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unbefestigte (nicht öffentliche) Wege fahren - Strafen?

Themenstarteram 13. Januar 2012 um 21:13

Hallo,

wenn ich mit meinem Maschinchen auf nicht öffentlichen Wegen / Straßen fahre (z.B. Feldweg, Acker, Forstweg, Waldweg usw.), welche Strafen drohen mir wenn ich dabei erwischt werde? Zu den Wegen gehören auch solche, wo Durchfahrt / Zutritt verboten Schilder stehen (rundes weißes Schild mit rotem Rand).

Danke schonmal,

Greetz, Wildcatz

Beste Antwort im Thema
am 13. Januar 2012 um 22:04

Zitat:

Original geschrieben von Wildcatz

Hallo,

wenn ich mit meinem Maschinchen auf nicht öffentlichen Wegen / Straßen fahre (z.B. Feldweg, Acker, Forstweg, Waldweg usw.), welche Strafen drohen mir wenn ich dabei erwischt werde? Zu den Wegen gehören auch solche, wo Durchfahrt / Zutritt verboten Schilder stehen (rundes weißes Schild mit rotem Rand).

Danke schonmal,

Greetz, Wildcatz

Das Gesetz macht da ( Gottseidank ) keinen Unterschied :D

Keine Zulassung oder Führerschein ist dann wie auf der Straße .

Da könnte ja sonst jeder dort "herumballern".

Viel Spaß wenn der Förster dann sein Gewehr zückt.

Das ist kein Gag, sondern schon zu oft passiert ..................

Nicht öffentliche Wege sind private und komplett herum geschlossene für niemand erreichbare Gelände.

@welche Strafen drohen mir

Zusätzlich zu den bekannten dann noch Hausfriedensbruch und einige andere Delikte die reichlich teuer werden können.

Ein gepflügter Acker kann dann schon mal schnell 12000 Euro kosten :D

PS:

Angemeldet seit 14. Mai 2011 um 17:26 Uhr

und nun jetzt hier dein erster Beitrag der nicht gerade ein Brüller ist.

Wer einen Führerschein hat sollte so etwas bereits vor Erteilung der Fahrerlaubnis wissen :confused:

Stell die Frage noch einmal im Verkehr und Sicherheitsbereich oder Biker Treff :D

Dort bekommst du reichlich Input ..........

Hier passt es nicht wirklich, denn so etwas nennt man unsportliches Verhalten und verstärkt den Frust gegen die Motorradfahrer, die sich besonnen und vernünftig im Gelände verhalten.................................................

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Dafür können jetzt die nachfolgenden Leser noch etwas aus diesem Thread lernen...;)

am 21. Januar 2012 um 23:41

Ich hoffe es, denn der Ruf ist schnell ruiniert durch einige wenige die durch Wald und Flur Brettern .

Gruß

Wie man ja weis, bin ich auch nicht immer zu 100% legal unterwegs, aber dieser Kollege, is ja auch verbal ziemlich übers Ziel hinausgeschossen!

Zitat:

Original geschrieben von huskycrosser

Ich hoffe es, denn der Ruf ist schnell ruiniert durch einige wenige die durch Wald und Flur Brettern.

Ach ja,

wie vorbildlich und konservativ,

stellst du doch ein tolles Video ein,

in welchem es zwar nicht nur um Wald und Flur geht, aber eben auch.

 

Tschüs

 

am 22. Januar 2012 um 11:36

@Air-Marky

Da gebe ich dir vollkommen recht

Zitat:

Original geschrieben von 4-Ventiler

Ach ja,

wie vorbildlich und konservativ,

stellst du doch ein tolles Video ein,

in welchem es zwar nicht nur um Wald und Flur geht, aber eben auch.

Tschüs

Ich empfehle dir einmal einen Besuch in einer Filiale der Fa. Fielmann ,

denn EINGESTELLT hat bzw. wurde es

Hochgeladen von CracyFlieger am 12.06.2011 :p

Ich habe es lediglich verlinkt um dem TE damit zu zeigen das gerade dies ( durch Wald und Flur Brettern ) nicht geht und er es somit vergessen kann.

Solltest du ein Problem mit mir hier im Forum haben, kannst du das gerne mit den Moderatoren hier klären.

Diesbezüglich hattest du ja schon Post ................

Die dauernden Sticheleien deinerseits sind hier sehr gut bekannt und absolut überflüssig. :p

Schönen Sonntag noch ..........................

 

am 7. April 2015 um 17:23

Es sollte noch ein Fahrverbot dazu kommen.Stellt euch vor ich komme und fahre mal so weil ich lust habe durch euren Garten?Was jetzt?

am 11. Juli 2015 um 13:50

Bei Begegnungen mit Fußgängern, Reitern, Radfahrern usw. sehr langsam fahren, evtl. grüßen, dann gibt es meist auch keine Probleme und Du bringst unsere Zunft auch nicht so leicht in Verruf ! :D

Also mal zu dein letzten abschnitt ich fahre jetzt seit ein paar Monaten auf ein Feldweg bei mir um die ecke wo es eigentlich keinen stören sollte aber da hat mich jetzt Heute einfach einer angefahren weil ich ohne Zulassung da fahre ich bin allerhöchstens auf einer koppel einmal gefahren und sonst nur auf dem weg und hab auch nix kaputt gemacht da war nur gras drauf und da ist nix aufgewühlt worden ich frage mich was ich jetzt machen soll weil meine cross jetzt wieder bisschen schrott ist und ich auch ein bisschen aufgedreht deswegen entschuldige ich mich auch für meine Rechtschreibung etc.

Zitat:

@Malte2499 schrieb am 11. Juli 2015 um 15:50:22 Uhr:

...ich frage mich was ich jetzt machen soll...

Auf jeden Fall erst einmal für eine Zulassung und damit für Versicherungsschutz sorgen. Ansonsten stehst du nämlich im Falle von Schäden, sofern sie dir nachgewiesen werden können, mit deinem Privatvermögen in der Haftung.

Ist schon lustig, wozu so eine simple Frage so führt...**ggg** Na ja, Forum halt...

Da das Thema so selten gar nicht auf dem Tisch ist, kann man ja wohl auch mal sachlich antworten - und nicht nur flapsig und halbwissend auf Forenbeiträge verweisen, die ebenso viel Brechdurchfallgeschreibsel enthalten...bzw. ebensowenige Fakten zur klar gestellten Frage ;-(

Fakt ist, daß es sehr unterschiedliche Strafen für verschiedene Übertretungen gibt, als da wären:

1. Fahrt auf einer öffentlichen Straße (und dazu zählen nach den jeweiligen Wegegesetzen der Bundesländer auch unbefestigte Feldwege, sofern sie mindestens im Gemeindeeigentum stehen und NICHT eingezogen sind): Schaut mal unter dem Stichwort Inverkehrbringen eines nicht haftpflichtversicherten bzw. nicht zugelassenen Fahrzeugs nach! Der Führerscheinentzug ist da noch die kleineste Problematik...

2. Fahrt auf einem nichtöffentlichen resp. privaten Feldweg (9 von 10 Feldwegen sind aber öffentliche!!!), also auf einem, der ausdrücklich als Firmen-/Privatweg ausgeschildert und/oder abgesperrt ist: Hausfriedensbruch + Beschädigung von Privateigentum (z.B. durch Furchen oder "Abkommen vom Weg"). Was das kostet, entscheidet letztlich der Kläger, sprich Wegeeigentümer. Führe so ein Honk auf meinem etwa 150m langen Weg am Grundstück lang, würde er mindestens ein Mal die Grundüberholung, sprich Schieben + Verdichten bezahlen - sind schon gute 1.000,- inkl. der nötigen Maschinenmiete - so rein aus Prinzip und zur "Belehrung" ;-)

3. Fahren in einem NSG oder einer besonders lärmberuhigten Zone: Bußgelder bis zu 5.000,- PRO Verstoß. Da die meisten Maschinen lauter als straßenzulassungstechnisch erlaubt, kann ein Jagdpächter auch noch pauschal das Wildscheuchen als ihm entstandenen Schaden in Rechnung stellen. Urteile dazu gibt's so einige...

4. Befahren eines ausdrücklich als für Motorfahrzeuge oder anderweitig verkehrsgesperrten Weges: siehe oben unter 1. Auch ein gesperrter Weg ist ein öffentlicher Weg und als solcher mit einem nicht zulassungsfähigen Fahrzeug und ohne passenden Führerschein das Befahren verboten.

Fall 2 und 3 sind dabei nicht relevant für den Führerschein und reine Privatsache - also Anzeigedelikte und zivilrechtlich zu verfolgen. Fall 1 hingegen ist teuer UND kostet den Lappen. Fall 4 wird oftmals noch kulant gehandhabt und nur der Schilderverstoß als erzieherische Maßnahme im Zehnereurobereich bestraft. Aber auch dort kann ein eifriger Gesetzeshüter den vollen Fall 1 anbringen...am besten noch mit Gefährdung - z.B., wenn man Fahrradfahrer oder Reiter geängstigt hat... ;-(

Ausnahmen sind da lediglich eingezogene oder teileingezogene Wege (Teileinzug muß dann die Nutzung auf einzelne Nutzer beschränken oder auf gewisse Jahres- bzw. Uhrzeiten), die dadurch dann nicht mehr im eigentlichen Sinne zum öffentlichen Straßennetz gehören. Da man das aber von außen oft nicht so leicht erkennen kann, ob es eine solche Einziehung gab oder nicht, sollte man im Zweifelsfall immer von einer vollwertigen Nutzung ausgehen - also das Fahren dort sein lassen.

In Fällen, wo man sich der berechtigten Festsetzung durch den Wegeeigentümer oder Beamte (dazu zählt auch das Ordnungsamt!) zu entziehen versucht hat, kann auch noch Nötigung und Gefährdung des Straßenverkehrs dazu kommen - was in einigen Fällen auch schon Entzug des "Tatwerkzeugs" sprich der Maschine bedeutete. Das Geldliche ist dann gefühlt eher schon Nebensache.

Einer der größten Denkfehler aller "Wald und Wiese"-Crosser ist, daß sie sich auf einem unbefestigtem Weg gleich abseits öffentlicher Straßen befinden. Weit gefehlt...und somit äußerst riskant für den Führerschein und die Geldbörse.

Und ganz ehrlich, in nahezu allen Fällen, die ich kenne, kommt man mit der Maschine gar nicht in privates Gebiet, ohne zuvor ein paar Meter die öffentliche Straße benutzt zu haben. Das sind z.B. auch immer die gern gesehen Fälle des "versehentlichen Nichtwissens" in der Nähe von Rennstrecken (z.B. in Teterow am Bergring - 200m weiter ist ne Kaufhalle, wo sehr gern die Herren in blau frühstücken, wenn dort Renntag mit viel Auswärtsbesuch ist - lohnt sich immer ;-)

Zu meiner Zeit als Jugendschöffe hatten wir einen Fall, wo ein jugendlicher Quad-Fahrer (16 mit Mofa-Schein, 250er Chinaquad) nur über eine Straße zur Tankstelle gefahren ist (vom Bikepark auf der einen Straßenseite zur Tanke auf der anderen) - also knapp 6m auf öffentlichem Grund (Bikepark = privat, Tankstelle = Privatgrund, Straße = öffentlich). Er hat dabei ne Oma geärgert und die von der Tanke aus schnurstraks die Polizei gerufen. Die Folgen für den jungen Mann waren drastisch (eine hohe Geldstrafe von deutlich über 1.000,-, Mofa-Schein weg, 5 Jahre Sperre,...wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis UND dem Inverkehrbringen eines nicht zugelassenen Kraftfahrzeuges...). Nur mal als warnendes Beispiel für die allgegenwärtigen Besserwisser...

Also ehrlich, ich weiß nicht, ob's das wert ist... Dann doch lieber mit dem Bike auf dem Anhänger zur Kieskuhle/Crosstrecke oder in einen Enduropark. Davon gibt's ja nun auch schon eine ganze Menge in D.

Gruß

Roman

 

PS: In anderen EU-LÄndern (z.B. Polen oder Litauen) gibt es da weitaus laxere Gesetze in Bezug auf die sportliche Feldwegnutzug. Solange man niemanden behindert und keine öffentlichen Straßen in größerem Umfang benutzt, ist es ok. Allerdings sollte man dort auf seinen Lärmpegel und die Verwüstungen achten, die man anrichtet - in Wäldern z.B. Da verstehen die Naturwächter keinen Spaß und langen auch hart zu (in Litauen >5.000,-€ Geldstrafe + Einziehung des Motorrades für Ausländer!).

am 28. August 2016 um 15:52

Das Verkehrsrecht regelt konkret, was man auch auf den nicht öffentlichen Straßen und Wegen beachten muss. Von einer Risikoabschätzung, wie in den anderen Beiträgen, halte ich wenig, da diese nicht das gesamte potentielle Risiko aufzeigen. Vielleicht ist es ja einfacher und sicherer, alternative, öffentliche Straßen zu nutzen...

Risikoeinschätzungen für das Begehen strafbarer Handlungen waren schon immer ziemlich sinnfrei...

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