Kanne ich mein stehendes Auto. Hatte den Rückwärtsgang noch schnell einlegen können, aber leider nicht mehr nach Hinten weg.
Nunja, der Unfallverursacher war auch ganz hibbelig, entschuldigte sich und wir tauschten alle Daten aus. Polizei kam auch kurz vorbei, riet uns aber dazu das ganze nicht über die Polizei sondern nur die Versicherung laufen zu lassen, weil sonst noch Strafe und Punkte für den Verursacher hinzukämen. Das könne man sich ja sparen.
Der Verursacher hat es am Abend noch direkt seiner Versicherung gemeldet. Ich habe nichts gemeldet.
Wie gehe ich nun weiter vor. Ich bekomme ja bestimmt bald Post von seiner Versicherung, oder?
Gehe ich jetzt schon zu einer Werkstatt und lasse einen KVA machen? Gehe ich zu einem Gutachter? Warte ich erst darauf, was in dem Brief steht?
Habe mal 3 Fotos angehangen, weiß eben nicht ob es sich damit lohnt überhaupt zu nem Gutachter zu rennen.
Wäre dankbar, wenn jemand Feedback zum normalen, weiteren Ablauf geben könnte.
Danke und LG
Beste Antwort im Thema
Ich lese diese F(l)achbeiträge immer wieder gerne, gibt viel zu lachen.
Anwalt erst dann nehmen, wenn man mit der Versicherungsleistung nicht zufrieden ist? Toller Tipp, und dann erwarten, dass der Anwalt sich für ein Minihonorar so richtig ins Zeug legt. Möglichst mit Klage wegen der letzten 150,- €. Wer einen Unfall selbst regulieren kann, soll es gerne machen und auf einen Anwalt verzichten. Wer aber hier fragt "was nun" hat, so befürchte ich, davon keine Ahnung und auf der Gegenseite Sachbearbeiter, die jeden Tag nichts anderes machen, als für ihren Arbeitgeber (und damit ihr Gehalt) Ansprüche möglichst auch gegen geltende Rechtsprechung abzubügeln.
Die 19%, die die Versicherung spart, zahlt sie an die Staatskasse? Ist mir neu, das ist die MwSt, die vom Geschädigten mangels gewerblicher Reparatur nicht anfällt und daher auch nicht zu erstatten ist, auch nicht an die Staatskasse.
Richtig, nicht alle Versicherungen versuchen, den Geschädigten über den Tisch zu ziehen. Es gibt auch ein paar, die richtig seriös sind. Nur weiß der Geschädigte das vorher nicht.
Warten bis die gegnerische Versicherung sich meldet? Ein wirklich guter Tipp, könnte von der gegnerischen Versicherung stammen. Das kann je nach Meldung durch den Unfallgegner schon mal einige Wochen bis Monate dauern.
Per Kostenvoranschlag diesen Schaden abrechnen? Ich weiß nicht, um welches Auto es sich handelt, sieht aber nicht nach einer alten Klitsche aus. Der Schaden dürfte deutlich über 2.000,- € liegen, da hilft ein KVA wenig.
Wo kommt nur das Gerücht her, dass eine Werkstatt vom Geschädigte kontrolliert werden muss, damit die nicht zu üppig abrechnet? Wie soll das funktionieren, wenn mit einem Kostenvoranschlag (dieser Werkstatt) der Schaden gemeldet wird?
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77 Antworten
Zitat:
@PHIRAOS schrieb am 23. Dezember 2019 um 19:21:21 Uhr:
Dieses fiktive Abrechnen sollte verboten werden. Schließlich sollen die Versicherungen für die Beseitigung der Schäden aufkommen und nicht das Taschengeld der Unfallopfer aufbessern.Mehr zu kassieren als man für die tatsächliche Reparatur ausgibt (wenn überhaupt), würde ich schon als Versicherungsbetrug einstufen.
Diese Meinung darfst du gerne haben.
Sie ist aber in etwa so interessant, als ob in Pottenhausen ne Schranke runter geht!
Zitat:
@PHIRAOS schrieb am 23. Dezember 2019 um 19:21:21 Uhr:
Dieses fiktive Abrechnen sollte verboten werden. Schließlich sollen die Versicherungen für die Beseitigung der Schäden aufkommen und nicht das Taschengeld der Unfallopfer aufbessern.
...
Ich könnte mir sehr gut vorstellen, dass die Versicherungen selbst das größte Interesse haben, dass die fiktive Abrechnung nicht abgeschafft wird.
Zitat:
@gummikuh72 schrieb am 23. Dezember 2019 um 19:42:00 Uhr:
Zitat:
@PHIRAOS schrieb am 23. Dezember 2019 um 19:21:21 Uhr:
Dieses fiktive Abrechnen sollte verboten werden. Schließlich sollen die Versicherungen für die Beseitigung der Schäden aufkommen und nicht das Taschengeld der Unfallopfer aufbessern....
Ich könnte mir sehr gut vorstellen, dass die Versicherungen selbst das größte Interesse haben, dass die fiktive Abrechnung nicht abgeschafft wird.
Kannst du das begründen? Im Grunde würden sie dann ja Leistungen bezahlen, die nicht oder zu einem tatsächlich deutlich niedrigerem Preis durchgeführt werden. Somit zahlen sie mehr, als der Geschädigte für die Reparatur seines Fahrzeugs ausgegeben hat. Das kann doch auch irgendwie nicht richtig sein.
Zitat:
@PHIRAOS schrieb am 23. Dezember 2019 um 19:51:16 Uhr:
Zitat:
@gummikuh72 schrieb am 23. Dezember 2019 um 19:42:00 Uhr:
Ich könnte mir sehr gut vorstellen, dass die Versicherungen selbst das größte Interesse haben, dass die fiktive Abrechnung nicht abgeschafft wird.
Kannst du das begründen? Im Grunde würden sie dann ja Leistungen bezahlen, die nicht oder zu einem tatsächlich deutlich niedrigerem Preis durchgeführt werden. Somit zahlen sie mehr, als der Geschädigte für die Reparatur seines Fahrzeugs ausgegeben hat. Das kann doch auch irgendwie nicht richtig sein.
Fiktiv abrechnen kommt der Versicherung so gut wie immer günstiger. Deswegen.
Ein Beispiel:
Unser BMW E90 wurde aufgebrochen und diverse Teile wurden entwendet.
->Teilkasko<-
Die Versicherung hat ihren eigenen Gutachter geschickt und er hat den Schaden ermittelt. Es waren angeblich nur 3331€ Brutto.
Wenn ich das auszahlen lassen würde:
3331€
- 150€ SB
- 19% MwSt
= 2.673,10€
Ich war der Meinung, dass ich für 2.673€ keine Navi, Airbag, Bildschirm und Controller aus seriöser Quelle kaufen kann. Ebenso war der Türschloss defekt und der halbe Kabelbaum wurde durchgeschnitten. Ach ja, der Wählhebel wurde auch weggerissen, da er im Park Position den Ausbau des Navis verhindert hat.
Somit habe ich den Wagen bei BMW hingestellt und alles reparieren lassen. Kosten für die Versicherung: 10.674€.
Nach exakt 6 Monate gabs dasselbe nochmal. Einzige Unterschied: Das Lenkrad Airbag war noch dran.
Diesmal schrieb der Gutachter 1400€ Brutto. Wird also immer „besser“.
Ich war dann wieder bei Procar und es war wieder fast ein 5-stelliger Betrag, den die Versicherung bezahlt hat. Hab dann Alarmanlage eingebaut und hatte danach Ruhe.
Würde mir die Versicherung 6-7k anbieten, würde ich mir vielleicht überlegen das selber zu machen. Wobei ich selbst das sehr wahrscheinlich abgelehnt hätte.
Zitat:
@PHIRAOS schrieb am 23. Dezember 2019 um 19:21:21 Uhr:
Dieses fiktive Abrechnen sollte verboten werden. Schließlich sollen die Versicherungen für die Beseitigung der Schäden aufkommen und nicht das Taschengeld der Unfallopfer aufbessern.Mehr zu kassieren als man für die tatsächliche Reparatur ausgibt (wenn überhaupt), würde ich schon als Versicherungsbetrug einstufen.
Bei der fiktiven Abrechnung spart die Versicherung mindestens ca 16% ein, weil keine USt bezahlt werden muss. Außerdem kann man dann eventuell noch die Rechnungen mit niedrigeren Stundensätzen etc. kürzen.
Würde jeder immer bis zur 130%-Regel reparieren lassen, käme das mit Sicherheit teurer für die Versicherer.
Es ist eine totale Mär zu erzählen bei fiktiver Abrechnung könne ein Geschädigter „Gewinn“ aus dem Unfall generieren.
Mit einem geringeren Nettobetrag lässt sich keine gleichwertige Reparatur erzielen.
Entweder billig das nötigste gemacht oder unter erheblicher Eigenleistung.
Wo soll da der Gewinn sein?
Das Auto ist nie mehr so viel wert wie vor dem Unfall und wenn jemand einen Teil des Geldes für was anderes als ausschließlich die Autoreparatur verwendet ist das einzig und allein seine Sache.
Entsprechend schäbig und wertlos steht halt dann das beschädigte Fahrzeug dafür da.
Es steht ihm der Schadenersatz zu, ob er dann lieber eine Reise macht oder sich ein anderes billigeres Gebrauchtauto kauft oder das Geld ins Casino trägt spielt keine Rolle.
Die Leute die Ihr Geld aus der Thomas Cook Pleite wiederbekommen müssen auch nicht zwangsweise das wieder in eine neue Reise investieren.
Verwendung freigestellt.
Zitat:
@Franklyn67 schrieb am 23. Dezember 2019 um 19:25:48 Uhr:
Sie ist aber in etwa so interessant, als ob in Pottenhausen ne Schranke runter geht!
Also bitte:
Die Schranke ist in Waddenhausen, nicht in Pottenhausen! 😎
(oder meinetwegen noch in Kachtenhausen)
Aber stimmt schon: so wirklich interessant ist das nicht, vor allem nicht im Kontext dieses Themas 😁
Zitat:
@PHIRAOS schrieb am 23. Dezember 2019 um 19:51:16 Uhr:
Zitat:
@gummikuh72 schrieb am 23. Dezember 2019 um 19:42:00 Uhr:
Ich könnte mir sehr gut vorstellen, dass die Versicherungen selbst das größte Interesse haben, dass die fiktive Abrechnung nicht abgeschafft wird.
Kannst du das begründen? Im Grunde würden sie dann ja Leistungen bezahlen, die nicht oder zu einem tatsächlich deutlich niedrigerem Preis durchgeführt werden. Somit zahlen sie mehr, als der Geschädigte für die Reparatur seines Fahrzeugs ausgegeben hat. Das kann doch auch irgendwie nicht richtig sein.
Die Begründung ist eigentlich ganz einfach:
Um Geld zu sparen!Bei der fiktiven Abrechnung werden die Versicherungen gerne mal manche Schadenspositionen streichen, mit der Begründung, dass sie nicht angefallen sind z.B. Verbringung, Nutzungsausfall.
Es werden fröhlich billigere Referenzbetriebe genannt und Reparaturkosten gestrichen. ...
Ob diese Kürzungen dann überhaupt zulässig sind, ist hier immer mal wieder Thema - zumindest macht es die fiktive Abrechnung den Versicherungen sehr einfach irgendwelche Positionen zu kürzen/zu streichen und die Gegenwehr ist offenbar ziemlich bescheiden.
Die 130% entfallen.
Der Nachweis einer sach- und fachgerechten Reparatur gestaltet sich bei der fiktiven Abrechnung auch oftmals schwierig, so dass bei einem erneuten Schadensfall auch relativ einfach der Rotstift angesetzt werden kann ( ob zu recht oder zu unrecht sei jetzt mal dahin gestellt).
Entfall der MwSt - bin dabei aber nicht sicher ob die evtl. sowieso nur "durchgereicht" wird.
Ich wüsste nicht mit welcher Begründung die USt durchgereicht werden könnte. Die Versicherung gibt ja keine Reparatur für betriebliche Zwecke in Auftrag, sondern muss hierfür einen Dritten Schadensersatz leisten.
Danke für die Info
Dann ist es für die Versicherung auf jeden Fall auch ein Argument "pro fiktiv".
Also alles in allem ein gutes Geschäft für die Versicherungen.
In dem Fall, dass ein vorsteuerabzugsberechtigter Unternehmer einen Schaden hat und diesen reparieren lässt, bekommt er nur den Nettobetrag erstattet und zieht sich die Umsatzsteuer als Vorsteuer ab.
Richtig, aber ist die Versicherung hier ein vorsteuerabzugsberechtigter Unternehmer und hat selbst den Schaden? Wohl nicht.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 24. Dezember 2019 um 12:26:36 Uhr:
Richtig, aber ist die Versicherung hier ein vorsteuerabzugsberechtigter Unternehmer und hat selbst den Schaden? Wohl nicht.
Natürlich kann die Versicherung die Vorsteuer selbst nicht abziehen. Sie muss aber unter den von mir dargestellten Voraussetzungen nur den Nettobetrag erstatten.