Unberechtigtes Knöllchen fürs Parken?

Hallo Zusammen,

Ich hätte gerne mal eine Einschätzung von euch zu folgendem Sachverhalt.
Letzte Woche habe ich ein Knöllchen bekommen mit dem Vorwürf "Sie Parkten Verbotswidrig auf dem Gehweg".

Dass es sich um einen Gehweg handelt war jedoch nicht unbedingt ersichtlich. Maximal aufgrund der unterschiedlichen Bodenbeschaffenheit hätte ich auf einen "Gehweg" schließen können. Wobei sich mir die Frage stellt, wohin der Gehweg genau führen soll, da hinter dem Fahrzeug nur ein Zaun liegt.

Zur Veranschaulichung habe ich ein Bild angehangen. Bei meinem Fahrzeug handelt es sich um den Lava-blauen Skoda Superb.

Leider war die Stelle auch nicht mit einem Parkverbotsschild gekennzeichnet. Wäre nicht der rote VW Kastenwagen ähnlich geparkt wie mein Fahrzeug wäre ich wahrscheinlich gar nicht auf die Idee gekommen dort zu Parken. Dass der BMW falsch parkt war mir zum Zeitpunkt als ich mein Fahrzeug dort abstellte klar, da er ja das Tor zum dahinterliegenden Park versperrte und somit auch keine Rettungsfahrzeuge etc. mehr in den Park fahren könnten.

Wie seht ihr das Ganze. Habe ich bei Einspruch Erfolg mein 20€ Knöllchen abzuwenden? Um ehrlich zu sein hätte ich erwartet wenigstens ein Schild am Zaun zu sehen, wenn dort das Parken nicht gestattet gewesen wäre. Denn wie gesagt, wo soll der "Gehweg" denn hinführen.

Ich vermute jedoch dass man meinen Einspruch mit Verweis auf die unterschiedlichen Böden/Pflastersteine, wodurch es für mich hätte ersichtlich sein müssen, ablehnen wird...
Der einzige Grund der mir nun im Nachhinein einfällt ist, dass man aus Übersichtlichkeitsgründen dort mehr Platz gelassen hat um die Gefährdung für Fußgänger möglichst gering zu halten. Dann sollte man dies aber ggf. durch ein Parkverbotsschild entsprechend kenntlich machen. Mit dem Verweis auf "Gehweg" komme ich mir ein wenig veräppelt vor.

Wäre über ein paar Anmerkungen dankbar.

Beste Antwort im Thema

Richtig. Der Rand wird von den Steinen gebildet. In der Mitte ist die Zufahrt und somit sehe ich drei Falschparker auf einer Zufahrt stehen. Aber das sehen bestimmt viele anders... ich hätte dort aus dem Bauch heraus nicht geparkt..

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Falls du mich meinst.
Mir ist das bewußt, jedoch würde ich für 20€ dieses juristische Fass nicht öffnen.
Jeder wie er will.

Es ist sowieso nur noch eine akademische Diskussion. Der TE hat schon auf Seite 2 geschrieben: "Dann werde ich die 20€ wohl oder über wohl doch überweisen müssen...".

Zitat:

@Deti4000 schrieb am 31. Oktober 2019 um 19:55:10 Uhr:



Zitat:

@tomcat092004 schrieb am 31. Oktober 2019 um 19:10:24 Uhr:


Braucht ihr für alles Schilder

Nein, denn ohne Schilder oder Parkflächenmarkierungen ist das Parken auf Gehwegen verboten. Aber ob es tatsächlich ein Gehweg ist, lässt sich den Fotos nicht zweifelsfrei entnehmen. Auch dass die Fahrzeuge vor und nach der Einfahrt korrekt parken, ist nur eine Vermutung.

Es geht doch nur darum, dass die Behörde hier etwas vorwirft und man daher prüfen kann, ob der Vorwurf auch zutrifft. Mit Argumenten wie "Das sieht man doch" kommt man da nicht weiter, auch der "Versatz" ist verkehrsrechtlich erst mal irrelevant.

Ich gehe mal davon aus, dass alle anderen VT ordnungsgemäß geparkt haben und diese Flächen entsprechend gekennzeichnet sind. Der TE wird uns vllt. noch Bilder liefern können.
Allein die Tatsache, dass der TE nicht mehr in sein Auto kommt, zeigt doch, dass seine geparkte Fläche nicht die Mindestbreite hat, die eh schon klein ist.
Dem Kollegen vom Ordnungsamt wird auf die Schnelle keine bessere Variante für den Verstoß eingefallen sein.
Ich kenne nicht alle möglichen Varianten, zudem bin ich kein Jurist. Daher überlasse ich das Feld anderen.
Wir oben schon geschrieben, wäre es mir es nicht wert, in dieser Situation wegen der 20€ solch einen Aufwand zu betreiben.

Zitat:

@tomcat092004 schrieb am 31. Oktober 2019 um 20:13:17 Uhr:


Dem Kollegen vom Ordnungsamt wird auf die Schnelle keine bessere Variante für den Verstoß eingefallen sein.

Ah, so funktioniert das also. 😉

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Wenn ihr euch so sicher seid, dann strebt den Prozess an.
Ich bin durchaus am Ergebnis interessiert.

Zitat:

@tomcat092004 schrieb am 31. Oktober 2019 um 20:30:01 Uhr:


Wenn ihr euch so sicher seid, dann strebt den Prozess an.
Ich bin durchaus am Ergebnis interessiert.

Ich auch. Ist auch kein Act, einfach Widerspruch einlegen, dann geht's zum Richter welcher dann entscheidet.

Hab ich auch schon durch, Preis für den Vorwurf war eigentlich ein Schnäppchen, nur war der Vorwurf totaler Schwachsinn.

Gruß Metalhead

Zitat:

@tomcat092004 schrieb am 31. Oktober 2019 um 20:30:01 Uhr:


Wenn ihr euch so sicher seid, dann strebt den Prozess an.

Ich kann keinen Prozess für den TE führen. Ich bin mir auch gar nicht sicher, daher die Bitte nach aussagekräftigeren Bildern. Dem TE war aber die Anonymität wichtiger, weshalb er aus dem Google-Bild sogar den Straßennamen entfernt hat.

Bei uns im Ort hat das Ordnungsamt einige Monate lang Knöllchen für Parken auf privatem Grund verteilt. Um das abzustellen bedurfte es keines Prozesses, ein persönliches Gespräch mit der Amtsleitung war ausreichend.

Der Thread hat es tatsächlich bis auf Seite 7 geschaftt? Erstaunlich 😉

....und das wegen berechtigten 20€...:-)

Zitat:

@hon-da15 schrieb am 1. November 2019 um 06:57:20 Uhr:


....und das wegen berechtigten 20€...:-)

Wären die objektiv berechtigt, hätte es den Thread nie gegeben. Es ist der subjektive, gebetsmühlenhaft widerholte Eindruck einiger Teilnehmer, der den Thread in die Länge zieht.

Ach ja, die versprochenen Bilder könnten hilfreich sein.

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