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Unberechtigt Knöllchen erhalten

Themenstarteram 22. Februar 2012 um 18:16

Hallo,

Folgende Situation: Ich habe Post vom Ordnungsamt einer Stadt bekommen, in der ich und mein Fahrzeug nie gewesen sind, ich aber dort nun einen Parkverstoß im Halteverbot begangen haben soll (mit Uhrzeit, Datum, Fahrzeugtyp und meinem Kennzeichen). Ich und mein Auto sind zu dem Zeitpunkt aber ganz woanders gewesen. Wie soll man denn nachweisen, dass man das nicht war und es sich um einen Ablesefehler oder sonst was (z.B. Zahlendreher) seitens der Behörde handeln muss? Die berufen sich natürlich auf die Aussage der Politesse, reicht das als "Beweis"? Was kann ich da jetzt tun? Habe keinen Rechtsschutz. Habe bereits sofort nach Erhalt des Schreibens schriftlich Einspruch eingelegt. Habe erneut Post bekommen, in der sie mir mitteilen, dass eine erneute Halterüberprüfung jetzt ergeben hat, dass Fahrzeugtyp und amtl. Kennzeichen übereinstimmen (logisch, was auch sonst). Sie verlangen jetzt die Angabe des Fahrers, der das Fahrzeug zu dem Zeitpunkt gefahren haben soll. Das kann ja garnicht sein, da mein Auto den ganzen Tag auf einem Parkplatz am anderen Ende der Republik stand.

Vielleicht habt ihr ja nen Ratschlag.

Gruß

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von murkspitter

(...) auf den bürgersteig (...) (dort darf nicht gepart werden.)

(...)

"Paaren" schreibt man mit Doppel-A. Und daß das auf dem Bürgersteig verboten ist, sollte klar sein. Erregung öffentlichen Ärgernisses kostet sogar mehr als Falschparken.

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Zitat:

Original geschrieben von xRenox

 

@helltino: Ungefähr 450 km weit weg.

450km????

leg einspruch ein und warte was da kommt. das sollte doch recht einfach zu klären sein.

am 22. Februar 2012 um 19:40

In der Sache der Halterhaftung muss ich dir wiedersprechen..die gibt es im ruhenden Verkehr bei Parkverstößen.

"Wegen der großen Anzahl von einzustellenden Park- und Halteverstößen und der erheblichen Bearbeitungskosten, wurde für Verstöße im ruhenden Verkehr (und nur dort) mit dem § 25a StVG eine Halterhaftung eingeführt (Gesetz zur Änderung des OWiG, des StVG und anderer Gesetze vom 07.07.1986, BGBl I, 977)."

Ich würde auch Sachverhalt schildern, Zeugen nennen, wo kämen wir denn da hin wenn willkürlich da Bußgelder verteilt werden?

Haben " in " Bremen so einen Fall gehabt. Ging um den Wagen meines Sohnes. Haben dehnen mitgeteilt, daß sich Anwohner bereits beschwert hätten, daß der Wagen nicht bewegt würde, da war der Fall gelaufen.

In deinem Fall würde ich auch nur Zeugen benennen, die deine Aussage bestätigen, daß du gearbeites hast und der Wagen im Bereich deiner Arbeitsstelle gestanden hat.

MfG aus Bremen

Zitat:

Original geschrieben von Rocket2

...4. Glaube nicht, dass "mit Zeugen arbeiten" etwas bringt. Da würde ja kaum einer mehr Knöllchen zahlen...

Doch doch. Sollte die Geschichte vor Gericht landen, wird es eng für Zeugen, welche nur mal so falsch ausgesagt haben, um dem "Täter" zu helfen.

Es gibt den Straftatbestand der Falschen unendlichen Aussage (oder so ähnlich), ich glaube 153 StGB. Während der Beschuldigte behaupten darf, er sei Gott und habe die Hupe erfunden, muss ein Zeuge immer die Wahrheit sagen.

Es ist schon ein ziemliche Hürde, als Zeuge eine Falschaussage zu tätigen, denn man weiß nie, wie und wo die Sache endet. Auch wenn es eine Bagatelle ist.

PS: Der Straftatbestand gilt aber nur für Falschaussagen vor Gericht. Allerdings landet ein im Verfahren benannter Zeuge immer dort, wenn es zu einer Verhandlung kommt.

Zitat:

Original geschrieben von Cohni

Während der Beschuldigte behaupten darf, er sei Gott und habe die Hupe erfunden,

Da weiß man sofort, daß er gelogen hat. Außer er heißt H4F. :D

Hab vor ca. 15 Jahren mal eine knolle aus holland über eine inkassofirma erhalten.

wegen meines falschparkens hat " der staatsanwalt von (Klompenhausen) oder so ein bußgeld in höhe von ( weiss ich nicht mehr, war aber recht teuer) verhängt.

habe dann über meine rechtsschutzvers. einspruch eingelegt.

die haben keinen anwalt gebraucht, das hat der sachbearbeiter in dem büro in holland gemacht.

Einfach mal nach Marke? typ? und Farbe meines autos gefragt.

ausserdem sei eine sehr auffällige besonderheit an meinem auto mit sicherheit aufgefallen.

welche? ( rotes auto mit weisser motohaube, haben wir natürlich nicht gesagt)

nach ca. 2 wochen kam ein schreiben vom staatsanwalt in ( war es Goudadorf ?)

egal. er hat den fall nochmal überprüft und das bussgeld neu festgesetzt.

der zu zahlende betrag beträgt nunmehr 0 gulden.

nebenbei noch etwas lustiges:

vorgestern hat es bei mir vor der tür gekracht.

die beiden unfallfahrzeuge sind auf den bürgersteig gefahren. (dort darf nicht gepart werden.)

Die polizei kam, und hat gemacht und getan. währenddessen. tauchte jemand vom ordnungsamt auf und fing an knöllchen zu schreiben.

zuerst kam dann einer der unfallbeteiligten gelaufen. dann ein polizist.

bin dann lieber verschwunden, bevor mir noch was rausrutscht.

Zitat:

Original geschrieben von murkspitter

(...) auf den bürgersteig (...) (dort darf nicht gepart werden.)

(...)

"Paaren" schreibt man mit Doppel-A. Und daß das auf dem Bürgersteig verboten ist, sollte klar sein. Erregung öffentlichen Ärgernisses kostet sogar mehr als Falschparken.

Zitat:

Original geschrieben von ghostrider78

Zitat:

Original geschrieben von murkspitter

(...) auf den bürgersteig (...) (dort darf nicht gepart werden.)

(...)

"Paaren" schreibt man mit Doppel-A. Und daß das auf dem Bürgersteig verboten ist, sollte klar sein. Erregung öffentlichen Ärgernisses kostet sogar mehr als Falschparken.

Der war gut. Made my day. ;)

Obwohl die Bayern Fans vor meinem Fenster (Die haben sich irgendwie verlaufen) ähnlich gelagertes Versuchen.

Zitat:

Original geschrieben von ghostrider78

 

"Paaren" schreibt man mit Doppel-A. Und daß das auf dem Bürgersteig verboten ist, sollte klar sein. Erregung öffentlichen Ärgernisses kostet sogar mehr als Falschparken.

Wenn da der 102. Teil des Pornos " Heißes Pflaster " gedreht wird ist das aber kein öffentlicher Verkehrsraum mehr.....:(

am 23. Februar 2012 um 7:13

Zitat:

Original geschrieben von Hondajunkie

gute Ausrede :D

so, jetzt mal ernsthaft:

Du musst wasserdicht beweisen können das du nicht dort warst, sonder dort wo du warst ;)

Am einfachsten wäre es wenn du gearbeitet hast ;)

Aber je mehr Zeugen bezeugen können das du woanders warst umso besser siehts aus ;)

Ich würde mir eher meine Schuld beweisen lassen. Wenn das OA keine Fotos macht, dann sind sie selber schuld,

Zitat:

Ich würde mir eher meine Schuld beweisen lassen. Wenn das OA keine Fotos macht, dann sind sie selber schuld,

Was mit der alleinigen Aussage der Politesse so geschehen könnte. Das Foto ist nicht nötig, wenn ihre Aussage dem Richter glaubwürdiger erscheint, als die des "Täters".

Die allgemeine Mär der Aussage gegen Aussage Geschichte stimmt nämlich nicht ganz und führt nicht automatisch zu einem "in dubio pro reo".

Insofern wäre es reichlich fahrlässig sich selber gegenüber, nicht tätig zu werden und nicht zu versuchen, wahrheitsgemäß aussagende Zeugen zu beschaffen.

 

 

Zitat:

Original geschrieben von Cohni

Zitat:

Ich würde mir eher meine Schuld beweisen lassen. Wenn das OA keine Fotos macht, dann sind sie selber schuld,

Was mit der alleinigen Aussage der Politesse so geschehen könnte. Das Foto ist nicht nötig, wenn ihre Aussage dem Richter glaubwürdiger erscheint, als die des "Täters".

Die allgemeine Mär der Aussage gegen Aussage Geschichte stimmt nämlich nicht ganz und führt nicht automatisch zu einem "in dubio pro reo".

Insofern wäre es reichlich fahrlässig sich selber gegenüber, nicht tätig zu werden und nicht zu versuchen, wahrheitsgemäß aussagende Zeugen zu beschaffen.

H4F würde das Knöllchen heimlich bezahlen, da seine Frau ihn ansonsten an den Ohren unter dem Tisch hervorziehen würde und hier dann schreiben, daß er eine Politesse mit der Hupe belästigt hätte. ;)

Zitat:

Original geschrieben von gurusmi

H4F würde das Knöllchen heimlich bezahlen, da seine Frau ihn ansonsten an den Ohren unter dem Tisch hervorziehen würde und hier dann schreiben, daß er eine Politesse mit der Hupe belästigt hätte. ;)

:D:D:D

Das Problem bei seinem Tipp zur Vorgehensweise "des Beweisenlassens" ist allerdings in diesem konkreten Fall, dass die Sache bei Untätigkeit nach hinten los gehen kann. Nicht muss, das ist klar. Aber kann.

Und warum sollte man dieses Risiko eingehen, wenn man erstens im Recht ist und zweitens dieses mit wenig Mühe nachweisen kann?:rolleyes:

Natürlich gibt es Sachverhalte, da ist es viel besser zu schweigen und die Gegenseite machen zu lassen. Ohne Zweifel. Aber in diesem Fall...nee.

Zumal ich selbst schon den Fall in einer Verkehrssache mit Unfall hatte, wo ich der alleinige "Belastungszeuge" war und der Unfallfahrer meine Aussage negierte. Er wurde nur aufgrund meiner Aussage verurteilt.

Was wäre gewesen, wenn ich gelogen hätte?

 

Also Hartzi, bitte erst nachdenken, dann Tipps geben.

Ruf doch einmal bei dem Ordungsamt welches die OWI ausgetsellt hat an. Vielleicht klärt es sich ja ganz schnell und einfach in einem Gespräch.

am 26. Februar 2012 um 19:33

Zitat:

Original geschrieben von xRenox

Hallo,

Folgende Situation: Ich habe Post vom Ordnungsamt einer Stadt bekommen, in der ich und mein Fahrzeug nie gewesen sind, ich aber dort nun einen Parkverstoß im Halteverbot begangen haben soll (mit Uhrzeit, Datum, Fahrzeugtyp und meinem Kennzeichen). Ich und mein Auto sind zu dem Zeitpunkt aber ganz woanders gewesen. Wie soll man denn nachweisen, dass man das nicht war und es sich um einen Ablesefehler oder sonst was (z.B. Zahlendreher) seitens der Behörde handeln muss? Die berufen sich natürlich auf die Aussage der Politesse, reicht das als "Beweis"? Was kann ich da jetzt tun? Habe keinen Rechtsschutz. Habe bereits sofort nach Erhalt des Schreibens schriftlich Einspruch eingelegt. Habe erneut Post bekommen, in der sie mir mitteilen, dass eine erneute Halterüberprüfung jetzt ergeben hat, dass Fahrzeugtyp und amtl. Kennzeichen übereinstimmen (logisch, was auch sonst). Sie verlangen jetzt die Angabe des Fahrers, der das Fahrzeug zu dem Zeitpunkt gefahren haben soll. Das kann ja garnicht sein, da mein Auto den ganzen Tag auf einem Parkplatz am anderen Ende der Republik stand.

Vielleicht habt ihr ja nen Ratschlag.

Gruß

Schreibe denen einfach, dass du zu dem Zeitpunkt nicht da warst und es sich im einen Fehler handeln muss. Manche machen auch Fotos vom Parkvergehen.

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