Umweltplakette anbringen?

Hallo!

Finde diese Umweltplakette gnadenlos hässlich.
Bei uns braucht man sie z.Zt. noch nicht,aber leider in Hannover .
Da ich dort nur 1-12 mal im Jahr hinfahre wollte ich die Plakette nicht fest verkleben.
Nun zur Frage:

Darf man die Plakett z.B. auf die Windowcolor Trägerfolie kleben und dann an der Scheibe anbringen?
So ist sie immer wieder ablösbar und wiederverwendbar.
Ein Mißbrauch ist ja eigentlich durch das aufgeschriebene Kennzeichen unmöglich.
Gibt es eine gesetzliche Regelung,daß die Plakette fest verklebt werden muß?

Beste Antwort im Thema

Hi,

einfacher wäre es gewesen, die hätten die Umwelt Plakette auf dem vorderen Nummernschild geklebt und dafür die ASU Plakette entfallen lassen.😁
ASU wird dann eben wie die meisten machen,  alle 2 Jahre im Zusammenhang mit dem TÜV erledigt und durch
die TÜV Plakette dokumentiert. Aber warum einfach, wenn es kompliziert geht. 😉 
Ich kann dazu nur sagen, die haben einfach keine Arbeit, drum machen Sie welche. Diese großen Sch.... Dinger
sehen wirchlich einfach nur häßlich aus. 😠

Gruß Panther Black

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Zitat:

Original geschrieben von Ritschimuc


Ich kenne jemanden, der fährt mit grüner Plakette rum, obwohl er nicht mal Rot bekommen hätte.
Die Aufkleber gibt es für ein kleines Trinkgeld fast an jeder Tankstelle..
Mir wäre das zu heiß.
Urkundenfälschung usw.

Letztendlich ist der Staat da selber Schuld. Er wollte die Plaketten haben, damit die Autofahrer schön draufzahlen, wobei das Nummernschild ja reichen würde.

Auf der Plakette gibts keinen Hinweis wer sie ausgestellt hat, wen will die Justiz also verklagen wenn man sich nimmer erinnern kann wer einem das Teil gegeben hat?

Zitat:

Original geschrieben von Incoming



Zitat:

Original geschrieben von Ritschimuc


Ich kenne jemanden, der fährt mit grüner Plakette rum, obwohl er nicht mal Rot bekommen hätte.
Die Aufkleber gibt es für ein kleines Trinkgeld fast an jeder Tankstelle..
Mir wäre das zu heiß.
Urkundenfälschung usw.
Letztendlich ist der Staat da selber Schuld. Er wollte die Plaketten haben, damit die Autofahrer schön draufzahlen, wobei das Nummernschild ja reichen würde.
Auf der Plakette gibts keinen Hinweis wer sie ausgestellt hat, wen will die Justiz also verklagen wenn man sich nimmer erinnern kann wer einem das Teil gegeben hat?

Sorry. Das Nummernschild reicht eben nicht. Denn man wollte es generell und nicht nur grundsätzlich. Jeder, ob Deutscher oder Ausländer muß so eine Plakette anbringen. Allein der Deutsche Staat kann nicht bestimmen, was auf meinem Kennzeichen ist. Das kann noch nicht mal die EU.

Ebenso kann der Deutsche Staat auch nicht bestimmen, was auf einem britischen, niederländischen oder französischen Schild zu sein hat.

die position für die umweltplakette ist egal aber unten rechts macht sie am meisten sinn. leider wissen das nicht einmal die ausgabestellen. als ich letzten monat eine für den passat kaufte, gab mir der herr den tipp, dass das nur unten rechts sein soll. eine ausgabestelle sollte sowas wissen.

eine bedruckte plakette ist natürlich auch gültig.

infuso:
zeig mir wo steht, daß drucken erlaubt ist. 😉

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Ich habe meine teilweise hinterm Spiegel, so wie viele ihre Vignetten angebracht haben. Da stört sie gar nicht, denn der Spiegel verdeckt sie.

Und noch: Stimmt es tatsächlich, dass die Plakettenfähigkeit eines Wagens auch von Gewicht oder Fahrzeugart abhängt?
Die These: Ein PKW kann eine andere Plakette bekommen als ein LKW oder Wohnmobil mit gleicher Schadstoffklasse.
Ich weiß, dass die Schlüsselnummern je nach Art und Gewicht variieren, z.B. kann eine "43" bei einem Diesel-Wohnmobil unter 2,8t Euro3 = gelbe Plakette und bei einem über 2,8t Euro1 = keine Plakette bedeuten . Da kann sich der Ausgebende schonmal vertun und die falsche rausrücken. Das heißt aber nicht, dass man legal die Plakette trägt.

Sollte es nicht eigentlich bei Dieseln so sein:

Euro 2: rot
Euro 3: gelb
Euro4+: grün

DPF=jeweils eine Stufe mehr

So habe ich das im Kopf. Schadstoffe bleiben ja Schadstoffe.

Ich hätte da noch eine Umweltplakette gefunden, grün ist sie ja..

Wäre interessant was dann passiert 😁😁😁
Das Kennzeichen kann man selber eintragen.

Gruene

Zitat:

Original geschrieben von Ritschimuc


Wäre interessant was dann passiert 😁😁😁

Versuch macht kluch...😁

Wieder was neues im Plakettenwahnsinn...

Es gab Stress, weil die Schrift auf der Plakette meines Wagens nicht mehr lesbar ist. Busgeld, Punkte, und der ganze Krimskrams standen in dem Schreiben drin. Also losgedackelt, und die Sache geklärt.

Erste Antwort: Die Stadt will es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen, wenn man sich weigert was zu unternehmen. Unleserliche Plaketten sind ungülltig, und müssen nun mal ersetzt werden... Aber so lieb wie ich bin (will ja keine Punkte haben) habe ich mal nachgefragt, ob es nicht reicht, wenn ich mir jetzt sofort eine neue Plakette besorge. Die Sachbearbeiterin war "kulant" und sagte, das sie es dann mal so durchgehen lässt.

Also ab zum Straßenverkehrsamt, und neue Plakette bestellt. Sofort die Antwort bekommen, das die Fälle mit verblasster Schrift bekannt sind. Es wurde zugegeben, das in der Anfangszeit ungeeignete Stifte genutzt wurden. Wird die Rechnung von der Plakette vorgelegt, um zu beweisen, das sie auch dort gekauft wurde, gibts kostenlos eine neue. Da bis jetzt alle gezahlt (oder wie ich verhandelt) haben, ist noch kein Fall vor Gericht gekommen. Die Beamten sind wohl selbst gespannt, wie der Fall ausgeht. Das die Sachbearbeiterin das Verfahren eingestellt hat sei aber wohl eine Ausnahme gewesen, weil meistens auf das Bußgeld, und neue Plakette bestanden wird.

Zitat:

Original geschrieben von MvM


Wieder was neues im Plakettenwahnsinn...
... 
Sofort die Antwort bekommen, das die Fälle mit verblasster Schrift bekannt sind. Es wurde zugegeben, das in der Anfangszeit ungeeignete Stifte genutzt wurden.
...

So ein Unfug, das Problem ist jahrzehntealt: Die orangenen, achteckigen G-Kat-Plaketten sind auch fast alle völlig verblasst. Und was hat man daraus gelernt ? Gar nichts 😠.

Dabei wäre die Lösung so einfach (wenn's denn schon unbedingt eine Plakette sein soll): Eine Plakette, die nicht zerstörungsfrei zu entfernen ist. Wie die Autobahn-Vignetten einiger europäischer Länder. Und die durch die ausstellenden Stellen eigenhändig angebracht wird. Das dauert genauso lange wie das beschriften. Aber das ist wohl zu einfach.

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess


infuso:
zeig mir wo steht, daß drucken erlaubt ist. 😉

Gegenvorschlag. Zeig mir die Stelle, wo steht, dass Plaketten handschriftlich beschrieben sein müssen 😉

ich muß hier eigentlich gar nix, da ich nicht behaupte etwas würde gehen. 😁
Ich behaupte etwas geht nicht... 😉

Aber ich bin ja nicht so.

Zitat:

In die Plakette ist von der zuständigen Ausgabestelle im dafür vorgesehenen Schriftfeld mit lichtechtem Stift das Kennzeichen des jeweiligen Fahrzeuges einzutragen.

35. BImSchV §3

und irgendwo in den Beispielen

Zitat:

Schrift: schwarz RAL 9005, mit lichtechtem Stift

So, jetzt mußt du beweisen, daß Drucken zulässig ist.

Nicht, daß es gemacht wird - daß es zulässig ist! 😎

Meine erfahrungen zeigen, das es höchstwahrscheinlich egal ist, ob das Kennzeichen handschriftlich auf die plakette gebracht oder auf sie gedruckt wurde.
Ich habe eine bedruckte weil es ordentlicher ausssieht.
Weder der TÜV bemängelte noch unsere Rennleitung bei meinen letzten 3 Kontrollen.

Meine letzte Kontrolle war vor 2 Wochen in Berlin. Hier wurde geschaut ob ich eine Plakette habe und diese fest an der Scheibe angebracht wurde.
Ich denke es macht somit nichts aus ob mit Stift oder Drucker, solange es eine original zugeteilte Plakette ist und die Kennzeichen übereinstimmen.

Zitat:

Original geschrieben von passionfruit83


Meine erfahrungen zeigen, das es höchstwahrscheinlich egal ist, ob das Kennzeichen handschriftlich auf die plakette gebracht oder auf sie gedruckt wurde.

praktisch ist das vermutlich so.

Ob es auch rechtlich so ist?

Vielleicht gibt es ja eine Verlautbarung des BMVBS, dass ein Bedrucken bzw. das Aufkleben des Kennzeichens ebenfalls zulässig ist. Danach mag aber bitte jemand anders fragen, ich warte noch auf die Antwort zum Verbandkasten-Thema...

Zitat:

Weder der TÜV bemängelte noch unsere Rennleitung bei meinen letzten 3 Kontrollen.

Bei der HU ist auch nach der 47. Änderungsverordnung die Umweltkplakette kein Pflichtprüfpunkt. Da es sich hier auch um eine emissionsrechtliche und keine verkehrsrechtliche Angelegenheit handelt, dürfte eine falsche oder fehlerhafte Plakette auch nicht zu bemängeln sein.

Die Polizei hat ohnehin bisweilen ganz eigene Vorstellungen, was sie bei der Umweltplakette kontrollieren und bemängeln will. Ich habe schon von mehr als einem Fall gehört, bei dem eine Plakette bemängelt wurde weil sie nicht unten rechts angebracht war. Offensichtlich gibt es da stellenweise ein Informationsdefizit.

Gruß,
hk

Zitat:

Original geschrieben von hk_do


Die Polizei hat ohnehin bisweilen ganz eigene Vorstellungen, was sie bei der Umweltplakette kontrollieren und bemängeln will. Ich habe schon von mehr als einem Fall gehört, bei dem eine Plakette bemängelt wurde weil sie nicht unten rechts angebracht war. Offensichtlich gibt es da stellenweise ein Informationsdefizit.

Die Empfehlung lautet, das die Plakette auf der Beifahrerseite unten in der Nähe der A-Säule angebracht wird. Die Polizei darf bemängeln, wenn dies nicht der Fall ist. Aber es darf keine Strafen nach sich ziehen.

Zitat:

Original geschrieben von MvM



Zitat:

...

Die Empfehlung lautet, das die Plakette auf der Beifahrerseite unten in der Nähe der A-Säule angebracht wird. Die Polizei darf bemängeln, wenn dies nicht der Fall ist. Aber es darf keine Strafen nach sich ziehen.

Wie gut, daß die in Deutschland keine anderen Sorgen hat 🙄 !

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