Unberechtigtes Knöllchen fürs Parken?
Hallo Zusammen,
Ich hätte gerne mal eine Einschätzung von euch zu folgendem Sachverhalt.
Letzte Woche habe ich ein Knöllchen bekommen mit dem Vorwürf "Sie Parkten Verbotswidrig auf dem Gehweg".
Dass es sich um einen Gehweg handelt war jedoch nicht unbedingt ersichtlich. Maximal aufgrund der unterschiedlichen Bodenbeschaffenheit hätte ich auf einen "Gehweg" schließen können. Wobei sich mir die Frage stellt, wohin der Gehweg genau führen soll, da hinter dem Fahrzeug nur ein Zaun liegt.
Zur Veranschaulichung habe ich ein Bild angehangen. Bei meinem Fahrzeug handelt es sich um den Lava-blauen Skoda Superb.
Leider war die Stelle auch nicht mit einem Parkverbotsschild gekennzeichnet. Wäre nicht der rote VW Kastenwagen ähnlich geparkt wie mein Fahrzeug wäre ich wahrscheinlich gar nicht auf die Idee gekommen dort zu Parken. Dass der BMW falsch parkt war mir zum Zeitpunkt als ich mein Fahrzeug dort abstellte klar, da er ja das Tor zum dahinterliegenden Park versperrte und somit auch keine Rettungsfahrzeuge etc. mehr in den Park fahren könnten.
Wie seht ihr das Ganze. Habe ich bei Einspruch Erfolg mein 20€ Knöllchen abzuwenden? Um ehrlich zu sein hätte ich erwartet wenigstens ein Schild am Zaun zu sehen, wenn dort das Parken nicht gestattet gewesen wäre. Denn wie gesagt, wo soll der "Gehweg" denn hinführen.
Ich vermute jedoch dass man meinen Einspruch mit Verweis auf die unterschiedlichen Böden/Pflastersteine, wodurch es für mich hätte ersichtlich sein müssen, ablehnen wird...
Der einzige Grund der mir nun im Nachhinein einfällt ist, dass man aus Übersichtlichkeitsgründen dort mehr Platz gelassen hat um die Gefährdung für Fußgänger möglichst gering zu halten. Dann sollte man dies aber ggf. durch ein Parkverbotsschild entsprechend kenntlich machen. Mit dem Verweis auf "Gehweg" komme ich mir ein wenig veräppelt vor.
Wäre über ein paar Anmerkungen dankbar.
Beste Antwort im Thema
Richtig. Der Rand wird von den Steinen gebildet. In der Mitte ist die Zufahrt und somit sehe ich drei Falschparker auf einer Zufahrt stehen. Aber das sehen bestimmt viele anders... ich hätte dort aus dem Bauch heraus nicht geparkt..
100 Antworten
Man sieht einfach das man da nicht parken darf.
Dann parkt man dann trotzdem und versucht sich irgendwie juristisch rauszuwinden.
Und ich dachte das Schild absolutes Halteverbot auf dem Balkon von meinem Nachbarn wäre aus Spaß da......ich glaub der will nur auf der sicheren Seite sein 🙄
Zitat:
@HighspeedRS schrieb am 30. Oktober 2019 um 18:13:57 Uhr:
Man sieht einfach das man da nicht parken darf.
Du musst doch selbst zugeben, dass das eine äußerst schwache Argumentation ist. Es mag sein, dass die Behörde das auch so meint, aber in der StVO steht nicht, dass eine weiße Linie quer zur Fahrtrichtung plötzlich einen Gehweg beginnen und nach 5 m wieder enden lässt.
Zitat:
@Deti4000 schrieb am 30. Oktober 2019 um 18:01:49 Uhr:
...2. Weil ein Fußgänger die Bereiche vor und nach der Einfahrt offenbar nicht zum Gehen benutzen kann, da ja dort Autos erlaubterweise parken. Offensichtlich bleibt weder hinter den Autos (zur Hecke hin) noch vor den Autos (zur Fahrbahn hin) ausreichend Platz für Fußgänger, also sind diese Stellen gar nicht als Gehweg gedacht. Warum sollte also gerade vor der Ausfahrt ein Gehweg sein? Kennst du denn viele Gehwege, die nur 5 m lang sind?
...
Ja ein Fußweg hat keine Mindestlänge und kann auch mal enden. An einer Parkfläche, an einer Hauswand, am Ende einer Sackgasse vor einer Mauer, usw.. Da gibts unendlich viele Möglichkeiten. Trotzdem kommen nur die wenigsten auf die Idee, das man dann dort automatisch parken kann, wo Fußgänger offensichlich nicht weiter kommen.
Laut StVO ist das auch keine Straße und kein Ausgewiesener Parkplatz.
Und mir würde nicht einfallen dort zu parken, und wenn doch würde ich damit rechnen das ich ein Knöllchen bekomme.
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Eine Straße ist es ganz bestimmt. Auch Gehwege gehören zur Straße. Und was ist ein "ausgewiesener Parkplatz"? Einer, der mit Zeichen 314/315 beschildert ist? Du kannst doch eine Beschilderung auf den Fotos gar nicht erkennen.
Zitat:
@HighspeedRS schrieb am 30. Oktober 2019 um 18:20:30 Uhr:
Und mir würde nicht einfallen dort zu parken
Aber dort, wo der Transporter steht, würdest du doch parken, oder? Warum? Es könnte doch auch ein Gehweg sein.
Zitat:
@Deti4000 schrieb am 30. Oktober 2019 um 18:01:49 Uhr:
Zitat:
@AndyB71 schrieb am 30. Oktober 2019 um 17:52:45 Uhr:
Warum sollte das für die Fläche auf dem Foto nicht zutreffen?1. Weil du auf den Fotos absolut nicht erkennen kannst, wie der Bereich vor und nach der Einfahrt aussieht (also auf dem Bild links und rechts des Bildrandes).
2. Weil ein Fußgänger die Bereiche vor und nach der Einfahrt offenbar nicht zum Gehen benutzen kann, da ja dort Autos erlaubterweise parken. Offensichtlich bleibt weder hinter den Autos (zur Hecke hin) noch vor den Autos (zur Fahrbahn hin) ausreichend Platz für Fußgänger, also sind diese Stellen gar nicht als Gehweg gedacht. Warum sollte also gerade vor der Ausfahrt ein Gehweg sein? Kennst du denn viele Gehwege, die nur 5 m lang sind?
3. Weil das Auto des TE auch das Begehen zum Tor nicht behindert. Dort, wo sein Auto steht, würde ein Fußgänger nicht in den Park gehen, weil er ja dann auf den Zaun zuliefe.
Erkläre doch du mal, warum die Stelle mit dem Skoda ein Gehweg ist, die Stelle mit dem Transporter aber nicht. Nur wegen der weißen Linie, die sich dazwischen befindet?
Du möchtest jetzt aber nicht wirklich von mir erklärt haben, dass der Gehweg in diesem Fall dazu dient, dass Fußgänger aus dem Park auf die Straße zum überqueren derselben kommen?
Du möchtest auch nicht von mir erklärt haben, dass ein Gehweg nicht zwangsläufig parallel zu einer Straße verlaufen muss. Ich empfehle einen Blick in die StVO.
Du möchtest bestimmt auch nicht von mir erklärt haben, dass die „Linie“ ein gesetzter Randstein ist und dass die Parkplätze rechts und links ein anderes Pflaster und eine dunklere Farbe haben, wie man auf dem Bild gut erkennen kann.
Falls doch, empfehle ich einen Besuch beim Optiker deines Vertrauens.
Zitat:
@AndyB71 schrieb am 30. Oktober 2019 um 18:56:33 Uhr:
Du möchtest jetzt aber nicht wirklich von mir erklärt haben, dass der Gehweg in diesem Fall dazu dient, dass Fußgänger aus dem Park auf die Straße zum überqueren derselben kommen?
Hinter dem Skoda ist ein Zaun. Falls du das nicht erkennst, dann empfehle ich
Zitat:
@AndyB71 schrieb am 30. Oktober 2019 um 18:56:33 Uhr:
einen Besuch beim Optiker deines Vertrauens.
Ansonsten konnte jemand bei mir mit süffisant-provokativen Äußerungen noch nie einen Blumentopf gewinnen.
Ich habe nicht vor, irgendwas zu gewinnen. Ich versuche lediglich, dich auf deine falsche Einschätzung der Situation aufmerksam zu machen.
Die Tatsache, dass hinter dem Gehweg teilweise ein Zaun verläuft, berechtigt immer noch nicht zum Parken auf dem selbigen. Warum willst Du das nicht verstehen?
Zitat:
@blablabla3000 schrieb am 29. Oktober 2019 um 19:34:02 Uhr:
Wobei sich mir die Frage stellt, wohin der Gehweg genau führen soll, da hinter dem Fahrzeug nur ein Zaun liegt.
...
Leider war die Stelle auch nicht mit einem Parkverbotsschild gekennzeichnet.
Bisschen was ist dran, aber glaube kaum dass der Forderungsaufsteller davor einknickt,
das ist nicht die Schwelle die sie haben um abzulassen,das müsste schon deutlich erschlagender sein.
Was man dann machen kann ist klagen und das sieht eher bescheiden aus,
weil die weißen Linien sind nahe genug der Ein/Ausfhrt damit man irgendwie sagen kann
die grenzen die Parkfläche ab. Ab 5m Entfernung könnte man es eher versuchen.
Zudem ist da eine Erhöhung auf der man steht, das ist jetzt keine richtige Bordsteinhöhe,
aber irgendwie kann man dann schon was sagen aus der Abteilung
"es hätte komisch vorkommen müssen dass man nach oben drauf fahren muss".
Was noch in Frage kommt ist der Hinweis auf ausholen müssen
um dort mit größeren Fahrzeugen einzufahren,
also ginge es schon klar die einfahrt imaginär zu verbreitern.
Fazit ich würde es zahlen und in Zukunft sich nicht nur die Einfahrt netto im Kopf weiter denken,
sondern wenn irgendwelche Linien sind
sich fragen ob das nicht auch noch dazu gehört, zumindest wenn sie so nah sind,
bei 10m würde ich es mir auch nicht mehr denken.
Klar hätten sie die Linien auch /\-mäßig zuführen können um es eindeutiger zu machen wozu es gut ist, aber man lebt da nun mal nicht davon dass man Missverständnisse bekämpft,
also Achtung auf Strassen alias Winkeladvokatenfeindesland.
Der gemeine Deutsche möchte alles reguliert haben. Und weil dort eben keine Schilder stehen schaltet man den GMV aus und streitet bis zum letzten...aus Prinzip. Von daher wird der Schilderwald hier auch nie kleiner werden.
Zitat:
@AndyB71 schrieb am 30. Oktober 2019 um 19:04:21 Uhr:
Ich versuche lediglich, dich auf deine falsche Einschätzung der Situation aufmerksam zu machen.
Im Gegensatz zu dir schätze ich die Situation (noch) gar nicht ein, denn ich habe ja erst eine "Überprüfung" empfohlen, ob es sich überhaupt um einen Gehweg handelt. Du behauptest, dass es zweifelsfrei so ist, ich behaupte, dass man es aufgrund der Bilder nicht eindeutig erkennen kann.
Auch an dich die Frage: Warum ist dort, wo der Skoda steht, ein Gehweg, aber dort, wo der Transporter steht, angeblich nicht? Nur wegen der weißen Linie?
Zitat:
@matzi99 schrieb am 30. Oktober 2019 um 19:22:11 Uhr:
Der gemeine Deutsche möchte alles reguliert haben. Und weil dort eben keine Schilder stehen schaltet man den GMV aus und streitet bis zum letzten...aus Prinzip. Von daher wird der Schilderwald hier auch nie kleiner werden.
Der „gemeine“ Deutsche möchte einfach nur erklärt haben, warum für das Abdrücken eines Verwarnungsgeldes ein vages Gefühl ausreicht, wenn üblicherweise eine robuste Rechtsgrundlage vorausgesetzt wird.
Zitat:
@Deti4000 schrieb am 30. Oktober 2019 um 19:58:01 Uhr:
Zitat:
@AndyB71 schrieb am 30. Oktober 2019 um 19:04:21 Uhr:
Ich versuche lediglich, dich auf deine falsche Einschätzung der Situation aufmerksam zu machen.Im Gegensatz zu dir schätze ich die Situation (noch) gar nicht ein, denn ich habe ja erst eine "Überprüfung" empfohlen, ob es sich überhaupt um einen Gehweg handelt. Du behauptest, dass es zweifelsfrei so ist, ich behaupte, dass man es aufgrund der Bilder nicht eindeutig erkennen kann.
Auch an dich die Frage: Warum ist dort, wo der Skoda steht, ein Gehweg, aber dort, wo der Transporter steht, angeblich nicht? Nur wegen der weißen Linie?
Das habe ich dir vorhin beantwortet. Lesen kannst Du schon, oder?
Zitat:
@AndyB71 schrieb am 30. Oktober 2019 um 20:27:32 Uhr:
Lesen kannst Du schon, oder?
Deine Beiträge jetzt nicht mehr. Grund: Keine Argumente auf der Grundlage der StVO, stattdessen süffisant-provokant-dummdreiste Unterstellungen.
Nur bei Motortalk kann man 5 Seiten lang über ein 20€ Knöllchen diskutieren.
Ich bin gespannt, wann generell Gehwege in Frage gestellt werden und vor allem, wann endlich mal jemand an die Kinder denkt! Die sind hier die Leidtragenden!