Umweltplakette anbringen?
Hallo!
Finde diese Umweltplakette gnadenlos hässlich.
Bei uns braucht man sie z.Zt. noch nicht,aber leider in Hannover .
Da ich dort nur 1-12 mal im Jahr hinfahre wollte ich die Plakette nicht fest verkleben.
Nun zur Frage:
Darf man die Plakett z.B. auf die Windowcolor Trägerfolie kleben und dann an der Scheibe anbringen?
So ist sie immer wieder ablösbar und wiederverwendbar.
Ein Mißbrauch ist ja eigentlich durch das aufgeschriebene Kennzeichen unmöglich.
Gibt es eine gesetzliche Regelung,daß die Plakette fest verklebt werden muß?
Beste Antwort im Thema
Hi,
einfacher wäre es gewesen, die hätten die Umwelt Plakette auf dem vorderen Nummernschild geklebt und dafür die ASU Plakette entfallen lassen.😁
ASU wird dann eben wie die meisten machen, alle 2 Jahre im Zusammenhang mit dem TÜV erledigt und durch
die TÜV Plakette dokumentiert. Aber warum einfach, wenn es kompliziert geht. 😉
Ich kann dazu nur sagen, die haben einfach keine Arbeit, drum machen Sie welche. Diese großen Sch.... Dinger
sehen wirchlich einfach nur häßlich aus. 😠
Gruß Panther Black
228 Antworten
Scheißendreckhässliche Umweltplakette?
Ach ja, hab ich. Seh ich aber nicht, weil sie nicht in meinem Sichtfeld ist. Es ist ein grüner runder Punkt von außen auf der Windschutzscheibe zu sehen? Jo mei, grün passt besser zum blau als dieses Orange der G-Kat-Plaketten mitte der 90iger.
Heult ihr auch alle rum, weil ihr in A, CH und I ne Vignette für die Autobahnmaut kleben müsst?
Zitat:
Original geschrieben von madcruiser
Für alle die es noch immer nicht verstanden haben:Um Missbrauch zu verhindern wird die Plakette durch die Behörde oder die Werkstatt an der dafür vorgesehenen Stelle verklebt.
Alle, die hier schlaue Tipps gegeben haben, haben uns nur verraten, dass Sie keine Plakette besitzen. 😁
Oder du keine Ahnung.
Ich habe meine Plaketten jedenfalls alle selbst verklebt.
Werkstätten, Prüfer etc. geben die Dinger aus, pappen darf man sie selbst.
Etwas "privates" darf man nicht auf die Frontscheibe kleben. Auch nichts größeres an den Innenspiegel hängen. Man könnte ja dann etwas übersehen.
So, und nun wird man staatlicherseits gezwungen, sich etwas ins Sichtfeld zu pappen. Aber die ganze Frontscheibe ist Sichtfeld!
Was ist eigentlich, wenn man links oder rechts am Rand die Umweltplakette hat, darunter eine kleinere aktuelle von der Schweiz und eine aus Ö?
Und dann kommt aus einer Einfahrt ein Kind oder ein Radfahrer und das/den übersieht man (deswegen)?!? Rummms...
Die A-Säulen sind bei den heutigen aerodynamisch geformten Autos sowieso schon flach und breit. Und oft haben die Scheiben auch noch einen 2-3 cm breiten schwarzen Rand.
Dann noch daneben diese häßlichen Dinger drauf und man hat das Sichtfeld noch deutlich weiter eingeschränkt.
Ich denke, das mit dem Übersehen bzw. Nicht-Sehen könnte also schon viel eher passieren, als ohne die Plakette(n).
Ich würde versuchen, dann den Staat für den Unfall mit haftbar zu machen.
Lkws haben heute per Gesetz extra Zusatzspiegel und beim Pkw wird gekleistert, was das Zeug hält... Irrsinn. Diese Umweltplakette sowieso.
Mir kommt keine dran! Ich fahre einfach nicht mehr in die Städte, deren schwachsinnige und ungebildete "Chefs" so etwas einführen.
Wenn's mal hier überall kommt, wird ausgewandert. Mit meinen Arbeitsplätzen. Irgendwann wird es nämlich echt mal zuviel.
Gruß, Ghost
Zitat:
Original geschrieben von XX-Ghost
Etwas "privates" darf man nicht auf die Frontscheibe kleben. Auch nichts größeres an den Innenspiegel hängen. Man könnte ja dann etwas übersehen.
So, und nun wird man staatlicherseits gezwungen, sich etwas ins Sichtfeld zu pappen. Aber die ganze Frontscheibe ist Sichtfeld!Ich würde versuchen, dann den Staat für den Unfall mit haftbar zu machen.
.....
Gruß, Ghost
Hi, du hast nicht ganz Unrecht!
Ich meine die Anbringung einer Umweltplakette an der Frontscheibe verstösst gegen geltende Stvzo Vorschriften:
1. Der § 22a Absatz 1 Nr.3 StVZO fordert eine allgemeine Bauartgenehmigung für Scheiben aus Sicherheitsglas und Folien auf Scheiben (Nachweis eines definierten Bruch- und Festigkeitsverhaltens; definierte lichttechnische Eigenschaften, usw.).
2. Der § 35b Absatz 2 StVZO fordert ein ausreichendes Sichtfeld unter allen Betriebs- und Witterungsbedingungen (180 ° Winkel um den Fahrer herum; auch bei Nacht !!)
3. Der § 40 Absatz 1 StVZO fordert, daß Scheiben aus Sicherheitsglas, die für die Sicht des Fahrzeugführers von Bedeutung sind (=> aus der Sichtfeld-Definition heraus => die Winschutzscheibe und die vorderen Seitenscheiben), klar, lichtdurchlässig und verzerrungsfrei sein müssen !!
Evtl. legt mal ein Umweltzonenfalschfahrer Einspruch gegen den (40€ -1Punkt)Bußgeldbescheid ein und lässt es auf einen Prozess ankommen. Mit dem Einspruch sollte er o.g. Gessetzestexte erwähnen?! Mit Glück könnte es ein Grundsatzurteil geben das die Irrsinns-Plaketten kippt?
Einen Versuch ist es wert, denn wer nicht kämpft hat schon verloren!
Gruß
JOE
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von V.A.G-JOE
...Evtl. legt mal ein Umweltzonenfalschfahrer Einspruch gegen den (40€ -1Punkt)Bußgeldbescheid ein und lässt es auf einen Prozess ankommen. Mit dem Einspruch sollte er o.g. Gessetzestexte erwähnen?! Mit Glück könnte es ein Grundsatzurteil geben das die Irrsinns-Plaketten kippt?
Einen Versuch ist es wert, denn wer nicht kämpft hat schon verloren!
Gruß
JOE
machst du es? 😉
---
btw, wie bekommt man dieses weiße papier auf der rückseite ab? es hat sich bei mir beim abreißen in seine bestandteile zerlegt und dabei die plakette am rand leicht beschädigt. 🙁 es ist ein ca. 2mm x 3mm großes stück ausgerissen. ist sie so noch gültig? sonst muss ich mir von der versicherung eine neue scheibe mit plakette holen... 😉
ach ja, das papier ist immernoch nciht ganz ab... *argh*
gruß
andy
"Der § 35b Absatz 2 StVZO fordert ein ausreichendes Sichtfeld ..."
Im Zweifel wird der Staat das Sichtfeld so definieren, wie es z.B. Prüforganisationen wie der TÜV tun.
Dementsprechend ist eben nicht die gesamte Frontscheibe Sichtfeld, sondern nur der fahrerseitige
Bereich in gewissen Grenzen.
....
Das ganze ist ja wohl nicht euer Ernst jetzt...Unfälle durch Umweltplaketten, ich bitte euch...wenn man
das Ding mit nur etwas Verstand in der unteren Ecke anbringt, ist nahezu keine Beeinträchtigung
vorhanden, Wut auf die Plakette hin oder her.
Zitat:
Original geschrieben von V.A.G-JOE
Ich meine die Anbringung einer Umweltplakette an der Frontscheibe verstösst gegen geltende Stvzo Vorschriften
wenn du schon etwas meinst, dann solltest du auch nicht nur stur irgendwelche gesetzes-§ zitieren, sondern dir auch die weiterführende literatur dazu zu gemüte führen....
Zitat:
Nicht betroffen von der Bauartgenehmigungspflicht sind kleinere Aufkleber, z. B. Plaketten, Reklameaufschriften, deren Fläche unter 0,1 qm liegt. Es darf aber keinesfalls mehr als 1/4 der Fläche mit Aufklebern versehen werden. VkBl. 1986, S. 557
mich würd ja wirklich mal interessieren, wie es wäre, wenn:
ein Fahrer mit Euro4 Benziner und ohne Plakette in eine solche Zone reinfährt, und dabei erwischt wird (nicht in Köln)
er würde dann klagen, weil er eigentlich die grüne Plakette kriegen würde, diese aber nicht anbringt (Gründe gabs ja schon einige hier)
-trotzdem zahlen
-nicht zahlen, und Vorführung mit Plakette
gibts da mittlerweile evtl. schon so ein Fall?
Zitat:
Original geschrieben von HelldriverNRW
...
Das ganze ist ja wohl nicht euer Ernst jetzt...Unfälle durch Umweltplaketten, ich bitte euch...wenn man
das Ding mit nur etwas Verstand in der unteren Ecke anbringt, ist nahezu keine Beeinträchtigung
vorhanden, Wut auf die Plakette hin oder her.
Für so ganz verrückt halte ich das nicht.
Lichtprüfung + Umwelt + Pickerl aus CH + Pickerl aus Ö, ...
Ich bin schon mit (fremden) Autos gefahren, da haben diese Dinger schon gewaltig den Blick in z. B. eine Seitenstraße beeinträchtigt.
Das hängt natürlich davon ab, wo man sie anbringt. Der oft farbige Keil oben ist tabu, also ganz unten im Eck, wie du vorschlägst? Die zweite dann drüber, weil sie nebendran schon hinterm Wischer ist... Und wenns vier, fünf oder sechs sind?
Ich habe bei meinem schwarzen A6 extra rund 240 EUR für eine schwarze Dachreling und schwarze Fenstereinfassungen bezahlt (statt verchromt). Und jetzt sollen zwangsweise bunte Dinger auf die Scheibe? N e i n.
Mich ärgert schon etwas das blaue EU-Eck auf dem Nummernschild. Zumal ich die "künstliche" EU nicht mag, unsere Politiker sowieso nicht und bei dem Schwachsinn mit dem Feinstaub versus Pkw kommt einem die Galle hoch.
Also doch demnächst auswandern...
Gruß, Ghost
Zitat:
Original geschrieben von XX-Ghost
[Also doch demnächst auswandern...
Gruß, Ghost
Mh, das ist aber dann doch eher allgemeiner Frust 😉
Sag mir, wo es auf Dauer besser ist und ich komm mit 🙂
Die EU-Ecke am Schild find ich eigentlich ganz schick, Politik hin oder her ...
Zitat:
Original geschrieben von XX-Ghost
Ich habe bei meinem schwarzen A6 extra rund 240 EUR für eine schwarze Dachreling und schwarze Fenstereinfassungen bezahlt (statt verchromt). Und jetzt sollen zwangsweise bunte Dinger auf die Scheibe? N e i n.
Mich ärgert schon etwas das blaue EU-Eck auf dem Nummernschild. Zumal ich die "künstliche" EU nicht mag, unsere Politiker sowieso nicht und bei dem Schwachsinn mit dem Feinstaub versus Pkw kommt einem die Galle hoch.
Wo kann man dieses Gefährt bewundern ? (Bilder ?)
Ansonsten finde ich die Definition von "unter 0,1 m^2" gut.
Also klein finde ich z.B. 1 m * 10 cm / 20 cm * 50 cm nicht gerade...
Und das bis zu einem Viertel der Windschutzscheibe...
Zitat:
Original geschrieben von LSirion
Also klein finde ich z.B. 1 m * 10 cm / 20 cm * 50 cm nicht gerade...
Und das bis zu einem Viertel der Windschutzscheibe...
Du darfst dir das nicht als einen kompakten Block vorstellen, sondern verteilt auf viele kleine Stückchen...😁
Zitat:
Original geschrieben von madcruiser
Für alle die es noch immer nicht verstanden haben:Um Missbrauch zu verhindern wird die Plakette durch die Behörde oder die Werkstatt an der dafür vorgesehenen Stelle verklebt.
Alle, die hier schlaue Tipps gegeben haben, haben uns nur verraten, dass Sie keine Plakette besitzen. 😁
Das muss nicht unbedingt sein 😉 Hab meine Plakette in Mannheim beim TÜV geholt und die Dame hat nur das Kennzeichen drauf geschrieben und mir das Teil im Austausch gegen 5 Euronen in die Hand gedrückt. Ankleben durfte ich selbst.
CU Markus
Ich kenne bisher auch noch nicht einen einzigen Fall aus der Praxis, bei dem die Plakette durch authorisiertes Werkstatt- oder Behördenpersonal geklebt wurde.
Zitat:
Original geschrieben von LSirion
Wo kann man dieses Gefährt bewundern ? (Bilder ?)Ansonsten finde ich die Definition von "unter 0,1 m^2" gut.
Also klein finde ich z.B. 1 m * 10 cm / 20 cm * 50 cm nicht gerade...
Und das bis zu einem Viertel der Windschutzscheibe...
Ach, stell dir einfach den schönsten A6 Avant vor, dann hast du es... 😉
Muss ja der Schönste sein, wenn man das Glück hat, in der Preisliste rauf und runter zu lesen und alles ankreuzen zu können, wozu man Lust hat, oder? So eine Möglichkeit hat man vllt. nur einmal im Leben.
Heute habe ich ihn für den kommenden Winter von Hand gewienert und gewachst. Glänzt wie S.. Foto habe ich aber noch keines gemacht.
Das mit den 10 Quadratdezimetern bzw. einem Viertel der Scheibe ist wirklich schlecht vorstellbar. Aber er hatte ja sogar irgendwo her zitiert. Wird also wohl stimmen.
Zitat:
Nicht betroffen von der Bauartgenehmigungspflicht sind kleinere Aufkleber, z. B. Plaketten, Reklameaufschriften, deren Fläche unter 0,1 qm liegt. Es darf aber keinesfalls mehr als 1/4 der Fläche mit Aufklebern versehen werden. VkBl. 1986, S. 557
Gruß, Ghost