Umweltplakette
Mit was muss man rechnen nach der neuen punkteregelung, wenn man eine umweltzone ohne umweltplakette befährt? Strafe ?
Beste Antwort im Thema
Nach der aktuellen Regelung sind das 80€ und 0 Punkte! - Wenn es ihm das "wert" ist, dann soll er doch machen, was er fuer "richtig" haelt ... 😕
Das ganze Theater um die "Umweltzonen" ist eh voelliger Unsinn, weil der Strassenverkehr - samt den russenden Brummis in der Innenstadt - eh nur einen Bruchteil der "Feinstaub-Belastung" in diesen ausmacht!
Und, was der Unfug da - bei der urspruenglichen "Bestrafung" dafuer - nun wirklich bewirken sollte, wird wohl auch kein "Umwelt-Politiker", und sei er auch "noch so gruen", wirklich schluessig erklaeren oder gar begruenden koennen ! 😉 😁
75 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Gleiterfahrer
Ich wäre für eine MPU, da der Fahrer offensichtlich an Demenz erkrankt ist. 🙂Zitat:
Original geschrieben von nansenbach
Deshalb im Anhörungsbogen angeben, daß man sich nicht mehr erinnern kann, wer zum fraglichen Zeitpunkt mit dem Wagen unterwegs war.
Wenn man alle Autofahrer, die etwas vergessen haben, was dem Gesetz nach vorgeschrieben ist, einer MPU unterziehen, müssten wohl (99 bis 100) Prozent zur MPU ?
Ich selbst wäre dann wohl auch schon des öfteren dort. 😉
Was war das Thema nochmal?
Habs vergessen 😁
Zitat:
Original geschrieben von derbeste44
müssten wohl (99 bis 100) Prozent zur MPU ?
Da hatte ich es schon kenntlich gemacht, aber es gibt immer wieder welche, die so ein Posting für bare Münze nehmen. Oder meinst du wirklich, dass das Bussgeldverfahren demokratisch abläuft und man dort abstimmen kann ?
Zitat:
Original geschrieben von MrTall
Die Rechnung geht aber nur auf, wenn das Auto eine Plakette bekommen würde. Kostet das eigentlich mehr wenn man ein Auto, dass so ein Plakette gar nciht bekommen kann in einer Umweltzone parkt / durchfährt?Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Zu den 80 € Bußgeld kommen noch Gebüren und Auslagen in Höhe von 23,50 € hinzu. Das macht dann mal eben 103,50 €. Ein ziemlich teurer Spass für das Ignorieren der Kennzeichnungspflicht.Von dem Geld könnte man für 5 € eine Umweltplakette kaufen und für 98,50 € einmal Volltanken plus eine Kiste Bier kaufen.
Das Einfahren in die Umweltzone mit einem Auto, daß die Voraussetzungen nicht erfüllt ist kein Vergehen und wir nicht geahndet. Es interessiert nur die Kennzeichnungspflicht. (und dies ist das Vergehen)
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Zitat:
Original geschrieben von Emsland666
Das Einfahren in die Umweltzone mit einem Auto, daß die Voraussetzungen nicht erfüllt ist kein Vergehen und wir nicht geahndet. Es interessiert nur die Kennzeichnungspflicht. (und dies ist das Vergehen)
Selbstverständlich ist das ein Vergehen. Das Zeichen "Umweltzone" (270.1) sagt unter anderem aus, dass die Teilnahme am Verkehr mit einem Kraftfahrzeug innerhalb einer so gekennzeichneten Zone verboten ist. Die Ausnahme erfolgt dann über die Plakette bzw. deren Farbe mit dem jeweiligen Zusatzzeichen. Fahrzeuge, die keine entsprechende Plakette erhalten, haben auf gut deutsch schlicht Pech gehabt. Das mag keine zufriedenstellende Situation sein, ist aber Gesetz. Die Teilnahme am Verkehr ist dann eine Ordnungswidrigkeit.
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Selbstverständlich ist das ein Vergehen. Das Zeichen "Umweltzone" (270.1) sagt unter anderem aus, dass die Teilnahme am Verkehr mit einem Kraftfahrzeug innerhalb einer so gekennzeichneten Zone verboten ist. Die Ausnahme erfolgt dann über die Plakette bzw. deren Farbe mit dem jeweiligen Zusatzzeichen. Fahrzeuge, die keine entsprechende Plakette erhalten, haben auf gut deutsch schlicht Pech gehabt. Das mag keine zufriedenstellende Situation sein, ist aber Gesetz. Die Teilnahme am Verkehr ist dann eine Ordnungswidrigkeit.Zitat:
Original geschrieben von Emsland666
Das Einfahren in die Umweltzone mit einem Auto, daß die Voraussetzungen nicht erfüllt ist kein Vergehen und wir nicht geahndet. Es interessiert nur die Kennzeichnungspflicht. (und dies ist das Vergehen)
Nein, ein weit verbreiteter Irrtum. Es ist nach StVO nur interessant ob ein PKW eine Plakette hat oder nicht. Man kann auch auf einen Uraltdiesel eine grüne Plakette aufkleben und hat dann freie Fahrt. Knackpunkt ist natürlich, daß dann ein (wesentlich teureres) Verfahren wegen Urkundenfälschung droht.
Hatte das auch mal vor Jahren,
Widerspruch; Dir ist unbekannt wer das Fahrzeug geführt hat.
Das waren ca. 20 EUR Verfahren Einstellungs Gebühr und die Sache war erledigt.😁
Fahrzeug war ein Diesel Bj. 86 ohne alles, also nie und nimmer Umweltplaketten fähig😁
Zitat:
Original geschrieben von Emsland666
Nein, ein weit verbreiteter Irrtum. Es ist nach StVO nur interessant ob ein PKW eine Plakette hat oder nicht. Man kann auch auf einen Uraltdiesel eine grüne Plakette aufkleben und hat dann freie Fahrt. Knackpunkt ist natürlich, daß dann ein (wesentlich teureres) Verfahren wegen Urkundenfälschung droht.Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Selbstverständlich ist das ein Vergehen. Das Zeichen "Umweltzone" (270.1) sagt unter anderem aus, dass die Teilnahme am Verkehr mit einem Kraftfahrzeug innerhalb einer so gekennzeichneten Zone verboten ist. Die Ausnahme erfolgt dann über die Plakette bzw. deren Farbe mit dem jeweiligen Zusatzzeichen. Fahrzeuge, die keine entsprechende Plakette erhalten, haben auf gut deutsch schlicht Pech gehabt. Das mag keine zufriedenstellende Situation sein, ist aber Gesetz. Die Teilnahme am Verkehr ist dann eine Ordnungswidrigkeit.
Ganz sicher kein Irrtum. Das Schild Umweltzone bedeutet, dort hat kein Fahrzeug etwas zu suchen. Punkt aus. Es ist ein Verkehrsgebotszeichen. Was es bedeutet, habe ich bereits erklärt. Zum Nachlesen: Anlage 2 (zu §41 Abs. 1 StVO), dort die Nr. 44. In der Spalte 3 dann bitte die entsprechenden Gebote lesen, insbesondere die Nr. 1. Ordnungswidrig wird es durch § 49 Abs. 3 Nr. 4 StVO iVm § 24 StVG. Wenn ein Fahrzeug keine Plakette erhält und dort reinfährt bzw. parkt, dann ist das eine Ordnungswidrigkeit. Danach wurde gefragt, NICHT danach, was passiert, wenn man illegalerweise ein Fahrzeug mit einer Plakette versieht, das keine erhalten dürfte. Zwei vollkommen unterschiedliche Sachverhalte...
Zitat:
Original geschrieben von Emsland666
Das Einfahren in die Umweltzone mit einem Auto, daß die Voraussetzungen nicht erfüllt ist kein Vergehen und wir nicht geahndet. Es interessiert nur die Kennzeichnungspflicht. (und dies ist das Vergehen)
Das trifft tatsächlich nicht zu.
Das
Befahreneiner Umweltzone ohne Plakette wird mit einem Bußgeld von 80€ bestraft. Gibt aber keinen Punkt mehr.
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Ganz sicher kein Irrtum. Das Schild Umweltzone bedeutet, dort hat kein Fahrzeug etwas zu suchen. Punkt aus. Es ist ein Verkehrsgebotszeichen. Was es bedeutet, habe ich bereits erklärt. Zum Nachlesen: Anlage 2 (zu §41 Abs. 1 StVO), dort die Nr. 44. In der Spalte 3 dann bitte die entsprechenden Gebote lesen, insbesondere die Nr. 1. Ordnungswidrig wird es durch § 49 Abs. 3 Nr. 4 StVO iVm § 24 StVG. Wenn ein Fahrzeug keine Plakette erhält und dort reinfährt bzw. parkt, dann ist das eine Ordnungswidrigkeit. Danach wurde gefragt, NICHT danach, was passiert, wenn man illegalerweise ein Fahrzeug mit einer Plakette versieht, das keine erhalten dürfte. Zwei vollkommen unterschiedliche Sachverhalte...Zitat:
Original geschrieben von Emsland666
Nein, ein weit verbreiteter Irrtum. Es ist nach StVO nur interessant ob ein PKW eine Plakette hat oder nicht. Man kann auch auf einen Uraltdiesel eine grüne Plakette aufkleben und hat dann freie Fahrt. Knackpunkt ist natürlich, daß dann ein (wesentlich teureres) Verfahren wegen Urkundenfälschung droht.
Kopie Spalte 3:
Ausgenommen von dem Verbot sind Kraftfahrzeuge,
1. die nach § 1 Abs. 2 der Verordnung zur Kennzeichnung
der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung
vom 10. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2218), die
zuletzt durch die Verordnung vom 5. Dezember 2007
(BGBl. I S. 2793) geändert worden ist, ausnahmsweise im
Einzelfall oder allgemein durch Zusatzzeichen oder Allgemeinverfügung
zugelassen sind;
Ja, da steht drin, daß KFZ vom Fahrverbote ausgenommen sind, die allgemein durch Zusatzzeichen zugelassen sind. Zusatzzeichen sagt z. B. KFZ mit grüner Plakette dürfen rein. Altdiesel hat irgendwoher eine grüne Plakette, dann darf dieser rein!
Es ist nicht geregelt, daß KFZ, die nach der Vorordnung keine Plakette bekommen würden nicht dispensiert wären.
Zitat:
Original geschrieben von Emsland666
Ja, da steht drin, daß KFZ vom Fahrverbote ausgenommen sind, die allgemein durch Zusatzzeichen zugelassen sind. Zusatzzeichen sagt z. B. KFZ mit grüner Plakette dürfen rein. Altdiesel hat irgendwoher eine grüne Plakette, dann darf dieser rein!Es ist nicht geregelt, daß KFZ, die nach der Vorordnung keine Plakette bekommen würden nicht dispensiert wären.
Du hast es immer noch nicht verstanden. Es war NICHT die Frage, was passiert, wenn ein Fahrzeug eine Plakette hat, das keine haben dürfte und dann rein fährt. Es war die Frage, was passiert oder noch konkreter: wird es teurer, wenn ein Fahrzeug rein fährt, das keine Plakette bekommt und auch keine dran hat. Antwort: nein, wird nicht teurer, wird genauso behandelt wie ein Fahrzeug, das keine Plakette hat, aber eine bekommen würde.
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Du hast es immer noch nicht verstanden. Es war NICHT die Frage, was passiert, wenn ein Fahrzeug eine Plakette hat, das keine haben dürfte und dann rein fährt. Es war die Frage, was passiert oder noch konkreter: wird es teurer, wenn ein Fahrzeug rein fährt, das keine Plakette bekommt und auch keine dran hat. Antwort: nein, wird nicht teurer, wird genauso behandelt wie ein Fahrzeug, das keine Plakette hat, aber eine bekommen würde.Zitat:
Original geschrieben von Emsland666
Ja, da steht drin, daß KFZ vom Fahrverbote ausgenommen sind, die allgemein durch Zusatzzeichen zugelassen sind. Zusatzzeichen sagt z. B. KFZ mit grüner Plakette dürfen rein. Altdiesel hat irgendwoher eine grüne Plakette, dann darf dieser rein!Es ist nicht geregelt, daß KFZ, die nach der Vorordnung keine Plakette bekommen würden nicht dispensiert wären.
Das habe ich bereits vor Stunden so ausgesagt. Nochmal nachlesen bitte.
Zitat:
Original geschrieben von Emsland666
Das habe ich bereits vor Stunden so ausgesagt. Nochmal nachlesen bitte.
Ich denke mal, dass sich tecci auf dieses Posting von dir bezieht:
Zitat:
Das Einfahren in die Umweltzone mit einem Auto, daß die Voraussetzungen nicht erfüllt ist kein Vergehen und wir nicht geahndet. Es interessiert nur die Kennzeichnungspflicht. (und dies ist das Vergehen)(Zitatende)
Nun gibts aber auch Ausnahmeregelungen wie Krankenwagen,Notarzt im Einsatz und ähnliches. Die haben keine Plakette, dürfen aber reinfahren und werden auch nicht bestraft.
Zitat:
Original geschrieben von Gleiterfahrer
Ich denke mal, dass sich tecci auf dieses Posting von dir bezieht:Zitat:
Original geschrieben von Emsland666
Das habe ich bereits vor Stunden so ausgesagt. Nochmal nachlesen bitte.
Zitat:Das Einfahren in die Umweltzone mit einem Auto, daß die Voraussetzungen nicht erfüllt ist kein Vergehen und wir nicht geahndet. Es interessiert nur die Kennzeichnungspflicht. (und dies ist das Vergehen)(Zitatende)Nun gibts aber auch Ausnahmeregelungen wie Krankenwagen,Notarzt im Einsatz und ähnliches. Die haben keine Plakette, dürfen aber reinfahren und werden auch nicht bestraft.
Jep und damit ist ausgesagt, daß die Schadstoffeinstufung des KFZ keinen Einfluss auf die Pönale hat.
nochmals das Zitat von vor 1 Stunde:
Ausgenommen von dem Verbot sind Kraftfahrzeuge,
1. die nach § 1 Abs. 2 der Verordnung zur Kennzeichnung
der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung
vom 10. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2218), die
zuletzt durch die Verordnung vom 5. Dezember 2007
(BGBl. I S. 2793) geändert worden ist, ausnahmsweise im
Einzelfall oder allgemein durch Zusatzzeichen oder Allgemeinverfügung
zugelassen sind;
Im Einzelfall= Krankenwagen, etc.
durch Zusatzzeichen=grüne, gelbe Plakette angegeben
Allgemeinverfügung=z. B. Osnabrück, bei Stau auf der A1 oder A31 dürfen alle durch die Zone
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von Emsland666
Ja, da steht drin, daß KFZ vom Fahrverbote ausgenommen sind, die allgemein durch Zusatzzeichen zugelassen sind. Zusatzzeichen sagt z. B. KFZ mit grüner Plakette dürfen rein. Altdiesel hat irgendwoher eine grüne Plakette, dann darf dieser rein!
Ich bezweifle, dass die "irgendwoher besorgte" Plakette dem Altdiesel die Zulassung erteilt.