Umweltplakette

Mit was muss man rechnen nach der neuen punkteregelung, wenn man eine umweltzone ohne umweltplakette befährt? Strafe ?

Beste Antwort im Thema

Nach der aktuellen Regelung sind das 80€ und 0 Punkte! - Wenn es ihm das "wert" ist, dann soll er doch machen, was er fuer "richtig" haelt ... 😕

Das ganze Theater um die "Umweltzonen" ist eh voelliger Unsinn, weil der Strassenverkehr - samt den russenden Brummis in der Innenstadt - eh nur einen Bruchteil der "Feinstaub-Belastung" in diesen ausmacht!

Und, was der Unfug da - bei der urspruenglichen "Bestrafung" dafuer - nun wirklich bewirken sollte, wird wohl auch kein "Umwelt-Politiker", und sei er auch "noch so gruen", wirklich schluessig erklaeren oder gar begruenden koennen ! 😉 😁

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Jetzt komm ich mal mit ner Frage um die Ecke:
Fall:
In Frankreich wohnhaft, Auto in DE gekauft und in Frankreich angemeldet. In DE war ne Grüne Plakette am Auto, ist sie jetzt immer noch... steht halt die Letzte Autonummer von DE drauf.
Frage:
Ist die gültig oder muss die durch eine neue mit Französischem Kennzeichen ersetzt werden ?
Der Betrag für die Grüne Plakette wurde ja schon für das Fahrzeug gezahlt, erfolgt der Umtausch also gratis ?

Da bin ich ja jetzt mal gespannt.... Zur info: Ich brauch die Plakette eigentlich maximal 1 x Jahr, wenn ich nach Freiburg ins Bauhaus will..... Sonst treib ich mich eigentlich weniger in DE rum bzw. gibts im LK Lörrach den Scheiss noch nicht.

Zitat:

Original geschrieben von dolofan


Zu glauben, dass die illegal erworbene Plakette dem Fahrzeug die Zulassung erteilt, die Umweltzone zu befahren, klingt schon fast infantil.

Es muss sogar infantil sein! Man muss Gesetze und Verordnungen wie unbefangene Kinder lesen; Erwachsene sind meist schon aufgrund Alltagserfahrungen voreingenommen und lesen Dinge, die dort gar nicht stehen. Sie denken, sowas darf doch nicht sein und verstehen das Recht falsch.

Nicht gültig. Gibts einige Amtsgerichtsurteile.
Du kannst doch von Überwachungskräften nicht verlangen, daß die sowas prüfen.
Die können nur Farben.

Und natürlich darfst du nochmal zahlen...

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess


Nicht gültig. Gibts einige Amtsgerichtsurteile.
Du kannst doch von Überwachungskräften nicht verlangen, daß die sowas prüfen.
Die können nur Farben.

Und natürlich darfst du nochmal zahlen...

Die Verwaltungskräfte können noch weniger als Farben, bei Schneefall schaufeln die nur die rechte, untere Ecke der Scheibe frei.

Und zu möglichen Amtsgerichten: das dürften teleologische Auslegungen im Einzelfall sein, die an der Gesetzeslage so nichts ändern.

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OK, danke für die Info... Ich stell mich einfach mal doof, sollte ich innerhalb der nächsten 10 Jahre erwischt werden.....
Was kostet die dämliche Plakette überhaupt und wo bekommt man sie ?

Zitat:

Original geschrieben von Emsland666


Und zu möglichen Amtsgerichten: das dürften teleologische Auslegungen im Einzelfall sein, die an der Gesetzeslage so nichts ändern.

Na dann nimmst du eben das

Oberlandesgericht

Urteil...

http://www.justiz.nrw.de/.../1_RBs_135_13_Beschluss_20130924.html

Zitat:

Das Fahrzeug verfügte schon nicht über die Plakette i.S.v. § 3 Abs. 1 der genannten Verordnung (35. BImSchV), da in die vorhandene Plakette das aktuelle Kennzeichen des Fahr-zeugs des Betroffenen nicht eingetragen war.

-------------------

Inzwischen ist das mit dem dort angesprochenen Verweis sogar auch erledigt, der Verweis geht inzwischen auf den gesamten §3 der 35. BImSchV.

Von daher nach der Änderung des Verweises in der StVO und diesem OLG Urteil kaum eine Chance.

Kennzeichen muß aktuell sein.

----------------------

Zitat:

Original geschrieben von Emsland666


Die Verwaltungskräfte können noch weniger als Farben, bei Schneefall schaufeln die nur die rechte, untere Ecke der Scheibe frei.

Ja, unten rechts ist nur von einigen empfohlen in einigen Anleitungen.

Hinterm Spiegel macht es sich auch sehr gut, muß man das Elend nicht sehen.

Sofern nicht von Tönung oder schwarzem Rand verdeckt hat man freie Auswahl.

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess


Nicht gültig. Gibts einige Amtsgerichtsurteile.
Du kannst doch von Überwachungskräften nicht verlangen, daß die sowas prüfen.
Die können nur Farben.

Doch gültig ... 😛

Die Plakette verliert ihre Gültigkeit nicht dadurch, daß am Auto ein anderes Kennzeichen montiert wird. Daß vor dem Amtsgericht oft die bestehende Rechtslage hinter der persönlichen Lebenserfahrung des Richters zurücktreten muß, ändert daran nichts ... 😁

archuchess:

nur höchstrichterliche Urteile sind für die Verwaltungspraxis ausschlaggeben, daher habe ich aber die ersten Worte nicht weitergelesen.
Gruß

Zitat:

Original geschrieben von Gleiterfahrer



Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N


Und die EIGENTLICHE Frage, um die sich die folgende Diskussion entwickelte, war, ob es einen Unterschied in der Höhe der Strafe zwischen Variante 2 und 3 gibt. Und da gibt es keinen und es wird beides geahndet.
Einen Unterschied gibts aber. Hast du eine echte Plakette dran, welche dem Fahrzeug aber gar nicht zusteht, beträgt das Bußgeld 80€. Fälschst du eine Plakette, bist ausserdem noch wegen Urkundenfälschung dran.

Du hast es immer noch nicht kapiert, aber noch mal erkläre ich es nicht 🙄 Vielleicht hilft wiederholtes Lesen, insbesondere der Beitrag mit der Auflistung der vier möglichen Varianten 🙄

Zitat:

Original geschrieben von Emsland666


archuchess:

nur höchstrichterliche Urteile sind für die Verwaltungspraxis ausschlaggeben, daher habe ich aber die ersten Worte nicht weitergelesen.
Gruß

Nun es ist OLG.

Zugelassen zur Fortbildung des Rechts.

Wieviel höher möchtest du bei 40 €? BGH?

Kommt vielleicht noch.

Bis dahin ist es mindestens eine Orientierung.

Und wenn du dir mal Versionen der StVO vergleichst 😉
wirst du sehen, daß früher der Verweis auf den §3 (1) war. Jetzt ist er still und heimlich auf den kompletten §3.
Daher geht es in dem Fall um mehr als die Farbe.
Und was für ein Kennzeichen es sein muß - nun dafür gibt es das OLG Urteil.

Aber da es keinen Punkt mehr gibt, kann sich gern jemand auf weitere solche Auseinandersetzungen einlassen.
Ich würde das sogar begrüßen. 😉

Umwelt geht alle was an, wir sind für die Erhaltung unserer Umwelt verantwortlich.

Zitat:

Original geschrieben von derbeste44


Umwelt geht alle was an, wir sind für die Erhaltung unserer Umwelt verantwortlich.

Sehr schön gesagt. Nur der Zusammenhang zwischen Umwelt und kleinen bunten Plastik-Plaketten erschließt sich keinem normal denken Menschen. Gibt auch keinen.

Zitat:

Original geschrieben von SpyderRyder


Gibt auch keinen.

Doch klar, deren Herstellung belastet die Umwelt unnützerweise.

Gruß Metalhead

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess



Zitat:

Original geschrieben von Emsland666


archuchess:

nur höchstrichterliche Urteile sind für die Verwaltungspraxis ausschlaggeben, daher habe ich aber die ersten Worte nicht weitergelesen.
Gruß

Nun es ist OLG.
Zugelassen zur Fortbildung des Rechts.
Wieviel höher möchtest du bei 40 €? BGH?
Kommt vielleicht noch.

Bis dahin ist es mindestens eine Orientierung.

Und wenn du dir mal Versionen der StVO vergleichst 😉
wirst du sehen, daß früher der Verweis auf den §3 (1) war. Jetzt ist er still und heimlich auf den kompletten §3.
Daher geht es in dem Fall um mehr als die Farbe.
Und was für ein Kennzeichen es sein muß - nun dafür gibt es das OLG Urteil.

Aber da es keinen Punkt mehr gibt, kann sich gern jemand auf weitere solche Auseinandersetzungen einlassen.
Ich würde das sogar begrüßen. 😉

Die Sache mit dem Kennzeichen führt zu der absurden Situation, daß derjenige, dem eine Plakette zusteht, aber das falsche Kennzeichen eingetragen hat, nach StVO bestraft wird, derjenige aber mit korrektem Kennzeichen und Plakette, die dem Wagen aber nicht zustehen, nach StVO nicht bestraft wird. Absurdistan!

So ein Fass ist ja gerade wieder aufgemacht worden mit der Pflicht zum Mitführen der Warnwesten; eine Anlegepflicht gibt es aber nicht...

Es muß ein Kennzeichen sein. Da inzwischen auf den kompletten §3 verwiesen wird.

Daß es das aktuelle sein muß - das ist die Interpretation des OLG...

Gibt noch die interessante Frage nach dem "lichtechten" Stift.
Erstmal wegen Lichtecht. Und dann wegen Stift. Denn was ist mit gedruckten Plaketten? 😉

Dann gibt es noch ein weiteres Verweisproblem - was aber niemand interessiert.
Selbst nach 3x Verbessern ist die Regelung zur Umweltzone immer noch nicht fachlich richtig. 😁
Und dafür zahlen wir Steuergelder.

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