Und noch eine weitere Kennzeichenart...

So langsam blickt wirklich keiner mehr durch...

Neben normalen Euro-Standart-Kennzeichen, gibts ja noch Kurzzeit-Kennzeichen, Ausfuhr-(Zoll)-Kennzeichen, Wechselkennzeichen, Saisonkennzeichen und Historien-(H)-Kennzeichen....

Nun wird noch eine weitere Kennzeichenart für Elektro-Autos eingeführt... die mit einem E hinter der normalen Kennzeichenkombi versehen werden. Auch ausländische Fahrzeuge werden hier in Deutschland gekennzeichnet, mit einer blauen Emissionsplakette...

Ich glaube nach der Mautgeschichte hatten die wieder Langeweile im Verkehrsministerium...hier die Aussage:

"Mit der 50. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften wird zur Förderung einer nachhaltigen umwelt- und klimafreundlichen Mobilität eine Kennzeichnungsregelung geschaffen, die die Grundlage für die Kennzeichnung privilegierter elektrisch betriebener Fahrzeuge bildet"

§ 9a Kennzeichnung elektrisch betriebener Fahrzeuge

(1) Auf Antrag wird für ein Fahrzeug im Sinne des § 2 Nummer 1 des Elektromobilitätsgesetzes ein Kennzeichen für elektrisch betriebene Fahrzeuge zugeteilt; für ein Fahrzeug im Sinne des § 2 Nummer 3 des Elektromobilitätsgesetzes jedoch nur, wenn dieses die Anforderungen des § 3 Absatz 2 in Verbindung mit § 5 Absatz 2 des Elektromobilitätsgesetzes erfüllt.

(2) Das Kennzeichen im Sinne des Absatz 1 ist das nach § 8 Absatz 1, auch in Verbindung mit § 9 Absatz 2 und 3, zugeteilte Kennzeichen ergänzt um den Kennbuchstaben „E“ im An-schluss an die Erkennungsnummer.
Bei Fahrzeugen, denen ein Kennzeichen mit dem Kennbuchstaben „E“ zugeteilt wurde, ist im Zentralen Fahrzeugregister und im örtlichen Fahrzeugregister, unbeschadet des § 30 Absatz 1 Nummer 3 und des § 31 Absatz 1 Nummer 3, ein Hinweis darauf einzutragen. Im Falle dass ein Wechselkennzeichnen nach § 8 Absatz 1a zugeteilt wird, ist der Kennbuchstabe „E“ auf dem fahrzeugbezogenen Teil anzubringen.“

(3) Mit dem Antrag nach Absatz 1 ist nachzuweisen, dass es sich um ein dort bezeichnetes Fahrzeug handelt.

(4) Bei einem Fahrzeug im Sinne des Absatzes 1, das nach den Vorschriften seines Herkunftsstaates, der nicht die Bundesrepublik Deutschland ist, zur Teilnahme am Straßenverkehr berechtigt ist, erfolgt die Kennzeichnung durch eine Plakette nach Anlage 3a, die an der Rückseite des Fahrzeuges gut sichtbar anzubringen ist.

Die Plakette wird auf Antrag von einer vom Antragsteller aufgesuchten Zulassungsbehörde ausgegeben. Mit dem Antrag ist einer der folgenden Nachweise vorzulegen

1. die Zulassungsbescheinigung Teil I,
2. die Übereinstimmungsbescheinigung oder
3. eine sonstige zum Nachweis geeignete Unterlage.
In die Plakette ist von der Zulassungsbehörde im dafür vorgesehenen Sichtfeld mit lichtechtem Stift das Kennzeichen des jeweiligen Fahrzeuges einzutragen.

(5) Im Ausland erteilte Kennzeichen für elektrisch betriebene Fahrzeuge oder für elektrisch betriebene Fahrzeuge erteilte Plaketten stehen inländischen Kennzeichen oder Plaketten für elektrisch betriebene Fahrzeuge gleich.“

Emi-blau
E-kennzeichen
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"Einen Antrag auf Erteilung eines Antragsformulars, zur Bestätigung der Nichtigkeit des Durchschriftexemplars, dessen Gültigkeitsvermerk von der Bezugsbehörde stammt, behufs der Vorlage beim zuständigen Erteilungsamt."

Zitat von Reinhard Mey

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"Einen Antrag auf Erteilung eines Antragsformulars, zur Bestätigung der Nichtigkeit des Durchschriftexemplars, dessen Gültigkeitsvermerk von der Bezugsbehörde stammt, behufs der Vorlage beim zuständigen Erteilungsamt."

Zitat von Reinhard Mey

Hallo,
Wir leben eben in Deutschland da muss alles richtig gekennzeichnet sein.
Gibt es eigentlich schon einen "Katalog"was für E-Autos besser ist im Strassenverkehr.
Seelze 01

Zitat:

@Seelze 01 schrieb am 11. September 2015 um 10:54:29 Uhr:


Hallo,
Wir leben eben in Deutschland da muss alles richtig gekennzeichnet sein.
Gibt es eigentlich schon einen "Katalog"was für E-Autos besser ist im Strassenverkehr.
Seelze 01

Ich fang mal mit´m Katalog an.

1) Separate Fahrspuren (können ja möglich gemacht werden, wie z. B. bereits existierende Spuren für Autos mit mehr als einem Insassen)

2) Spezielle Parkplätze

Geplant:
- Parkplätze an Ladesäulen
- entsprechend gekennzeichnete kostenlose Parkplätze
- Ausnahme von Zu- und Durchfahrtsbeschränkungen
- Nutzung von Sonderfahrspuren/Busspuren für gekennzeichnete Fahrzeuge

Liegt aber alles im Ermessen der einzelnen Stadt/Kreis/Land ob und in welcher Form "Bevorzugungen" erteilt werden...

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...dementsprechend wirds auch bald neue Verkehrszeichen geben...

"Elektromobil"

Elektromobil

Zitat:

@wallerkoenig schrieb am 11. September 2015 um 11:39:21 Uhr:


...

Sorry für offtopic - aber mir fällt grad mal dein Kennzeichen auf.

Mit wem musstest du denn auf der Zulassungsstelle in Essen schlafen, damit du dieses insges. nur 3-stellige Kennzeichen für das SUV überhaupt kriegst? 😉

Zitat:

@wallerkoenig schrieb am 11. September 2015 um 11:36:36 Uhr:


Geplant:
- ...

Schon seit März beschlossen 😉

Zitat:

Liegt aber alles im Ermessen der einzelnen Stadt/Kreis/Land ob und in welcher Form "Bevorzugungen" erteilt werden...

Wie auch sonst?

Was wie und wo liegt in der kommunalen Selbstverwaltung, Föderalismus und so. Der Bund konnte (musste) über das Elektromobilitätsgesetz nur die gesetzliche Möglichkeit schaffen, damit die Kommunen das auch umsetzen können.

Ohne dem Elektromobilitätsgesetz des Bundes hatten die Kommunen keine Rechtsgrundlage gehabt, diese Dinge bei sich auch zu machen.

Das Selbe war ja schon bei den Umweltzonen: wo, wann und welche Farben machen die Kommunen, dass überhaupt musste der Bund machen.

Um zur Frage mit den Kennzeichen zurück zu kommen: Im Elektromobilitätsgesetz ist eine besondere Kennzeichnung dieser Fahrzeuge vorgegeben, um von außen auch ohne Detailkenntnis erkennen zu können, ob dies nun ein berechtigtes Fahrzeug ist oder nicht.

Das wurde jetzt nun auch in der Kennzeichenverordnung umgesetzt.

Zitat:

@Bernd_Clio_III schrieb am 11. September 2015 um 12:03:24 Uhr:



Zitat:

@wallerkoenig schrieb am 11. September 2015 um 11:39:21 Uhr:


...
Sorry für offtopic - aber mir fällt grad mal dein Kennzeichen auf.

Mit wem musstest du denn auf der Zulassungsstelle in Essen schlafen, damit du dieses insges. nur 3-stellige Kennzeichen für das SUV überhaupt kriegst? 😉

Das täuscht.... Photoshop macht alles möglich... auch kleine Kennzeichen...😉

Zitat:

@wallerkoenig schrieb am 11. September 2015 um 13:19:46 Uhr:



Zitat:

@Bernd_Clio_III schrieb am 11. September 2015 um 12:03:24 Uhr:


Sorry für offtopic - aber mir fällt grad mal dein Kennzeichen auf.

Mit wem musstest du denn auf der Zulassungsstelle in Essen schlafen, damit du dieses insges. nur 3-stellige Kennzeichen für das SUV überhaupt kriegst? 😉

Das täuscht.... Photoshop macht alles möglich... auch kleine Kennzeichen...😉

Hätte ja sein können - gegen Gebühr ist ja einiges möglich. Die Zulassungsstellen sind da (je nach Region) mit den Ausnahmen recht flexibel.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 11. September 2015 um 10:51:47 Uhr:


"Einen Antrag auf Erteilung eines Antragsformulars, zur Bestätigung der Nichtigkeit des Durchschriftexemplars, dessen Gültigkeitsvermerk von der Bezugsbehörde stammt, behufs der Vorlage beim zuständigen Erteilungsamt."

Zitat von Reinhard Mey

😁 Aber erst braucht man den Passierschein A38 😁

Zitat:

@Sir Donald schrieb am 12. September 2015 um 00:12:31 Uhr:



Zitat:

@PeterBH schrieb am 11. September 2015 um 10:51:47 Uhr:


"Einen Antrag auf Erteilung eines Antragsformulars, zur Bestätigung der Nichtigkeit des Durchschriftexemplars, dessen Gültigkeitsvermerk von der Bezugsbehörde stammt, behufs der Vorlage beim zuständigen Erteilungsamt."

Zitat von Reinhard Mey

😁 Aber erst braucht man den Passierschein A38 😁

Danach den A39 😁😁

Vielleicht komponiert Reinhard Mey mal des Lied mit dem Titel """"Wenn der Amtsschimmel Wiehert """""😁

Zitat:

@wallerkoenig schrieb am 11. September 2015 um 10:37:21 Uhr:


... Ich glaube nach der Mautgeschichte hatten die wieder Langeweile im Verkehrsministerium...hier die Aussage:

"Mit der 50. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften wird zur Förderung einer nachhaltigen umwelt- und klimafreundlichen Mobilität eine Kennzeichnungsregelung geschaffen, die die Grundlage für die Kennzeichnung privilegierter elektrisch betriebener Fahrzeuge bildet"

Auch diese zusätzliche Regelung wird ihre Fans finden ...

Zitat:

@wallerkoenig schrieb am 11. September 2015 um 13:19:46 Uhr:



Zitat:

@Bernd_Clio_III schrieb am 11. September 2015 um 12:03:24 Uhr:


Sorry für offtopic - aber mir fällt grad mal dein Kennzeichen auf.

Mit wem musstest du denn auf der Zulassungsstelle in Essen schlafen, damit du dieses insges. nur 3-stellige Kennzeichen für das SUV überhaupt kriegst? 😉

Das täuscht.... Photoshop macht alles möglich... auch kleine Kennzeichen...😉

Armer Kerl Also kein S..😁
Moorteufelchen

Mein Wohnmobil kann ich auch ans Stromnetz Anschliessen. Bekomme ich auch eine blaue Plakette? Das würde mir gut gefallen, denn bisher bekommt es gar keine

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