Unbemannte Mülltonne unterwegs

Guten Abend,
mir ist folgendes passiert:
Ich habe das Auto an der Straße auf einem Parkplatz parallel zu einer Hauptstraße geparkt. (Kein Gefälle)
Kurze Zeit später hatten sich 2 große schwarze (zum Glück leere) Restmüllcontainer durch ein laues Lüftchen selbstständig gemacht und wollten die Straße überqueren, woran sie 2 parkende Autos gehindert haben (darunter meines).
Nun sind natürlich beide Autos beschädigt. Bei mir die Stoßstange stark verkratzt, beim anderen relativ tiefe Kratzer in der Seite.
Die Polizei wies uns an Fotos zu machen und uns mit der Hausverwaltung in Verbindung zusetzen, denen die Mülleimer gehören.

Wie sich herausgestellt hat wurden an jenem Morgen die Müllcontainer geleert wobei die Müllabfuhr offensichtlich NICHT die Bremse der Container betätigte. Somit waren die Container nicht gesichert und sind auf allen 4 Rädern etwa 20m weggerollt.

Wie es kommen muss schiebt die Hausverwaltung die Schuld auf die Müllabfuhr(was ich auch nachvollziehen kann), die Müllabfuhr behauptet jedoch die Bremsen angezogen zuhaben, da ihre Mitarbeiter die Anweisung haben bei jeder Tonne die Bremse anzuziehen. Allerdings finde ich diese Aussage äußerst stur und absurd. Welcher Mitarbeiter weiß und gibt schon zu, dass er eine Bremse vergessen hat zu sichern.
Wäre bestimmt nicht so glimpflich abgelaufen wenn die 2 Container durch die Lücke durch auf die Hauptstraße gefahren wären.

An wen muss ich hier meine Forderung stellen? Müllabfuhr oder die Hausverwaltung?
Hat jemand mit sowas ähnlichem schonmal Erfahrung machen müssen?
Wie schätzt ihr die Chancen einer Klage ein wenn es hart auf hart kommen würde?

Viele Grüße

Beste Antwort im Thema

Wenn ich bei meinem Hund unerwünschtes Verhalten vermeiden möchte, ignoriere ich ihn einfach.
Dann wird es ihm ganz schnell langweilig und er lässt es.

Wichtig ist nur, dass man das absolut konsequent durchzieht.

Sobald man einmal darauf reagiert, lernt er, dass sein Verhalten doch zum Erfolg führt und er fängt immer wieder damit an.

Das erfordert Durchhaltevermögen, lohnt sich aber...

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Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler


Aber du Held, du kannst das.
Du einfach kannst alles.

Na logisch kann er das.

Er ist ja schliesslich

Versicherungsfachangestelltermaklervermittlerkfzmeisterrechtsanwaltbachelorofakbmasteroflawundehrenamtlichterrichterpolizistmüllmann.

von Beruf 😁

Schaden melden und staunen 😁

Zitat:

Original geschrieben von HacklSchorsch1
Schaden melden und staunen 😁

Nö... Schnautze halten und anderen Usern damit eine Riesige Freude machen 😁

Erstell du deine Gutachten und überlass alles andere Leuten, die sich damit auskennen. 😉

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Zitat:

Zitat:
Original geschrieben von HacklSchorsch1
Erstell du deine Gutachten und überlass alles andere Leuten, die sich damit auskennen. 😉

Mit was kennst du dich denn bitte aus? 

Mit Mülltonnen schieben?

OK, wenn das so ist, dass überlasse ich dir gern. 

Lach

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler



Mit was kennst du dich denn bitte aus? 

Mit Mülltonnen schieben?

Wenn du mich fragst - noch nicht einmal damit!

Mal ehrlich jetzt:

ist das nicht echt traurig, was für Karusellbremer hier einen auf dicke Hose machen?....... 🙁

Zum Lachen ist das nun wirklich nicht mehr.

Zitat:

Original geschrieben von HacklSchorsch1


Schaden melden und staunen 😁

Jo, man kann die Versicherung ja bequem über den Zentralruf der Mülltonnenversicherer herausbekommen.....

Ich kenn das eigentlich nur von Kindern die sich die Knie aufschlagen weil sie den 2, vor dem ersten Schritt machen wollen 😰

Grüße
Steini

Zitat:

Original geschrieben von steini111



Zitat:

Original geschrieben von HacklSchorsch1


Schaden melden und staunen 😁
Jo, man kann die Versicherung ja bequem über den Zentralruf der Mülltonnenversicherer herausbekommen.....
 
Ich kenn das eigentlich nur von Kindern die sich die Knie aufschlagen weil sie den 2, vor dem ersten Schritt machen wollen 😰
 

Grüße
Steini

Kümmere du dich gefäligst um deinen Moderatorenamt und zweifele hier bitte nicht das Fachwissen unseres Vollprofi an.

Sonst wird der vieleicht noch sauer und verlässt uns.....🙁

😁 Träumen darf man doch oder ?

Komm mal bitte etwas wieder runter - wir machen hier schon unseren Job!

Ihr seid immer so lieb aufeinander, dass man kaum Lust hat sich zu beteiligen in diesem Forum.
Da dies aber grundsätzlich ein interessanter Fall ist gebe ich trotzdem einmal meinen Senf dazu.

Dem Grundsatz nach haben sowohl twelferider mit der Aussage es gäbe keine Gefährdungshaftung recht, als auch Hacklschorsch mit seiner Aussage, dass hier eine Versicherung durchaus zahlen wird.

Warum?

Grundlage ist ein Urteil des OLG Hamm (6U54/90) welches in seiner Begründung auf die Ortsüblichkeit abstellt. Interessant zur Bewertung der Haftungsfrage ist weiterhin was die Abfallentsorgungssatzung der Stadt aussagt. In Düsseldorf zum Beispiel ist in dieser Satzung geregelt, dass die geleerten Mülltonnen "unverzüglich" nach der Leerung vom Strassenrand zu entfernen sind. Andere Satzungen sprechen von "unmittelbar".

Ob nun eine Haftung Eintritt wird in der Rechtssprechung vor allem daraufhin abgestellt, ob es auch ortsüblich ist die Mülltonnen direkt nach der Leerung wieder zu entfernen oder aber es normal ist, dass diese um 16 Uhr noch da stehen.

Ist es nicht ortsüblich, liegt ein Verstoss gegen die Verkehrssicherungspflichten des Hauseigentümers gepaart mit einer Missachtung der Satzung vor (Haftung aus unerlaubter Handlung).

Entsprechend sollten die Ansprüche gegen den Eigentümer formuliert werden.

Ich würde auch sagen, das HackleSchorsch dahingehend Recht hat den Versuch zu machen und den Schaden zu melden bzw. geltend zu machen.
Wir haben schon Schäden reguliert bekommen, wo man auch dachte "das zahlen die nie".

Mein Rechtsempfinden sagt mir, dass es durchaus jemanden geben muss, der für die Tonne verantwortlich ist.

Wenn dem nicht so wäre, könnte man ja alles mögliche auf die Straße stellen.

Wenn´s wegrollt und einen Unfall verursacht, egal. Muss ich ja nicht dafür haften.

Ich bin ja fast schon froh, dass ich mir den Thread doch noch durchgelesen habe...

Persönliche Erfahrung aus einem recht aktuellen, ähnlich gelagertem Fall: Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht hat Ansprüche des Fahrzeugbesitzers abgewiesen, wobei hier die Mülltonnen an ihrem normal angedachten Stellplatz standen...

Soweit, so gut... Was mich wundert ist, wieso die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht nicht schon lang reagiert hat?

Sause hat natürlich Recht, dass kein Direktanspruch besteht, aber spätestens, wenn der TE seine Ansprüche bei der Eigentümergemeinschaft bzw. Hausbesitzer geltend macht, reiche ich das doch durch!

Und natürlich gibt es keine Gefährdungshaftung bei Mülltonnen, aber hey, mehr als nein sagen kann der Versicherer nicht und das Kostenrisiko, seine Ansprüche geltend zu machen, ist erst mal überschaubar (solange kein SV mit der Schadenfeststellung und kein Rechtsanwalt mit der Durchsetzung der Ansprüche beauftragt wird).

Also lieber TE, fordere den Hausbesitzer (bei einer WEG über die Hausverwaltung) auf, den Schaden zu ersetzen und warte, was passiert... stoppelfreund hat schon Recht: manchmal werden Schäden bezahlt, da zweifelt man an sich selbst.

Edit:
Und sag Bescheid, was raus gekommen ist!

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