Umweltzonen und Feinstaubplakette
Bereits seit längerer Zeit bestehen Bemühungen die Umweltbelastung durch den Strassenverkehr zu mindern. Einer der Massnahmen ist sie die Einrichtung von Bereichen, die je nach Motortyp und Abgasanlage von einigen Fahrzeugen nicht befahren werden dürfen. Diese Bereiche nennt man die Umweltzonen. Um in diesen Umweltzonen stets fahren zu dürfen ist eine so genannte Feinstaubplakette nötig, die beim Strassenverkehrsamt erworben werden kann, wenn das Fahrzeug die erforderlichen Kriterien dazu erfüllt. Es ist geplant, diese Zonen zukünftig auszuweiten, um die Belastung zu reduzieren und damit der Erderwärmung entgegenzutreten.
Sicher ist es wichtig alle Möglichkeiten zu ergreifen, die unsere Natur schützen. Sicher ist aber auch, dass hierbei Effizienz und Umsetzbarkeit nicht aus den Augen verloren werden sollten. Natürlich ist die Belastung durch Fahrzeuge nicht gering und in vielen Fällen könnte sehr einfach verzichtet werden, aber kann das mit Plaketten und Zonen, Bestimmungen und Schildern erfolgen? Sind die immensen Kosten, die Plaketten, Schilder und Umbauten verursachen im fairen Verhältnis zum erzielbaren Nutzen? Ist das Automobil, dass für unsere Wirtschaft so wichtig ist, immer weiter das Zentrum der Anstrengungen als Korrektiv und Milchkuh bei Umwelt und Steuern. Wird unser Auto gar zum Politikum gemacht, über das schlaue, wichtige Leute reden, jedoch kaum etwas tatsächlich geändert werden kann? Oder haben wir mit PS-strotzenden Gelände Auto den Rahmen aller Vernunft gesprengt?
Das ist ein heissen Thema. Es geht einerseits um unsere Erde und in der anderen Waagschale liegt unser täglich Freud' und Lastenesel!
Keine einfache Sache, oder?
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Beste Antwort im Thema
Voll dagegen. Über die zum größten Teil längeren Ausweichstrecken produziert man viel mehr Co2, totaler Mumpitz. Schafft Burger King und McDonalds ab, die ollen Rinder und ihr gepfurze sind viel schlimmer 😉
4988 Antworten
Es wird kein zentrales Register eingetragen! Allerdings wäre es mir ein zu heiße Kiste mit einer falschen Plakette rumzufahren und dich wegen ein paar hundert € strafbar zu machen.
Lies mal hier am Ende des zweiten Beitrages:
http://fmso.de/.../topic-indent.cgi?Nummer&%3BThreadNummer=805844
Das sich nun beide der Urkundenfälschung strafbar gemacht haben ist ein unangenehmer Nebeneffekt. Würdest du jemanden umbringen nur weil jemand anderes unentdeckt geblieben ist?
"Fehler vom Amt" ist keine Urkundenfälschung.
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§ 267
Urkundenfälschung
(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Da der User offensichtlich wissentlich eine verfälschte Urkunde gebraucht macht er sich strafbar! Egal wieviele grüne Dankes du dafür bekommst, legaler wirds dadurch nicht!
Es ist aber keine unechte oder verfälschte Urkunde, wenn er eine echte grüne Plakette mit seinem Kennzeichen vom Amt bekommen hat.
Urkundenfälschung wäre, wenn er das eingetragene Kennzeichen ändern würde oder die Plakette komplett fälschen (z.B.selbst anfertigen) würde.
Das Anbringen einer vom Amt falsch ausgegeben Plakette ist nicht strafbar, er kann ja nicht wissen, daß ihm das Amt eine falsche gegeben hat 😉
Allerdings kann bei einer Kontrolle später durchaus festgestellt werden, daß eine falsche Plakette angebracht ist. Dann müßte das wohl entsprechend korrigiert werden.
Das ist nach der Aussage eines Anwalts dem ich das geschildert habe leider falsch! Die Plakette wurde vom Amt fälschlicherweise herasgegeben und der Fahrer des Golfs ist sich dessen auch bewusst. Wider besseren Wissens verwendet er diese Plakette und macht sich somit strafbar. Ob die Urkunde nun wissentlich oder unwissentlich vom Amt "gefälscht" wurde spielt hier nunmal keine Rolle. Anhand der Schlüsselnummern ist der Fahrzeugführer und Halter in der Lage selbst die Rechtmäsigkeit der Plakette zu überprüfen.
Da kann ich nichts dazu sagen, da es sicher auch einen Anwalt geben wird, der das Gegenteil behauptet (nicht das ich etwas gegen Anwälte hätte...)
Letzendlich hat es ein Richter zu entscheiden, vollkommen richtig. Nur ist deine Sichtweise auf Unwissenheit sich zu berufen ein eher dürftiger weg. Ich vermute als ebenfalls juristischer Laier, dass in diesem Fall das Verfahren gegen den PKW-Halter gegen Auflagen eingestellt wird. Trotzdem ein Spiel mit dem Feuer und der juristisch weißen Weste.
Ich würde es KEINEM zur Nachahmung empfehlen!
Moin,
ThePilot - Du müßtest ZUERST folgende Frage beantworten:
Ist die Umweltplakette ÜBERHAUPT eine Urkunde?
Diesen Punkt kann ich dir nicht beantworten - mir bekannte Juristen (welche allerdings keine Fachanwälte für diesen Bereich sind) konnten das Teil bisher auch nicht final einstufen - die Meinungen gehen da bisher auseinander. Grund ist hier vorallem - jede "betraute sachkundige Organisation" darf die Teile drucken und nur aufgrund ihrer Sachkunde ausgeben. Dies darf sogar OHNE (!) persönliche Begutachtung z.B. über das Internet geschehen.
NUR wenn überhaupt eine Urkunde vorliegt, kann eine Urkundenfälschung passieren.
Als zweites müßte dem "Fälscher" in diesem Fall überhaupt nachweisbar sein, dass er eine Fälschung begangen hat oder von der "Erschleichung" wissen konnte.
Von daher finde ich es sehr gewagt, sich hier entsprechend hart aufzustellen.
Ich sehe hier eher den RECHTSGRUNDSATZ der Urkundenunterdrückung (oder so ähnlich) verletzt.
MFG Kester
Moin,
Jemandem zu sowas zu "raten" ist eh Schwachfug.
Ich bin ja eh der Meinung, das diese Geschichte MASSIV überbewertet wird und von den meisten falsch verstanden wird.
MFG Kester
In meinem Fall war es kein Fachanwalt für dieses Gebiet. Er ist davon ausgegangen, dass die Plakette der TÜV-Plakette gleich gestellt ist und diese stellt in Verbindung mit dem amtlichen Kennzeichen eine Urkunde dar. Da der Halter in diesem Fall von der Unrichtigkeit der Plakette wusste und diese trotzdem am PKW angebracht hat gehe ich und der Anwalt von der Erfüllung des Tatbestandes aus. Auch wenn es noch ein gewisse Rechtsunsicherheit gibt!
Moin,
Gibt nen Unterschied zur TÜV Plakette 😉 Die drucken die Prüforganisationen nicht selbst - sondern erhalten Sie von der Bundesdruckerei.
Da ist es unzweifelhaft, was die Plakette darstellt. Bei der UZP habe ich da zumindest ein paar Zweifel.
MFG Kester