Umweltplakette
Mit was muss man rechnen nach der neuen punkteregelung, wenn man eine umweltzone ohne umweltplakette befährt? Strafe ?
Beste Antwort im Thema
Nach der aktuellen Regelung sind das 80€ und 0 Punkte! - Wenn es ihm das "wert" ist, dann soll er doch machen, was er fuer "richtig" haelt ... 😕
Das ganze Theater um die "Umweltzonen" ist eh voelliger Unsinn, weil der Strassenverkehr - samt den russenden Brummis in der Innenstadt - eh nur einen Bruchteil der "Feinstaub-Belastung" in diesen ausmacht!
Und, was der Unfug da - bei der urspruenglichen "Bestrafung" dafuer - nun wirklich bewirken sollte, wird wohl auch kein "Umwelt-Politiker", und sei er auch "noch so gruen", wirklich schluessig erklaeren oder gar begruenden koennen ! 😉 😁
75 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
Es muß ein Kennzeichen sein. Da inzwischen auf den kompletten §3 verwiesen wird.Daß es das aktuelle sein muß - das ist die Interpretation des OLG...
Gibt noch die interessante Frage nach dem "lichtechten" Stift.
Erstmal wegen Lichtecht. Und dann wegen Stift. Denn was ist mit gedruckten Plaketten? 😉Dann gibt es noch ein weiteres Verweisproblem - was aber niemand interessiert.
Selbst nach 3x Verbessern ist die Regelung zur Umweltzone immer noch nicht fachlich richtig. 😁
Und dafür zahlen wir Steuergelder.
Ach, da gibt es unheimliche viele Stolperfallen und schlicht stümperhafte gesetzliche Regelungen (diese sind übrigens in der ganzen Legislative in den letzten zwei Jahrzehnten dramatische schlechter geworden!). Meine grüne Plakette ist auch nicht in Ordnung und ich darf eigentlich nicht in die Umweltzone, da diese so aufgeklebt ist, daß sie sich beim Entfernen nicht selbst zerstört (hätte mir der Mann von der Werkstatt auch sagen können, daß er die Schutzfolie schon abgezogen hat, jetzt klebt das Ding nicht richtig).
Was das amtliche Kennzeichen bzw. Kraftfahrzeugkennzeichen angeht sehe ich eher das Problem, was der Gesetzestext mit Kennzeichen meint, meines Erachtens dürfte eher 2.0 TDI eingetragen werden als A - BC 123. Aber das sind die Referendare heute in den Minsterien...
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
Es muß ein Kennzeichen sein. Da inzwischen auf den kompletten §3 verwiesen wird.
Daß es das aktuelle sein muß - das ist die Interpretation des OLG...
Und hier haben wir auch schon das Problem. Die geschilderte "Straftat" bezieht sich auf eine nicht gültige Plakette. Will man sich nun wirklich die Zeit nehmen um von einem Gerichtstermin zum nächsten zu düsen? Selbst das Ausfüllen eines Überweisungsscheines oder der Weg zum Anwalt ist für mich schon zu nervig. Aus diesem Grund habe ich die 5 Euro für eine neue Plakette investiert.
Auf die Tips, das man keine gültige Plakette braucht reagiere ich schon gar nicht mehr. Wir kennen doch das Forum und die angemeldeten Schlaumeier, die sich mit ihrer Dickköpfigkeit und ihrem Halbwissen auf Gesetze berufen und beim kleinsten Problem einen Forenbeitrag öffnen um rumheulen zu können.
Hallo zusammen!
Kann jemand abschätzen, wie groß die Chance eines Widerspruchs ist, wenn man eine Anzeige bekommen hat, obwohl die grüne Plakette ordnungsgemäß mit korrektem Kennzeichen gut sichtbar am Auto angebracht war? Das Problem: Ich kann´s ja nicht beweisen, dass es an besagtem Tag so gewesen ist. Foto? Ist streng genommen kein Beweis, weil ich die Plakette ja zu jeder Zeit in jeder Werkstatt nachgekauft haben könnte. Es stünde am Ende meine Aussage gegen die Aussage einer Amtsperson.
Was also tun? Einspruch einlegen oder einfach mit der Faust in der Tasche löhnen?
Hast Du keinen Kaufbeleg über die Plakette?
Beweist zwar immer noch nicht, dass sie da geklebt hat, aber viellleicht besser als nichts.
Die Frage ist ja, ob Du beweisen musst, dass sie da war oder ob die "Amtsperson" beweisen muss, das sie nicht da war.
Ein Fall für einen Anwalt würde ich sagen. Meines Wissens muss man in DE die Schuld beweisen, nicht die Unschuld. Aber ich bin kein Anwalt.
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Einfach sagen, dass man nicht gefahren ist. Dann kostet es 23,50€ Verwaltungsgebühren
Zitat:
@kerberos schrieb am 23. November 2014 um 21:10:36 Uhr:
Hast Du keinen Kaufbeleg über die Plakette?
Ich bin (aus Schlamperei) mal ein dreiviertel Jahr lang mit einer grünen Umweltplakette die fein säuberlich im Bordbuch lag herum gefahren.
So ein richtiger Beweis ist das also wirklich nicht.
Zitat:
@Matsches schrieb am 24. November 2014 um 14:20:32 Uhr:
Ich bin (aus Schlamperei) mal ein dreiviertel Jahr lang mit einer grünen Umweltplakette die fein säuberlich im Bordbuch lag herum gefahren.Zitat:
@kerberos schrieb am 23. November 2014 um 21:10:36 Uhr:
Hast Du keinen Kaufbeleg über die Plakette?
So ein richtiger Beweis ist das also wirklich nicht.
Natürlich nicht. Es wäre aber besser als gar nichts.
Noch schlimmer ist es wenn das Kennzeichen auf der Plakette nicht mehr zu lesen ist oder wenn das auf der Plakette nicht zum Auto passt. Das wird genauso bestraft, als ob man ohne fährt.
Ciao
Das Kennzeichen auf der Plakette ist egal. Hat glaube ich sogar ein Gericht letztens entschieden. Die Plakette ist an das Auto gebunden und nicht an das Nummernschild.
Zitat:
@HairyOtter schrieb am 26. November 2014 um 23:04:55 Uhr:
Das Kennzeichen auf der Plakette ist egal. Hat glaube ich sogar ein Gericht letztens entschieden. Die Plakette ist an das Auto gebunden und nicht an das Nummernschild.
Die Tendenz geht genau anders herum. Es wird geraten die Umweltplakette stets den tatsächlichen Gegebenheiten anzupassen.
Allerdings bin ich pers. nicht der Meinung. Die Plakette ist so beschaffen, dass diese beim Versuch des Entfernens kaputt geht und somit in einem anderen Fahrzeug nicht wieder verwendet werden kann. Mal abgesehen von den Menschen mit höherer krimmineller Energie und einem ganz besonderen Sinn zum sparen ( 5,10 € ), die es dennoch immer wieder versuchen. 😁
Hier, wie ich meine gute Tipps zum richtigen Verhalten:
"Das Ordnungsamt belegt die vermeintlich fehlerhafte Plakette gerne mit einem Bußgeld von 40€ und einem Punkt in Flensburg. Dies ist nicht rechtmäßig, so das Amtsgericht Augsburg am 14.09.2010 (Az.: 45 OWI 608 Js 111541/10).
Für ein Bußgeld bei fehlender Übereinstimmung des Kennzeichens auf der Plakette und dem Fahrzeug fehle die gesetzliche Grundlage.
D.h. es gibt einfach kein Gesetz, dass für diesen Fall ein Bußgeld vorsieht.Ohne gesetzliche Grundlage, darf die Behörde jedoch keine Ordnungswidrigkeit ahnden. Das entsprechende Verfahren wurde daher eingestellt."
http://www.recht-hilfreich.de/.../
Gibt aber auch eine OLG-Entscheidung dagegen. Nun ja, wenn der Stift mal stark verblaßt, werde ich wohl das Geld investieren.
Zitat:
@HairyOtter schrieb am 29. November 2014 um 01:33:38 Uhr:
"Das Ordnungsamt belegt die vermeintlich fehlerhafte Plakette gerne mit einem Bußgeld von 40€ und einem Punkt in Flensburg. Dies ist nicht rechtmäßig, so das Amtsgericht Augsburg am 14.09.2010 (Az.: 45 OWI 608 Js 111541/10).
Für ein Bußgeld bei fehlender Übereinstimmung des Kennzeichens auf der Plakette und dem Fahrzeug fehle die gesetzliche Grundlage.
D.h. es gibt einfach kein Gesetz, dass für diesen Fall ein Bußgeld vorsieht.Ohne gesetzliche Grundlage, darf die Behörde jedoch keine Ordnungswidrigkeit ahnden. Das entsprechende Verfahren wurde daher eingestellt."
http://www.recht-hilfreich.de/.../Gibt aber auch eine OLG-Entscheidung dagegen. Nun ja, wenn der Stift mal stark verblaßt, werde ich wohl das Geld investieren.
Seit 2010 hat sich viel verändert. Außerdem ist ein Urteil vom Amtsgericht m.E. nicht richtungsweisend sondern nur eine Einzelfallentscheidung.
Wir geben jedenfalls den Rat die Plakette auf den neusten Stand zu halten. Der Rest ist Kleinkrämerei. Wenn ich mir die 5 Euro nicht für eine Feinstaubplakette leisten kann, müsste ich mich fragen, ob ich nicht lieber zu Fuß gehen sollte.
Zitat:
@derbeste44 schrieb am 28. November 2014 um 15:37:43 Uhr:
Die Tendenz geht genau anders herum. Es wird geraten die Umweltplakette stets den tatsächlichen Gegebenheiten anzupassen.Zitat:
@HairyOtter schrieb am 26. November 2014 um 23:04:55 Uhr:
Das Kennzeichen auf der Plakette ist egal. Hat glaube ich sogar ein Gericht letztens entschieden. Die Plakette ist an das Auto gebunden und nicht an das Nummernschild.
Allerdings bin ich pers. nicht der Meinung. Die Plakette ist so beschaffen, dass diese beim Versuch des Entfernens kaputt geht und somit in einem anderen Fahrzeug nicht wieder verwendet werden kann. Mal abgesehen von den Menschen mit höherer krimmineller Energie und einem ganz besonderen Sinn zum sparen ( 5,10 € ), die es dennoch immer wieder versuchen. 😁Hier, wie ich meine gute Tipps zum richtigen Verhalten:
Raten kann ich in einer Quizshow. Wer rät denn dazu? Vermutlich der TÜV, der dadurch eine zusätzliche Einnahmequelle hat.
Das es zu Diskussionen kommen kann, wenn man ein Auto mit einer nicht dem Kennzeichen entsprechenden Plakette betreibt, aber man muss sich halt überlegen, ob man diese eingeht oder eben mit einer neuen Plakette umgeht.
Zitat:
@kerberos schrieb am 30. November 2014 um 10:20:31 Uhr:
Raten kann ich in einer Quizshow. Wer rät denn dazu? Vermutlich der TÜV, der dadurch eine zusätzliche Einnahmequelle hat.Zitat:
@derbeste44 schrieb am 28. November 2014 um 15:37:43 Uhr:
Die Tendenz geht genau anders herum. Es wird geraten die Umweltplakette stets den tatsächlichen Gegebenheiten anzupassen.
Allerdings bin ich pers. nicht der Meinung. Die Plakette ist so beschaffen, dass diese beim Versuch des Entfernens kaputt geht und somit in einem anderen Fahrzeug nicht wieder verwendet werden kann. Mal abgesehen von den Menschen mit höherer krimmineller Energie und einem ganz besonderen Sinn zum sparen ( 5,10 € ), die es dennoch immer wieder versuchen. 😁Hier, wie ich meine gute Tipps zum richtigen Verhalten:
Das es zu Diskussionen kommen kann, wenn man ein Auto mit einer nicht dem Kennzeichen entsprechenden Plakette betreibt, aber man muss sich halt überlegen, ob man diese eingeht oder eben mit einer neuen Plakette umgeht.
Die Zulassungsstelle, wenn sie gefragt wird ! Zumindestens die unsere !
???
Zu welcher Frage gehört jetzt Deine Antwort?
Von wem sollte die Zulassungsstelle zu was gefragt werden?