Unauffälligstes Auto gegen Polizeikontrollen?

Hallo,

was denkt ihr, mit welchem Auto, welcher Marke oder welchem Fahrzeugtyp ist die Chance kontrolliert zu werden am geringsten? Natürlich wird nur die Frequenz der Kontrollen vermindert, eine Kontrolle auszuschließen ist ja zum Glück unmöglich...

Mit welcher Art von Autos man am häufigsten aufgehalten wird, liegt ja auf der Hand:

Getunte Kiste mit polnischem Kennzeichen 😉

Was denkt ihr, welcher Typ von Fahrzeug am wenigsten Aufmerksamkeit auf sich zieht? Vielleicht ein Traktor oder ein Wohnmobil..

Wie wäre ein Krankenwagen oder ein Post Auto?

VW Passat?

Bitte keine Moralvorträge, werde nicht von der Polizei gesucht und habe auch sonst nichts zu verbergen.

Finde es einfach interessant womit man ins Kotrollraster fällt und womit nicht.

mfg Tom

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Zitat:

@verkehrshindernis schrieb am 23. Januar 2020 um 10:29:04 Uhr:



Zitat:

@Gunny-Highway schrieb am 23. Januar 2020 um 08:40:46 Uhr:


da muss ich @Hannes1971 zustimmen
für BW Fz sind die Feldjäger zuständig, Polizei darf wohl anhalten wegen irgendwelchergründe, kontrollieren aber nur die FJ.

Wenn du als Soldat mit einem Bundeswehrfahrzeug z. Bsp. in eine Alkoholkontrolle durch die Polizei gerätst, hast du exakt die selben Rechte und Pflichten wie jeder andere Bürger auch.
Das war schon immer so und habe ich während meiner Dienstzeit am eigenen Leib erfahren.

Falsch. Sie dürfen dich anhalten, dann können sie warten, bis die Feldjäger kommen. Die machen dann den Alkoholtest.

Frage: wurde das Thema ohne Mein Wissen in -
was darf die Polizei bei Soldaten an Alkoholkontrolle durchführen - was muss sie lassen lassen?

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 23. Januar 2020 um 11:39:50 Uhr:



Zitat:

@verkehrshindernis schrieb am 23. Januar 2020 um 10:29:04 Uhr:


Wenn du als Soldat mit einem Bundeswehrfahrzeug z. Bsp. in eine Alkoholkontrolle durch die Polizei gerätst, hast du exakt die selben Rechte und Pflichten wie jeder andere Bürger auch.
Das war schon immer so und habe ich während meiner Dienstzeit am eigenen Leib erfahren.

Falsch. Sie dürfen dich anhalten, dann können sie warten, bis die Feldjäger kommen. Die machen dann den Alkoholtest.

...warum sollte die Polizei denn keine BE bei einem Soldaten durchführen können? Genießen die Soldaten denn plötzlich politische Immunität wenn sie in einem Bundeswehrfahrzeug unterwegs sind?

LS

Nein, die sind genau so dran. Bei Alkoholfahrten, oder Unfällen werden die Feldjäger hinzugezogen, dann gibt es 2 x auf den Sack. Die olivgrünen Fahrzeuge werden bei normalen Kontrollen eher durchgewunken, es sei der Verdacht besteht, das Fahrzeug eiert in Schlangenlinien. Alles schon vorgekommen...

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...ich könnte mir vorstellen, dass Dienstfahrzeuge der Bundeswehr / Soldaten im Dienst für die Polizei deshalb tabu sind, weil militärische Fahrzeuge und Soldaten im Dienst mit Dienstgeheimnissen, Militärgeheimnissen, speziellen (auch geheimen) Waffensystemen zu tun haben.

Bei solche Sachen ists eigentlich usus, dass das unter Verschluß gehalten wird... da ists kontraproduktiv, wenn da jeder "Wald- und Wiesenpolizist" einfach so mal reingucken kann.

Zudem, die Bundeswehr ist eine offizielle Institution des Bundes, ist das ausführende Organ des Bundesministeriums der Verteidigung...

...genau so wie z.B. die Bundespolizei, die Landespolizeien, Technisches Hilfswerk und ich schreibt jetzt mal auch so Sachen wie Feuerwehren, Rettungsdienste, etc. dazu ... also ich glaub da würde ein Aufschrei durchs Land gehen bzw. wäre es schon irgendwie befremdlich, wenn sich plötzlich Landespolizeien und Bundespolizisten (im Dienst) gegenseitig kontrollieren würden oder es z.B. ein Polizist wagen würde einfach mal ne allgemeine Verkehrskontrolle bei nem Feuerwehrfahrzeug durchzuziehen.

@Buizei ...Soldaten, die z.B. einen Wachbefehl ausführen haben sogar gegenüber Bundeswehrangehörigen eine besondere Stellung. Da kann es auch mal sein, dass "Schütze-Arsch" als Wachhabender eingesetzt selbst gegenüber deutlich höheren Dienstgraden seinen Wachbefehl durchzusetzen hat... ein windiger ziviler Polizist kann da nix zu melden haben.

Zitat:

@Buizei schrieb am 24. Januar 2020 um 18:28:41 Uhr:



Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 23. Januar 2020 um 11:39:50 Uhr:


Falsch. Sie dürfen dich anhalten, dann können sie warten, bis die Feldjäger kommen. Die machen dann den Alkoholtest.

...warum sollte die Polizei denn keine BE bei einem Soldaten durchführen können? Genießen die Soldaten denn plötzlich politische Immunität wenn sie in einem Bundeswehrfahrzeug unterwegs sind?

Wenn Soldaten im Dienstfahrzeug gegen die StVO verstoßen, ist das ein Dienstvergehen. Und dafür ist das Militär zuständig, nicht die zivilen Behörden. Unter anderem auch deswegen, weil (sinngemäß) die StVO für die Bundeswehr nicht gilt, über gleich lautende Dienstvorschriften aber wieder eingeführt wurde. Zumindest in Teilen. Ein MAN GL in Original-Bundeswehrausführung dürfte ohne Y-Kennzeichen im Straßenverkehr gar nicht bewegt werden. 18-jährige dürfen LKW fahren, auf öffentlichen Straßen brauchen Soldaten für Bundeswehrfahrzeuge nur einen Bundeswehrführerschein, keinen Zivilführerschein, Personen dürfen notdürftig gesichert auf der Ladefläche mitgenommen werden etc.

Macht er das gleiche in seinem Privatfahrzeug, z.B. auf dem Heimweg von der Kaserne, sind wiederum die zivilen Behörden zuständig.

Zu meinen aktiven Zeiten haben die Feldjäger auch Freitags auf den Bahnhöfen patroulliert, um die in Uniform heimfahrenden Soldaten im Zaum zu halten. Um die in Zivil hat sich die Bahnpolizei gekümmert.

Von daher:
Ein Y-Kennzeichen schützt zuverlässig vor Polizeikontrollen. Die Feldjäger können allerdings deutlich unangenehmer werden...

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 24. Januar 2020 um 19:08:06 Uhr:


...
Von daher:
Ein Y-Kennzeichen schützt zuverlässig vor Polizeikontrollen. Die Feldjäger können allerdings deutlich unangenehmer werden...

...und bei unseren US-Freunden hier im Dunstkreis des Truppenübungsplatzes Grafenwöhr hört man selbiges in Bezug auf die Military Police... da wäre so mancher froh, wenn er nur von der deutschen Polizei verarztet würde.

Aber bei jedem Vorkommnis in welches ein US-Soldat verwickelt ist -Unfall (auch mit US-Privatfahrzeugen), Kneipenschlägerei, etc.- ist die US-Military Police mit am Drücker.

Gehts um Dienstfahrzeuge, taktische Fahrzeuge, etc. des US-Militärs, da hat die deutsche Polizei erst recht nix zu melden und muß aufs Eintreffen der MP warten.

PS:...grad gefunden "Drivers Handbook and Examination Manual for Germany"

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 24. Januar 2020 um 19:08:06 Uhr:



Von daher:
Ein Y-Kennzeichen schützt zuverlässig vor Polizeikontrollen. Die Feldjäger können allerdings deutlich unangenehmer werden...

Auch bei mehrfacher Wiederholung bleibt diese Aussage immer noch falsch. Solange der V-Fall nicht eingetreten ist, hat ein Soldat keinerlei Sonderrechte. Egal welches Kennzeichen sein Fahrzeug trägt. Im Friedensfall ist ein Soldat ein ganz normaler Bürger. Und das ist auch gut so.
Halt, ich habe ein Sonderrecht vergessen: Soldaten in Uniform dürfen ja seit jüngstem kostenlos mit der Bahn fahren, was meiner Meinung nach völliger Blödsinn ist.

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 24. Januar 2020 um 19:08:06 Uhr:



Zitat:

@Buizei schrieb am 24. Januar 2020 um 18:28:41 Uhr:


...warum sollte die Polizei denn keine BE bei einem Soldaten durchführen können? Genießen die Soldaten denn plötzlich politische Immunität wenn sie in einem Bundeswehrfahrzeug unterwegs sind?

Wenn Soldaten im Dienstfahrzeug gegen die StVO verstoßen, ist das ein Dienstvergehen. Und dafür ist das Militär zuständig, nicht die zivilen Behörden. Unter anderem auch deswegen, weil (sinngemäß) die StVO für die Bundeswehr nicht gilt, über gleich lautende Dienstvorschriften aber wieder eingeführt wurde....

Von daher:
Ein Y-Kennzeichen schützt zuverlässig vor Polizeikontrollen. Die Feldjäger können allerdings deutlich unangenehmer werden...

Ist möglicherweise Wunschdenken und natürlich vollkommener Unsinn! Ich zitiere mal kurz:

Zitat:

Die Soldaten unterstehen der allgemeinen Gerichtsbarkeit, gleichgültig, ob sie eine strafbare Handlung nach den allgemeinen Strafgesetzen oder eine besondere militärische Straftat im Sinne des zweiten Teils des Wehrstrafgesetzes vom 30. März 1957 (BGBl I S. 298) begangen haben.

Auch für die qualifizierten Straftatbestände des Wehrstrafgesetzes besteht also die Erforschungspflicht der Polizei gemäß § 163 StPO. Der Polizei obliegen auch in diesen Fällen der erste Zugriff und die weiteren Ermittlungen.

LS

Zitat:

@Buizei schrieb am 24. Januar 2020 um 19:54:46 Uhr:



Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 24. Januar 2020 um 19:08:06 Uhr:


Wenn Soldaten im Dienstfahrzeug gegen die StVO verstoßen, ist das ein Dienstvergehen. Und dafür ist das Militär zuständig, nicht die zivilen Behörden. Unter anderem auch deswegen, weil (sinngemäß) die StVO für die Bundeswehr nicht gilt, über gleich lautende Dienstvorschriften aber wieder eingeführt wurde....

Von daher:
Ein Y-Kennzeichen schützt zuverlässig vor Polizeikontrollen. Die Feldjäger können allerdings deutlich unangenehmer werden...

Ist möglicherweise Wunschdenken und natürlich vollkommener Unsinn! Ich zitiere mal kurz:

Zitat:

@Buizei schrieb am 24. Januar 2020 um 19:54:46 Uhr:



Zitat:

Die Soldaten unterstehen der allgemeinen Gerichtsbarkeit, gleichgültig, ob sie eine strafbare Handlung nach den allgemeinen Strafgesetzen oder eine besondere militärische Straftat im Sinne des zweiten Teils des Wehrstrafgesetzes vom 30. März 1957 (BGBl I S. 298) begangen haben.

Auch für die qualifizierten Straftatbestände des Wehrstrafgesetzes besteht also die Erforschungspflicht der Polizei gemäß § 163 StPO. Der Polizei obliegen auch in diesen Fällen der erste Zugriff und die weiteren Ermittlungen.

LS

Eine eigene Militärgerichtsbarkeit gibt es in D aus gutem Grund nicht mehr. Und natürlich darf die Polizei bei Gefahr im Verzug und auch bei "richtigen" Verbrechen gegen Soldaten in Uniform einschreiten.

Bei allgemeinen Verlehrskontrollen lässt sie aber Y-Fahrzeuge schön außen vor. So lange sie natürlich nicht in Schlangenlinien auf die Kontrollstelle zugefahren kommen...

Von daher: nix vollkommener Unsinn.

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 24. Januar 2020 um 22:03:31 Uhr:



Eine eigene Militärgerichtsbarkeit gibt es in D aus gutem Grund nicht mehr. Und natürlich darf die Polizei bei Gefahr im Verzug und auch bei "richtigen" Verbrechen gegen Soldaten in Uniform einschreiten.

Bei allgemeinen Verlehrskontrollen lässt sie aber Y-Fahrzeuge schön außen vor. So lange sie natürlich nicht in Schlangenlinien auf die Kontrollstelle zugefahren kommen...

Von daher: nix vollkommener Unsinn.

Die Y-Fahrzeuge bleiben aber nicht deswegen außen vor, weil die Polizei nicht darf, sondern weil sie nicht will, was eigentlich einen Skandal darstellt.

Umgekehrt ist es auch nicht angenehm, von den Feldjägern kontrolliert zu werden. Bin mal mit "meinem" eher unauffälligen Y Fahrzeug in so eine Kontrolle geraten. Die ganze Prozedur dauerte weit über 1 Std. Alle Papiere, sämtliches Gerödel was zum FZ gehört mußte ausgepackt werden, und wurde nach Liste kontrolliert. (incl Verbandkasten) BW FZ durften nur mit max 0,00 Promille gefahren werden, also war auch Pusten angesagt. Der Beifahrer bei der Gelegenheit gleich mit, weil der eine oder andere Beifahrer schon mal kräftige Züge aus der Pulle genommen hatte. Das ganze fand auf einem Rastplatz statt, wo sich gleich paar Schaulustige einfanden.🙂

178-khd-kranwagen

Und zu den Mitfahrern auf dem Dach haben die nix gesagt?

Zitat:

@windelexpress schrieb am 25. Januar 2020 um 09:03:54 Uhr:


Und zu den Mitfahrern auf dem Dach haben die nix gesagt?

Waren die Prototypen von BIBENDUM dem MICHELIN-Männchen.

Zitat:

@tommel1960 schrieb am 25. Januar 2020 um 09:01:06 Uhr:


Umgekehrt ist es auch nicht angenehm, von den Feldjägern kontrolliert zu werden. Bin mal mit "meinem" eher unauffälligen Y Fahrzeug in so eine Kontrolle geraten. Die ganze Prozedur dauerte weit über 1 Std. Alle Papiere, sämtliches Gerödel was zum FZ gehört mußte ausgepackt werden, und wurde nach Liste kontrolliert. (incl Verbandkasten) BW FZ durften nur mit max 0,00 Promille gefahren werden, also war auch Pusten angesagt. Der Beifahrer bei der Gelegenheit gleich mit, weil der eine oder andere Beifahrer schon mal kräftige Züge aus der Pulle genommen hatte. Das ganze fand auf einem Rastplatz statt, wo sich gleich paar Schaulustige einfanden.🙂

Ja, da muss ich mich Windelexpress anschließen. Sitzen die Fahrer nicht tiefer ( also Draifr und Kodraifr)?
Ich dachte mein Rentner E Golf schützt vor Kontrolle. Weit gefehlt. Demletzt morgens um 6 ( ist die Welt noch in Ordnung) war ich auf dem Weg dem Staat Steuereinnahmen zu generieren. Fahre ich auf die blau blinkende Diskobeleuchtung zu und denke „Unfall. Weit gefehlt, kalt und nieselig und der Schupo im Südwester. Was der alles wollte..... „ Bitte den Motor abstellen“ hat er sich verkniffen. Aber was der alles sehen wollte: Führerschein ( stolz darauf den nach 35 Jahren vielleicht zum fünften Mal zeigen zu dürfen), Personalausweis (steht nicht der Name schon auf dem Scheinführer) und den Fahrzeugschein................. ( meint der das „ Blatt“ zuhause im Nachttischscrank?).
Oha, ist das unverschämt!🙂🙂
Sag ich noch:“Auto läuft auf die Frau“ ( bin ich doof? Habe offiziell kein Auto ( durfte sie nur alle zahlen)).
Die Exekutive:“Sie wissen schon......... Ach und den hat die Frau im Geldbeutel?“. Ich habe dann, während mein Auto wohl temperiert war ( heizt auch im Stand) und er fror, „ja“ gesagt.
Wir haben uns dann noch gegenseitig einen schönen Tag gewünscht und ich bin mit lautem Getöse davon gebraust. Sssssssssssssssssss ( mehr kommt da nicht).

Sorry, nach dem Referat war ja garnicht gefragt.

Gruß

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