Umweltplakette warum mit Kennzeichen?

Hallo,
das die Unweltplakette mit dem gültigen Kennzeichen übereinstimmen muss ist mir klar, aber warum ist das so? Wenn ein Fahrzeug Euro 4 erfüllt, wieso kann dann nicht einfach nur eine grüne Plakette angebracht werden? Das Auto ist doch so oder so Euro 4 das ändert sich ja nicht bei einem anderen Besitzer oder Sonstigem.
Kann mir das einer mal erklären 🙂 Das ständige abgekratze wird irgendwann echt lästig 😁

Beste Antwort im Thema

Würde es bei der Beschriftung darum gehen Missbrauch vorzubeugen, dann würde man die Fahrgestellnummer statt dem Halterkennzeichen eintragen. Die Plaketten sind ja schließlich fahrzeuggebunden und nicht haltergebunden. Ist die Plakette grüner wenn mein Kennzeichen drin steht statt dem des Vorbesitzers?

Ich frage mich auch welchen Sinn die Dinger überhaupt noch haben. Das erinnert mich an die G-Kat Plaketten aus den 90ern. Jedes Auto seit Erstzulassung 2006 bekommt automatisch die Grüne Plakette, denn seitdem sind mit Euro4 die Partikelwerte so weit gesunken, das man das praktisch nur noch mit Partikelfilter schafft (bei Diesel). Benziner die keine Grüne Plakette schaffen sind praktisch Oldtimer und können mit H-Kennzeichen sowieso in die Umweltzone.

Trotzdem bekommt man einen Strafzettel wenn man mit einem fabrikneuen Elektroauto aus 2020 keinen Aufkleber in der Scheibe hat, obwohl seit 14 Jahren nichts anderes als Grün mehr ausgegeben wird.

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Das Kennzeichen wird doch auch per Edding auf die Plakette gepinselt, oder muss das mittlerweile auch aufgedruckt werden? Blankoplaketten gibt's doch in der Bucht für 6,50 im 3er Pack, Versand inkl.

Zitat:

@nogel schrieb am 14. Juli 2020 um 09:40:54 Uhr:



Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 13. Juli 2020 um 23:45:08 Uhr:


Wieso es keine einfach abziehbare Plakette sein kann ist nicht nachvollziehbar.

Ziemlich dumme Frage. Weil man sie sonst auf ein Auto kleben könnte, dem keine grüne Plakakette zusteht.

Schwachsinnige Antwort, siehe die meisten anderen Threads hier. Eine so schwer entfernbare Plakette trägt absolut Null zur Validität derselben oder des gesamten Prozesses bei. Sie ärgert nur den neuen Besitzer des Autos, dass eine mit dem vorherigen Kennzeichen hat. Und spült Geld in die Kassen der Verantwortlichen und Mitverdiener.

Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 14. Juli 2020 um 17:11:02 Uhr:


Eine so schwer entfernbare Plakette trägt absolut Null zur Validität derselben oder des gesamten Prozesses bei.

Achso.

Zitat:

@ttru74 schrieb am 14. Juli 2020 um 16:35:27 Uhr:


Blankoplaketten gibt's doch in der Bucht für 6,50 im 3er Pack, Versand inkl.

Ein Beispiel bitte.

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Grüße vom Ostelch

Das ändert nur wenig daran, das die Kontrollfunktion in Bezug auf das Kennzeichen damit völlig vernachlässigbar ist.

Zitat:

@Ostelch schrieb am 14. Juli 2020 um 14:13:26 Uhr:



Zitat:

@ktown schrieb am 14. Juli 2020 um 11:05:23 Uhr:


Frage:
Wieviel Fahrzeuge fahren pro Tag die B14 oder die B27 nach Stuttgart rein?
Wenn du hier jeden Wagen erfasst und für jeden Wagen eine Abfrage beim KBA durchführen müsstest.....dann gute Nacht.
Ich denke eine Kenntlichmachung am Fahrzeug, ob Windschutzscheibe oder Kennzeichen ist mal egal, ist sicherlich erforderlich. Man sieht ja am Beispiel des uralten X3, dass man es nicht an Äußerlichkeiten festmachen kann.

Wer redet denn hier von Kontrollen des laufenden Verkehrs? Das ist weder jetzt so, noch zwangsläufige Folge einer anderen Regelung. Kennzeichen und Plakette erfassen ginge jetzt auch schon, wenn man wollte.

Einfach mal so alle Kennzeichen zu erfassen ist Gott sei Dank mit dem Datenschutz nicht vereinbar. Auch wenn so manche konservative Politiker/innen sich ein solches Überwachungsinstrument erträumen.

Wer redet denn von "einfach mal so" und insbesondere von "allen Kennzeichen"?
Da die Fahrzeuge mit Kennzeichnen sowie beim StVA hinterlegt sind, ist es eine Leichtigkeit, sowas abzugleichen.

Zitat:

@FWebe schrieb am 14. Juli 2020 um 19:30:13 Uhr:


Wer redet denn von "einfach mal so" und insbesondere von "allen Kennzeichen"?
Da die Fahrzeuge mit Kennzeichnen sowie beim StVA hinterlegt sind, ist es eine Leichtigkeit, sowas abzugleichen.

Ja, eben. Wenn man an Stelle der Umweltplakette über das Kennzeichen kontrollieren will, muss man alle Kennzeichen scannen und abgleichen. Als Beifang kriegt man dann Ort und Uhrzeit gleich mitgeliefert. Ist aber (bisher) nicht erlaubt.

Der Ort ist dafür gar nicht notwendig, bleibt lediglich die hinterlegte Uhrzeit des Abrufs, womit aber kaum ein Problem entstehen wird.
Ich glaube ja eher, dass die Plaketten nur den Hintergrund haben, dass es optisch auffällig und damit einfacher zu kontrollieren ist. Man nimmt dabei vermutlich in Kauf, dass es auch Blindgänger dabei gibt.

Wobei das weiterhin nicht erklärt, wieso man das Kennzeichen eintragen muss, immerhin hat es für die Überprüfung des Zwecks der Plakette keinerlei Sinn.

Zitat:

@FWebe schrieb am 14. Juli 2020 um 19:50:55 Uhr:


Der Ort ist dafür gar nicht notwendig, bleibt lediglich die hinterlegte Uhrzeit des Abrufs, womit aber kaum ein Problem entstehen wird.
Ich glaube ja eher, dass die Plaketten nur den Hintergrund haben, dass es optisch auffällig und damit einfacher zu kontrollieren ist. Man nimmt dabei vermutlich in Kauf, dass es auch Blindgänger dabei gibt.

Wobei das weiterhin nicht erklärt, wieso man das Kennzeichen eintragen muss, immerhin hat es für die Überprüfung des Zwecks der Plakette keinerlei Sinn.

OK. Wir sind wieder beim Thema. Das Kennzeichen erachte ich auch nicht als zwingend. Wenn du die Plakette von einem Auto unberechtigter Weise an einem anderen anbringen willst, müsstest du die Frontscheibe tauschen. Ablösen und wo anders anbringen geht nicht. Du kriegst das Ding nur in kleinen Stücken ab.

Zitat:

@FWebe schrieb am 14. Juli 2020 um 19:50:55 Uhr:


Wobei das weiterhin nicht erklärt, wieso man das Kennzeichen eintragen muss, immerhin hat es für die Überprüfung des Zwecks der Plakette keinerlei Sinn.

Da die Plakette nicht zwingend von der ausgebenden Stelle am Fahrzeug angebracht wird, muss ja das Kontrollorgan irgendwie die Zuordnung überprüfen können.

(sonst würde es ja nicht auffallen, wenn ich mit dem Fahrzeugschein meines Euro-6-Autos zum Amt gehe und mir eine grüne Plakette kaufe und die dann zu Hause auf meinen alten Stinke-Diesel klebe...)

Mit dem Kennzeichen lässt sich die Zuordnung auf der Straße auch bei fahrendem oder geparktem Auto einfach und schnell kontrollieren (*). Mit der Fahrgestellnummer geht das nicht so schnell.

(*) Natürlich mit dem Risiko, dass ich mit einem gewissen Aufwand trotzdem mogeln könnte:
Einfach eine Plakette für das Euro-6-Auto holen, dann dieses Auto abmelden und das Kennzeichen Personengebunden reservieren, anschließend den alten Stinke-Diesel mit diesem Kennzeichen wieder anmelden und die Plaktte mit dem "richtigen" Kennzeichen reinkleben. Fertig.

Ich hab meine Plaketten bisher immer Blanko bekommen, da hätte ich sonst was eintragen können.
Genau aus dem Grund kann ich den Sinn des Kennzeichens auch wenig nachvollziehen, da die Plakette ja sowieso fest am Fahrzeug montiert wird.

Zitat:

@FWebe schrieb am 14. Juli 2020 um 20:03:52 Uhr:


Ich hab meine Plaketten bisher immer Blanko bekommen, da hatte ich sonst was eintragen können.
Genau aus dem Grund kann ich den Sinn des Kennzeichens auch wenig nachvollziehen, da die Plakette ja sowieso fest am Fahrzeug montiert ist.

Ich kenne mich da nicht wirklich aus, da ich seit 30 Jahren immer Firmenwagen habe. Und da sind die Dinger bei Übernahme immer schon dran. Nur kürzlich beim neuen Gebrauchtwagen meiner Tochter war noch eine Plakette mit dem alten Kennzeichen drin. Das war eine Kratzerei bis die ab war.

Zitat:

@FWebe schrieb am 14. Juli 2020 um 16:21:19 Uhr:


Die Frage nach dem Kennzeicheneintrag auf der Plakette ist tatsächlich berechtigt, da man das Kennzeichen eh selber eintragen kann und damit der Kontrolleffekt hinfällig ist.

Warum? 😕

Auch in diesem Fall muß das Kennzeichen auf der Plakette mit dem Kennzeichen am Fahrzeug übereinstimmen.

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