Unberechtigtes Knöllchen fürs Parken?
Hallo Zusammen,
Ich hätte gerne mal eine Einschätzung von euch zu folgendem Sachverhalt.
Letzte Woche habe ich ein Knöllchen bekommen mit dem Vorwürf "Sie Parkten Verbotswidrig auf dem Gehweg".
Dass es sich um einen Gehweg handelt war jedoch nicht unbedingt ersichtlich. Maximal aufgrund der unterschiedlichen Bodenbeschaffenheit hätte ich auf einen "Gehweg" schließen können. Wobei sich mir die Frage stellt, wohin der Gehweg genau führen soll, da hinter dem Fahrzeug nur ein Zaun liegt.
Zur Veranschaulichung habe ich ein Bild angehangen. Bei meinem Fahrzeug handelt es sich um den Lava-blauen Skoda Superb.
Leider war die Stelle auch nicht mit einem Parkverbotsschild gekennzeichnet. Wäre nicht der rote VW Kastenwagen ähnlich geparkt wie mein Fahrzeug wäre ich wahrscheinlich gar nicht auf die Idee gekommen dort zu Parken. Dass der BMW falsch parkt war mir zum Zeitpunkt als ich mein Fahrzeug dort abstellte klar, da er ja das Tor zum dahinterliegenden Park versperrte und somit auch keine Rettungsfahrzeuge etc. mehr in den Park fahren könnten.
Wie seht ihr das Ganze. Habe ich bei Einspruch Erfolg mein 20€ Knöllchen abzuwenden? Um ehrlich zu sein hätte ich erwartet wenigstens ein Schild am Zaun zu sehen, wenn dort das Parken nicht gestattet gewesen wäre. Denn wie gesagt, wo soll der "Gehweg" denn hinführen.
Ich vermute jedoch dass man meinen Einspruch mit Verweis auf die unterschiedlichen Böden/Pflastersteine, wodurch es für mich hätte ersichtlich sein müssen, ablehnen wird...
Der einzige Grund der mir nun im Nachhinein einfällt ist, dass man aus Übersichtlichkeitsgründen dort mehr Platz gelassen hat um die Gefährdung für Fußgänger möglichst gering zu halten. Dann sollte man dies aber ggf. durch ein Parkverbotsschild entsprechend kenntlich machen. Mit dem Verweis auf "Gehweg" komme ich mir ein wenig veräppelt vor.
Wäre über ein paar Anmerkungen dankbar.
Beste Antwort im Thema
Richtig. Der Rand wird von den Steinen gebildet. In der Mitte ist die Zufahrt und somit sehe ich drei Falschparker auf einer Zufahrt stehen. Aber das sehen bestimmt viele anders... ich hätte dort aus dem Bauch heraus nicht geparkt..
100 Antworten
Zitat:
@augenauf schrieb am 30. Oktober 2019 um 12:17:03 Uhr:
Und außerdem: Wie kommt man zur abstrusen Idee, dass das ein Seitenstreifen sei?Leute, ihr habt viel Phantasie, das muss ich zugeben.
Besser hätte man es nicht schreiben können!!
Geweg hin oder her. Alle 3 sofort Abschleppen, parken in der Einfahrt, die Markierungen sind doch deutlich zu sehen.
Zitat:
@manvo schrieb am 30. Oktober 2019 um 13:11:11 Uhr:
Geweg hin oder her. Alle 3 sofort Abschleppen, parken in der Einfahrt, die Markierungen sind doch deutlich zu sehen.
Im Prinzip hast du völlig recht.
Hätte mich interessiert, ob die anderen beiden Fahrzeuge (Caddy, BMW) auch Knöllchen an der Scheibe hatten oder "nur" der Skoda. / Wobei auch das keine Aussagekraft hätte, da ja zwischenzeitlich (nachdem der Knöllchenverteiler da war) die auch gewechselt haben können.
Zitat:
@Moewenmann schrieb am 30. Oktober 2019 um 12:17:13 Uhr:
Zitat:
@CH76 schrieb am 30. Oktober 2019 um 12:01:38 Uhr:
Leider entstehen solche Situationen immer wieder, da es hier einfach zu viele Fahrzeuge gibt. Einfach die Zulassungen begrenzen und die Anzahl der Falschparker hätte sich schnell von alleine geregelt.
Ist zwar komplett OT, es liegt nicht an der Zahl der Zulassungen, sondern daran dass zuviele VT dem selben Ort zustreben.
Auch aber nicht ausschließlich. Würden die Zulassungen nach Stellplätze erfolgen, hätten wir deutlich weniger Probleme.
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Zitat:
@CH76 schrieb am 30. Oktober 2019 um 15:02:18 Uhr:
Zitat:
@Moewenmann schrieb am 30. Oktober 2019 um 12:17:13 Uhr:
Ist zwar komplett OT, es liegt nicht an der Zahl der Zulassungen, sondern daran dass zuviele VT dem selben Ort zustreben.Auch aber nicht ausschließlich. Würden die Zulassungen nach Stellplätze erfolgen, hätten wir deutlich weniger Probleme.
Oder wie wär's denn, wenn jeder Mensch nur ein Auto besitzen darf?
Keiner braucht 2.
Zitat:
@manvo schrieb am 30. Oktober 2019 um 13:11:11 Uhr:
parken in der Einfahrt, die Markierungen sind doch deutlich zu sehen.
Schon wieder diese Fehleinschätzung, dass Markierungen eine Einfahrt begrenzen. Kann man eine 3 m breite Einfahrt mit Markierungen auf 10 m verbreitern? Nein, die Einfahrt ist die Torbreite. Bei schmaler Fahrbahn wird man auch noch den Platz zum Abbiegen berücksichtigen müssen, aber nicht irgendwelche Markierungen.
Zitat:
@augenauf schrieb am 30. Oktober 2019 um 12:17:03 Uhr:
Und außerdem: Wie kommt man zur abstrusen Idee, dass das ein Seitenstreifen sei?
Wie nennt man denn den Teil neben der Fahrbahn, der zum Parken gedacht ist und bei dem auch kein restlicher Platz mehr für Fußgänger übrig bleibt?
Zitat:
@Deti4000 schrieb am 30. Oktober 2019 um 15:44:13 Uhr:
Nein, die Einfahrt ist die Torbreite. Bei schmaler Fahrbahn wird man auch noch den Platz zum Abbiegen berücksichtigen müssen, aber nicht irgendwelche Markierungen.
Angenommen, da müsste mal die Feuerwehr oder das Technische Hilfswerk durch. Sollen die jetzt vor der Einfahrt anfangen mit rangieren, damit sie genau in Flucht mit dem Tor stehen ?
Es gibt durchaus Fahrzeuge, welche einen grossen Kurvenradius benötigen.
Zitat:
@Kaesespaetzle schrieb am 30. Oktober 2019 um 15:15:17 Uhr:
Zitat:
@CH76 schrieb am 30. Oktober 2019 um 15:02:18 Uhr:
Auch aber nicht ausschließlich. Würden die Zulassungen nach Stellplätze erfolgen, hätten wir deutlich weniger Probleme.
Oder wie wär's denn, wenn jeder Mensch nur ein Auto besitzen darf?
Keiner braucht 2.
Kommt drauf an. Wenn jemand genügend Platz hat, dann ist es eigentlich egal. Es geht ja nur darum, dass die Kisten nicht alle auf der Straße stehen oder da abgestellt werden, wo Platz ist.
Zitat:
@Gleiterfahrer schrieb am 30. Oktober 2019 um 15:49:33 Uhr:
Angenommen, da müsste mal die Feuerwehr oder das Technische Hilfswerk durch. Sollen die jetzt vor der Einfahrt anfangen mit rangieren, damit sie genau in Flucht mit dem Tor stehen ? Es gibt durchaus Fahrzeuge, welche einen grossen Kurvenradius benötigen.
oder der Möbelwagen. Der Leopard II. Die Lockheed Galaxy. Nein, nicht jede Einfahrt muss für alle Eventualitäten Platz bieten. Breiter als das Tor dahinter muss sie auf keinen Fall sein.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 30. Oktober 2019 um 16:00:46 Uhr:
Breiter als das Tor dahinter muss sie auf keinen Fall sein.
Doch! Fahr doch da mal mit 'nem HLF oder 'ner Drehleiter rein.
Gruß Metalhead
Es ist trotzdem uninteressant, weil hier nur das Parken auf dem Gehweg vorgeworfen wird. Also muss sich der TE nur eine einzige Frage stellen: Ist es tatsächlich ein Gehweg?
Zitat:
@Kai R. schrieb am 30. Oktober 2019 um 16:00:46 Uhr:
Zitat:
@Gleiterfahrer schrieb am 30. Oktober 2019 um 15:49:33 Uhr:
Angenommen, da müsste mal die Feuerwehr oder das Technische Hilfswerk durch. Sollen die jetzt vor der Einfahrt anfangen mit rangieren, damit sie genau in Flucht mit dem Tor stehen ? Es gibt durchaus Fahrzeuge, welche einen grossen Kurvenradius benötigen.
oder der Möbelwagen. Der Leopard II. Die Lockheed Galaxy. Nein, nicht jede Einfahrt muss für alle Eventualitäten Platz bieten. Breiter als das Tor dahinter muss sie auf keinen Fall sein.
Weil sie deiner Meinung nach nicht breiter als das Tor sein muss, berechtigt das im Umkehrschluss zum Parken?
Interessante Rechtsauffassung...
Zitat:
@Deti4000 schrieb am 30. Oktober 2019 um 17:31:34 Uhr:
Es ist trotzdem uninteressant, weil hier nur das Parken auf dem Gehweg vorgeworfen wird. Also muss sich der TE nur eine einzige Frage stellen: Ist es tatsächlich ein Gehweg?
Ein Gehweg ist lt. Definition in der StVO eine für den Fußgängerverkehr bestimmte Fläche. Warum sollte das für die Fläche auf dem Foto nicht zutreffen?
Zitat:
@AndyB71 schrieb am 30. Oktober 2019 um 17:52:45 Uhr:
Warum sollte das für die Fläche auf dem Foto nicht zutreffen?
1. Weil du auf den Fotos absolut nicht erkennen kannst, wie der Bereich vor und nach der Einfahrt aussieht (also auf dem Bild links und rechts des Bildrandes).
2. Weil ein Fußgänger die Bereiche vor und nach der Einfahrt offenbar nicht zum Gehen benutzen kann, da ja dort Autos erlaubterweise parken. Offensichtlich bleibt weder hinter den Autos (zur Hecke hin) noch vor den Autos (zur Fahrbahn hin) ausreichend Platz für Fußgänger, also sind diese Stellen gar nicht als Gehweg gedacht. Warum sollte also gerade vor der Ausfahrt ein Gehweg sein? Kennst du denn viele Gehwege, die nur 5 m lang sind?
3. Weil das Auto des TE auch das Begehen zum Tor nicht behindert. Dort, wo sein Auto steht, würde ein Fußgänger nicht in den Park gehen, weil er ja dann auf den Zaun zuliefe.
Erkläre doch du mal, warum die Stelle mit dem Skoda ein Gehweg ist, die Stelle mit dem Transporter aber nicht. Nur wegen der weißen Linie, die sich dazwischen befindet?