Umweltplakette
Mit was muss man rechnen nach der neuen punkteregelung, wenn man eine umweltzone ohne umweltplakette befährt? Strafe ?
Beste Antwort im Thema
Nach der aktuellen Regelung sind das 80€ und 0 Punkte! - Wenn es ihm das "wert" ist, dann soll er doch machen, was er fuer "richtig" haelt ... 😕
Das ganze Theater um die "Umweltzonen" ist eh voelliger Unsinn, weil der Strassenverkehr - samt den russenden Brummis in der Innenstadt - eh nur einen Bruchteil der "Feinstaub-Belastung" in diesen ausmacht!
Und, was der Unfug da - bei der urspruenglichen "Bestrafung" dafuer - nun wirklich bewirken sollte, wird wohl auch kein "Umwelt-Politiker", und sei er auch "noch so gruen", wirklich schluessig erklaeren oder gar begruenden koennen ! 😉 😁
75 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von dolofan
Ich bezweifle, dass die "irgendwoher besorgte" Plakette dem Altdiesel die Zulassung erteilt.
Er hat ja auch dazu geschrieben, dass diese Plakette eigentlich eine Urkundenfälschung ist und damit keineswegs vor dem Bußgeld schützt. Aber dazu müsste es erstmal überprüft werden.
Im Normalfall sieht man es einem Auto von aussen nicht an, ob eine Plakette zu recht oder zu Unrecht angebracht wurde.
Kurz: Er könnte mit der gefälschten Plakette in die Umweltzone einfahren. Zwar illegal, aber das musst erst nachweisen.
Zitat:
Original geschrieben von Emsland666
Altdiesel hat irgendwoher eine grüne Plakette, dann darf dieser rein!
Nein, darf er nicht.
Zitat:
Original geschrieben von Gleiterfahrer
Kurz: Er könnte mit der gefälschten Plakette in die Umweltzone einfahren. Zwar illegal, aber das musst erst nachweisen.
Ja, er könnte. Können oder dürfen, 2 Paar Schuhe.
Doch er darf.
Die formalen Vorgaben der Umweltzone nach StVO erfüllt er. 😉
(Im Gegensatz dazu, darf ein Euro 6 Fahrzeug oder ein Elektrofahrzeug ohne Plakette nicht.)
Was da im Nachhinein kommt bzw. kommen könnte ist was anderes.
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
Doch er darf.
Ich denke mal, dass -dürfen- nicht der richtige Begriff ist. Weil man allgemein -dürfen- dem Begriff -erlaubt- gleichsetzt. Da es aber nicht erlaubt ist, Plaketten zu fälschen, um diese dann auch noch an einem Fahrzeug anzubringen, welchem es gar nicht zusteht, kann man hier schlecht von -dürfen- reden/schreiben.
Es bleibt ja in jedem Falle illegal.
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
Doch er darf.Die formalen Vorgaben der Umweltzone nach StVO erfüllt er. 😉
Formale Vorgaben, alles klar. Ich sehe das so, wie Gleiterfahrer den Begriff "dürfen" erklärt hat, also darf er nicht.
Zitat:
Original geschrieben von dolofan
Formale Vorgaben, alles klar. Ich sehe das so, wie Gleiterfahrer den Begriff "dürfen" erklärt hat, also darf er nicht.Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
Doch er darf.Die formalen Vorgaben der Umweltzone nach StVO erfüllt er. 😉
Es ging um die Frage ob der Altdiesel mit einer grüner Plakette, die ihm nicht zusteht, einen Verstoss gegen die Regelungen der Umweltzone begeht und dem ist nicht so. Ist eine Lücke in der Gesetzgebung, wird aber durch die Urkundenfälschung mehr als aufgehoben.
Ob das wirklich Urkundenfälschung ist streiten sich auch etwas die Geister. Aber ich würde es nicht versuchen wollen... Und auch keinem raten.
Denn im Gegensatz zum Urteil holen wegen nicht geklebter Plakette bei eindeutigem Euro6 Auto riskiert man mehr als Bußgeld. 🙂 bzw. nen Plakettenurteil könnte doch mal einer riskieren. Der Punkt ist gefallen...
Gibt zwar schon nen OLG Urteil, aber das ist bischen unpraktisch aufgebaut von den Richtern her. Aber die können auch nicht perfekt sein.
"Erlaubt":
Nun wir gehen nach der StVO. Was anderes kennt man hier im Forum normal nicht. Und der Bußgeldkatalog bestraft in dem Fall auch nur nach StVO. Nicht nach BIMSCHV/G...!
Da ist die Zone per Schild erstmal für alle tabu - außer sie wären extra erwähnt in Ausnahmen.
Dann gibt es noch das Zusatzschild mit den Farben. Ist das Zusatzschild nicht da - darf kein normaler rein!
Und wer eine Plakette hat in der Farbe des Zusatschildes - der darf.
(nachlesen in der StVO, Anlage 2 denke ich mal, Erläuterung zu den jeweiligen Schildern)
Was danach kommt...
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
Und wer eine Plakette hat in der Farbe des Zusatschildes - der darf.
(nachlesen in der StVO, Anlage 2 denke ich mal, Erläuterung zu den jeweiligen Schildern)Was danach kommt...
Diese Plakette ist aber illegal erworben worden. Ist von keiner Behörde so abgesegnet.Die Plakette ist also ungültig.
Anderes Beispiel: Dir wird der Führerschein entzogen. Die Fahrerlaubnis hast ja noch. Nun machst dir einen Führerschein und darfst wieder Auto fahren ?
Zu glauben, dass die illegal erworbene Plakette dem Fahrzeug die Zulassung erteilt, die Umweltzone zu befahren, klingt schon fast infantil.
So ist es aber...
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
So ist es aber...
Da wär ich mir nicht so sicher
z.B. siehe hier
LG r.
🙄 Versucht doch wenigstens mal, das Geschriebene hier zu verstehen... Der Artikel behandelt doch nur die Strafbarkeit einer Plakettenfälschung. Darum gehts doch überhaupt gar nicht. Nochmal ganz langsam:
Auto, das eine Plakette erhalten kann und eine hat -> Einfahrt erlaubt
Auto, das eine Plakette erhalten kann, aber keine hat -> Einfahrverbot
Auto, das keine Plakette erhalten kann und keine hat -> Einfahrverbot
Auto, das keine Plakette erhalten kann, aber eine hat (egal ob gefälscht oder echt, aber sonstwie erlangt) -> darf reinfahren; das sagt aber NICHTS über die Strafbarkeit einer möglichen Fälschung aus
Und die EIGENTLICHE Frage, um die sich die folgende Diskussion entwickelte, war, ob es einen Unterschied in der Höhe der Strafe zwischen Variante 2 und 3 gibt. Und da gibt es keinen und es wird beides geahndet.
Wer es jetzt immer noch nicht versteht, hat dann auch mal Pech gehabt...
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Und die EIGENTLICHE Frage, um die sich die folgende Diskussion entwickelte, war, ob es einen Unterschied in der Höhe der Strafe zwischen Variante 2 und 3 gibt. Und da gibt es keinen und es wird beides geahndet.
Einen Unterschied gibts aber. Hast du eine echte Plakette dran, welche dem Fahrzeug aber gar nicht zusteht, beträgt das Bußgeld 80€. Fälschst du eine Plakette, bist ausserdem noch wegen Urkundenfälschung dran.
Übrigens: Wenn du mit gefälschter Plakette in eine Umweltzone fährst und dort gekascht wirst, fährst in der Zone keinen Meter mehr. Das Ordnungsamt darf dich hier abschleppen lassen. Dann kommen natürlich noch die Abschleppkosten hinzu.
Das Führerscheinbeispiel ist witzlos weil du einen gültigen Führerschein vorlegen können mußt - nach FEV...
Darauf kommt es bei dem Zusatzschild nicht an.
Es kommt auf die Ausrüstung des Fahrzeugs mit einer Plakette an. Plakette vorhanden. 😉
Was evtl. dann noch kommt...
Könnte Urkundenfälschung sein. Ich würde es jedenfalls nicht ausprobieren wollen.
Zitat:
Original geschrieben von Gleiterfahrer
Diese Plakette ist aber illegal erworben worden. Ist von keiner Behörde so abgesegnet.Die Plakette ist also ungültig.Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
Und wer eine Plakette hat in der Farbe des Zusatschildes - der darf.
(nachlesen in der StVO, Anlage 2 denke ich mal, Erläuterung zu den jeweiligen Schildern)Was danach kommt...
Anderes Beispiel: Dir wird der Führerschein entzogen. Die Fahrerlaubnis hast ja noch. Nun machst dir einen Führerschein und darfst wieder Auto fahren ?
Wer ohne gültigen Führerschein ein Fahrzeug führt, begeht eine Verkehrsordnungswidrigkeit nach § 75 Nr. 4 i.V.m. § 4 Abs. 2 Satz 2 Fahrerlaubnis Verordnung (FeV).
Wer jedoch ohne Fahrerlaubnis ein Kraftfahrzeug auf öffentlichen Straßen führt, begeht nach § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG) sogar eine Straftat.
Der Kasus Knaxus liegt darin, daß in den meisten Rechtsnormen von gültigen Erlaubnissen gesprochen wird, dies wurde bei der Umweltplakette versäumt, warum auch immer...
Hätte man die Regelungen zur Fahrerlaubnis ähnlich geregelt wie die zur Umweltzone würde es fast keine Verfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis geben. Jeder macht sich einen Führerschein für alle möglichen Klassen und hat eher Probleme wegen Urkundenfälschung, nicht aber wegen des Verkehrsrechts.