Umwelzonenplakette auf Frontscheibe und andere Aufkleber sind ..

Eigentlich sind die Umweltzonenplaketten auf der Frontscheibe gar
nicht zulässig, oder ??????????
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Viele Fahrzeuge haben eine immer flachere´ Dachlinie und somit eine
kleines Sichtfelt.
Die Umweltzonenplaketten sollen rechts unten angebracht werden.
Oft klebt da schon der ADAC Mitgleider Sticker, der Shweiz und
Östereich Maut Aufkleber und was sonst noch.

Mein Versicherungsfuzzy erklärte, das in diesem Sichtfeld nix zu
kleben hat, den im Falle des Falles ist das ein Grund, von der
Versicherung regress gefordert zu bekommen.
In Höhe der Sonnenblenden ( wenn diese heruntergeklappt wären)
gebe es keine Probleme.

Der Tüv und die Zulassungen sagen ,die Aufkleber ( UWZ) sollen
auf der Beifahrerseite unten an die Windschutzscheibe. Bei zwei
meiner Autos ist die Sicht dadurch schon erhblich eingeschränkt.
Klebe ich den Stieker oben an die Scheibe , meckern die Cops.

Hier ein Auszug aus der §§§§ Wüste.
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Nach § 23 StVO ist der Fahrer dafür verantwortlich, dass die
Sicht nicht durch den Zustand des Fahrzeugs u.a. beeinträchtigt
ist. Dies gilt ganz besonders für die Windschutzscheibe,
aber auch für die Heckscheibe. Die zu befahrenden Strecke
muss bei jeder Fahrzeugbewegung voll überblickbar sein,
sowohl nach vorne wie nach hinten.

Nachträgliches Aufbringen von Folien auf die Scheiben
(§ 40 StVZO) führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis
(§ 19 StVZO). Ausnahmen: bauartgenehmigte Folien (§ 22a StVZO).

Durch nachträglich aufgebrachte Folien können das Bruchverhalten
und die optischen Eigenschaften der Scheibe verändert werden.
Die Bauartgenehmigung für Folien ist seit 1986 vorgeschrieben.
Seit diesem Zeitpunkt müssen die Folien bauartgenehmigt und
mit einem Prüfzeichen versehen sein. Nicht betroffen von der
Bauartgenehmigungspflicht sind kleinere Aufkleber,
z. B. Plaketten, Reklameaufschriften, deren Fläche
unter 0,1 qm liegt. Es darf aber keinesfalls mehr
als 1/4 der Fläche mit Aufklebern versehen werden.
Die Scheibeneinfassung muss frei bleiben.
Das für den Fahrzeugführer vorgeschriebene Sichtfeld
durch die Windschutzscheibe, aber auch durch die
anderen Scheiben, muss unter allen Witterungsverhältnissen
und Betriebsbedingungen gewährleistet sein (VkBl. 1986, S. 557).

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Rotherbach


Interessanter finde ich da eher, ist die Plakette unter 5 oder 6 anderen Aufklebern überhaupt noch "leicht erkennbar" ?!

Aufgrund seiner besonderen Form und Design dürfte das neben ADAC und Lichttest schon leicht erkennbar sein. Das in diese "optische Ausrichtung" ergangene Urteil war da doch schon deutlich anders. 9 bis auf das Datum, bei zweien sogar nur bis auf die Uhrzeit identische Parkscheine lose auf dem Armaturenbrett sind da doch schon was anderes.

Man sollte unwahres und Polemik raushalten, wenn man man diskutieren will:

Zitat:

Und wie schon erwähnt, den Versicherungen ist das nicht egal im Schadenfall begrüßen die jeden Möglichkeit eine Teilschult hervorzurufen.

Haftungsminderung hat zwar mit einer Plakette nichts zu tun, aber einfach mal schreiben einer wird das schon als Wahr sich annehmen.

Zitat:

Die häßlicher Plakette ist doch eh für nix gut. Die Rußrausschmeißenden LKW´s dürfen weiterhin fahren,

dass die auch nicht mehr fahren dürfen, ist doch egal, hauptsache es findet sich einer, der das glaubt.

Zitat:

alle Sonderdienste sowieso.

Auch bei diesem Thema bloß nicht weiterdenken, wer bezahlt diese Sonderfahrzeuge: der Steuerzahler. Würden diese Fahrzeuge keine Sondergenehmigung haben, dann musst Du als Steuerzahler die neuen Fahrzeuge bezahlen, wer denn sonst? Der Staat sind nunmal wir alle

Mit dieser Behauptung bist Du also dafür, dass Du die neuen notwendigen Fahrzeuge bezahlst, denn anders geht es nicht.

Zitat:

Das in Rhein-Main die Ein & Abflugsschneise direkt an der Stadt liegt, und durch die Flieger megaviel Emmissionen abgeworfen werden, nervt wohl den Gesetzgeben nicht.

Doch, einfach mal darüber informieren, dann passieren derartige Patzer nicht.

Zitat:

Die sollten mal über CO2 und E Plaketten für die Flieger nachdenken.

Eine Plakettenforderung für Flugzeuge deutet auf die Intelligenz desjenigen, der das fordert.

CO2 ist ein ganz massives Thema, denn die Flughafengebühren (Landegebühren) orientieren sich schon seit einigen Jahren nach dem CO2-Ausstoß beim Start und sind letztens (zum 1.7.) auch wieder massiv angehoben worden.

Deutschland wird von etlichen Maschinen (nicht Gesellschaften) nicht mehr angeflogen, weil die Landegebühren aufgrund veralteter Triebwerkstechnik die überhaupt möglichen Einnahmen unter null drücken.

Zitat:

Auch die Steuernachlässe für den Neuwagenkauf werden hier wohl in der Luft verpuffen, angesichts ständig neuer KFZ Steuer und Abgabendiskussionen.

Hurra Stammtisch.

Erst wird festgestellt, dass die unklare KFZ-Besteuerung ein massives und das praktisch ausschlaggebende Kaufhinderniss ist und nun, wo die KFZ-Steuer komplett wegfällt, wird festgestellt, dass die KFZ-Steuer ohnehin so gering ist, dass sie bei einem Fahrzeugkauf nicht ausschlaggebend ist.

Alles klar.
100 Euro im Jahr hindern einen Kauf, weil es nicht 50 Euro sind, und überhaupt nichts zu kassieren ist dann noch viel schlimmer als 100 Euro zu kassieren. Typisch Deutsche Logik.

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Zitat:

Original geschrieben von meehster



Ein Auto aus den späten 90ern bekommt (noch) kein H-Kennzeichen 😉

Da bin doch froh, daß mein Auto aus den späten 70ern ist, und zum Glück ein H-Kennzeichen hat.

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An den H Kennzeichen wird zur Zeit auch gerüttelt.

Die Fiva hat die Oldtimer neu definiert. Fiva arbeitet mit der EU zusammen, ihre BRD Vertretung hat der ADAC übernommen. So wie es auschaut werden EU weite Prüfkriterien ausgearbeiet.

Neu, Oldtimer, also auch Fahrzeuge mit H Kennzeichen sollen nicht mehr im Alltagseinsatz genutzt werden.
Also, fahrt zur Arbeit & Einkauf AD´.
http://www.adac.de/.../FIVA_Klassifizierungen.asp?...
Die EU Politiker überlegen noch, wie die Nutzung der Oldtimerfahrten dokumentiert werden können.
Hoffentlich kommt da kein Fahrtenbuch wie bei den 07er´.

Die Citymaut wäre für einige BRD Städte schon Spruchreif, aber bei der momentanen Wirtschaftslage
wird da wohl noch abgewartet.

Die UWZP habe ich bei 2 Auto ( Scheibenhöhe 30 -/40cm) auf einer Folie, die man bei Bedarf an die Frontscheibe
kleben kann ( saugfolie)

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Moin,

Der Oldtimer ist in D bereits gesetzlich geregelt. Und auch in den entsprechenden Rechtstexten in D ist bereits vermerkt, dass ein Oldtimer ein Fahrzeug ist, welches vorwiegend zur Kulturpflege eingesetzt wird.

Das sagt im Grunde bereits seit ewig und drei Tagen aus, dass ein Oldie kein Alltagsfahrzeug sein kann. Es ist nur weder durchsetz- noch kontrollierbar, daran wird eine geänderte Einstufung seitens der EU auch nichts dran ändern.

MFG Kester

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