Unberechtigtes Knöllchen fürs Parken?

Hallo Zusammen,

Ich hätte gerne mal eine Einschätzung von euch zu folgendem Sachverhalt.
Letzte Woche habe ich ein Knöllchen bekommen mit dem Vorwürf "Sie Parkten Verbotswidrig auf dem Gehweg".

Dass es sich um einen Gehweg handelt war jedoch nicht unbedingt ersichtlich. Maximal aufgrund der unterschiedlichen Bodenbeschaffenheit hätte ich auf einen "Gehweg" schließen können. Wobei sich mir die Frage stellt, wohin der Gehweg genau führen soll, da hinter dem Fahrzeug nur ein Zaun liegt.

Zur Veranschaulichung habe ich ein Bild angehangen. Bei meinem Fahrzeug handelt es sich um den Lava-blauen Skoda Superb.

Leider war die Stelle auch nicht mit einem Parkverbotsschild gekennzeichnet. Wäre nicht der rote VW Kastenwagen ähnlich geparkt wie mein Fahrzeug wäre ich wahrscheinlich gar nicht auf die Idee gekommen dort zu Parken. Dass der BMW falsch parkt war mir zum Zeitpunkt als ich mein Fahrzeug dort abstellte klar, da er ja das Tor zum dahinterliegenden Park versperrte und somit auch keine Rettungsfahrzeuge etc. mehr in den Park fahren könnten.

Wie seht ihr das Ganze. Habe ich bei Einspruch Erfolg mein 20€ Knöllchen abzuwenden? Um ehrlich zu sein hätte ich erwartet wenigstens ein Schild am Zaun zu sehen, wenn dort das Parken nicht gestattet gewesen wäre. Denn wie gesagt, wo soll der "Gehweg" denn hinführen.

Ich vermute jedoch dass man meinen Einspruch mit Verweis auf die unterschiedlichen Böden/Pflastersteine, wodurch es für mich hätte ersichtlich sein müssen, ablehnen wird...
Der einzige Grund der mir nun im Nachhinein einfällt ist, dass man aus Übersichtlichkeitsgründen dort mehr Platz gelassen hat um die Gefährdung für Fußgänger möglichst gering zu halten. Dann sollte man dies aber ggf. durch ein Parkverbotsschild entsprechend kenntlich machen. Mit dem Verweis auf "Gehweg" komme ich mir ein wenig veräppelt vor.

Wäre über ein paar Anmerkungen dankbar.

Beste Antwort im Thema

Richtig. Der Rand wird von den Steinen gebildet. In der Mitte ist die Zufahrt und somit sehe ich drei Falschparker auf einer Zufahrt stehen. Aber das sehen bestimmt viele anders... ich hätte dort aus dem Bauch heraus nicht geparkt..

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Zitat:

@CH76 schrieb am 30. Oktober 2019 um 08:46:22 Uhr:



Zitat:

@Kaesespaetzle schrieb am 29. Oktober 2019 um 21:11:56 Uhr:


Immer wieder geil wie Leute scheinbar von einem Foto lesen können, wer zuerst da stand.

Vielleicht ist ja auch der Transporter hier der Übeltäter und hat aufgrund von bequemlichkeit beim Aussteigen den blauen die Tür zugeparkt

Wohl kaum, da der Transporter da völlig korrekt steht.

Dir ist bewusst, dass bevor der Transporter da geparkt hat, auch jemand anderes gestanden sein kann?

Meine güte, nur weil jemand "richtig" steht, heißt das nicht, dass er zugeparkt wurde.

Auf dem Foto lässt sich IMHO erkennen, dass die Fläche um das Tor herum nicht als Parkplatz gedacht war. Ob daraus automatisch eine Widmung als Gehweg gefolgert werden kann, ist zu prüfen. IMHO müsste diese Widmung klar erkennbar sein, was nicht gegeben ist. Objektiv ist es einfach nur eine Befestigung des Untergrunds um Schäden durch zufahrende Fahrzeuge zu vermeiden.

@TE, wird auch vorgeworfen "Schachtdeckel und Verschlüsse" zugeparkt zu haben? Handelt es sich um die Tatbestandsnummer 112402 ?

Edit: Tatbestandsnummer editiert, weil vorher quatsch.

es gibt hier ein Problem, weswegen es besser ist, zu bezahlen. Die 20.- € sind ein Verwarngeldangebot. Einspruch kann man aber nur gegen einen Bußgeldbescheid einlegen, und der ist mit 28,50 € Verwaltungskosten belastet. Man müsste also erst einmal weitere 28,50 € ins Feuer werfen, um dann vielleicht 20.- € (plus die 28,50 €) zu sparen. Ob das lohnt?

Das ist doch eindeutig keine Parkfläche. Also darf man dort nicht parken. Verstehe die Diskussion hier überhaupt nicht. Aber so ist das Forum. 😛

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^^ Seh ich genau so. Völlig egal was Gesetz oder irgendwelche Gehwegdiskussionen sagen, vielleicht hier einfach nicht parken? Einfach weil einem der gesunde Menschenverstand sagt, dass dahinter ein Tor bzw. ein Weg ist, wo Leute rein / raus müssen? Und das durch den Bodenbelag auch noch eindeutig zu erkennen ist?

Zitat:

@augenauf schrieb am 30. Oktober 2019 um 10:50:47 Uhr:


Das ist doch eindeutig keine Parkfläche. Also darf man dort nicht parken. Verstehe die Diskussion hier überhaupt nicht. Aber so ist das Forum. 😛

Dir ist vielleicht nicht bewusst, dass "man sieht doch was gemeint ist" keine justiziable Denkkategorie ist.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 30. Oktober 2019 um 11:01:39 Uhr:



Zitat:

@augenauf schrieb am 30. Oktober 2019 um 10:50:47 Uhr:


Das ist doch eindeutig keine Parkfläche. Also darf man dort nicht parken. Verstehe die Diskussion hier überhaupt nicht. Aber so ist das Forum. 😛

Dir ist vielleicht nicht bewusst, dass "man sieht doch was gemeint ist" keine justiziable Denkkategorie ist.

Richtig.

Und GMV auch nicht.

Grundsätzlich ist alles erlaubt, was nicht ausdrücklich verboten ist. D.h. da wo ich mit meinem Fahrzeug hinkomme, da darf ich auch hin fahren bzw. parken. Untergrund/Befestigung hin oder her.

*Deshalb sind SUVs in der Stadt auch so beliebt, aber das ist ein anderes Thema, daher OT.

Im Falle des TEs sind mindestens 1 Parkverbotsschild, besser wären 2 (Anfang/Ende) für diese unklare Situation notwendig.
*Dass der Schilderwald in Deutschland unüberschaubar ist und viele VT auf Grund der Anzahl verwirrt, ist eine Lüge.

😉😛

Zitat:

@reox schrieb am 30. Oktober 2019 um 11:22:19 Uhr:


Grundsätzlich ist alles erlaubt, was nicht ausdrücklich verboten ist. D.h. da wo ich mit meinem Fahrzeug hinkomme, da darf ich auch hin fahren bzw. parken. Untergrund/Befestigung hin oder her.

sorry, dass ich Dir da widerspreche, aber das ist ganz eindeutig nicht so. Parken darf man nur auf öffentlichen Straßen (einschl. ihrer Seitenstreifen) und da am rechten Fahrbahnrand (Ausnahme Einbahnstraße). Alles Andere ist nur erlaubt, wenn es ausdrücklich gestattet wurde. Deswegen ist die Frage, ob das hier ein Gehweg oder ein Seitenstreifen ist, von großer Bedeutung, denn auf einem Gehweg wäre Parken auch ohne Schilder nicht erlaubt.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 30. Oktober 2019 um 11:01:39 Uhr:



Zitat:

@augenauf schrieb am 30. Oktober 2019 um 10:50:47 Uhr:


Das ist doch eindeutig keine Parkfläche. Also darf man dort nicht parken. Verstehe die Diskussion hier überhaupt nicht. Aber so ist das Forum. 😛

Dir ist vielleicht nicht bewusst, dass "man sieht doch was gemeint ist" keine justiziable Denkkategorie ist.

Nein, das ist keine Interpretation.
Die Parkflächen sind eindeutig markiert mit Linien. Die Ein-und Ausfahrt ist eindeutig markiert. Und in einer Ein- Ausfahrt parkt man nicht. Das ist eine kombinierte Ein-Ausfahrt ind Verbindung mit einem Gehweg in den Park. Von daher alles eindeutig. Wie ich bereits schrieb. 😉

So eindeutig ist das in keiner Weise. Er steht nicht vor der Ausfahrt, die wird durch das Tor begrenzt. Es werden keine Fußgänger behindert. Es ist auch kein abgesenkter Bordstein erkennbar. Die Markierung kann kein Parkverbot beschreiben, eine Markierung kann das Parken nur gestatten. Es gibt kein Parkverbotsschild. Gehwege sind fahrbahnbegleitend, das kann man aber nicht erkennen. Es könnte auch ein Seitenstreifen sein, und dann wäre das Parken erlaubt.

Der einzige Grund, sich hier nicht zu wehren, ist taktisch, weil es die Verwaltungskosten des Bußgeldbescheides kostet und weil man möglicherweise erst vor Gericht Recht bekommt (oder auch nicht).

Leider entstehen solche Situationen immer wieder, da es hier einfach zu viele Fahrzeuge gibt. Einfach die Zulassungen begrenzen und die Anzahl der Falschparker hätte sich schnell von alleine geregelt.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 30. Oktober 2019 um 11:42:51 Uhr:


So eindeutig ist das in keiner Weise. Er steht nicht vor der Ausfahrt, die wird durch das Tor begrenzt. Es werden keine Fußgänger behindert. Es ist auch kein abgesenkter Bordstein erkennbar. Die Markierung kann kein Parkverbot beschreiben, eine Markierung kann das Parken nur gestatten. Es gibt kein Parkverbotsschild. Gehwege sind fahrbahnbegleitend, das kann man aber nicht erkennen. Es könnte auch ein Seitenstreifen sein, und dann wäre das Parken erlaubt.

Der einzige Grund, sich hier nicht zu wehren, ist taktisch, weil es die Verwaltungskosten des Bußgeldbescheides kostet und weil man möglicherweise erst vor Gericht Recht bekommt (oder auch nicht).

Doch das ist eindeutig. Leider hat der TE nur einen kleinen Teil fotografiert. Links und rechts sind ausgewiesene Parkplätze, durch Bodenmarkierungen und Bodenbeschaffenheit klar erkennbar.

In der Mitte dieser Parkplätze bedindet sich ein Zugang zum Park für Fahrzeuge UND Fußgänger. Und somit ein Gehweg FÜR FUßgänger. Ein Gehweg ist nicht nur fahrbahngegleitend. Wie nennst du dann die Wege in einem Park? Sind dort Straßen?

Und außerdem: Wie kommt man zur abstrusen Idee, dass das ein Seitenstreifen sei?

Leute, ihr habt viel Phantasie, das muss ich zugeben.

Ich wollte gar nicht so viel diskutieren. Für mich und viele andere ist die Situation unstrittig.
Die, die dort parken würden, tun es weiterhin. Aber dann sollte man sich nicht wundern, wenn da ein Parkticket kommt. Und das berechtigt. Geht doch zu einem Anwalt! 😛😁

Zitat:

@CH76 schrieb am 30. Oktober 2019 um 12:01:38 Uhr:


Leider entstehen solche Situationen immer wieder, da es hier einfach zu viele Fahrzeuge gibt. Einfach die Zulassungen begrenzen und die Anzahl der Falschparker hätte sich schnell von alleine geregelt.

Ist zwar komplett OT, es liegt nicht an der Zahl der Zulassungen, sondern daran dass zuviele VT dem selben Ort zustreben.

Zitat:

@augenauf schrieb am 30. Oktober 2019 um 12:17:03 Uhr:


Doch das ist eindeutig. Leider hat der TE nur einen kleinen Teil fotografiert. Links und rechts sind ausgewiesene Parkplätze, durch Bodenmarkierungen und Bodenbeschaffenheit klar erkennbar.

das spricht schon mal dagegen, dass es sich um einen Gehweg handeln könnte, denn dann wären ja auf dem Gehweg Parkplätze markiert. Im Übrigen lösen Markierungen irgendwo daneben kein Parkverbot aus.

Zitat:

@augenauf schrieb am 30. Oktober 2019 um 12:17:03 Uhr:


Ein Gehweg ist nicht nur fahrbahngegleitend. Wie nennst du dann die Wege in einem Park? Sind dort Straßen?

Ein Gehweg ist immer Teil der Straße. Alles Andere ist einfach nur ein Weg

Zitat:

@augenauf schrieb am 30. Oktober 2019 um 12:17:03 Uhr:


Und außerdem: Wie kommt man zur abstrusen Idee, dass das ein Seitenstreifen sei?

weil es ein Streifen neben der Straße ist. So sind Seitenstreifen halt definiert.

Lustig...

Der TE zwängt sich so eng auf die Fläche, dass die Fußgänger noch gerade so zur Tür kommen, steigt höchstwahrscheinlich durch die Beifahrertür aus und denkt sich: Ach, das wird schon passen. Dass der Transporter dort schon länger steht, kann man gut am Laub auf dem Dach erkennen.

Ein Rollstuhl oder ein Doppelkinderwagen kommt da schon mal nicht mehr durch. Ob der BMW nun schon dort stand, lasse ich mal dahin gestellt, weil völlig unerheblich und macht die Sache nicht besser oder schlechter.

So wie der Skoda dort steht, handelt es sich meiner Meinung nach sogar um Parken auf dem Gehweg mit Behinderung, was mit 35€ zu bestrafen ist. Auf jeden Fall ist es rücksichtslos, zum einen den Fußgängern und zum anderen auch dem Fahrer des Transporters gegenüber (Seitentür zugeparkt).

Viel Spaß beim Widerspruch einlegen!!

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