Umweltzonen und Feinstaubplakette

Bereits seit längerer Zeit bestehen Bemühungen die Umweltbelastung durch den Strassenverkehr zu mindern. Einer der Massnahmen ist sie die Einrichtung von Bereichen, die je nach Motortyp und Abgasanlage von einigen Fahrzeugen nicht befahren werden dürfen. Diese Bereiche nennt man die Umweltzonen. Um in diesen Umweltzonen stets fahren zu dürfen ist eine so genannte Feinstaubplakette nötig, die beim Strassenverkehrsamt erworben werden kann, wenn das Fahrzeug die erforderlichen Kriterien dazu erfüllt. Es ist geplant, diese Zonen zukünftig auszuweiten, um die Belastung zu reduzieren und damit der Erderwärmung entgegenzutreten.

Sicher ist es wichtig alle Möglichkeiten zu ergreifen, die unsere Natur schützen. Sicher ist aber auch, dass hierbei Effizienz und Umsetzbarkeit nicht aus den Augen verloren werden sollten. Natürlich ist die Belastung durch Fahrzeuge nicht gering und in vielen Fällen könnte sehr einfach verzichtet werden, aber kann das mit Plaketten und Zonen, Bestimmungen und Schildern erfolgen? Sind die immensen Kosten, die Plaketten, Schilder und Umbauten verursachen im fairen Verhältnis zum erzielbaren Nutzen? Ist das Automobil, dass für unsere Wirtschaft so wichtig ist, immer weiter das Zentrum der Anstrengungen als Korrektiv und Milchkuh bei Umwelt und Steuern. Wird unser Auto gar zum Politikum gemacht, über das schlaue, wichtige Leute reden, jedoch kaum etwas tatsächlich geändert werden kann? Oder haben wir mit PS-strotzenden Gelände Auto den Rahmen aller Vernunft gesprengt?

Das ist ein heissen Thema. Es geht einerseits um unsere Erde und in der anderen Waagschale liegt unser täglich Freud' und Lastenesel!
Keine einfache Sache, oder?

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Voll dagegen. Über die zum größten Teil längeren Ausweichstrecken produziert man viel mehr Co2, totaler Mumpitz. Schafft Burger King und McDonalds ab, die ollen Rinder und ihr gepfurze sind viel schlimmer 😉

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Zitat:

Original geschrieben von ThePilot


Das ist nach der Aussage eines Anwalts dem ich das geschildert habe leider falsch! Die Plakette wurde vom Amt fälschlicherweise herasgegeben und der Fahrer des Golfs ist sich dessen auch bewusst. Wider besseren Wissens verwendet er diese Plakette und macht sich somit strafbar. Ob die Urkunde nun wissentlich oder unwissentlich vom Amt "gefälscht" wurde spielt hier nunmal keine Rolle. Anhand der Schlüsselnummern ist der Fahrzeugführer und Halter in der Lage selbst die Rechtmäsigkeit der Plakette zu überprüfen.

Moin🙂

Nein,

der Fahrzeughalter ist nicht verpflichtet die Rechtmässigkeit der Plakette zu überprüfen, ausser es ist im Vorsatz beim Erlangen der falschen Plakette nachweisbar, was wohl nicht so einfach sein dürfte😉

Gruss TAlFUN

In diesem Fall kann man von Vorsatz ausgehen 😉 Der Fahrzeugführer/halter war sich im Moment des Ausstellens der Plakette bereits bewusst, dass diese unrichtig ist! Ich bin mir im Moment auch nicht sicher ob Urkundenfälschung eine Vorsatztat ist oder ob man das auch grob fahrlässig begehen kann! Bin aber auch kein Jurist... 😉

Hallo ThePilot,
ich bin auch kein Jurist😉
Vorsatz heisst, das ich wissentlich falsche Angaben, in diesem Fall zur Erlangung einer anderen Plakette mache, dies ändert nichts an der Tatsache, dass ich als Fahrzeughalter nicht zur Überprüfung verpflichtet bin, weder wegen der Plakette noch der HU etc.

Gruss TAlFUN

Wie sieht es aus, wenn ich mit einer fahrlässig unrichtig ausgestellten Plakette fahre und von diesem fehler Kenntnis habe? Dann würde ich mich m.M. nach auch nach §267 strafbar machen!

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Vorausgesetzt Du kannst es mir nachweisen, ja.

Moin,

Naja - die sind ja auch nicht dazu da, die Welt schön und toll und besser zu machen, sondern um den Städten und Gemeinden auf möglichst billige Art und Weise Strafen zu ersparen.

Und dies ist bisher gegeben. Der Rest ist zwar schön - wenn es passt, wenn es nicht passt interessiert's auch keinen. Ich denke das ist der größte Verständnisfehler der immer wieder gemacht wird.

MFG Kester

Zitat:

Original geschrieben von Dieselwiesel5


Die FSP und insbesondere die UZ sind halt in jedweger Hinsicht unsausgegoren😎

Ich habe das schon verstanden, daß die UZ gerade deshalb eingeführt wurden, um einer Strafe zu entgehen.

Aber ist es wirklich so, daß im Falle einer Klage nun selbige abgewiesen werden kann, OBWOHL die UZ nix bringt? Die Limits werden ja nach wie vor überschritten und die Belastung hat sich nicht geändert.

Das ist doch grotesk.

Aber die EU hat uns ja auch anderweitig schon viel im Bereich Verbraucherschutz gebracht (im Sinne von: sie schützt die Wirtschaftsunternehmen vor den Verbrauchern. Beispiel: Verpackungsverordnung, ....)

du hastes im letzten absatz deines beitrages doch schon erfasst 😉
meines wissens kann sich kein nationales gericht die beschlüsse und verordnungen der EU aushebeln.

interessant zu diesem thema auch das:

http://www.videogold.de/.../

Mittlerweile scheint sich ja etwas Erkenntnis durchzusetzen...
http://www.haz.de/.../...inister-kippt-Teil-der-Umweltzone-in-Hannover

Also die Städte und Gemeinden sind dazu verpflichtet, die Grenzwerte einzuhalten. Anwohner können gegen die Kommune klage, wenn die Limits nicht eingehalten werden UND (!) die Kommune keine Gegenmaßnahme ergriffen hat.

Die Kommunen müssen nun Maßnahmen ergreifen, die den Willen erkennen lassen, die Feinstaubbelastung herab zu setzen (von Nachweis und Effektivität redet keiner).

Eine (deutsche) Lösung ist die Einführung der UZ.

Alternativ zur Umweltzone könnten aber auch schlicht die Ampelschaltungen optimiert werden (wer hätte da schon was dagegen?).
Oder eben noch mehr Ampeln und noch längere Rotphasen, um den Individualverkehr aus den Zentren zu vertreiben (auch das ist bereits politisches Programm).

Hauptsache, es wird IRGENDWAS gemacht.

Zitat:

Original geschrieben von Dieselwiesel5


Also die Städte und Gemeinden sind dazu verpflichtet, die Grenzwerte einzuhalten. Anwohner können gegen die Kommune klage, wenn die Limits nicht eingehalten werden UND (!) die Kommune keine Gegenmaßnahme ergriffen hat.

Die Kommunen müssen nun Maßnahmen ergreifen, die den Willen erkennen lassen, die Feinstaubbelastung herab zu setzen (von Nachweis und Effektivität redet keiner).

Mir ist kein kein Passus bekannt, der die Städte und Gemeinden dazu verpflichtet, die Grenzwerte einzuhalten. Meines Wissens nach sind die Städte und Gemeinden nur dazu verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um die Feinstaubbelastung unter die Grenzwerte zu drücken.

Ein Klagerecht (gegen jedweden Unsinn) steht übrigens jedem Bürger zu, unabhängig von jeder EU-Verordnung.

Der erste kleien Schritt in die richtige Richtung .......

UZ Hannover Stufe Grün wird gekippt

Umweltminister kippt Zonenregelung Hannover

..... es besteht noch Hoffnung für Vernunft und Verhältnismäßigkeit.

Schön finde ich das es mal ausgesprochen wird dass mit DPF nachgerüstete Diesel zwar weniger Feinstaub machen dafür aber der Stickoxid Ausstoß steigt !

Und wenn ich schon höre "...der Minister spielt mit der Gesundheit der Menschen ...", die Luft war noch nie so gut wie in den letzten paar Jahren - Tendenz besserwerdend.
Man muss ja nur nicht mit dem Kopf durch die Wand sondern in ein paar Jahren hat man eh reichlich Euro 4,5,6 Autos auf der Strasse.

Kurzfristig bringt vermeiden von Stopp and go bis zu 50% Stickoxid Reduktion .......

Zitat:

Original geschrieben von logangun


Und wenn ich schon höre "...der Minister spielt mit der Gesundheit der Menschen ..."

Das ist die typische Polemik, die heutzutage fehlende Fakten ersetzt...😁

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Zitat:

Original geschrieben von Dieselwiesel5


Also die Städte und Gemeinden sind dazu verpflichtet, die Grenzwerte einzuhalten. Anwohner können gegen die Kommune klage, wenn die Limits nicht eingehalten werden UND (!) die Kommune keine Gegenmaßnahme ergriffen hat.

Die Kommunen müssen nun Maßnahmen ergreifen, die den Willen erkennen lassen, die Feinstaubbelastung herab zu setzen (von Nachweis und Effektivität redet keiner).

Mir ist kein kein Passus bekannt, der die Städte und Gemeinden dazu verpflichtet, die Grenzwerte einzuhalten. Meines Wissens nach sind die Städte und Gemeinden nur dazu verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um die Feinstaubbelastung unter die Grenzwerte zu drücken.

Ein Klagerecht (gegen jedweden Unsinn) steht übrigens jedem Bürger zu, unabhängig von jeder EU-Verordnung.

Ja doch, der Passus ist ja gerade die EU Vorgabe.

Und die Städte und Gemeinden sind nur zu Maßnahmen bei Überschreitung verpflichtet (unabhängig davon wie die aussehen und wie wirkungsvoll diese sind).

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Zitat:

Original geschrieben von logangun


Und wenn ich schon höre "...der Minister spielt mit der Gesundheit der Menschen ..."
Das ist die typische Polemik, die heutzutage fehlende Fakten ersetzt...😁

Einsicht ist der erste Schritt zur Besserung 😉

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