Unberechtigtes Knöllchen fürs Parken?

Hallo Zusammen,

Ich hätte gerne mal eine Einschätzung von euch zu folgendem Sachverhalt.
Letzte Woche habe ich ein Knöllchen bekommen mit dem Vorwürf "Sie Parkten Verbotswidrig auf dem Gehweg".

Dass es sich um einen Gehweg handelt war jedoch nicht unbedingt ersichtlich. Maximal aufgrund der unterschiedlichen Bodenbeschaffenheit hätte ich auf einen "Gehweg" schließen können. Wobei sich mir die Frage stellt, wohin der Gehweg genau führen soll, da hinter dem Fahrzeug nur ein Zaun liegt.

Zur Veranschaulichung habe ich ein Bild angehangen. Bei meinem Fahrzeug handelt es sich um den Lava-blauen Skoda Superb.

Leider war die Stelle auch nicht mit einem Parkverbotsschild gekennzeichnet. Wäre nicht der rote VW Kastenwagen ähnlich geparkt wie mein Fahrzeug wäre ich wahrscheinlich gar nicht auf die Idee gekommen dort zu Parken. Dass der BMW falsch parkt war mir zum Zeitpunkt als ich mein Fahrzeug dort abstellte klar, da er ja das Tor zum dahinterliegenden Park versperrte und somit auch keine Rettungsfahrzeuge etc. mehr in den Park fahren könnten.

Wie seht ihr das Ganze. Habe ich bei Einspruch Erfolg mein 20€ Knöllchen abzuwenden? Um ehrlich zu sein hätte ich erwartet wenigstens ein Schild am Zaun zu sehen, wenn dort das Parken nicht gestattet gewesen wäre. Denn wie gesagt, wo soll der "Gehweg" denn hinführen.

Ich vermute jedoch dass man meinen Einspruch mit Verweis auf die unterschiedlichen Böden/Pflastersteine, wodurch es für mich hätte ersichtlich sein müssen, ablehnen wird...
Der einzige Grund der mir nun im Nachhinein einfällt ist, dass man aus Übersichtlichkeitsgründen dort mehr Platz gelassen hat um die Gefährdung für Fußgänger möglichst gering zu halten. Dann sollte man dies aber ggf. durch ein Parkverbotsschild entsprechend kenntlich machen. Mit dem Verweis auf "Gehweg" komme ich mir ein wenig veräppelt vor.

Wäre über ein paar Anmerkungen dankbar.

Beste Antwort im Thema

Richtig. Der Rand wird von den Steinen gebildet. In der Mitte ist die Zufahrt und somit sehe ich drei Falschparker auf einer Zufahrt stehen. Aber das sehen bestimmt viele anders... ich hätte dort aus dem Bauch heraus nicht geparkt..

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Zitat:

@c3pic schrieb am 29. Oktober 2019 um 20:00:51 Uhr:


Anhand der Bilder würde ich sagen, das man schon erkennt das man dort nicht parken sollte. Meine Frage wäre...wie bist du jei dem Abstand zu dem weissen Transporter aus deinem Auto ausgestiegen? Durch den Kofferraum?

Immer wieder geil wie Leute scheinbar von einem Foto lesen können, wer zuerst da stand.

Vielleicht ist ja auch der Transporter hier der Übeltäter und hat aufgrund von bequemlichkeit beim Aussteigen den blauen die Tür zugeparkt

Zitat:

@blablabla3000 schrieb am 29. Oktober 2019 um 19:34:02 Uhr:


Maximal aufgrund der unterschiedlichen Bodenbeschaffenheit hätte ich auf einen "Gehweg" schließen können. Wobei sich mir die Frage stellt, wohin der Gehweg genau führen soll, da hinter dem Fahrzeug nur ein Zaun liegt.

Ein solcher Schluß wäre nicht verkehrt gewesen. Ein Gehweg muß

nicht

irgendwo hin führen, um als solcher zu gelten. Hier ist allein die Beschaffenheit entscheidend.

Ein Smiley steht auch häufig nach sinnvollen Beiträgen 😉 *zwinkersmiley*

Zitat:

@Deti4000 schrieb am 29. Oktober 2019 um 19:48:29 Uhr:


Hast du Fotos, die eher der Länge nach aufgenommen sind und zeigen, wie der Bereich 20 m vor und nach dieser Einfahrt aussieht? Vielleicht auch eine evtl. vorhandene Beschilderung?

Der gepflasterte Bereich könnte ein Gehweg sein, dann darf man dort nur parken, wenn es Parkflächenmarkierungen gibt (was am Bildrand offensichtlich der Fall ist). Es könnte sich aber auch um einen befestigten Seitenstreifen handeln.

Ich mache Morgen mal welche. Mir ist nicht ganz klar wodurch ein befestigter Seitenstreifen sich definiert, ich vermute aber der Bereich ab dem Transporter und links ab dem grauen VW zählt als Parkfläche.

Zitat:

@CH76 schrieb am 29. Oktober 2019 um 20:58:43 Uhr:


Bei so einem egoistischem Verhalten würde ich mir wünschen, dass der Fahrer des Transporters mal mehrfach seine Beifahrertür öffnet. Noch mehr stellt nur der BMW Fahrer seine Unwissenheit zur Schau

Bei so einem unnützen Kommentar würde ich mir wünschen, dass der Fahrer des Transporters mal mehrfach über den Router eines gewissen Forennutzers fährt. Mehr Nutzen stellen nur die Kommentare der anderen Forennutzer zur Schau.

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Du könntest die Stelle mal mit Google Maps verlinken. Vielleicht erkennt man etwas.

Vor langer Zeit habe ich mal einen erfolgreichen Einspruch wegen desselben Tatvorwurfs verfasst. Damals habe ich im Hentschel (Standardkommentar zur StVO) ebenfalls nachlesen müssen, was eigentlich einen Gehweg ausmacht. Die Definition und genauen Merkmale sind mir nicht mehr geläufig. Auf Basis dieses verschütteten "Wissens" würde ich die Sache so einschätzen, dass hier tatsächlich Gehweg bejaht werden kann und das Knöllchen zurecht erteilt wurde.

Bei mir war es damals aber nicht so. Die im Boden durch andere Steine oder Asphaltierung sichtbare Abgrenzung auf einem großen, halbrunden Parkplatz (tagsüber gebührenpflichtig) stellte keinen Gehweg dar. Die Fläche war teilweise mit Müllcontainern bestellt und teils leer, ohne besondere Beschilderung oder erkennbare Funktion. Hierin unterscheidet sich mein Fall von dem hier vorgestellten, denke ich.

(edit: habe bei g***le maps gerade nachgesehen, dass der Parkplatz mittlerweile vollständig asphaltiert ist und deshalb nicht mehr als Beispiel für einen erfolgreichen Widerspruchsfall taugt.)

Dem TE wurde ich empfehlen, sich Gewissheit zu verschaffen, indem er eine Bibliothek aufsucht, nach dem genannten Werk fragt und selbst nachliest. Das ist keine allzu große Schwierigkeit, im Stichwortverzeichnis die passende Stelle zu finden.

Zitat:

@Deti4000 schrieb am 29. Oktober 2019 um 21:33:49 Uhr:


Du könntest die Stelle mal mit Google Maps verlinken. Vielleicht erkennt man etwas.

Bringt leider nichts, da die Parkplätze noch relativ neu sind und daher das Google-Bildmaterial leider zu alt ist, habe gerade eben nachgesehen...

Zitat:

@NOMON schrieb am 29. Oktober 2019 um 21:43:10 Uhr:


Vor langer Zeit habe ich mal einen erfolgreichen Einspruch wegen desselben Tatvorwurfs verfasst. Damals habe ich im Hentschel (Standardkommentar zur StVO) ebenfalls nachlesen müssen, was eigentlich einen Gehweg ausmacht. Die Definition und genauen Merkmale sind mir nicht mehr geläufig. Auf Basis dieses verschütteten "Wissens" würde ich die Sache so einschätzen, dass hier tatsächlich Gehweg bejaht werden kann und das Knöllchen zurecht erteilt wurde.

Bei mir war es damals aber nicht so. Die im Boden durch andere Steine oder Asphaltierung sichtbare Abgrenzung auf einem großen, halbrunden Parkplatz (tagsüber gebührenpflichtig) stellte keinen Gehweg dar. Die Fläche war teilweise mit Müllcontainern bestellt und teils leer, ohne besondere Beschilderung oder erkennbare Funktion. Hierin unterscheidet sich mein Fall von dem hier vorgestellten, denke ich.

Dem TE wurde ich empfehlen, sich Gewissheit zu verschaffen, indem er eine Bibliothek aufsucht, nach dem genannten Werk fragt und selbst nachliest. Das ist keine allzu große Schwierigkeit, im Stichwortverzeichnis die passende Stelle zu finden.

Ich denke das erspare ich mir. Dann werde ich die 20€ wohl oder über wohl doch überweisen müssen...

Zitat:

@blablabla3000 schrieb am 29. Oktober 2019 um 21:50:26 Uhr:


Bringt leider nichts, da die Parkplätze noch relativ neu sind und daher das Google-Bildmaterial leider zu alt ist, habe gerade eben nachgesehen...

Es gibt auch noch Mapillary.

Zitat:

@Deti4000 schrieb am 29. Oktober 2019 um 21:55:46 Uhr:



Zitat:

@blablabla3000 schrieb am 29. Oktober 2019 um 21:50:26 Uhr:


Bringt leider nichts, da die Parkplätze noch relativ neu sind und daher das Google-Bildmaterial leider zu alt ist, habe gerade eben nachgesehen...

Es gibt auch noch Mapillary.

Bei Mapillary bin ich nicht angemeldet...

Habe aber nun mal ein altes Google Maps Bild rausgesucht. Die Straße ist mittlerweile nicht mehr gepflastert, sondern geteert. Zudem endet Sie ganz hinten. Es handelt sich also um eine Sackgasse (keine Ahnung inwiefern das überhaupt von Relevanz ist).

Die neuen Parkplätze befinden sich nun quer (d.h. 90 Grad) zur Fahrbahn. Auf einem der beiden Bilder im Anhang habe ich dies eingezeichnet.

da erkenne ich, halteverbot und gehweg

Zitat:

@Gunny-Highway schrieb am 29. Oktober 2019 um 22:14:12 Uhr:


da erkenne ich, halteverbot und gehweg

Das Schild wird in dieser Form vermutlich heute nicht mehr da sein... schließlich sind da jetzt Parkplätze. Der Gehsteig an der Seite ist verschwunden. Entweder ist die Straße zudem dünner geworden oder man hat einen Teil vom Park mitgenutzt. In jedem Fall sind die Parkflächen so groß, dass man quer zur Fahrbahn dort parken kann. Nur ich stand eben nicht auf einer der Flächen mit anderem Untergrund sondern (offenbar...) auf dem Gehweg 🙁

Kann aber Morgen gerne noch Bilder machen. Noch habe ich nichts überwiesen 😁

Zitat:

@blablabla3000 schrieb am 29. Oktober 2019 um 22:12:16 Uhr:


Bei Mapillary bin ich nicht angemeldet...

Geht auch ohne Anmeldung.

Zahl die 20 Mücken und gut ist es.
Was mich aber interessieren würde, war jetzt der Transporter oder Du zuerst da gestanden?
Wenn der Transporter zuerst da war, dann kann Dir an deinem Auto nicht viel liegen!
Wenn jemand so nah, an meinem Auto parken würde, daß ich nicht Mal die Chance habe, die Tür minimal zu öffnen...allein das wären schon 20€ Strafe wert!

Der blaue Skoda steht eindeutig außerhalb von den markierten Parkboxen.
Diese Markierungen legen den Parkbereich m.E. eindeutig fest.

Zitat:

@Kaesespaetzle schrieb am 29. Oktober 2019 um 21:11:56 Uhr:



Zitat:

@c3pic schrieb am 29. Oktober 2019 um 20:00:51 Uhr:


Anhand der Bilder würde ich sagen, das man schon erkennt das man dort nicht parken sollte. Meine Frage wäre...wie bist du jei dem Abstand zu dem weissen Transporter aus deinem Auto ausgestiegen? Durch den Kofferraum?

Immer wieder geil wie Leute scheinbar von einem Foto lesen können, wer zuerst da stand.

Vielleicht ist ja auch der Transporter hier der Übeltäter und hat aufgrund von bequemlichkeit beim Aussteigen den blauen die Tür zugeparkt

Wohl kaum, da der Transporter da völlig korrekt steht.

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