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17 jähriger mit Papis Auto ohne FS verunfallt. Wer zahlt eigentlich?

Themenstarteram 31. August 2015 um 8:34

Moin. Folgendes hat sich bei uns lezte Woche zugetragen:

Bei uns am Bahnhof verläuft parallel zu den Gleisen eine Straße. rechts und links vom Fahrweg sind P+R-Parkplätze, geparkt wird rechtwinklig zur Fahrtrichtung.

Neulich nachts war erst einmal reichlich Unruhe. Stimmgewirr, Gelächter und Geräusche von zerbrechenden Flaschen trübten die Nachtruhe. Dann heulte ein Motor auf und ein Wagen schoß die Straße entlang.

Kurz darauf kam er zurück. Bässe wummerten aus den offenen Fenstern, als er mit aufheulendem Motor die Straße entlangpreschte. Nach einem Moment Ruhe heulte der Motor wieder auf. Der Wagen beschleunigte, dann plötzlich das häßliche Geräusch einer Kaltverformung.

Ohne etwas sehen zu können (die Unfallstelle war von meiner Wohnung aus durch Büsche verdeckt) rief ich die Polizei und berichtete von dem Unfall und den vorherigen Abläufen.

"Wir kommen raus!" war die knappe Antwort des Zentralisten.

Ich machte mich auf, um eventuell Erste Hilfe leisten zu können. Letztendlich war das nicht mehr nötig, da die POL sehr rasch mit zwei Streifenwagen vor Ort war.

Der PKW hatte mehrere Meter Schutzzaun neben dem Gehweg, der hinter dem Parkstreifen verläuft, plattgewalzt. Irgendwo muß er hängengeblieben sein, denn er stand rechtwinklig zum Zaun mit der Vorderachse auf dem Gleis.

 

Soviel zum Hergang. Jetzt die Folgen: Der Bahnverkehr auf dem Blockierten Gleis und sem Nachbargleis wurde für die Unfallbergung für 1,5h gesperrt. (Da nachts auf Gleis 2 ein Regionalzug für den Beginn des Berufsverkehrs "geparkt" ist, waren von faktisch 5 Gleisen nur noch zwei frei befahrbar)

Daher kam es zu Zugausfällen und gerade im Güterverkehr zu massiven Verspätungen.

Der Unfallfahrer war 17 Jahre alt, hat noch keine Fahrerlaubnis. Das KFZ war der Wagen seiner Eltern. Zum Unfallhergang gab er lediglich an, dass er den Wagen parken wollte und Gas und Bremse verwechselt habe.

 

Was erwartet den Jugendlichen jetzt? Wer haftet/zahlt für den Schaden? Kann/wird die Bahn Regress für Verspätung/Ausfall verlangen? Der Zaun ist Bahneigentum.

Zahlt die KFZ-Haftpflicht, oder holt sie sich das Geld zurück?

Kommt auf den Vater auch was zu?

Was erwartet eigentlich den Bengel? MPU?

 

Viele Fragen, die sich mir so stellen. Einfach aus Interesse, weil es quasi vor meinem Fenster passierte. Ich bin nicht persönlich involviert! ;)

Img-1129
Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Lewellyn schrieb am 31. August 2015 um 13:56:32 Uhr:

Dazu hätte der Schlüssel für den Sohn unzugänglich aufbewahrt werden müssen.

nein. So lange der Papa sich eigentlich auf seinen Sohn verlassen kann und er keinen Grund hatte, von etwas auszugehen, gibt es dafür keinen Grund. Man kann ja nicht alles wegschließen

Zitat:

@Lewellyn schrieb am 31. August 2015 um 13:56:32 Uhr:

Auf jeden Fall eine Sache für einen Anwalt.

Dazu gibt es auch keinen Grund

Zitat:

@Lewellyn schrieb am 31. August 2015 um 13:56:32 Uhr:

Sonst ist auch Papis Führerschein plötzlich eingezogen.

und dazu gibt es erst recht keinen Grund

Zitat:

@Lewellyn schrieb am 31. August 2015 um 13:56:32 Uhr:

Und dann bin ich mir nicht sicher, ob die Haftpflicht von Papi den Zugausfallschaden der Bahn zahlt, wenn Papi sich entlasten kann. Er also nicht haften muss, ergo seine Haftpflicht auch nicht zahlen muss

die Haftpflicht ist nicht personenbezogen sondern fahrzeugbezogen. Selbstverständlich muss die HP zahlen

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den Jugendlichen erwartet ein Verfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis, nach dem Jugendstrafrecht bekommt er dafür Sozialstunden. Ggf. eine Sperrfrist (obwohl das bei Ersttätern eher selten ist), möglicherweise muss er eine MPU machen bevor er den richtigen FS machen darf.

Den Schaden inkl. aller Betriebsausfälle zahlt die Haftpflicht. Eine Regressnahme bis max. 5.000.-€ ist möglich. Die Vollkasko wäre natürlich leistungsfrei.

Auch auf den Vater kommt ein Verfahren wegen Zulassens des FoFE zu. Aber wenn er nicht fahrlässig gehandelt hat (z.B. befürchten musste, dass der Sohnemann so eine Fahrt unternimmt), dann wird das eingestellt.

Pappis Versicherung zahlt, holt sich evtl. aber was zurück (je nachdem was Pappi davon wußte und wie Junior an den Schlüssel gekommen ist).

Der Junjor wird seinen Führerschein auch nicht mit 18 haben.

Gruß Metalhead

Die Haftpflicht zahlt und kann sich wohl max. 5000€ von den Eltern zurückholen. Mehr weiß ich nicht.

Themenstarteram 31. August 2015 um 9:08

Letztendlich hat er richtig Glück gehabt, dass in dem Moment kein Zug vorbeigekommen ist. Das Gleis 5 direkt am Zaun ist ein Durchgangsgleis, welches oft mit recht hohem Tempo befahren wird.

Interessant finde ich die Absicherung nach dem Unfall (siehe Bild im Eingangsposting). Der VU ist jetzt 6 Tage her und ausser dem Polizeiflatterband ist nichts zur Sicherung gemacht. 2m daneben fahren Züge mit 80 bis 100 durch...

Ich würde beim zuständigen Rathaus nachfragen bzw die zuständige Abteilung darauf aufmerksam machen. Bei meinem Fußgängerweg, der ein paar Wellen schlug waren die netten Herren recht zügig da und haben die "Gefahrenquelle" einwandfrei beseitigt.

Kann sein, daß es im Eifer des Einsatzes vergessen worden ist und wenn nicht schadet es auch nicht nochmals drauf hinzuweisen.

HTC

vermutlich ist das Bahngelände

Fahren lassen ohne Führerschein ist erstmal genauso strafbewehrt, wie Fahren ohne Führerschein.

Man kann dann versuchen, sich zu entlasten. Dazu hätte der Schlüssel für den Sohn unzugänglich aufbewahrt werden müssen. Auf jeden Fall eine Sache für einen Anwalt. Sonst ist auch Papis Führerschein plötzlich eingezogen.

Und dann bin ich mir nicht sicher, ob die Haftpflicht von Papi den Zugausfallschaden der Bahn zahlt, wenn Papi sich entlasten kann. Er also nicht haften muss, ergo seine Haftpflicht auch nicht zahlen muss für Schäden, die sein Auto nicht unmittelbar verursacht hat. Dann kann plötzlich Sohnemann eine Zivilklage auf Schadenersatz der DB am Hals haben. Da sind wir ratzfatz im satten 5 stelligen Bereich.

Das ist eine komplexe Kiste...

Zitat:

@Lewellyn schrieb am 31. August 2015 um 13:56:32 Uhr:

Dazu hätte der Schlüssel für den Sohn unzugänglich aufbewahrt werden müssen.

nein. So lange der Papa sich eigentlich auf seinen Sohn verlassen kann und er keinen Grund hatte, von etwas auszugehen, gibt es dafür keinen Grund. Man kann ja nicht alles wegschließen

Zitat:

@Lewellyn schrieb am 31. August 2015 um 13:56:32 Uhr:

Auf jeden Fall eine Sache für einen Anwalt.

Dazu gibt es auch keinen Grund

Zitat:

@Lewellyn schrieb am 31. August 2015 um 13:56:32 Uhr:

Sonst ist auch Papis Führerschein plötzlich eingezogen.

und dazu gibt es erst recht keinen Grund

Zitat:

@Lewellyn schrieb am 31. August 2015 um 13:56:32 Uhr:

Und dann bin ich mir nicht sicher, ob die Haftpflicht von Papi den Zugausfallschaden der Bahn zahlt, wenn Papi sich entlasten kann. Er also nicht haften muss, ergo seine Haftpflicht auch nicht zahlen muss

die Haftpflicht ist nicht personenbezogen sondern fahrzeugbezogen. Selbstverständlich muss die HP zahlen

Themenstarteram 31. August 2015 um 12:21

Zitat:

STGB § 315

Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr

(1) Wer die Sicherheit des Schienenbahn-, Schwebebahn-, Schiffs- oder Luftverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er

1. Anlagen oder Beförderungsmittel zerstört, beschädigt oder beseitigt,

2. Hindernisse bereitet,

3. falsche Zeichen oder Signale gibt oder

4. einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt,

und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) Auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr ist zu erkennen, wenn der Täter

1. in der Absicht handelt,

a) einen Unglücksfall herbeizuführen oder

b) eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, oder

2. durch die Tat eine schwere Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen oder eine Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen verursacht.

(4) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 3 auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen.

(5) Wer in den Fällen des Absatzes 1 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(6) Wer in den Fällen des Absatzes 1 fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Hmmpff... Da steckt aber auch schon starker Tobak drin. Ein durchbrechen eines Sicherheitszauns an der Gleisanlage mit anschließendem Blockieren der Gleise aufgrund überhöhter Geschwindigkeit, also unangepasster Fahrweise stellt einen fahrlässig herbeigeführten gefährlichen Eingriff in den Bahnverkehr dar. Die Strafen hierfür sind nicht ohne. Da nach Jugendstrafrecht geahndet wird, dürfte das Strafmaß entsprechend geringer ausfallen.

Ich hatte so ein Verfahren wegen fahren lassens ohne Führerschein schon mal an der Backe.

Ich war froh über einen Anwalt. Ich bin da komplett rausgekommen. Vielleicht hätte es auch ohne Anwalt geklappt. Das Problem ist die Alternative.

Und nach Deiner Ansicht könnte ich jetzt mit meinem Auto den Zaun am Düsseldorfer Flughafen durchbrechen und mit meinem Auto auf dem Rollfeld rumfahren, den Schadenersatz der Fluggesellschaften wegen Einstellung des Flugverkehrs bis man mich da wieder runter hat zahlt die Haftpflicht vom Auto? Hmmm....

Was die Folgen für die Eltern angeht. so lange sich Keiner verplappert und rauskommt das Juniors Spritztouren a) öfters vorkommen und b) die Eltern das auch wussten, passiert gar nicht viel.

Junior dürfte die nächsten Monate allerdings kein Problem mit der Frage was Er in der Freizeit machen soll. Die Zahl der Sozialstunden dürfte nicht gering sein, ist zumindest zu hoffen.

Bleibt dann halt die Frage wie die Eltern es dann mit dem Regress handhaben, zahlt Junior oder Sie als Lehrgeld damit Sie besser auf die Schlüssel achten.

am 31. August 2015 um 13:44

Zitat:

@Lewellyn schrieb am 31. August 2015 um 14:34:00 Uhr:

Und nach Deiner Ansicht könnte ich jetzt mit meinem Auto den Zaun am Düsseldorfer Flughafen durchbrechen und mit meinem Auto auf dem Rollfeld rumfahren, den Schadenersatz der Fluggesellschaften wegen Einstellung des Flugverkehrs bis man mich da wieder runter hat zahlt die Haftpflicht vom Auto? Hmmm....

Es ist doch ein riesen Unterschied ob du das vorsätzlich machst oder es ein Unfall war.

Bei Vorsatz ist die Haftpflicht soweit ich weiß generell raus, was teilweise ein großes Problem für die Geschädigten wird.

Haftpflicht sollte aber meines Wissens nach auch bei Vorsatz zahlen, es geht ja primär um den verursachten Schaden.

Die Versicherung kann sich höchstens ein Teil des Geldes vom Versicherten wieder holen, falls grober Vorsatz bewiesen wird....

HTC

Verunfallen ohne Führerschein mag kein Vorsatz sein, das Fahren ohne Führerschein aber schon.

Ich hab ja nur meine Zweifel geäußert, dass die Haftpflicht für die Schadenersatzforderung der Bahn hinsichtlich der Zugausfälle aufkommen wird.

Kann ja sein, dass ich mich irre.

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