Umschreiben FS Kl.3 - ist für Erhalt der Kl. C1E ärztliche Untersuchung erforderlich?!
Liebe Forumsteilnehmer,
wie bekannt, werden in den nächsten Jahren alle Altführerscheine ausgetauscht;
wer bisher Klasse 3 (PKW) hat, darf KFZ bis 7,5 t plus Anhänger fahren, was heute dem FS Kl. C1E entspricht;
einerseits haben Inhaber alter FS zwar Bestandsschutz, andererseits sind lt. Anlage 6 der FEV bei Neuerteilung oder Verlängerung der Kl. C1E dieselben ärztlichen Untersuchungen erforderlich, wie bei den Kl. C,CE, (LKW)
weiss hier jemand, ob beim Umschreiben des alten Kl.3 Führerscheins zum Erhalt der Kl. C1E auch die ärztlichen Untersuchungen erforderlich sind ?!
Bekommt man ohne die Untersuchungen sonst nur noch Kl. B (bis 3,5t) eingetragen ?
Ich habe da telefonsich keine eindeutige Aussage der FE-Behörde bekommen, im Zweifelsfall wollen die aber immer die ärztlichen Gutachten, was beim Umschreiben (als Verwaltungsakt) ja eigentlich nicht so sein sollte;
hat schon jemand eigene Erfahrung damit ?!
Ich habe noch bis 19.01.2024 Frist...
Danke, Gruß rmx
31 Antworten
Zitat:
@gast356 schrieb am 1. Januar 2021 um 22:23:16 Uhr:
...wobei man sagen muß, dass der Nachweis bzw. die Frage nach einer Land-/Forstwirtschaft und davon abhängig zu machen, ob Klasse T erteilt wird oder nicht an sich schon eine Frechheit darstellt.
[...]
Es geht schließlich -so würde ich das verstehen- bei einem Führerschein um eine Qulifikation... dabei gehts drum ob jemand im Falle der Klasse T fähig ist einen Schlepper "mit 60km/h und Druckluftbremsanlage" zu fahren oder nicht.
Ein weiteres (mir) unverständliches Beispiel anderer Art:
Der nicht gewährte Einschluss weiterer Fahrerlaubnisklassen unter Klasse "D". Heißt also, dass neben Omnibussen nur jene KFZ gelenkt werden dürfen, die unter den (Vor-)Besitz einer weiteren Fahrerlaubnisklasse fallen.
Problem: Da (lediglich) der Vorbesitz der Klasse "B" für den Erwerb von "D" Voraussetzung ist, kann schon die Anmietung eines MB Sprinters mit 5,5 Tonnen zGM (z. B. zwecks Wohnungsumzug) unmöglich werden.
Naja, man kann die FE-Klasse ja prophylaktisch "erhalten" und dann bei tatsächlichem Bedarf die Module absolvieren.